Inhalt

An dieser Stelle können Fragen zur Erfassung von Personennamen nach RDA, die nach den RDA-Schulungen im hbz anfallen, eingetragen werden. Die hbz-GND-Redaktion bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung und Beantwortung. Bitte prüfen Sie vorab in den unten stehenden Tabellen, ob Ihre Frage bereits vorkommt und beantwortet ist. Falls Ihr Anliegen noch nicht behandelt wurde, tragen Sie dieses an entsprechender Stelle ein.
Status
(Haken) = beantwortet, (Plus) = in Bearbeitung,  (Minus) = noch offen, (Fehler) = zurückgestellt

Individualisierung

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

piz


Sind die bisherigen Individualisierungsrichtlinien, die in ÜR-P14 festgelegt sind nicht mehr gültig?
(Frage aus der Schulung am 01.09.14)
Für die Individualisierung von Personen wurde die möglichen Einträge in Gruppe eingeteilt. Haben diese Gruppen
mit dem Umstieg auf RDA ihre Gültigkeit verloren?

05.09.14

dahmen@hbz-nrw.de

Diese Richtlinien wurden überarbeitet und sind die Erfassungshilfe EH-P-16 eingegangen, d. h.
diese Gruppen gelten weiterhin und alle Angaben, die in der Vorlage zur Individualisierung gefunden werden, sollte im Normdatensatz erfasst werden.

(Haken)
ND
06.09.

2

piz


Was mache ich, wenn keine Lebensdaten vorhanden sind?
(Frage aus der Schulung am 01.09.14)
Lebensdaten sind nach RDA das primäre Individualisierungsmerkmal, aber gerade bei Dissertationen sind nicht immer Lebensdaten angegeben. Was mache ich dann?

05.09.14

dahmen@hbz-nrw.de

Zum Thema "Daten" gibt es eine Erfassungshilfe EH-P-2. Hier ist noch einmal genau beschrieben, welche Daten erfasst werden. Wenn keine Lebensdaten vorliegen, können auch Wirkungsdaten erfasst werden.

(Haken)
ND
06.09.

3

piz

RDA 9.3.4 und EH-P-16


Gibt es bei den Wirkungsdaten einen Widerspruch zwischen den Schulungsunterlagen und der Erfassungshilfe für Individualisierung (EH-P-16)?
Lt. RDA (und auch EH-P-01) sind die Wirkungsdaten Kernelement, wenn keine Lebensdaten vorliegen. Auch in der Schulung und in den Schulungsunterlagen der DNB heißt es: "Wirkungsdaten reichen auch aus."
Allerdings sind die Wirkungsdaten lt. EH-P-16 ja nach wie vor ein Individualisierungsmerkmal der Gruppe 2, d.h. sie alleine reichen zum Individualisieren nicht aus. Heißt das nun: Eigentlich sind die Wirkungsdaten Kernelement, im D-A-CH-Verbund aber als Kernelement "ausgehebelt"? Dann fände ich einen D-A-CH-Kommentar bei 9.3.4 hilfreich. Auch EH-P-02 ist an dieser Stelle nicht eindeutig: Kernelement ja oder nein?

09.10.2014

adolph@zbmed.de

Zur Klärung an die DNB weitergeleitet.

Hier die Antwort der DNB:
Die EH-P-16 ist korrekt; Wirkungsdaten sollen weiterhin als Merkmal der Gruppe 2 zur Identifizierung herangezogen werden, wenn eben keine Lebensdaten zu ermitteln sind.
Aus unserer Sicht besteht kein Widerspruch zum Standardelementeset für Normdaten. Wirkungsdaten sind dort als „core if“ deklariert und das ist so definiert, dass das Element nur ein Kernelement ist, wenn ... es zu Unterscheidungszwecken angegeben werden muss (S. 1, 1. Absatz). Bei Wirkungsdaten steht darüber hinaus noch, dass sie nicht als Teil des Sucheinstiegs angegeben werden.

(Haken)
ND, 13.10.

4

piz

RDA 9.16 und EH-P-07

Wie ist eine Religionszugehörigkeit anzugeben (EH-P-07)?
Lt. EH-P-07 fällt auch eine Bezeichnung für die Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung einer Person unter den Beruf/die Tätigkeit und soll in 550 erfasst werden. Kann eine Religionszugehörigkeit/Weltanschauung auch ein charakteristischer Beruf (Code "berc") sein? Oder dient die Angabe zur Erläuterung einer ansonsten zu ungenauen Berufsangabe (Code "beru")? Konkreter Fall ist (DE-588)1068679727: Als charakterischer Beruf wurde "Pfarrer" erfasst; in dem entsprechenden Satz findet sich der Vermerk "Verknüpfe mit jeweiliger Konfession" (gilt wahrscheinlich für SE). Die Religionszugehörigkeit "Evangelische Kirche" wurde daher als weiterer Beruf angegeben. Ein passendes Beispiel für Religionszugehörigkeit/Weltanschauung in EH-P-07 wäre sicher hilfreich.

20.03.2015

gerd.hupperich@ulb.uni-bonn.de

Ich habe Ihre Bitte an die DNB weitergeleitet. Das Thema wird in der nächsten Telefonkonferenz am 09.04. besprochen.

Die Religionszugehörigkeit interpretiere ich nicht als charakteristischen Beruf sondern als Ergänzung/näheren Erläuterung eines charakteristischen Berufes. Die "Evangelische Kirche" kann kein Beruf sein, daher ist die Angabe mit $4beru falsch. Man würde eher hingehen und als beru "Evangelischer Theologe" angeben.
Ich möchte Sie bitten, den genannten Satz nicht zu korrigieren, da ich ihn als Beispiel für die Telefonkonferenz genannt habe. Sobald die Telefonkonferenz vorbei ist, würde ich den Satz dann korrigieren.

(Plus)
ND,
26.03.

5

piz

RDA 9.2.2.2 und EH-P-16

Feld 670 mit Kurzzitat vs. Feld 672
Die Möglichkeit zur Angabe des Kurzitats in Feld 670 kollidiert jetzt aber mit der erst kürzlich bekannt gegebenen Belegung von Feld 672 für Titelangaben.
Könnten Sie bitte noch sagen, nach welchen Kriterien hier die Abgrenzung erfolgt?

5.10.2017

98/ja

Feld 670 und Feld 672 können von Formal- und Sacherschließung belegt werden.
Bisher hat die Sacherschließung nur Feld 670 genutzt. Die Formalerschließung hat Feld 672 (vorher Feld 692) verwendet, um über die Titelangaben Hinweise zur Individualisierung zu geben, wenn sonst keine weiteren Angaben zur Person ermittelbar waren. Vor allem für die Projekte VD-16 und VD-17 wurde Feld 692 (jetzt Feld 672) verwendet. Heute wird Feld 672 in der Formalerschließung eher zurückhaltend belegt bei nicht-individualisierten Personennamenssätzen (s. EH-P-16 "Individualisierung von Personennamen" (dort noch Feld 692)).

Es kann auch Feld 670 mit einem NSW besetzt sein und zusätzlich Feld 672 mit Titelangaben. Mit Einführung der Kurzzitate in Feld 670 können dementsprechend auch ein Kurzzitat und daneben weitere Titelangaben in Feld 672 vorkommen. Verwenden Formal - und Sacherschließung den gleichen Titel als Quelle, bietet es sich an, den Titel nur einmal anzugeben und zwar in Feld 670, da dieses für die Sacherschließung Pflichtfeld ist, während Feld 672 in Formal - und Sacherschließung fakultativ zu besetzen ist.
Grundsätzlich gilt hier aber cataloguers judgement.

Aktualisierung gemäß Beschluss der GND-Telko vom 8.5.2018:
Beide Felder haben ihre Berechtigung und werden für verschiedene Anwendungen benötigt (Feld 672 wird z.B. für Matchingprozesse ausgewertet). Daher sollen im Bedarfsfall beide Felder mit gleichem Inhalt parallel nebeneinander belegt werden.

(Quelle: GND-Telko vom 8.5.2018, GND-41)

(Haken)
Hz, 10.10.2017















(Haken)
Hz, 3.7.2018

6

piz

9.10.1.3

EH-P-01

Bis zu welcher Ebene wird der Ländercode angegeben?

24.06.2020

humpertz@hbz-nrw.de

Der Ländercode wird bei Personennamen nur bis zur Staatenebene angegeben. Gliedstaaten i.d.R. jedoch nicht. Ausnahme: Tibet XB-CN-54 (s. Ländercodeleitfaden)

(Quelle: GND-JIRA-Telko am 09.06.2020; DNB-Wiki-Seite "Neues zur GND-Anwendung" → "Personen - Ländercodevergabe", Stand: 16.06.2020 

(Haken)

Hz, 24.06.2020

Hz, aktualisiert 24.07.2020









Präfixe & Patronyme

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

piz

F.11.6.

Ansetzung von Namen mit Präfixen im Niederländischen - Beispiel in Schulungsunterlagen falsch?
Lt. F.11.6 wird bei Deutschen mit niederländischem Namen das Präfix als erstes Element angesetzt, Beispiel "De Boor, Hans Otto". Auf der Schulungsunterlage Folie 105 wird der Name niederländischen Ursprungs jedoch mit Präfix in der Gruppe der Vornamen angesetzt: "Boor, Hans Otto <<de>> - ein Fehler in der Schulungsunterlage?

12.09.14

Adolph@zbmed.de

Jein. Dieser Namen ist ein Beispiel für eine Inkonsistenz in RDA, die niederländische Namen betrifft. Wenn es sich bei dieser Person um einen Deutschen handelt, ist das Beispiel in der Präsentation falsch. Da haben Sie recht. Kommt die Person aber aus den Niederlanden, ist das Beispiel in den Schulungsunterlagen korrekt. Momentan ist es so, dass bei niederländische Namen auf das Herkunftsland der Person geachtet werden muss und diese Namen daher unterschiedlich behandelt werden (siehe EH-P-05). Das Beispiel in den Schulungsunterlagen habe ich spezifiziert.

(Haken)
ND
12.09.

2

piz

9.2.2.11

Warum gibt es eine unterschiedliche Behandlung der Präfixe in zwei Beispielen bei der abweichenden Namensform (Folie 106)?
In Folie 106 wird im abweichenden Namen "Fort, Getrud <<von le>> der Artikel "le" klein geschrieben. Im Beispiel davor wird das Präfix groß geschrieben "Acher, Paul <<Am>>. Was ist die Grundlage für die unterschiedliche Groß- und Kleinschreibung (RDA-Kapitel, AWR?)? 

15.09.2014

sabine.nobis@uni-muenster.de

Es gibt keine Grundlage, weil das zweite Beispiel falsch ist. Die überregionale Schulungspräsentation war von der DNB u.a. um diese beiden Beispiele ergänzt worden. Dabei hat sich ein Fehler eingeschlichen, der sich ebenfalls in der Erfassungshilfe EH-P-05 findet. Nach RDA A.40.3 muss "Le" groß geschrieben werden, da es sich um eine Verbindung von Artikel und Präposition handelt. Die hbz-Schulungsunterlagen habe ich korrigiert.

(Haken)
ND
12.09.

3

piz

9.2.2.11.2 und 9.2.2.19, F.1.1.1

Hat die Bezeichnung "Ben" unterschiedliche Bedeutungen?
Worin besteht der Unterschied zwischen Bsp. "Ben Harosh, Mosheh" (Folie 87) und "Isaac ben Aaron" (Folie 93)? "Ben" wird hier einmal als Verwandtschaftsbezeichnung und einmal als Patronym behandelt.

15.09.2014

Koring@zbmed.de

Die Beispiele wurden so den RDA entnommen. "Ben Harosh, Mosheh" findet sich bei 9.2.2.11.2 und "Isaac ben Aaron" bei 9.2.2.19. Beide sind so auch in LCAuth angesetzt. Bei dem ersten Namen handelt es sich um eine Person der Neuzeit und die andere Person war im 18. Jahrhundert tätig. In beiden Fällen handelt es sich um hebräische Namen und eine Recherche im Internet führt zum Ergebnis, dass im Hebräischen die Namen immer vom Vater abgeleitet werden. "Isaac ben Aaron" hat nur auf hebräisch veröffentlicht und lebte in Israel, daher ist dieser Name ein Beispiel für ein Patronym. "Ben Harsosh, Mosheh" hat zwar einen hebräischen Namen, aber er wurde 1959 in Marokko geboren. Daher gilt für diesen Namen RDA F.1.1.1, was dazu führt, dass der bevorzugte Name in einer anderen Struktur erfasst wird als bei dem anderen Beispiel.

(Haken)
ND
17.09.

4

piz

F.4.1, 9.2.3.10

Sind nicht die abweichenden Namensformen bei den Beispielen der Patronyme falsch angegeben?
Bei den Beispielen auf Folie 98 - müsste es da nicht 400p Jakobsdóttir, Svava bzw. 400p Benediktsson, Bjarni frá Hofteigi heissen, da die abweichenden Namensformen ja in der Struktur Name, Vorname angegeben werden?

Bei den Patronyme auf Folie 93 und den isländischen Namen fehlen die Kommata bei den abweichenden Namen.

15.09.2014

Koring@zbmed.de





Karin.Runde@ub.tu-dortmund.de

Nach RDA ist bei den isländischen Namen die Erfassung des abweichenden Namens in der Struktur "Nachname, Vorname"  nicht explizit vorgeschrieben - im Gegensatz zu RAK-WB. RDA schreibt vor welches Element als Erstes erfasst werden soll, aber nicht in welcher Struktur. Da die beiden Beispiele keine Nachnamen enthalten sondern Patronyme sind die Beispiele in der Schulungsunterlage korrekt. Nach RDA 9.2.3.10 steht es aber frei die bisherige Pflichtverweisung aus RAK-WB auch in RDA fortzuführen.
Sie beide haben Recht. Bei der RDA F.4.1 wird nur welches Element als ersten erfasst werden soll, aber formatneutral. Eine klare Regelung wie in RAK-WB gibt es nicht. In RDA 9.2.3.10 lässt der Regelwerkstext dem Katalogisierer freie Wahl bei der Erfassung der abweichenden Namen, so dass Ihr Korrekurwunsch wie auch die bisherige Fassung richtig sein könnten. Wenn man aber bei den Beispielen weiter unten schaut, gibt es den Bereich "Letzter Teil des Namens", die die bisherige Regelung aus RAK-WB wiedergibt. Aus diesem Grund habe ich bei den Patronymika alle abweichenden Namensformen auf die Struktur "Patronym, Vorname" korrigiert und dieses Fassung hochgeladen.






(Haken)
ND
17.09.

5

piz

F 11.6 und
EH-P-05

Wie sind Namen mit Präfixen zu behandeln, die einen Artikel enthalten?
Auf der 3. Seite von EH-P-05 steht folgender Satz:
"Wenn der Name deutsch ist und das Präfix aus einem Artikel oder einer Verschmelzung eines
Artikels mit einer Präposition besteht, erfassen Sie das Präfix als erstes Element."
Etwas später folgt ein Beispiel, was dem zu widersprechen scheint:
"100 $p Maur, Brigitte <<auf der>> $d 1949-"
Müßte das Beispiel hier nicht so lauten:
100 $p Der Maur, Brigitte <<auf>> $d 1949- ?

Oder ist der Satz vielleicht so gemeint:
"Wenn der Name deutsch ist und das Präfix aus nur einem Artikel oder einer Verschmelzung eines
Artikels mit einer Präposition besteht, erfassen Sie das Präfix als erstes Element." ?

18.09.2014

rubart@dshs-koeln.de

Der Satz steht nicht nur in der Erfassungshilfe so sondern auch in RDA F.11.6.

Der Name "Auf der Maur" enthält zwar einen Artikel, aber das Regelwerk bzw. die Erfassungshilfe ist so zu verstehen, dass hier wirklich ein alleinstehender Artikel gemeint ist. Zwar ist bei diesem Beispiel mit "auf" auch eine Präposition vorhanden, aber die beiden Element stehen getrennt nebeneinander und sind nicht miteinander verschmolzen, wie beispielsweise "von dem" zu "vom". Deswegen fällt der Name "Auf der Maur" in die zweite Kategorie: "Für sonstige deutsche Namen erfassen Sie den Teil des Namens hinter dem Präfix als erstes Element." Da "auf der" als Präfix gilt, wird dieser Teil hinten angestellt und nach dem Vornamen erfasst. Das Beispiel in der Erfassungshilfe ist korrekt.

(Haken)
ND
18.09.

6

piz

F.11.3

Wie werden Belgier mit niederländischem Namen behandelt?
Bisher wurden Belgier mit niederländischem Namen unter dem Präfix angesetzt. In den Beispielen der RDA findet sich nur ein Beispiel eines Belgiers mit französichen Namen, der nach wie vor unter dem Präfix angesetzt ist. Hat sich die Ansetzung nun grundlegend zu Vor-RDA-Zeiten geändert? Die belgischen Nachschlagewerke setzen auch die niederländischen Namen von Belgiern unter dem Präfix an.

13.11.14

thelken@uni-muenster.de

Ja, die Ansetzung hat sich geändert. In Kapitel F.11.3 finden Sie die Regelungen. RDA fasst allerdings niederländische und flämische Namen zusammen. Ein Belgier mit niederländischem Namen wird nur unter dem Präfix angesetzt, wenn das Präfix "ver" lautet. In allen anderen Fällen wird das Element, das dem Präfix folgt, als erstes Element erfasst. Ist der Name eines Belgiers allerdings nicht niederländisch, wird er in der Sprache des Namens erfasst.

(Haken)
ND
19.11.

7

pif

10.2.2.8, RDA 9.2.2.11, F.11.6.

Wie werden Präfixe in deutschen Familiennamen behandelt?

Und bei Adelsgeschlechtern?

09.11.2021

humpertz@hbz-nrw.de

Wenn ein Nachname einer Person ein Präfix enthält und von diesem Nachnamen ein Familienname abgeleitet wird, dann soll das Präfix genauso erfasst werden wie bei der Person, siehe 10.2.2.8, RDA 9.2.2.11, F.11.6.

D.h. für die Anwendung im DACH-Raum: das Präfix muss in $c geschrieben werden, z.B. $c Familie von : ...


Unabhängig von der Erfassung kann die Anzeige in den Katalogen Schwierigkeiten bereiten.


In der EH-P-05 soll ein entsprechender Hinweis mit Beispiel ergänzt werden.
Der Sucheinstieg mit "Von" am Anfang soll als abweichende Benennung erfasst werden.

Bei Adelsgeschlechtern kann man nicht unbedingt von einem Nachnamen reden (Bismarck, Habsburger); deshalbe sollen so erfasst werden, wie sie üblicherweise in den Nachschlagewerken nachgewiesen sind. 

(Quelle: GND-JIRA-Telko vom 05.10.2021, GND-188)

(Haken) Hz, 09.11.2021

























Beziehungen

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

pxl, pxg


Können "Erfinder" von fiktiven Gestalten in Feld 500 verknüpft werden?
(Frage aus der Schulung am 01.09.14)
Darf der Autor, der diese Figur erfunden hat, als Relation in Feld 500 eingetragen werden?

05.09.14

dahmen@hbz-nrw.de

In den RDA ist dies nicht geregelt. Gleiches gilt für die Anwendungsrichtlinien. In den Beispielen in der Erfassungshilfe EH-P-12 wurde diese Information in Feld 678 $b hinterlegt. Aber es spricht nichts dagegen diesen Inhalt als Beziehung in Feld 500 zu hinterlegen, wenn es für wichtig erachtet wird,
dass diese Information suchbar ist, denn der Inhalt des Feldes 678 $b fließt in keinen Index ein.

(Haken)
ND
06.09.

2

piz


Beziehungscode bei Feld 550 Märtyrer/Märtyrerin: obin oder berc / beru?

09.12.2020

humpertz@hbz-nrw.de

Märtyrer und Märtyrerin werden als Beziehung in Personennormsätzen als Berufsbezeichnungen behandelt und mit dem Code "berc" bzw. "beru" versehen.

(Quelle: GND-JIRA-Telko 06.10.2020, GND-152)

(Haken) Hz, 09.12.20

(Haken) Hz, 09.02.21:

Feldnr. korr.

3

piz


Wo werden Berufsbezeichnungn erfasst, zu denen es keinen Schlagwortsatz gibt? In 550 oder 678?

Zusatzfrage:

Welchen Sinn machen unverknüpfte Berufsbezeichnungen im Feld 550? Sind Erfassungen in der folgenden Art nicht regelwidrig?

550 Neuere deutsche Literatur und Anglistik$4stud (nid 119555222X)

13.10.2021

humpertz@hbz-nrw.de

(aus GND-JIRA-Telko)

Folgende Absprachen wurden in der GND-Jira-Telko vom 05.11.2019 getroffen:

• Gibt es für ein zu erfassendes Merkmal ein Beziehungsfeld (5xx) mit einem entsprechenden GND-Code ($4), wird dieses belegt, auch wenn es zum Begriff (z.B. eine Berufsbezeichnung) noch keinen Schlagwortsatz gibt, also noch nicht verlinkt werden kann

• Mehrere Entitäten (z.B. Studienfächer) werden in mehreren 5xx erfasst

• Obligatorische Verknüpfung, falls Schlagwortsatz vorhanden


In die EH-P-01 wurde auf S. 1 folgender Satz eingefügt:

Wenn ein Normdatensatz zur Verknüpfung vorhanden ist, ist dessen Nutzung obligatorisch.

(Haken) Hz, 13.10.21

4

piz


Umgang mit sensiblen Tätigkeiten

09.11.2021

humpertz@hbz-nrw.de

(aus GND-JIRA-Telko)

Mail vom GND-Ausschuss vom 29.07.2021:

Die DNB wird in den nächsten Wochen (voraussichtlich bis Ende September) ca. 1000 Personendatensätze korrigieren, die problematische Verlinkungen zu Sachbegriffen mit dem $4-Code „berc“ oder „beru“ aufweisen.

Betroffen sind insbesondere Angaben zu Krankheiten oder Straftaten bei lebenden Personen.

Die erfassten Daten können eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Person darstellen. Die Veröffentlichung solcher personenbezogenen Daten in einer frei zugänglichen Datenbank wie der GND ist zumindest rechtlich fragwürdig, zumal eine Autorisierung der Personen nicht eingeholt werden kann.

Wir bitten alle GND-Redakteure beim Anlegen solcher Beziehungen sehr sensibel vorzugehen und die Angaben auf ihren Zweck für die Identifizierung und Unterscheidung von Personen zu fokussieren.

Die DNB wird wie folgt vorgehen:

Bei allen Sachschlagwörtern, die für die Charakterisierung einer Person juristisch problematisch sind, wird die Systematiknummer 9.4ab entfernt.

Sie dürfen damit nicht mehr als Berufsbezeichnung mit dem $4-Code „berc“ oder „beru“ mit einem Personendatensatz in Beziehung gesetzt werden.

Bei lebenden Personen werden die Verlinkungen mit den betreffenden Sachschlagwörtern entfernt. Bei besonderem Bedarf wird die Information als Hinweis in Feld 678 (biograf. Beschreibung) erfasst.

Bei verstorbenen Personen bleibt die Beziehung erhalten, jedoch wird der $4-Code „berc“ / „beru“ in „rela“ geändert.

Die Liste der betroffenen Schlagwörter finden Sie im Anhang.


Ergänzung aus GND-JIRA-Telko vom 05.10.2021:

In GND-Sätze, aus denen in Feld 065 die Systematiknr. 9.4ab entfernt wurde, soll ein Feld 667 eingefügt werden mit dem Inhalt: "Als Berufsbezeichnung bei Personen nicht zugelassen".

Allerdings ist der Umkehrschluss "alle Sachbegriffe, die diesen Kommentar nicht tragen, sind als Berufsbezeichnung zugelassen" nicht zulässig.

(Quelle: GND-JIRA-Telko vom 5.10.2021, GND-194)

(Haken) Hz, 09.11.21









abweichende Namen

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

piz

9.2.2.5.4

Ist ein Fehler in den Schulungsunterlagen bei den abweichenden Schreibweisen eines Namens?
Lt. Schulungsmaterial, Folie 73 wird bei abweichenden Schreibweisen der Name der meisten Ressourcen als bevorzugter Name genommen. Dagegen in RDA 9.2.2.5.4 "wählen Sie die Form des Namens, die in der zuerst erhaltenen Ressource gefunden wird". Widersprechen sich Schulungsmaterial und RDA oder gibt es noch eine andere Regelung?

10.09.14

unkhoff@uni-trier.de

Sie haben Recht. Hier ist ein Fehler passiert. Die Schulungsunterlagen sind an dieser Stelle falsch. Es muss heißen: Wenn abweichende Schreibweisen des Namens einer Person gefunden werden und diese Variationen nicht das Ergebnis unterschiedlicher Transliterationen sind, dann wählen Sie die Form des Namens, die in der zuerst erhaltenen Ressource gefunden wird.
Ich werde die Präsentationen im Laufe diesen Tages anpassen und aktualisiert hochladen.

(Haken)
ND
12.09.

2

piz

?

Wie werden scheinbare Doppelname behandelt?
Kann man einen scheinbaren Doppelnamen als solchen in UF4 kennzeichnen wie z.B. pseu? Denkbar wäre ja "nsch". Ist die alte Form des Ersetzens des fehlenden Vornamens durch ... wie bei Friedrichs-Lüdtke, ... so noch richtig?

17.11.14

henges@bth.rwth-aachen.de

Ich werde Ihre Frage an die UAG-GND weiterleiten. In den RDA gibt für solche Fälle keine Regelungen und daher sollte überregional geklärt werden, wie damit umzugehen ist.

Eines kann ich aber vorab schon sagen: die Form "Nachname, ..." gibt es nun nicht mehr. Nach einem Beschluss der EG Normdaten von Juni diesen Jahres wird ein Name als persönlicher Name erfasst, wenn der Vorname nicht bekannt ist (Notname).
Alles weitere, wenn ich die Rückmeldung aus der UAG-GND habe.

Update 16:01.15:
Da das Thema immer wieder vertagt wurde, erfolgte die Klärung erst während einer Telko in dieser Woche.
Diese scheinbaren Doppelnamen werden von der DNB eher als eine Titelvariante angesehen und nicht als einen Personennamen. Da diese "Namensform" in RDA nicht mehr vorkommt, wurde beschlossen diese Sätze sukzessive zu löschen.
 

(Haken)
ND
16.01.

































Notnamen

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

piz

9.2.2.9.3

Sind die Beispiele zu Namen, die aus einem Nachnamen und einer Phrase bestehen, in den Schulungsunterlagen falsch?
Fall: Name besteht nur aus Nachname + Phrase, Beispiel: "Dr. Scheuss". In RDA steht: "Erfassen Sie den Nachnamen, gefolgt von einem Komma und dem Wort oder der Phrase." In den Schulungsunterlagen (Folie 119) hingegen: 100 $P Scheuss $c Dr.  -- Weichen hier Regelwerk und Unterlagen voneinander ab oder wurde RDA an der Stelle falsch übersetzt (Anzeigenformat als Eingabeformat missinterpretiert)?

12.09.14

Adolph@zbmed.de

Ja, hier weichen die Unterlagen und das Regelwerk voneinander ab. Dies ist aber kein Fehler sondern so korrekt. In der EG Normdaten wurde am 02.06.14 beschlossen diese Namen als persönliche Namen (siehe EH-P-15) zu erfassen sind und nicht in der Struktur "Nachname, Vorname" bzw. nicht wie in RDA vorgegeben.

(Haken)
ND
12.09.

2

piz

EH-P-15

Erfassung eines Nachnamens ohne Vornamen mit Präfix
Beim Abschicken über die ONS mit der Form 100 $P Nachname <<Präfix>> wird der GND-Satz abgewiesen.

21.11.14

ripagin@hbz-nrw.de

Für die Erfassung eines Nachnamens ohne Vornamen mit Präfix muss bei der DNB die Validation geändert werden; die Umsetzung wird mit dem Januar-Release am 19.01.2015 wirksam.
Interimistisch wird in der alten RAK-Struktur erfasst: 100 $p Nachname, ...<<Präfix>>. Im Feld 667 erfolgt keine Kennzeichnung „rda“, stattdessen wird im Feld 667 der Hinweis „RDA-Korrektur 2015 hbz“ erfasst. Die Datensätze werden aufgearbeitet, sobald die Validation bei der DNB angepasst ist.

(Haken)
Rn, 21.11.

3

piz

9.2.2.9

EH-P-15 (S. 2), sowie Präsentation (PDF), S. 111

Bei dem Beispiel "100 $PMüllerin <<von>>" würde ich unterstellen, dass es sich um eine invertierte Namensform handelt, oder liege ich damit falsch? Wäre es dann nicht korrekt   "100 $pMüllerin, <<von>>" zu erfassen? Nach der Logik des Datenformats wäre es dann kein persönlicher Name mehr, aber was spricht dagegen?

27.10.20

98/ja

Der Notname "von Müllerin" wird in diesem Fall behandelt als Name, der nur aus einem Nachnamen besteht mit einem fest verbundenen "Titel". Diese Art Notnamen wird nach einem Beschluss der ehemaligen EG Normdaten von 2014 als persönlicher Name erfasst. S. Notnamen Punkt 1

(Haken)
NB, 30.10

4

piz

9.2.2.9.3 D-A-CH

EH-P-15

Wie ist die korrekte Ansetzung von "Herr von Destinon"?

Die Vorlage stammt aus 1855. In RDA und EH-P-15 ist kein genau passendes Beispiel vorhanden. In der GND gibt es bei Vergleichsfällen unterschiedliche Ansetzungen, z.B.:

|P Hochwächter <<von>> |c Herr

|P Brandis <<von>>

|p Mendel, Herr <<von>>

Vorliegender Titel: HT021323030

(verkürzt aus Mail übertragen)

20.04.22

98/ja

Gemäß EH-P-15 sehen wir für diesen Fall zwei Optionen:

  1. EH-P-15, S. 5 "Namen die aus einer Phrase bestehen", (Fall) A:
    "Herr": Ihr genannter Titel stammt aus 1855. Zu dieser Zeit war "Herr" ein bürgerlicher Titel.
    "von": Da es sich bei "Herr" nicht um einen Adelstitel handelt, sehen wir das "von" als Präfix zum Nachnamen an, nicht als Teil des Titels.

    Dementsprechend bei dieser Variante unser Vorschlag:
    100 $$P Destinon <<von>> $$c Herr
    400 $$P Herr von Destinon
    550 $$s Herr $$4 berc $$9 (DE-588)4159632-8

  2. EH-P-15, S. 2 "Personen, die nur unter einem Nachnamen bekannt sind"
    Wenn aus Ihrer Vorlage hervorgeht, dass der Titel "Herr" nur der zeitlichen Konvention halber genannt ist, dann können Sie den bevorzugten Namen nur mit dem Nachnamen bilden. Ein Hinweis darauf könnte in Ihrer Titelaufnahme HT021323030 der Inhalt von Feld 501 sein: "Name des Verfassers am Textende: "v. Destinon".
    Wenn der Verfasser sich selber nur mit dem Nachnamen nennt, könnte dieser zum bevorzugten Namen gewählt werden.

    Dementsprechend unser Vorschlag bei dieser Variante:
    100 $$P Destinon <<von>>
    400 $$P Herr von Destinon
    550 $$s Herr $$4 berc $$9 (DE-588)4159632-8

Letztlich ist es u.E. Cataloguers judgement, welche Variante angewendet wird.

(Haken) Hz, 19.05.22









Päpste

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

piz

RDA 9.4.1.6 und 9.19.1.2.3 (und 9.2.2.3 mit 9.2.2.6?)

Wie wird der normierte Sucheinstieg bei Päpsten gebildet?
Thema Päpste: aus "Name in latinisierter Form <Papa, Zählung.>" (RAK-WB, § 341) wird nun:
Name in gebräuchlicher Form Zählung, Papst
Beispiel: Pius XII, Papst
   1) es gibt keine spezielle Regelung für die Wahl des bevorzugten Namens bei Päpsten, also muss man auf RDA 9.2.2.3 ("üblicherweise bekannt") zurückgreifen und dann RDA 9.2.2.6. (Vorlage, Nachschlagewerk)? Richtig?
   2) im Text der RDA ist hinter der Zählung kein Punkt gesetzt worden; in der GND im Unterfeld n aber doch. Wie ist das zu erklären? Ist das eine Besonderheit der GND, abweichend von RDA?

21.10.2014

christiane.brune-lelleck@uni-due.de

Ja, der Einstieg erfolgt über 9.2.2.3. Dann ist allerdings 9.2.2.7 (Änderung des Namens) zu wählen, nicht 9.2.2.6. Warum? Ein Papst legt mit Antritt seines Amtes seinen Taufnamen ab (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Papstname), daher passt 9.2.2.6 hier nicht mehr. Bei 9.2.2.7 bitte die AWR beachten, in der die Nachschlagewerke festgelegt sind.

Zur Zählung bzw. Beispielen in RDA allgemein: Wie in der Schulung bereits erwähnt, dienen die Beispiele im RDA-Toolkit nur zur Illustration und sind komplett formatneutral. Wie die Erfassung in Aleph aussieht, ist in den Erfassungshilfen erklärt. Wie mit Zählungen umgegangen wird, steht in EH-P-03 -> Ordinalzahlen werden mit Punkt abgeschlossen.

(Haken)
ND,
22.10.

































Pseudonyme

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

piz und pip

RDA 30.1.1.

Wie sind die weiteren Namen einer Person bei Pseudonymen zu finden?
RDA 30.1.1. verlangt, dass verschiedenen Identitäten eines Individuums, also z.B. bei Pseudonymen (9.2.2.8) zueinander in Beziehung gesetzt werden sollen.
Das erreichen wir in der GND über die 500er Felder. Diese 500er Felder  über eine einfache Stichwortsuche im OPAC nicht suchbar.
Gibt es in den RDA Regelungen darüber, ob und wie diese Beziehungen suchbar sein sollten? Oder können wir selbst entscheiden ob und wie wir Beziehungen suchbar machen wollen? Sorry, ich habe wirklich gesucht, aber dazu nichts in den RDA gefunden.

21.10.2014

christiane.brune-lelleck@uni-due.de

Frau Dickenscheid hatte zu diesem Thema auch eine Mail über die Kat-Liste geschickt. Das Thema Pseudonyme und die Verschlechterung der Suche ist überregional in der UAG-GND bereits in der Diskussion und sobald wir eine Lösung haben, werden wir über die Kat-Liste informieren.

Momentan werden weder in Aleph noch in Pica die 500er-Felder zusammen mit dem 100er-Feld indexiert, d.h. die Einträge in den beiden Feldern fließen in keinen gemeinsamen Index gespeichert und sind somit auch nicht zusammen im OPAC suchbar. Ein Nutzer, der nach "Richard Bachman" sucht, findet nach RDA wirklich nur die Bücher zu dieser Person und keine Werke von Stephen King. Da dem Nutzer aber wirklich alle Bücher angezeigt werden sollen, also von beiden Identitäten, muss eine Lösung her. RDA gibt uns dazu nichts in die Hand, außer der Festlegung dass die Namen der verschiedenen Identitäten in Beziehung zueinander stehen sollen, also in die 500er-Felder eingetragen werden sollen. Was wir im deutschsprachigen Raum nun machen werden, um den alten Suchkomfort aus RAK-WB-Zeiten wieder zu erlangen, muss in der überregionalen Diskussion festgelegt werden.

(Fehler) ,
ND,
22.10.

2

pip und pis

9.2.2.8, AWR

Person benutzt mehrere Pseudonyme, darunter auch Sammelpseudonyme, und nicht den wirklichen Namen - welcher Fall?
Folgendes Beispiel lässt sich keinem der 6 Fälle ganz klar zuordnen: Die Brüder Joseph Henri Honoré Boëx und Séraphin Justin Boëx schreiben bis 1909 unter dem gemeinsamen Pseudonym "J.-H. Rosny" ((DE-588)120362082; danach schreiben sie nur noch getrennt unter den jeweiligen Einzelpseudonymen "J.-H. Rosny, Aîné" ((DE-588)119385171) bzw. "J.-H. Rosny, Jeune" ((DE-588)12036204X). Unter ihren wirklichen Namen haben sie offensichtlich nicht publiziert. Am ehesten hat man es mit Fall 3 zu tun (Eine Person benutzt mehrere Pseudonyme und ggf. auch ihren wirklichen Namen), die Ausführung in EH-P-06 berücksichtigt aber nicht ausdrücklich Sammelpseudonyme. Auch wird der Fall, dass der wirkliche Name nicht benutzt wird, nicht beispielhaft besprochen. Es ist nicht ganz klar, in welchem der Sätze die wirklichen Namen als abweichende Sucheinstiege erfasst werden sollen (vermutlich nur im Basic Heading). Wird das vorliegende Beispiel bereits durch EH-P-06 abgedeckt oder ist noch eine Ergänzung nötig?

P.S.: In allen drei GND-Sätzen sind die Entitätencodes falsch (piz - müsste zu pis bzw. pip korrigiert werden).

31.10.14

gerd.hupperich@ulb.uni-bonn.de

Sie haben recht. Dieses Beispiel kann keinem der Fälle eindeutig zugeordnet werden. Sowohl Fall 3 als auch Fall 4 treffen hier zu. Ich habe den Fall zur Klärung an die UAG GND weitergegeben. Ggf. muss im Nachgang die Erfassungshilfe ergänzt werden.

Rn, 21.11.14: Der Sachverhalt wird in der nächsten GND-Telefonkonferenz (16.12.) der Verbünde besprochen und abgestimmt.

Vorschlag der DNB ist, den Fall in Analogie zu Fall 5 zu sehen, wenn man "wirkliche Namen" durch "weiteres Pseudonym" ersetzt. Bedeutet: Hier würde man drei Normsätze anlegen: Zwei Normsätze für die Einzelpseudonyme, in denen die wirklichen Namen als abweichende Namen in Feld 400 enthalten sind und einen Datensatz für das Sammelpseudonym, der mit den beiden Einzelpseudonymen verlinkt ist.

(Minus)(Plus)
Rn, 7.11.

3

pip und piz

RDA 9.2.2.8, EH-P-06

Wie wird der Fall 3 behandelt, wenn im eigenen Katalog nur Titel von einer Identität vorliegen?
Wird Fall 3 (Eine Person benutzt mehrere Pseudonyme und ggf. auch ihren wirklichen Namen) auch dann angewendet, wenn nur eine Publikation mit dem wirklichen Namen vorliegt, aber (z.B. aus anderen Bibliothekskatalogen) bekannt ist, dass die Person mehrere Pseudonyme verwendet hat? Ist es auch in diesem Falle erforderlich, dass für jedes Pseudonym (sozusagen vorsorglich) ein eigener Normdatensatz erstellt und mit dem Basic Heading verlinkt wird, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine Publikationen mit den Normdatensätzen verknüpft werden können? Oder werden in diesem Fall die Pseudonyme erst einmal als abweichende Namensform oder sogar nur als redaktionelle Bemerkung, Benutzungshinweis o.ä. erfasst?

26.11.14

unkhoff@uni-trier.de

In diesem Fall bitte pragmatisch vorgehen und nicht mehr Aufwand als unbedingt notwendig in die Erfassung der Normdaten aufbringen.
Wenn sich in der Vorlage ein Hinweis auf eine zweite Identität findet, prüfen Sie, ob im hbz-Verbundkatalog passende Titel vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, legen Sie nur einen GND-Satz an und tragen die zweite Identität als abweichende Namensform mit der entsprechenden Codierung ein. Einen zweiten GND-Satz legen Sie nur dann an, wenn im hbz-Verbundkatalog auch Titel beider Identitäten vorhanden sind.
Haben Sie in der Vorlage aber keinen Hinweis auf eine weitere Identität, erfolgt im GND-Satz auch kein Hinweis auf diese.

(Haken)
ND, 27.11.

4

piz

RDA 9.2.2.8, EH-P-06

Wann muss der Benutzungshinweise in die Datensätze eingetragen werden?
In EH-P-06 steht unter „Allgemein“: „ Bei Aufspaltung auf mehrere Datensätze muss in alle Datensätze der Hinweis aufgenommen werden:  680 $aWeitere Titel ggf. auch unter dem Pseudonym bzw. dem wirklichen Namen“. In den Schulungsunterlagen der AG RDA (Folie 15)/der Präsentation (Folie 151) steht: „Ist keine eindeutige Titelzuordnung möglich, erfolgt ein Hinweis in den beteiligten Datensätzen: Weitere Titel ...". Für unser Verständnis: wird der Hinweis generell erfasst, wenn für eine Person mehrere Normdatensätze angelegt werden oder nur, wenn nicht alle Titel eindeutig den Normdatensätzen zugeordnet werden können?

26.11.14

unkhoff@uni-trier.de

Dieser Eintrag erfolgt generell sobald mehrere Normdatensätze angelegt werden. Da im Moment auf der überregionalen Verbundebene keine Information an die Verbundzentralen erfolgt, wenn eine neue Identität angelegt bzw. eine Vorhandene geändert wird, kann zwar die Titelzuordnung im eigenen Verbund korrekt sein, aber dies muss nicht für andere Verbünde gelten. Aus diesem Grund wird in Feld 680 immer der Vermerk "Weitere Titel ggf. auch unter dem Pseudonym bzw. dem wirklichen Namen" erfasst.

(Haken)
ND, 27.11.

5

pip und piz

RDA 9.2.2.8, EH-P-06

Entsprechen sich EH-P-06 und ein GND-Beispiel?
(DE-588)11862444X=Tucholsky, Kurt hat die redaktionellen Bemerkungen „ GNDBeispiel“ und „Basic Heading“ jeweils in Feld 667. Daher gehen wir davon aus, dass wir diesen Normdatensatz als Beispiel für Fall 3 „Eine Person benutzt mehrere Pseudonyme und ggf. auch ihren wirklichen Namen“ nehmen dürfen (oder nicht?). Ist der Entitätencode „pip“ für den Basic heading „Tucholsky, Kurt“ (wirklicher Name) korrekt? Ist die Erfassung der Pseudonyme in Feld 400, wovon (nur) 2 zusätzlich in Feld 500 erfasst wurden, korrekt? Dem Beispiel haben wir das so nicht entnommen.

09.12.2014

unkhoff@uni-trier.de

Diesen Datensatz habe ich der DNB gemeldet. Er soll nach Rückmeldung von Frau Wiechmann so stehenbleiben, auch wenn er nach RDA nicht korrekt ist. Die Änderung an dem Normdatensatz erfolgte allerdings nach Rücksprache mit der DNB, aber da die Behandlung der Pseudonyme noch in der Diskussion ist (siehe Mail an die Kat-Liste von Frau Dickenscheid), wollte man den Satz nicht komplett nach RDA aufarbeiten. Daher fehlt auch die Kennzeichnung "RDA". Die Bemerkung "GND-Beispiel" hat die DNB allerdings entfernt. Das Thema Pseudonyme wird im Februar auf der Sitzung der EG Normdaten besprochen und bis soll dieser Datensatz nicht bearbeitet werden.

(Haken)
ND,
10.12.

6

pip und piz

RDA 9.2.2.8, EH-P-06

Wird die originalschriftliche Form der bevorzugten Namensform in Feld 500 auch erfasst?
Wenn ein Normdatensatz für den Basic heading (z.B. wirklicher Name) und ein Normdatensatz für einen anderen Namen (z.B. Pseudonym) zueinander relationiert werden und in den Normdatensätzen in Feld 700 jeweils die originalschriftliche Namensform des bevorzugten Namen (als bevorzugte Namensform in einem anderen Datenbestand) erfasst sind, wird dann diese „Alternativform“ auch im relationierten Datensatz erfasst? Anders gefragt: wird die originalschriftliche Form der bevorzugten Namensform in Feld 500 auch erfasst - wenn ja, in welchem Feld?

09.12.1014

unkhoff@uni-trier.de

Nein, in Feld 500 wird nur der bevorzugte Name in latinisierter Form erfasst. Die originalschriftliche Form wird hier nicht angegeben.

(Haken)
ND,
10.12.

























Feld 667

Nr.

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1



667 Maschinell erzeugt aus DBL-Retro-Daten;Maschinell verknuepft mit DBL-Retro-Titeldaten

In Personennormsätzen insbesondere mit Level 6 findet sich die redaktionelle Bemerkung in Feld 667 "Maschinell erzeugt aus DBL-Retro-Daten;Maschinell verknuepft mit DBL-Retro-Titeldaten". Kann dieser Eintrag gelöscht werden, wenn der Satz aufgearbeitet und auf ein höheres Level gesetzt wurde?

03.01.2023humpertz@hbz-nrw.de

Nach Aufarbeitung des Datensatzes und Anhebung auf ein höheres Level wird der Hinweis "Maschinell erzeugt aus DBL-Retro-Daten" gelöscht.

Der Hinweis "Maschinell verknuepft mit DBL-Retro-Titeldaten" bleibt bestehen.

(Quelle: GND-JIRA-Telko vom 06.12.2022; GND-222)

(Haken) Hz, 03.01.2023

Sensible Daten bei zeitgenössischen Personen

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

piz


Wie ist der Umgang mit sensiblen Daten bei zeitgenössischen Personen?
Gemeint sind z.B. Geschlechtsangaben, sexuelle Identität, Angaben zum familiären Umfeld (z.B. frühere Ehepartner), genaues Geburtsdatum, Herkunftsort ...

15.12.2023

humpertz@hbz-nrw.de

s. GND-Wiki, Blogeintrag 2023, Dezember, 13

oder hier

1. An wen ist dieses Dokument gerichtet?

Dieses Dokument richtet sich an Mitarbeiter:innen von Institutionen, die Daten zu zeitgenössischen Personen in der GND erfassen wollen. Ergänzend zu den geltenden Regeln und bestehenden Erfassungshilfen will es darauf aufmerksam machen, dass mit der (Neu-)Erfassung von zeitgenössischen Personen eine besondere Verantwortung verbunden ist.

2. Warum ist der verantwortungsvolle Umgang wichtig?

Der Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte ist ein hohes Gut, das im digitalen Zeitalter, mit den immer größer werdenden Möglichkeiten der Datenaggregation und -auswertung, von Tag zu Tag wichtiger wird. Bei noch lebenden Personen (sog. Betroffenen) ist beim Speichern und Veröffentlichen von personenbezogenen Daten mit besonderer Vorsicht vorzugehen.


Dies fängt schon bei der Auswahl der zu speichernden Daten an.


Die GND ist keine Enzyklopädie und kein biografisches Lexikon, sondern die Entitätenbeschreibungen sollen stabile Knotenpunkte bilden, die gegebenenfalls auf weiterführende Ressourcen verweisen.


Grundsätzlich sollten Normdatensätze zwei zentrale Funktionen erfüllen: Eine Entität identifizierend beschreiben und die Vernetzung von unterschiedlichen Ressourcen mit dem identifizierenden Datensatz dieser Entität ermöglichen.


Es gibt zwar Fälle, in denen Autoren darum bitten, dass weitere Informationen über sie gespeichert werden sollen – sie geben auch selbst an, was sie gerne gespeichert hätten – aber auch in diesen Fällen ist mit Vorsicht vorzugehen: Einerseits um die GND nicht unnötig aufzublähen, andererseits aber auch, um den redaktionellen Aufwand zu verringern, für den Fall, dass die Person ihr Einverständnis zur Datenspeicherung zurückziehen sollten.


Somit ist – jedenfalls bei zeitgenössischen Personen – immer zu überlegen, ob ein Merkmal unbedingt für die Individualisierung notwendig ist. Das hängt u. U. auch davon ab, wie häufig ein Name ist und welche Angaben sinnvoll sind, um zwei gleichnamige Personen zu unterscheiden.


Für einige Merkmale existieren genaue Vorgaben. So hat z. B. die Expertengruppe Normdaten 2014 festgelegt, dass bei noch lebenden Personen das exakte Geburtsdatum nicht in der GND erfasst werden soll (vgl. Erfassungsleitfaden 548).


Für die meisten Merkmale gibt es aber keine so genauen Vorgaben - hier müssen die Katalogisierenden nach ihrem Ermessen vorgehen.

Die GND ist eine kooperativ gepflegte Datenbank mit weitgehenden Schreibrechten für alle beteiligten Mitglieder. Dadurch, dass sämtliche Inhalte der Datenbank sofort nach der Erfassung nicht nur allen Mitgliedern der GND-Kooperative zur Verfügung stehen, sondern über die Maschinenschnittstellen durch jedermann übergreifend sofort recherchierbar sind und z. B. in den Katalogen der Deutschen Nationalbibliothek und den deutschen Bibliotheksverbünden sowie international in der Virtual International Authority File (VIAF) gleich veröffentlicht werden, wird deutlich, welche Auswirkung das Anlegen und Redigieren eines Personensatzes in der GND haben kann.


Zusammenfassend fragen Sie sich bei der Erfassung der Daten „Benötige ich diese Daten wirklich?" Denken Sie an den Grundsatz der Datenminimierung (also: nicht mehr personenbezogene Daten, als unbedingt nötig) und dass die Richtigkeit der Daten dann auch belastbar sein muss.

3. Welche Daten sind besonders sensibel?

Als besonders sensible Daten nennt Art. 9 DSGVO Angaben, aus denen "die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen", sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung. Die Verarbeitung dieser Art Daten ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, dass die betroffene Person selbst diese Angaben veröffentlicht hat (Art. 9, Abs. 2 Lit. e). Weiter sollten Daten wie das genaue Geburtsdatum, Herkunftsort, Geschlecht bzw. sexuelle Identität und Angaben zu dem persönlichen Umfeld nur dann erfasst werden, wenn sie für die Individualisierung unbedingt notwendig sind.

Weniger kritisch sind Angaben wie Wirkungsdaten, Ländercode (Pflichtangabe), akademischer Grad, thematischer Schwerpunkt, Adelstitel, zugeordnete Titelangaben.


4. Wie sieht der rechtliche Rahmen aus?

Die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt seit 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die DSGVO legt fest, dass die Hoheit über die eigenen Daten grundsätzlich bei der lebenden Person bleibt, und dass diese Daten auf Wunsch geändert oder gar gelöscht werden müssen. Hiervon können nur vereinzelt Ausnahmen gemacht werden, etwa wenn eine Verarbeitung im Rahmen einer gesetzlichen Pflicht oder hoheitlichen Aufgabe erfolgt.

Die DSGVO definiert personenbezogene Daten als “alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann” (Art. 4 Absatz 1).

Eine Verarbeitung dieser Daten (d.h. jede Art von Umgang einschließlich des erstmaligen Erfassens und des Löschens, Art. 4 Nr. 2 DSGVO) bedarf in jedem Fall einer Rechtsgrundlage. Die GND als Ganzes kann sich dabei auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) stützen. Als kooperativ gepflegte Datenbank gilt für die GND eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne von DSGVO Art 26. Das heißt, dass grundsätzlich alle Teilnehmer:innen für die von ihnen eingetragenen Angaben haften, und auch, dass für die sonstigen Daten eine Mithaftung gegeben ist. Hierzu wird es eine besondere datenschutzrechtliche Vereinbarung geben, die die Einzelheiten der Verarbeitung und der Verantwortlichkeiten klärt. Im Übrigen muss jede zur GND beitragende Stelle selbst prüfen, ob sie die vorliegenden Daten erfassen und in die GND einspeisen darf. Beispielsweise lässt sich die Befugnis für die Deutsche Nationalbibliothek aus dem gesetzlichen Auftrag zur bibliografischen Erfassung und der Zusammenarbeit in nationalen Fachorganisationen ableiten (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 2 Nr. 1 u. 3 DNBG).

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, bei der Erfassung personenbezogener Daten die Grundsätze der Verarbeitung einzuhalten, die in Art. 5 DSGVO dargestellt sind: dabei sind für die GND insbesondere der Grundsatz der Datenminimierung (nicht mehr personenbezogene Daten, als unbedingt nötig sowie der Grundsatz der belastbaren Richtigkeit zu beachten (Art. 5 Abs. 1 lit. c und d DSGVO)).

(Haken) Hz, 15.12.2023

Sonstige Fragen

Nr.

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Kommentar / Antwort hbz

Status

1

piz


Ist der bevorzugte Name auf Folie 187 (Heilige) korrekt angegeben?
Folie 187: Es sind uns folgende Unstimmigkeiten aufgefallen:
100 P: müsste es nicht p sein?
Ist die Reihenfolge "Aurelius, Augustinus" korrekt? Oder müsste es "Augustinus, Aurelius" heißen, s. Brockhaus?
400 p müsste P sein?

17.09.2014

sabine.nobis@uni-muenster.de

Diese Anfrage habe ich an die zuständige Bearbeiterin des BVB weitergeleitet, da hier evtl. auch überregional die Unterlagen angepasst werden müssen.

Sie haben Recht. Die Reihenfolge ist falsch. Es muss "Augustinus, Aurelius" heißen. Ich korrigiere die hbz-Schulungsunterlage. Die überregionalen Unterlagen, also EH-P-10 und auch die Schulungspräsentation zu religiöse Personen, werden von der zuständigen Bearbeiterin im Laufe der kommenden Woche korrigiert. Diese ist momentan noch im Urlaub.

(Haken)
ND
18.09.

2

piz

RDA 9.2.2.10

Warum werden die zusammengesetzten Namen nicht in der Schulungspräsentation erwähnt?
Ich vermisse den Begriff  "Zusammengesetzte Namen"  in der Präsentation. Dazu gibt es ja auch eine allgemeine Regelung. Die Formulierung "Sonderformen moderner Namen" findet sich in den RDA m.E. nicht.

17.09.2014

Karin.Runde@ub.tu-dortmund.de

Die Formulierung "Sonderformen von ..." wurde von der UAG-GND gewählt, um bei der Erstellung der Schulungsunterlagen die verschiedenen Arbeitspakete besser unterscheiden zu können. Das Thema Sonderformen war für einen Bearbeiter zu umfangreich und daher wurden daraus zwei Bereiche. Die Wahl der Formulierung hatte pragmatische Gründe.

Zu den zusammengesetzten Namen: Diese wurden aus dem Grund nicht in den Schulungspräsentationen (vom hbz wie auch bundesweit) nicht behandelt, weil sich bei diesen Namen nichts geändert hat. Sie erfassen diese Namen wie bisher.

(Haken)
ND
18.09.

3

piz


Bearbeitung maschinell eingespielter GND-Altdaten mit Kataloglevel 6?
Den GND-Satz (DE-588)172367085 zur Person „Schweitzer, Hartmut“ möchte ich um weitere individualisierende Merkmale ergänzen, das Kennzeichen „rda“ in (ein weiteres) Feld 667 einfügen sowie den Kataloglevel auf 3 hochsetzen.
Meine Frage konkret:
Verbleiben - evtl. zu Recherchezwecken - in dem dann nach RDA hochgerüsteten Satz
sowohl der Kommentar „maschinell eingespielte Altdaten“ ( Feld 667)  als auch die 900er-Felder (PND-Daten) oder darf/muss ich sie herauslöschen?

07.11.2014

karin.klingbeil@fernuni-hagen.de

Das Feld 667 mit dem Inhalt „maschinell eingespielte Altdaten“ wird gelöscht, da der GND-Satz intelektuell aufgearbeitet wurde.

Die 9XX sind von der Erfassung bzw. Bearbeitung ausgeschlossen (s. GND-Handbuch des hbz, Kapitel 10.1.1 GND-Sätze mit dem GND-Katalogisierungslevel3 (Feld 095)) und bleiben daher bestehen.

(Haken)
Rn,
7.11.

4

piz

9.2.2.5.3

Gilt die Ausnahme für linksläufige Schriften noch? Im Dokument "Originalschrift in der hbz-GND" steht "Ausgenommen sind hiervon
linksläufige Schriften (z. B. Arabisch), da hier im Bereich der Personennamen noch Fragen zu klären sind". In EH-A-09 wird diese Ausnahme nicht genannt.

10.12.2014

unkhoff@uni-trier.de

Vielen Dank für den Hinweis! Die hbz-Wikiseite zur Originalschrift wurde aktualisiert. Es gab noch vor einiger Zeit ein Problem mit dem arabischen Komma. In PICA wird es nicht als Steuerzeichen erkannt. Mit der Erfassungshilfe EH-A-09 wurde nun festgelegt, wie mit solchen Fällen umzugehen ist.

(Haken)
Rn, 10.12.

5

pip

9.2.2.8 D-A-CH, ERL

Eine Künstlerin hat nie selbst veröffentlicht. Sie ist in den NSW unter ihrem Künstlernamen bekannt. Posthum wird ein Briefwechsel von ihr veröffentlicht mit der Angabe ihres vollen bürgerlichen Namens. Gilt dieser als selbst veröffentlicht, was einen weiteren Personennamenssatz unter ihrem bürgerlichen Namen zur Folge hätte?
Beispiel: Frz. Schauspielerin, Künstlername "Raymone".
Posthume Veröffentlichung: Blaixe Cendrars - Raymone Duchâteau : correspondance 1937-1954.

27.10.2016

humpertz@hbz-nrw.de

Nein, wenn eine Person zu Lebzeiten nicht selbst veröffentlicht hat, gelten nachträglich veröffentlichte Werke nicht als "selbst veröffentlicht". Deshalb wird auch für die nachträgliche Veröffentlichung nur der in den NSW verzeichnete Name, hier das Pseudonym, als bevorzugter Name gewählt.
(Quelle: GND-Telko vom 18.10.2016)

(Haken) Hz, 27.10.2016

6

piz

Feld 672

In der Feldhilfe sind neben $a, b und f auch w und 0 aufgeführt. Die Beispiele sind etwas sparsam was die Besetzung von w und 0 angeht. Bei $w hatte ich die Erläuterung in der Feldhilfe "IDN des bibliografischen Datensatzes" zunächst interpretiert als "HT-Nr. des Titels in Aleph", aber das ist nach den Beispielen zu schließen offenbar nicht gemeint, würde in der überregionalen GND vermutlich auch keinen Sinn machen. Weitere Suche ergab: Im GND-Wiki im Erfassungsleitfaden Aleph zu Feld 672 steht bezüglich UF w: "Zur Kennzeichnung welcher Quelle bzw. welchem System die Identifikationsnummer entstammt, wird das ISIL bzw. der MARC Organization Code der Nummer in Klammern vorangestellt". Auch hier finde ich die Beispiele nicht erhellend. Dürfen wir UF w besetzen, und wenn ja: wie? Nach Ergoogelung der ISIL des hbz: Eventuell so: $(DE-605)HT... oder $(DE-605) und dann die HT-Nummer ohne das vorangestellt HT?

19.09.2017

elke.bertrams@ulb.uni-bonn.de

Die Feldhilfe wurde nun mit Beispielen aufgefüllt. Uns lagen beim Erstellen der Feldhilfe noch nicht die Beispiele aus dem Erfassungsleitfaden vor, deswegen war die Feldhilfe etwas sparsam ausgestattet.

Das Unterfeld $w müssen Sie nicht zwingend belegen. Sie können natürlich gerne auf eine Titelaufnahme in der HBZ01 verweisen. Der Eintrag in $w müssten dann die Form haben $w (DE-605)HT... (siehe auch letztes Beispiel in der Feldhilfe)


(Haken) ND, 29.09.2017

7

piz

Feld 670
Feld 672

Feld 670 vs. Feld 672
Wann soll bei Titelangaben zu Personennamen Feld 670 belegt werden, wann Feld 672? Oder können auch beide Felder mit dem gleichen Inhalt belegt werden?

14.5.2018

humpertz@hbz-nrw.de
(Frage auf Informationsveranstaltung für Katalogisierende am 15.3.2018)

Laut ELF zu Feld 670 und 672 ist Feld 670 von der FE fakultativ, von der SE obligatorisch zu belegen. Feld 672 kann von FE und SE fakultativ belegt werden.
Von der SE wird Feld 670 vorrangig belegt, da Pflichtfeld. Die FE verwendet eher Feld 672. Beide Felder haben ihre Berechtigung und werden für verschiedene Anwendungen benötigt (Feld 672 wird z.B. für Matchingprozesse ausgewertet). Daher sollen im Bedarfsfall beide Felder mit gleichem Inhalt parallel nebeneinander belegt werden.

(Quelle: GND-Telko vom 8.5.2018, GND-41)

(Haken) Hz, 14.05.2018

8

piz

Ländercode-Leitfaden, Punkt 2.1, S. 3

Laut Ländercode-Leitfaden nicht zu verwendender alter LC "XA-DXDE" wird immer noch vergeben
Bei Personennamen wird der alte LC "XA-DXDE" nicht verwendet laut Ländercode-Leitfaden, Punkt 2.1, S. 3 "Die benutzerdefinierten Codes der ehemaligen GKD (XA-DXDE und C´XA-AAAT) werden nicht verwendet." Trotzdem findet sich "XA-DXDE" auch in neueren Aufnahmen.

05.07.2018

hbz/Humpertz

GND-Telko vom 8.5.2018 und 4.7.2018:
Neben Falscherfassung ist eine Ursache für die fehlerhafte Verwendung von "XA-DXDE" die Einstellung im Web-Formular. Bei Eingabe "Dt. Reich" als Land wird automatisch "XA-DXDE" vergeben. Die Anpassung des Webformulars ist schwierig, da die dort hinterlegte Ländercodeliste für alle Anwendungen gilt. Eine eigene Ländercode-Liste für die Personennamen bedeutet ebenfalls zusätzlichen Aufwand. -> DNB prüft, welche Verbesserungen am Web-Formular möglich sind. Die fehlerhaften Ländercodes "XA-DXDE" bei Personennamen sollen möglichst maschinell in der GND bereinigt werden.

(Quelle: GND-Telko vom 8.5.2018 und 4.7.2018, GND-44)

(Haken) Hz, 05.07.2018

9

 piz

 9.18

Feld 024: können nicht alle "Source Codes" aus der Liste "Standard Identifier Source Codes", die im Hilfetext zu Feld 024 verlinkt ist, in Unterfeld 2 angegeben werden? Der Code "picnypl" (Photographer's Identities Catalog (New York Public Library)" erzeugt beim Senden über die ONS die Fehlermeldung "Subfield $S in Sonstige Standardnummer ist inhaltlich nicht korrekt". Die Nummern aus VIAF (Code viaf) und LoC (Code lccn) konnten problemlos in GND-Sätzen ergänzt werden. Gibt es noch etwas zu beachten?

06.05.2019unkhoff@uni-trier.deMit dem September Release wurden von der DNB alle Codes aus der Liste "Standard Identifier Source Codes" für die Erfassung in Feld 024 Unterfeld 2 zugelassen.(Haken) ND, 02.10.2020
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