Inhalt

An dieser Stelle können alle Fragen zur Erfassung von Konferenzen nach RDA, die nach den RDA-Schulungen im hbz anfallen, eingetragen werden. Die hbz-GND-Redaktion bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung und Beantwortung. Bitte prüfen Sie vorab in der unten stehenden Tabelle, ob Ihre Frage bereits vorkommt und beantwortet ist. Falls Ihr Anliegen noch nicht behandelt wurde, tragen Sie dieses an entsprechender Stelle ein.
Status
(Haken) = beantwortet, (Plus) = in Bearbeitung,  (Minus) = noch offen, (Fehler) = zurückgestellt

Bevorzugte Namensform

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage/Anliegen

Datum der Eintragung

Name / E-Mail-Adresse

Kommentar/Antwort hbz

Status

1

vie

11.2.2.5

Initial- und Langform im förmlich präsentierten Namen - beides ansetzen oder für eine Form entscheiden?
Wenn beide Namensformen im förmlich präsentierten Namen vorkommen, kann ich dann ansetzen wie Vorlage oder muss ich mich für entweder die Kurz- oder Langform entscheiden?
Beispiel: 
International Symposium on Medicinal and Aromatic Plants - SIPAM 2012

20.10.2014

humpertz@hbz-nrw.de

Wenn Kurz- und Langform so im förmlich präsentierten Namen vorkommen, kann so angesetzt werden. (Ergebnis Telko zu GND-Fragen vom 21.10.2014)

(Haken)
Hz, 21.10.2014

2

vie

11.2.2.5.4
Ausnahme Konferenzen

Gemeinsame Konferenz mehrerer Veranstalter mit unterschiedlichen Konferenzzählungen
Wird für eine gemeinsame Konferenz mehrerer Veranstalter, deren jeweils eigene Konferenzzählung im Namen der Konferenz enthalten ist, eine gemeinsame Ansetzung erfasst oder werden sie getrennt angesetzt?
Beispiel: 21. FREILAND-Tagung/26. IGN-Tagung: Tierhaltung und Beschäftigung bei Tieren

24.6.2015

humpertz@hbz-nrw.de

In RDA gibt es keine Regelung, dass bei gemeinsamen Tagungen getrennte Ansetzungen erfolgen sollen -> gemeinsame Ansetzung.
Die Zählungen werden jeweils herausgelöst. Sie können nicht in $n erfasst werden, da in $n keine Zuordnung zu den teilnehmenden Einzelveranstaltungen möglich ist. Es können aber zusätzliche Sucheinstiege mit den Einzelnamen der Tagungen und der jeweiligen Zählung erfasst werden. Jedoch werden keine Beziehungen über die Felder 511 zu den Einzelveranstaltungen hergestellt, da diese bestimmte Tagung nur gemeinsam stattgefunden hat.
Beispiel:
111 $e FREILAND-Tagung/IGN-Tagung: Tierhaltung und Beschäftigung bei Tieren $d 2014 $c Wien
411 $e FREILAND-Tagung: Tierhaltung und Beschäftigung bei Tieren $n 21 $d 2014 $c Wien
411 $e IGN-Tagung: Tierhaltung und Beschäftigung bei Tieren $n 26 $d 2014 $c Wien
411 $e 21. FREILAND-Tagung/26. IGN-Tagung: Tierhaltung und Beschäftigung bei Tieren $4 nauv

(Quelle: Telko zu GND-Fragen am 16.12.2014 + am 23.6.2015)

(Haken) Hz, 24.6.2015
17.7.2015

3

vie

11.2.2.5.4
Ausnahme Konferenzen

Gemeinsame Konferenz mehrerer Einzelkonferenzen mit eigenen Konferenzzählungen
Wird für eine gemeinsame Konferenz mehrerer Einzelkonferenzen ein gemeinsamer Datensatz angelegt oder einzelne Datensätze für jede teilnehmende Konferenz?
Beispiel: International Joint Conference SOCO'13-CISIS'13-ICEUTE'13
SOCO = International Conference on Soft Computing Models in Industrial and Environmental Applications"
CISIS = International Conference on Computational Intelligence in Security for Information Systems
ICEUTE = International Conference on EUropean Transnational Education

24.6.2015

humpertz@hbz-nrw.de

In RDA gibt es keine Regelung, dass bei gemeinsamen Tagungen getrennte Ansetzungen erfolgen sollen -> gemeinsame Ansetzung.
Die Jahreszählungen werden jeweils herausgelöst. Es können zusätzliche Sucheinstiege mit den Einzeltagungen erfasst werden. Jedoch werden keine Beziehungen über die Felder 511 zu den Einzelveranstaltungen hergestellt, da diese bestimmte Tagung nur gemeinsam stattgefunden hat. Ausnahme: Die Namen der Einzelveranstaltungen sind zusätzlich zum gemeinsamen Namen in der Ressource genannt (z.B. Vorwort, Umschlag). Auch wenn jede Konferenz ein eigenes Programm hat oder einzelne Aufsätze konkret einer Einzelveranstaltung zuzuordnen sind, weil der Name der Einzelveranstaltung dort genannt ist, gelten die Einzelveranstaltungen als einzeln genannt und es können zusätzlich Einzelansetzungen für die Einzelveranstaltungen erfolgen.
Ob die FE ab dem Vollumstieg auch die Beziehung zur Konferenzfolge herstellen soll, wird noch geklärt.
Nachtrag: Beziehungseintrag zur Konferenzfolge ist für FE fakultativ. Wird überwiegend von SE erfasst (vgl. EH-K-23)

Beispiel:
111 $e International Joint Conference SOCO-CISIS-ICEUTE $d 2013 $c Salamanca
411 $e SOCO $d 2013 $c Salamanca
411 $e CISIS $d 2013 $c Salamanca
411 $e ICEUTE $d 2013 $c Salamanca
411 $e International Joint Conference SOCO'13-CISIS'13-ICEUTE'13, Salamanca $4 nauv
(Quelle: Telko zu GND-Fragen am 23.6.2015 mit Bestätigung in GND-Telko am 21.7.2015)

(Haken) Hz, 24.6.2015
17.7.2015
21.6.2017

4

vie/vif

11.2.2

Name der Konferenzfolge = Langform
Name der Einzelveranstaltung = Kurzform
Der Konferenzfolgenname liegt in Langform vor, der Name der Einzelveranstaltung in Initialform.
Müssen die Namen von Konferenzfolge und Einzelveranstaltungen angeglichen werden?
Beispiel:
Konferenzfolge: Proceedings of the International Display Workshops
Einzelkonferenz: IDW'14

24.6.2015

humpertz@hbz-nrw.de

In RDA gibt es keine Regelung, dass die Namen von Konferenzfolgen und Einzelveranstaltungen angeglichen werden sollen. Demnach gilt die Grundregel, dass nach der vorliegenden bzw. selbstgebrauchten Form angesetzt wird. Somit können Konferenzfolge und Einzelkonferenz unterschiedliche Ansetzungen haben.
Beispiel:
Konferenzfolge
111 $e International Display Workshops
Einzelkonferenz
111 $e IDW $d 2014 $c ...
(Quelle: Telko zu GND-Fragen am 21.7.2015)

(Haken) Hz, 24.6.2015

5

vie

EH-K-05

Muss die Initialform immer eindeutig sein oder nur, wenn es mehrere vorliegende Namensformen gibt und kein Name oder alle förmlich präsentiert sind?

11.02.2016

adolph@zbmed.de

Die EH-K-05 ist da widersprüchlich formuliert. Die Initialform soll immer eindeutig sein. Andernfalls muss eine ausführliche Namensform als BN gewählt werden. Dies gilt auch, wenn die Initialform die gebräuchliche Namensform ist.
Einzige Ausnahme: Die Initialform ist die einzige vorhandene Namensform für die Konferenz und gleichnamig mit der Initialform des Veranstalters.
Die EH-K-05 wird dahingehend eindeutiger formuliert.
(Quelle: Telko zu GND-Fragen am 26.4.2016)

(Plus) Hz, 30.6.2016

6vie

11.2.2.5.4 D-A-CH, Erläuterung Konferenzen usw.

Es liegt sowohl ein Name vor, der einen Konferenzbegriff enthält, als auch ein räumlich und/oder typografisch davon abgesetztes Thema/Motto, das Konferenzname sein könnte.

Welcher Name wird bevorzugter Name?

12.10.2021humpertz@hbz-nrw.de

Text der D-A-CH-Erläuterung (ohne Beispiele):

"Findet sich in einer Manifestation oder aufgrund weitergehender Recherchen (siehe D-A-C-H AWR für 11.2.1.2) in anderen Quellen

sowohl ein Name, der einen Konferenzbegriff enthält, als auch ein 

räumlich und/oder typografisch davon abgesetztes Thema/Motto, das Konferenzname sein könnte, 

wählen Sie grundsätzlich den Namen mit dem Konferenzbegriff als bevorzugten Namen.

Dies gilt auch, wenn es sich bei dem Namen mit dem Konferenzbegriff um einen Teil einer Konferenzfolge handelt oder um eine Kombination von Konferenzbegriff und Name der Körperschaft.

Ebenfalls vorgezogen wird eine Initialienfolge/Kurzform gegenüber dem Thema/Motto.  

Das Thema/Motto können Sie als abweichenden Namen erfassen."


Hierzu gibt es eine Ergänzung auf der DNB-Wiki-Seite "Neues zur GND-Anwendung", GND-20:

"Dies gilt jedoch nicht für den umgekehrten Fall.

Liegt ein bevorzugter Name einer Konferenz ohne Konferenzbegriff vor, so ist nach oben stehender Erläuterung davon auszugehen, dass es keinen bevorzugten Namen mit Konferenzbegriff gibt, denn sonst müsste dieser zum bevorzugten Namen werden.

Bei einer 111 ohne Konferenzbegriff kann es also niemals in der 411 einen abweichenden Namen mit Konferenzbegriff geben.

Hier waren sich alle Teilnehmer der GND-Jira-Telko einig."

(Quelle: GND-JIRA-Telko am 03.08.2021)

(Haken) Hz, 12.10.21

Spezifischer Name

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage/Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar/Antwort hbz

Status

1

vie

ERL 4 zu RDA 11.2.2.5.4, EH-K-01

Gilt ein Konferenzname "Name für Konferenzfolge + angehängtes Thema" auch als spezifischer Name?
Beispiel: 
111 Saarbrücker Arbeitstagung Plankosten- und Deckungsbeitragsrechnung in der Praxis $d 1980 $c Saarbrücken

19.12.2014

humpertz@hbz-nrw.de

Ja, gilt auch als spezifischer Name. D.h., BN = spezifischer Name ohne Zählung; abweichender Name = Name der Konferenzfolge + Zählung.
Beispiel:
111 Saarbrücker Arbeitstagung Plankosten- und Deckungsbeitragsrechnung in der Praxis $d 1980 $c Saarbrücken
411 Saarbrücker Arbeitstagung $n 1 $d 1980 $c Saarbrücken

ERL 4 zu RDA 11.2.2.5.4 u. EH-K-01 werden entsprechend angepasst.
(Ergebnis Telko zu GND-Fragen vom 16.12.14)

(Haken)
Hz, 19.12.2014

2vie

Gehört ein Untertitel zum Konferenznamen?

Manche Konferenznamen erscheinen ohne den Untertitel der Titelseite nicht aussagekräftig genug. Werden diese Untertitel dann zum Konferenznamen hinzugefügt?

17.06.2020humpertz@hbz-nrw.de

Titeldatenerfassung und Normdatenerfassung folgen unterschiedlichen Regeln.

Bei der Erfassung des Konferenznamens lautet die Frage: Was ist der Konferenzname? Wenn der Zusatz zum Konferenznamen gehört, wird er miterfasst.

Exkurs: Ist zu einer Konferenzschrift kein Konferenzname erkennbar/ermittelbar, wird kein Normdatensatz für die Konferenz erfasst. Der Titeldatensatz erhält dann nur die Kennzeichnung "Konferenzschrift".

(Quelle: GND-Jira-Telko vom 09.06.2020, GND-39; DNB-Wiki-Seite "Neues zur GND-Anwendung", GND-JIRA-Ticket 39, Eintrag vom 16.06.2020)

(Haken)
Hz,17.06.2020

Gleichnamigkeit / Initialform Konferenz mit Initialform Veranstalter

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage/Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar/Antwort hbz

Status

1

vie


Normierter Sucheinstieg der Konferenz gleichnamig zum abweichenden Namen des Veranstalters. Trotzdem Zusatz bei normiertem Sucheinstieg der Konferenz?
Beispiel aus der Schulung: SIGIR: Wenn die Kurzform des Kongresses die einzige Namensform ist und gleichbedeutend mit Veranstalter, soll man die Kennzeichnung "Veranstaltung" verwenden. Gilt das nur bei Gleichbedeutung mit dem normierten Sucheinstieg des Veranstalters oder auch, wenn die abgekürzte Form des Veranstalters als zusätzlicher Sucheinstieg verankert ist? Beispiel aus der Praxis wäre der Kongress "EAHIL", gleichlautender Veranstalter: European Association for Health Information and Libraries / Abk. EAHIL.

Erg. 12.06.2017: In EH-K-06 wird empfohlen, auch bei Gleichnamigkeit von abweichenden Namensformen Kennzeichnungen zur Unterscheidung hinzuzufügen. Könnten Sie das noch in Ihrer Antwort ergänzen? Sonst kommt man bei der Recherche zu diesem Punkt zu unterschiedlichen Ergebnissen.

09.09.2014

adolph@zbmed.de

19.06.2017, Neuformulierung:
Ist die bevorzugte Initialen-Namensform der Konferenz gleichnamig zur abweichenden Initialen-Namensform des Veranstalters, erhält die bevorzugte Initialen-Namensform der Konferenz keinen identifizierenden Zusatz "Veranstaltung", da bei Gleichnamigkeit von bevorzugter und abweichender Namensform nur die abweichende Namensform einen identifizierenden Zusatz erhält (so geschult, Inhalt soll noch in EH-K-06 einfließen).

Initialformen als abweichende Namensformen mit Kennzeichen $4 abku erhalten jedoch keinen identifizierenden Zusatz (vgl. RDA 11.13.2.1 D-A-CH, ERL sowie EH-K-06, Absatz "Abweichende Namen und zusätzliche Sucheinstiege"). In dem genannten Fall würden also weder Initialen-Konferenzname noch abweichender Initialen-Name des Veranstalters identifizierende Zusätze erhalten

111 $e EAHIL $n $d $c

110 $k European Association for Health Information and Libraries
410 $k EAHIL $4 abku

(Haken)
Hz, 9.9.2014, 27.3.2015,
19.6.2017

2

vie

11.13.1.2. D-A-CH
11.13.2.1. D-A-CH, ERL

Übersicht über Verwendung von identifizierenden Zusätzen bei Gleichnamigkeit von bevorzugten Namen bzw. abweichenden Namen
Fall 1
Bevorzugter Konferenzname = Bevorzugter Name des Veranstalters -> beide Initial-Namensformen erhalten identifizierende Zusätze
111 $e SIGIR $h Veranstaltung $n $d $c

110 $k SIGIR $h Körperschaft

Fall 2
Bevorzugter Konferenzname = abweichender Name des Veranstalters -> kein Zusatz bei abweichender Namensform des Veranstalters wegen Kennzeichen $4 abku
111 $e EAHIL $n $d $c

110 $k European Association for Health Information and Libraries
410 $k EAHIL $4 abku

Fall 3
abweichender Konferenzname = bevorzugter Name des Veranstalters -> abweichender Name der Konferenz erhält identifizierenden Zusatz
(fingiert)
111 $e Konferenz für Sicherheit im Straßenverkehr $n $d $c
411 $e KSS $h Veranstaltung $n $d $c

110 $k KSS
410 $k Kommission für Sicherheit im Straßenverkehr

Fall 4
abweichender Konferenzname = abweichender Name des Veranstalters -> nur der abweichende Konferenz-Initialform-Name erhält den identifizierenden Zusatz; im abweichenden Initialform-Namen des Veranstalters entfällt der identifizierende Zusatz wegen Kennzeichen $4 abku
(fingiert)
111 $e Symposium zur Lage der Entwicklungsländer $n $d $c
411 $e SLE $h Veranstaltung $n $d $c

110 $k Soziale Liga für Entwicklungsarbeit
410 $k SLE $4 abku




Hz,19.06.2017

Konferenzzählung

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage/Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar/Antwort hbz

Status

1

vie


Zusammengefasste/ springende Konferenzzählungen - wo in RDA geregelt?
In RDA gibt es keine Regelungen für zusammengefasste oder springende Konferenzzählungen.

20.11.2014

humpertz@hbz-nrw.de

Da es keine RDA-Regelungen dazu gibt, verfahren wir wie bisher, nur unter  Berücksichtigung der Ordinalzahlen.
Beispiel zusammengefasste Zählung:
111 $e Blankenburger Konferenz $n 1.-80. $d 1947-1974
548 $a 1947-1974 $4 datv

Beispiel springende Zählung (fingiert):
111 $e Konferenz zu Arbeitsrechtsfragen $n 1.; 3. $d 1988; 1990
548 $a 1988; 1990 $4 datv
(Ergebnis Telko zu GND-Fragen vom 18.11.14)

Nachtrag: Sind mehrere Konferenzen einer Konferenzreihe in einer Publikation zusammengefasst mit zusammengefasster oder springender Konferenzzählung, dann wird entweder mit der Konferenzfolge oder mit jeder einzelnen Konferenz verknüpft. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Katalogisierers (Modul 5A.07, S. 7, Punkt 4.2, Release März 2016).

(Haken)
Hz, 20.11.2014








(Haken) Nachtrag: Hz, 10.6.16

Konferenzort/Ländercode

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage/Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar/Antwort hbz

Status

1

vie

11.3.2.3 D-A-CH

Wenn keine Ortsangabe vorliegt, können dann auch Institutionen als Ortsersatz in Feld 111 $c angegeben werden?

17.07.2015

humpertz@hbz-nrw.de

Nein, in Feld 111 $c dürfen nur Geografika-Sätze (Tg) wie Orte, Bauwerke, Inseln, Berge erfasst werden und "online" für Online-Konferenzen.

(Quelle: Telko zu GND-Fragen am 23.6.2015)

(Haken) Hz, 17.7.2015

2vie

Konferenzort bei virtuellen Konferenzen

11.3.2.3


Welchen Ländercode soll man bei virtuellen Konferenzen belegen? ZZ oder den des ursprünglich geplanten Tagungsortes oder, wenn mit internationaler Beteiligung, XP?30.06.2020adolph@zbmed.de

Bitte belegen Sie "ZZ".

(Quelle: GND-150; DNB-Wiki-Seite "Neues zur GND-Anwendung" unter "GND-150", Stand: 04.08.2020)

(Haken) Hz, 1.7.2020

Hz, 05.08.2020

3vie

Konferenzort bei virtuellen Konferenzen

11.3.2.3

Welcher Konferenzort/Ländercode wird bei Mischkonferenzen angegeben?


05.08.2020humpertz@hbz-nrw.de

Bei Mischkonferenzen, die online und vor Ort stattfinden, werden der Konferenzort und der zugehörige Ländercode angegeben.

(Quelle: GND-150; DNB-Wiki-Seite "Neues zur GND-Anwendung" unter "GND-150", Stand: 04.08.2020)

(Haken) Hz, 05.08.2020
4vie

11.3.2.3

Konferenzort bei virtuellen Konferenzen

Sollen Konferenzsätze in 551 mit dem Geografikum "Online", (DE-588)1216341885, verknüpft werden?12.10.2020adolph@zbmed.de

08.10.2021:

Laut GND-JIRA-Telko wird eine Verknüpfung mit dem Datensatz "Online",(DE-588)1216341885 als sinnlos erachtet. Der Datensatz wurde inzwischen gelöscht.

--------------------

13.10.2020

Von einer Ortsbeziehung zu einem fiktiven Ort "Online" war bisher nicht die Rede. Der Datensatz wurde auch erst am 21.08.20 erfasst. Wir haben eine Anfrage an die GND-JIRA-Telko gestellt. Bis dahin würde ich von einer Verknüpfung abraten.

(Haken) Hz, 08.10.2021

Zeitangabe

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage/Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar/Antwort hbz

Status

1

vie

11.4.2.3/ 11.13.1.8.1

Exakte Datumsangabe bei gleichnamigen Konferenzen innerhalb eines Jahres. Ausführliche Form TT.MM.JJJJ angeben oder wie Vorlage?
(Frage ursprünglich aus der Schulung)
Gebe ich bei den vorliegenden gleichnamigen Konferenzen innerhalb eines Jahres "Federal-Provincial Conference of First Ministers" die vorliegenden Datumsangaben "1978 Februar 13 (Bis-Zeichen) 15" bzw. "1978 November 27 (Bis-Zeichen) 29" an in der Form $d 13.-15.02.1978 bzw. $d 27.-29.11.1978 oder in der Form $d 13.02.-15.02.1978 bzw. $d 27.11.1978-29.11.1978?

19.09.2014

humpertz@hbz-nrw.de

Laut  überregionaler Telefonkonferenz zu GND-Fragen am 16.09.14 verfahren wir wie RDA 11.4.2.3 bzw. RDA 11.13.1.8.1 und geben bei gleichnamigen Konferenzen innerhalb eines Jahres die präzise Datumsangabe gemäß Vorlage, aber mit Ziffern (gemäß dt. Gebrauch) an. Im vorliegenden Beispiel sähen die Datumsangaben für die gleichnamigen Konferenzen so aus:
$d 13.-15.02.1978 bzw.  $d 27.-29.11.1978.
Die ausführlichen Datumsangaben in der Form TT.MM.JJJJ werden zusätzlich in Feld 548 angegeben.

(Haken)
Hz, 25.9.2014, 27.3.2015

Ausstellungen / Einzelausstellungen

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

vie


Einzelausstellungen künftig keine Konferenzansetzungen mehr in FE?
(Frage aus Schulung):
Wir haben gehört, dass zukünftig Einzelausstellungen keinen Normdatensatz mehr erhalten. Stattdessen sollen sie nur in der Titelaufnahme erwähnt werden bzw. sind sowieso schon Teil des Sachtitels. Stimmt das und ab wann soll diese Regelung gelten?

04.09.2014

humpertz@hbz-nrw.de

In den LOC-Anmerkungen (LC-PCC PS)  zu RDA 19.2.1.1.1 wird empfohlen, Einzelausstellungen nur anzusetzen, wenn sie unter wiederkehrenden Namen auftreten (z.B. Documenta, Biennale di Venezia, Triennale Kleinplastik). In einer Abstimmung unter den Verbünden wurde diese Regelung angenommen.
Die SE setzt diese Einzelausstellungen aber weiterhin an, wenn sie ein zu berücksichtigendes Thema sind. Die Formalerschließung soll dann diese Sätze nicht für Titelverknüpfungen nutzen. Es wird wahrscheinlich entsprechende Benutzungshinweise in Feld 680 geben. Es  muss noch geklärt werden, an welcher Stelle der RDA-Titelaufnahme der nicht angesetzte Ausstellungsname berücksichtigt werden soll.

Diese Regelung gilt erst ab dem Vollumstieg 2015. Bis dahin werden alle Einzelausstellungen weiterhin angesetzt.
10.6.2016:
Ab Bearbeitungsjahr 2016 werden in der FE für Einzelausstellungen keine Normdatensätze mehr angelegt (weder nach RDA noch nach RAK-WB). Ebenso werden in der FE keine RDA-Titelaufnahmen mit bestehenden  Einzelausstellungs-Normdatensätzen verknüpft.

Ein RAK-WB-Titelsatz oder eine ab 2016 übernommene RAK-WB-Fremddaten-Titelaufnahme können auch ab Bearbeitungsjahr 2016 nachträglich mit einer bestehenden GND-Aufnahme für eine Einzelausstellung verknüpft werden. Fehlt eine GND-Aufnahme für die Einzelausstellung, bleibt der RAK-WB-Titeldatensatz entweder unverändert (ohne Berücksichtigung der Einzelausstellung), oder er wird nach RDA umgearbeitet, dann können die Angaben zur Einzelausstellung in Feld 064a (Art des Inhalts) aufgeführt werden. 
(Quelle: EG-FE-Sitzung am 12.1.2016)

(Haken)
Hz

Ausstellungen / Wanderausstellungen

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage/Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar/Antwort hbz

Status

1

vie


Wanderausstellungen - wie gehe ich mit den Ausstellungsdaten und Ausstellungsorten um?
Bei Wanderausstellungen liegen mehrere Ausstellungsdaten und mehrere Ausstellungsorte vor. Im BN gebe ich in $d die zusammenfassende Jahreszählung an, in $c nur den ersten Ort. Ich kann von jedem Ausstellungsort einen Beziehungseintrag in wiederholbare Felder 551 machen. Was mache ich mit den Ausstellungsdaten? Wiederholbare Felder 548? Wie können die Ausstellungsdaten den Ausstellungsorten zugeordnet werden?

20.11.2014

humpertz@hbz-nrw.de

Bei Wanderausstellungen liegen in der Regel mehrere Ausstellungsdaten vor, die nicht nahtlos ineinander übergehen. In diesen Fällen werden wiederholbare Felder 548 mit den jeweiligen Ausstellungsdaten erfasst. Um den Bezug zu den Ausstellungsorten herzustellen, werden in den wiederholbaren Feldern 551 zu jedem Ausstellungsort in $Z die entsprechenden Ausstellungsdaten angegeben.
Beispiel: Auszug aus 1030442037 (wird noch angepasst):
111 $e Exhibition Carrie Mae Weems: Three Decades of Photography and Video $d 2012-2014 $c Nashville, Tenn.
548 $a 21.09.2012-13.01.2013 $4 datv
548 $a 02.02.2013-19.05.2013 $4 datv
551 $g Nashville, Tenn. $4 ortv $Z 21.09.2012-13.01.2013 $9 (DE-588)4102368-7
551 $g Portland, Or. $4 ortv $Z 02.02.2013-19.05.2013 $9 (DE-588)4226095-4
(Ergebnis Telko zu GND-Fragen vom 18.11.2014)

Logische Folgerung: Dann können auch die verschiedenen Veranstalter-Einträge in den wiederholten Feldern 510 durch die Einfügung von $Z dem zeitlichen Ablauf zugeordnet werden.
Für o.g. Beispiel:
510 $k Frist Center for the Visual ArtsNashville, Tenn. $4 vera $Z 21.09.2012-13.01.2013 $9 (DE-588)6034241-9
510 $k Portland Art Museum$4 vera $Z 02.02.2013-19.05.2013 $9 (DE-588)5079865-0

(Haken)
Hz, 20.11.2014

2


11.0 D-A-CH, Erl. 3

Wann werden Wanderausstellungen in der FE als Konferenzen erfasst?

21.02.2023

hbz/Humpertz

Gemäß ERL 3 zu RDA 11.0 werden Wanderausstellungen in der Formalerschließung nur erfasst, wenn sie in verschiedenen Jahren mit verschiedenen Inhalten unter demselben Namen auftreten.

D.h. bei Wanderausstellungen sollen in der Formalerschließung die gleichen Kriterien angewendet werden wie bei wiederkehrenden Ausstellungen unter demselben Namen. 

Bei "Documenta", "Biennale di Venezia" usw. bleibt nur der Ausstellungsname gleich. Die gezeigten Inhalte wechseln von Ausstellung zu Ausstellung. 

Ist dies bei einer Wanderausstellung, die über mehrere Jahre geht, der Fall, wird sie in der Formalerschließung berücksichtigt.

Wird aber über mehrere Jahre der gleiche Inhalt gezeigt, wird sie in der Formalerschließung nicht als Normdatensatz erfasst.

Da die meisten Wanderausstellungen die Kriterien zur Berücksichtigung nicht erfüllen, werden sie in der Formalerschließung überwiegend nicht als Normdatensätze erfasst.

(Quelle: GND-JIRA-Telko am 07.02.2023, GND-216; EH-K-08, S. 13 unten, Stand: 06.02.2023)

(Haken) Hz, 21.02.2023

Kirchliche Konferenzen

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage/Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar/Antwort hbz

Status

1

vie

11.2.2.25
EH-K-14

Diözesansynoden, Provinzialsynoden/-konzilien in RDA entgegen dem wahren Sachverhalt geregelt, in EH-K14 nur versteckt beschrieben. Proposal oder AWR möglich?
Diözesansynoden, Provinzialkonzilien
Beispiel (aus GND-Erfassungshilfe EH-K-14, S. 3):
111 $e Katholische Kirche $b Kirchenprovinz Salzburg $b Provinzialsynode $d 1569 $c Salzburg
Hier ergeben sich mehrere Fragen. „Synoden“ der Katholischen Kirche werden im Regelwerk „anscheinend“ wie Vertretungskörperschaften behandelt. D.h. der Unterschied zwischen Synoden im protestantischen Bereich (Synoden=Vertretungskörperschaften) und solchen im katholischen (Diözesan-Synoden, Provinzialkonzilien=Konferenzen) wird gar nicht gesehen!! Eine im Ergebnis trotzdem befriedigende Regelung im deutschsprachigen Raum wird nur durch eine Erfassungshilfe erreicht, die die originale RDA-Bestimmung aber nicht etwa konkretisiert bzw. modifiziert, sondern geradezu auf den Kopf stellt! Diese Situation ist, gelinde gesagt, unbefriedigend. Wünschenswert wäre, dass per Proposal (sofern nicht schon gestellt) eine Regelwerksänderung herbeigeführt wird, sodass die Bestimmungen zu katholischen Synoden nicht so versteckt vorkommen (RDA 11.2.2.25 -> DACH  AWR -> EH-K-14 -> S. 3 -> Fußnote 3, der entscheidende Hinweis auch noch  in einer Fußnote!), dass sie ein Normalkatalogisierer im Alltagsgeschäft schwerlich finden kann.
Zum anderen stellt sich die Frage, wie der Katalogisierer auf „Provinzialsynode“ kommt. Im Original heißt es nämlich:  “Constitutiones, Et Decreta concinnata atque in Provinciali Synodo Salisburgensi Edita”, also im Nominativ: Synodus Provincialis. Liegt hier eine Normierung vor? Und wie ist sichergestellt, dass unter Provinzialkonzil (dem eigentlich gebräuchlicheren Terminus) Salzburg 1569 auch etwas gefunden wird?

20.01.2015

wichert-schulze-gahmen@erzbistum-koeln.de

Der Fall ist in der Tat verzwickt und unbefriedigend geregelt. Ein Proposal ist dazu nicht gestellt. Ich reiche Ihren Beitrag an die RDA-Unterarbeitsgruppe GND weiter. Soviel vorab: Eine Normierung des gebräuchlichen Namens gibt es nicht. Da RDA bei zusätzlichen Sucheinstiegen dem Katalogisierer freie Hand lässt und alle Sucheinstiege unter abweichenden Namensformen, die für die Recherche notwendig erscheinen, zulässt, können Sie  mit "Provinzialkonzil" einen zusätzlichen Sucheinstieg bilden, in der nach RDA vorgegebenen unselbstständigen Ansetzung unter der Katholischen Kirche: 411 $e Katholische Kirche $b Kirchenprovinz Salzburg $b Provinzialkonzil $d 1569 $c Salzburg. Ein weiterer Eintrag ist dann von der selbstständigen Form des Provinzialkonzils: 411 $e Provinzialkonzil $d 1569 $c Salzburg (wegen Einmaligkeit des Namens kein Zusatz mit der übergeordneten Hierarchie). Der gleiche Eintrag müsste mit "Provinzialsynode" gemacht werden. Beide Einträge sind in der GND-Aufnahme 4485422-5 bereits enthalten.

Ergebnis der Telko zu GND-Fragen vom 10.2.15:
Der anglo-amerikanische Blickwinkel ist wahrscheinlich eher ein protestantischer. Einem möglichen Proposal werden keine Erfolgschancen eingeräumt. Die Provinzialkonzilien müssen weiter unter der Katholischen Kirche angesetzt werden. Anders als in RDA vorgesehen aber nicht als untergeordnete Körperschaft, sondern als untergeordnete Konferenz (aus formattechnischen Gründen, da nur Feld 111, 411ff die Unterfelder n,d,c enthält). Die versteckte Erwähnung der Provinzialkonzilien in der Fußnote der EH-K-14 wird nicht als Problem gesehen, da die Katalogisierer angehalten sind, den gesamten Text der Erfassungshilfe zu lesen.

Fazit: Es bleibt alles wie bisher.

19.2.15: Anregung, in den ERLs zu RDA 11.2.2.14.15 u. RDA 11.2.2.25 (betreffen Organe/ Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften) gezielt auf die Provinzialsynoden der Katholischen Kirche hinzuweisen, da sie ansonsten auf den ersten Blick gar nicht geregelt sind.
-> wird in die nächste Telefonkonferenz zu GND-Fragen im April eingebracht

25.6.2015: Die gewünschten Erläuterungen zu RDA 11.2.2.14.15 u. RDA 11.2.2.25 werden ins August-Release des RDA-Toolkits aufgenommen.

09.01.2019, hbz, Hz: Die Provinzialkonzilien sind in der EH-K-14 auch auf S. 1 erwähnt.

(Haken) Hz, 18.2.2015



















(Haken) Hz, 19.2.2015



(Haken) Hz, 25.6.2015

2

vie

11.2.2.25
EH-K-14

In welcher Sprache werden Provinzialsynoden der katholischen Kirche erfasst?

09.01.2019

humpertz@hbz-nrw.de

09.01.2019: Für Provinzialkonzilien der katholischen Kirche gilt 11.2.2.25: "Wenn ein Konzil usw. einem bestimmten Bezirk der religiösen Körperschaft untergeordnet ist, erfassen Sie es als Abteilung dieses Bezirks (siehe 11.2.2.27). Erfassen Sie den Namen in Form einer Abteilung des normierten Sucheinstiegs, der den Bezirk repräsentiert. Wenn der Name in mehreren Sprachen erscheint, erfassen Sie den Namen in der Amtssprache des Bezirks."

Beispiel normierter Sucheinstieg deutsch (verkürzt):
FMT L VS
LDR L 00000nz^^a2200000nc^4500
001 L $$a(DE-588)4485422-5
043 L $$aXA-AT-5
065 L $$a3.3c$$a3.6a
093 L $$avie
095 L $$a1
097 L $$af
098 L $$as$$af
111 L $$eKatholische Kirche$$bKirchenprovinz Salzburg$$bProvinzialsynode$$d1569$$cSalzburg
411 L $$eKatholische Kirche$$bKirchenprovinz Salzburg$$bProvincialis Synodus Salisburgensis$$d1569$$cSalzburg
411 L $$eKatholische Kirche$$bKirchenprovinz Salzburg$$bSynodus Provincialis Salisburgensis$$d1569$$cSalzburg
411 L $$eProvincialis Synodus Salisburgensis$$d1569$$cSalzburg
411 L $$eSynodus Provincialis Salisburgensis$$d1569$$cSalzburg
411 L $$eProvinzialsynode$$d1569$$cSalzburg
411 L $$eProvinzialkonzil$$d1569$$cSalzburg
411 L $$eKatholische Kirche$$bKirchenprovinz Salzburg$$bProvinzialkonzil$$d1569$$cSalzburg
510 L $$kKatholische Kirche$$bKirchenprovinz Salzburg$$4vera$$9(DE-588)1085655806
548 L $$a1569$$4datv
551 L $$gSalzburg$$4ortv$$9(DE-588)4076982-3
670 L $$aLThK (3. Aufl.) unter Salzburg 4
903 L $$eAT-OBV$$rAT-OBV
Die Amtssprache des österreichischen Bezirks ist deutsch. Wenn nur lateinische Titel verknüpft sind, liegt nur eine Sprache vor und dann wird dieser lateinische Name der Provinzialsynode als bevorzugter Name erfasst. In unserem Fall hat der erstellende Verbund OBV einen deutschsprachigen Titel über das Schlagwort verknüpft (Winkler, Gerhard B.: Probleme motivgeschichtlicher Interpretation bei den Salzburger Synodalakten von 1569. - 1978).  An der Dublette 5064634-5 hängen lateinische Titel. Es liegen also mehrere Sprachen vor, die Amtssprache des zuständigen Kirchenbezirks ist deutsch, somit ist der deutsche bevorzugte Name hier korrekt.


Beispiel normierter Sucheinstieg lateinisch (verkürzt):
FMT L VF
LDR L 01345nz^^a2200265n^^4500
001 L $$a(DE-588)1068547421
043 L $$aXE-AU
093 L $$avie
095 L $$a1
097 L $$af
098 L $$af
111 L $$eKatholische Kirche$$bKirchenprovinz Australien$$bConcilium Provinciae Australiensis$$n1.$$d1844$$cSydney
411 L $$eConcilium Provinciae Australiensis$$n1.$$d1844$$cSydney
411 L $$eKatholische Kirche$$bKirchenprovinz Australien$$bConcilium Provinciale Australiense$$n1.$$d1844$$cSydney
411 L $$eKatholische Kirche$$bKirchenprovinz Australien$$bSynodus Provincialis$$n1.$$d1844$$cSydney
411 L $$eKatholische Kirche$$bEcclesiastical Province of Australia$$bProvincial Council of Sydney$$n1.$$d1844$$cSydney
411 L $$eKatholische Kirche$$bKirchenprovinz Australien$$bProvinzialkonzil$$n1.$$d1844$$cSydney
411 L $$eKatholische Kirche$$bKirchenprovinz Australien$$bProvinzialsynode$$n1.$$d1844$$cSydney
548 L $$a1844$$4datv
550 L $$sProvinzialsynode$$4obin$$9(DE-588)4288969-8
551 L $$gSydney$$4ortv$$9(DE-588)4058708-3
667 L $$arda
903 L $$eDE-F42$$rDE-1
Es liegt nur ein verknüpfter Titel in lateinischer Sprache vor. Daher ist hier der lateinische Name des Provinzialkonzils der bevorzugte Name.

07.11.2019: Formal- und Sacherschließung verfahren hier einheitlich.

(Haken) Hz, 9.1.2019

7.11.2019

Untergeordnete Einheiten von Konferenzen

Nr

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage/Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar/Antwort hbz

Status

1


11.2.2.14

Organisationskomitee als untergeordnete Einheit von Konferenzen
Das Beispiel auf Folie 268 lässt die Frage offen, ob es sich bei dem Begriff "Organisationskomitee" nicht um einen Namen handelt, der auf eine administrative Unterordnung schließen lässt (RDA 11.2.2.14.2)? 
Dann wäre aber im Umkehrschluss zu der jetzt genannten Begründung keine untergeordnete Erfassung erforderlich, da der Name der Überordnung im Konferenznamen enthalten ist und auch nicht herauszulösen wäre. Wir bitten deshalb um Klärung des Sachverhaltes!

25.09.2014

98/ja

"Organisationskomitee" lässt ganz richtig auf eine administrative Unterordnung schließen. Allerdings ist der Name der Überordnung im Namen der Unterordnung enthalten. Somit trifft die Vorbedingung für die Zuordnung zu 11.2.2.14.2 "Name der Überordnung ist zur Identifizierung der Unterordnung erforderlich, sprich, Name der ÜO ist im Namen der UO nicht enthalten" nicht zu. RDA 11.2.2.14.2 ist deswegen hier nicht anzuwenden. Aber eine Zuordnung zu RDA 11.2.2.14.6 passt. -> Unselbstständige Ansetzung, Weglassung der ÜO aus Namen der UO.

(Haken)
Hz, 26.9.2014, 27.3.2015

2

vie

11.2.2.14

Organisationskomitee als untergeordnete Einheit einer Konferenz - unveränderten Namen in Feld 411 oder Feld 410 angeben?
In Folie 269 ist der unveränderte Name des Organisationskomitees in Feld 410 $k angegeben. Im Nachhinein kamen Zweifel auf, ob wegen der Entscheidung für 111 $e der unveränderte Name dann nicht vollgerichtig in Feld 411 $e anzugeben ist.

29.09.2014

humpertz@hbz-nrw.de

22.10.14: Der unveränderte Name des Organisationskomitees kann gemäß dem wahren Charakter in Feld 410 angegeben werden. Das Beispiel bleibt unverändert bei 410 $k Organisationskomitee Deutsches Turnfest 1994 Hamburg e.V. $4 nauv
(Telko zu GND-Fragen am 21.10.2014)

(Haken)
Hz, 22.10.2014

3

vie

11.2.2.14

Experten-/Arbeitsgruppen zu Konferenzen - Name über mehrere Konferenzen gleichnamig
Wenn Experten-/Arbeitsgruppen zu Konferenzen ihren Namen über mehrere Konferenzen hinweg behalten, wird dann zu jeder Konferenz ein eigener Satz für die Experten-/Arbeitsgruppen angelegt, oder gelten sie dann als "gemeinsame" Expertengruppen mehrerer Konferenzen und könnten nach 11.2.2.16 selbstständig angesetzt werden?
Beispiel:
Arbeitsgruppe "Sport für Alle" zur 5. Europäischen Sportkonferenz, 1981 und zur 6. Europäischen Sportkonferenz 1983
Expertengruppe "Jugendsport" zur 5. Europäischen Sportkonferenz, 1981 und zur 6. Europäischen Sportkonferenz 1983

24.6.2015

humpertz@hbz-nrw.de

Wir bleiben bei der Regelung, dass für jede Konferenz ein eigener Datensatz mit der Experten-/Arbeitsgruppe erstellt wird.
Beispiel:
111 $e Europäische Sportkonferenz $n 5. $d 1981 $c Warschau $b Arbeitsgruppe "Sport für Alle"
410 $k Arbeitsgruppe "Sport für alle" $h Europäische Sportkonferenz : 5. : 1981 : Warschau
511 $e Europäische Sportkonferenz $n 5. $d 1981 $c Warschau $4 adue $9 (DE-588)...

111 $e Europäische Sportkonferenz $n 6. $d 1983 $c Belgrad $b Arbeitsgruppe "Sport für Alle"
410 $k Arbeitsgruppe "Sport für alle" $h Europäische Sportkonferenz : 6. : 1983 : Belgrad
511 $e Europäische Sportkonferenz $n 6. $d 1983 $c Belgrad $4 adue $9 (DE-588)...

111 $e Europäische Sportkonferenz $n 5. $d 1981 $c Warschau $b Expertengruppe "Jugendsport"
410 $k Expertengruppe "Jugendsport" $h Europäische Sportkonferenz : 5. : 1981 :  Warschau
511 $e Europäische Sportkonferenz $n 5. $d 1981 $c Warschau $4 adue $9 (DE-588)...

111 $e Europäische Sportkonferenz $n 6. $d 1983 $c Belgrad $b Expertengruppe "Jugendsport"
410 $k Expertengruppe "Jugendsport" $h Europäische Sportkonferenz : 6. : 1983 :  Warschau
511 $e Europäische Sportkonferenz $n 6. $d 1983 $c Belgrad $4 adue $9 (DE-588)...

(Quelle: Telko zu GND-Fragen am 23.6.2015)

(Haken) Hz, 24.6.2015
28.7.2015

4

vie


Beispiel:
111 $eDeutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft $bInternationale Fachtagung $n3. $d2016 $cFulda

Darf ich folgende 411 belegen (vorliegende Namensform):
411 $eGerman Society of Midwifery Science $bInternational Conference $n... $d... $c...
??
2.6.16: Hallo?

16.02.2016

38 M/ Adolph

Entschuldigung, ist durchgerutscht. Nein, hier bleibt es wie vor RDA: Abweichende Namensformen zur Überordnung gehören in den Datensatz zur Überordnung.
Weiter korrekt ist 411 $e Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft $b International Conference $n... $d... $c.
Sie können aber nach wie vor einen Eintrag unter der unveränderten Form machen in 411 $e $4 nauv.

(Haken) Hz, 3.6.2016

5

vie

11.2.2.14.6
11.2.2.14.3

Handelt es sich bei "Weltmeisterschaft" oder "Champions League" oder "Contest" um allgemeine Gattungsbegriffe von Konferenzen (hier: Veranstaltungen)?
Würden z.B. "UEFA Champions League" und "FIFA Fussballweltmeisterschaft" gemäß RDA 11.2.2.14.6 unselbstständig erfasst?

22.6.2018

humpertz@hbz-nrw.de

Hier liegen verschiedene Fälle vor. Gemeinsam ist: bei "Weltmeisterschaft", "Champions League" und "Contest" handelt es sich um allgemeine Gattungsbegriffe für Konferenzen (hier: Veranstaltungen). Die Begriffe alleine enthalten noch kein Thema, das erläutern würde, worum es in den Wettbewerben geht.
Im Fall "UEFA Champions League" liegt nur der Name des Veranstalters und der Gattungsbegriff vor. Somit handelt es sich um eine untergeordnete Konferenz. Der Name der Überordnung ist vollständig im Namen der Unterordnung enthalten. Deshalb wird hier nach RDA 11.2.2.14.6 verfahren und unselbstständig erfasst: 111 $e UEFA $b Champions League $n... $d ... $c...

Bei "FIFA Fussballweltmeisterschaft" ist der Gattungsbegriff um das Thema erweitert. Daher handelt es sich um einen spezifischen Konferenznamen mit enthaltenem Veranstalternamen, der nach RDA 11.2.2.5.4 Ausnahmen, Konferenzen, Kongresse, Tagungen usw. selbstständig erfasst wird: 111 $e FIFA Fussballweltmeisterschaft $n... $d... $c...

Zu RDA 11.2.2.14.3 (hier geht es um allgemeine Körperschafts- Konferenzbegriffe OHNE den enthaltenen Namen der Überordnung) wurde eine D-A-CH ERL geschrieben die einige allgemeine Konferenz- und Veranstaltungsbegriffe aufzählt: "Zu Namen von allgemeiner Natur gehören auch allgemeine Konferenz- oder Veranstaltungsbegriffe wie "Jahrestagung", "Weltmeisterschaft" oder "Champions League", die keine thematische Eingrenzung wie "Fußballweltmeisterschaft", keine spezifischen Eigennamen wie "Wagner- und Mozart-Festspiele" und keine spezifischen Adjektive wie "Grüne Woche" aufweisen."  (Stand: 11/2018)

Da es immer wieder Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen RDA 11.2.2.5.4, Ausnahme Konferenzen usw. und RDA 11.2.2.14.6 gibt und es nur in RDA 11.2.2.5.4, Ausnahme Konferenzen usw. einen Hinweis auf RDA 11.2.2.14.6 gibt aber nicht umgekehrt, wurde eine D-A-CH-AWR zu RDA 11.2.2.14.6, eingefügt:
"Wenden Sie diese Regelwerkstelle nicht an, wenn im Namen der Konferenz außer dem Namen der übergeordneten oder zugehörigen Körperschaft und dem allgemeinen Konferenzbegriff (Kongress, Jahrestagung, Weltmeisterschaft, ...) auch noch eine thematische Ergänzung enthalten ist. Wenden Sie stattdessen RDA 11.2.2.5.4, Ausnahme "Konferenzen usw." an und erfassen Sie selbstständig (auch wenn nicht mehrere Formen des Namens vorliegen).
Beispiel: FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Nicht: FIFA. Fußball-Weltmeisterschaft
Unesco International Chemistry Conference Nicht: Unesco. International Chemistry Conference

Wenden Sie diese Regelwerksstelle jedoch an, wenn der Konferenzname neben dem allgemeinen Konferenzbegriff (Kongress, Jahrestagung, Weltmeisterschaft, ...) nur den bevorzugten Namen der übergeordneten oder zugehörigen Körperschaft enthält und erfassen Sie die Konferenz unselbstständig.
Beispiel: UEFA. Champions League Nicht: UEFA Champions League
(Eine "Champions League" gibt es in verschiedenen Sportarten; diese Bezeichnung ist deshalb nur ein allgemeiner Konferenzbegriff ohne thematische Ergänzung.)" (Stand: 01/2019)
Da das RDA-Toolkit zur Zeit nicht mehr aktualisiert wird, wurden die D-A-CH-Regelungen im DNB-Wiki auf den RDA-Info-Seiten veröffentlicht https://wiki.dnb.de/x/yICUBw


(Quelle: GND-JIRA-Ticket GND-14)

(Haken) Hz, 22.6.2018

Aktualisiert
16.1.2019

Konferenzfolgen

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage/Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar/Antwort hbz

Status

1

vif


Code für Zeitangaben in Feld 548 $4
Im ELF zu Feld 548 steht, dass bei Konferenzfolgen in $4 datb angegeben werden soll. Stimmt das?

24.6.2015

humpertz@hbz-nrw.de

Ja. Konferenzfolgen bestehen, deshalb Feld 548 $4 datb. Einzelkonferenzen werden veranstaltet, deshalb Feld 548 $4 datv.
Der Bestehungszeitraum wird mit nach hinten offener Zeitangabe oder mit abgeschlossener Zeitangabe angegeben wie bei allgemeinen Körperschaften.
Beispiel:
548 $a 1968- $4 datb
548 $a 1982-1990 $4 datb

Der Hinweis wird in die EH-K-08 aufgenommen.

(Quelle: Telko zu GND-Fragen am 23.6.2015)

(Haken) Hz, 24.6.2015
17.7.2015

2

vif/vie

11.2.2.

Name der Konferenzfolge = Langform
Name der Einzelveranstaltung = Kurzform
s.o. Tabelle "Bevorzugte Namensform"













Entität Konferenz

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage/Anliegen

Datum der Eintragung

Name / E-Mail-Adresse

Kommentar/Antwort hbz

Status

1

vie/vif

11.0

Thementage/Gedenktage
Werden Thementage unter RDA auch als Konferenzen angesehen?
z.B. Tag der Artenvielfalt; Tag des Denkmals

24.6.2015

humpertz@hbz-nrw.de

Ja, wenn es dazu Veranstaltungen gibt, die nach dem Themen-/Gedenktag benannt sind. Die Kalendertag-Widmung als Themen- oder Gedenktag alleine ist noch keine Konferenz.
Beispiel:
111 $e Tag der Artenvielfalt $d 2010 $c Wien-Liesing

(Quelle: Telko zu GND-Fragen am 23.6.2015; EH-K-08)

(Haken) Hz, 24.6.2015

24.6.2019

2

vie

11.0 D-A-CH, ERL 3

Preisverleihungen
z.B.: "Vorträge zum Karl-Heinz-Tekath-Förderpreis" wurde bisher als Reihe geführt. Nach RDA müsste ein neues Stück nun mit der Preisverleihung als Konferenz verknüpft werden, oder? Wie würde die dann angelegt? Etwa: 111 $e Karl-Heinz-Tekath-Förderpreis $b Vorträge $d 2015 $c Geldern
Und wie verfährt man nun mit der Reihe? Abbrechen oder weiterführen? (Siehe HT016687858)
Ergänzung: In unserem Kollegenkreis war die Antwort von Frau Humpertz zu Preisverleihungen überraschend. Einerseits hieß es, dass nicht der Preis, sondern die Verleihungsveranstaltung als Konferenz gilt. Andererseits kommt in der Ansetzung die Eigenschaft einer Folge von Vorträgen gar nicht zum Tragen.

16.2.2016
Ergänzung 11.3.16

Kn 28/ Wichert-Schulze-Gahmen

Ja, die Preisverleihung wird jetzt als Einzelkonferenz erfasst.: 111_ $e Karl-Heinz-Tekath-Förderpreis $h Veranstaltung $d 2015 $c Geldern
"Vorträge" gehört nicht zum Normdatensatz, sondern zum Titeldatensatz.
Die Konferenzreihe würde abgebrochen und mit einer Anmerkung in Feld 501 versehen: Fortgesetzt als einzelne Einheit.
Ergänzung zu 111 $e: Die Veranstaltung selbst lautet hier wie der Preis.
Ergänzung zu $h: Der Zusatz ist notwendig a) weil aus dem Namen nicht hervorgeht, ob es sich um die Preisverleihung oder den Preis selbst handelt, b) weil es einen gleichnamigen Datensatz für den Preis gibt.
Korrektur zu Feld 501: Die Anmerkung lautet: Fortgesetzt als Monografie

(Haken) Hz, 17.2.2016, Ergänzung von $h, 24.3.16
Ergänzung Erläuterung zu $h, 13.4.16

3

vie

11.0 D-A-CH, ERL 3

Witness Seminare
Werden Witness Seminare als Konferenzen behandelt?
Die «History of Modern Biomedicine Research Group» hat seit 1995 über 50 sog. «Witness Seminare» abgehalten, deren Inhalt jeweils protokolliert und veröffentlicht wird. D.h. jedes Jahr gibt es mehrere Seminare an unterschiedlichen Daten (Ort ist immer London). Die Seminare sind fester Bestandteil der Aktivitäten dieser Forschungsgruppe, siehe: http://www.histmodbiomed.org/article/what-is-a-witness-seminar.html
Sind regelmässige Seminare einer Forschungsgruppe als Konferenz zu betrachten?

14.5.2018

hbz/Humpertz

Aus dem in der Frage genannten Link http://www.histmodbiomed.org/article/what-is-a-witness-seminar.html geht hervor, dass es sich nicht um Vorlesungen, sondern um Treffen von alten und jungen Wissenschaftlern handelt, die ihre alten und neuen Forschungsergebnisse miteinander diskutieren. Damit ist der Charakter einer Konferenz gegeben. Witness Seminare werden demnach als Konferenzen behandelt.

(Quelle: GND-Telko vom 8.5.2018, GND-46)

(Haken) Hz, 14.5.2018

4

saz

11.0 D-A-CH, ERL 3

Kulturhauptstädte

29.10.2018

hbz/Humpertz

Kulturhauptstädte gelten nicht mehr als Veranstaltungen, sondern nur noch als Sach-SW. Vorhandene Konferenz- oder Körperschaftsdatensätze müssen bei Wiederaufgreifen gelöscht werden.

(Quelle: GND-Telko vom 17.11.2015)

In der Praxis hat bisher noch niemand das SachSW "Kulturhauptstadt" erfasst. Stattdessen wurden weiter Konferenzdatensätze erfasst. -> Erneute Anfrage an die GND-Telko (GND-JIRA-Ticket 67)

Ergebnis GND-JIRA-Telko am 5.11.2019: Die Sacherschließung benötigt die Konferenz- oder Körperschaftsdatensätze nicht. Es bleibt bei der früheren Entscheidung: Erfassung als Sachschlagwort. DNB löscht die Konferenz- bzw. Körperschaftsdatensätze zu den Kulturhauptstädten.

13.02.2020: Sachschlagwort "Kulturhauptstadt" ist erfasst: 1204207380. Betroffene Titel sind mit einer Schlagwortfolge bestehend aus dem Sachschlagwort "Kulturhauptstadt", einem Geografikum und einer Zeitangabe zu verknüpfen.

18.02.2020: U.E. sollte bei der Schlagwortfolge weiterhin die Standardreihenfolge "Geografikum - Sachschlagwort - Zeitangabe" eingehalten werden. Mailboxanfrage an DNB ist gestellt.

(Haken) Hz, 8.11.18

Hz, 8.11.19

Hz, 13.02.20

Hz, 18.02.2020

5vie11.0 D-A-CH, ERL 3

Dozenturen

Vorlesungsreihen gelten nach 11.0 DACH, ERL 3 nicht als Konferenzen. Fallen Dozenturen darunter?

Beispiel: Tübinger Poetik-Dozentur

04.08.2020hbz/Humpertz

08.10.2021:

Nach nochmaliger Diskussion in den GND-JIRA-Telkos wurde vereinbart, dass für die Erfassung/Nichterfassung von Dozenturen je nach Einzelfall entschieden werden muss und hierbei Cataloguer's judgement gelten soll.

Allerdings sollen jedoch nur unbedingt notwendige Erfassungen getätigt werden. Im Konferenzdatensatz soll in Feld 667 eine Begründung hinterlegt werden.
Keinesfalls darf es bei Veranstaltungen von Einzelpersonen zu einem Veranstaltungsdatensatz kommen.

(Quelle: GND-JIRA-Telko vom 05.08.2021, GND-151)

-------------

04.08.2020:

In der GND-Telko vom 21.01.2016, TOP 2, S. 11-12 wurde beschlossen, dass für herausgehobene Einzelfälle von Vorlesungen (innerhalb von Vorlesungsreihen) ausnahmsweise Konferenzdatensätze erfasst werden können.

Im vorliegenden Fall liegt eine ganze Konferenzfolge + Einzelkonferenzen vor. Dies kann so bleiben. Die Begründung ist hier, dass anlässlich dieser Veranstaltungen Konferenzbände als Verlagspublikationen veröffentlicht werden.

Derartige Konferenzdatensätze sollten eine Ausnahme bleiben. Im Konferenzdatensatz soll in Feld 667 eine Begründung hinterlegt werden. Im Beispiel "Tübinger Poetik-Dozentur" ist dies (bei den Einzelkonferenzen): 667 Da diese Veranstaltung über eine curriculare Vorlesung hinausgeht und Verlagspublikationen vorliegen, werden ausnahmsweise GND-Sätze erstellt.

(Quelle: GND-JIRA-Telko am 04.08.2020, GND-151)

(Haken) Hz, 08.10.2021

Beziehungen

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle / Erfassungshilfe

Frage/Anliegen

Datum der Eintragung

Name/E-Mail-Adresse

Kommentar/Antwort hbz

Status

1

vie/vif

32.1.1.1
EH-K-08

Werden früher-später-Beziehungen bei Einzelkonferenzen weiterhin gemacht?
Wie ist es bei Konferenzfolgen?

8.11.2018

hbz/Humpertz

Bei Einzelkonferenzen wurden - zumindest in der Formalerschließung - bisher Früher-/Später-Beziehungen bei Namensänderungen erfasst. Die Sacherschließung ist oftmals anders verfahren. Dort ging man davon aus, dass jede Konferenz innerhalb einer Folge eine eigene Körperschaft ist. Es hat also nicht ein und dieselbe Körperschaft ihren Namen geändert. Dieser Meinung haben sich die KollegInnen der GND-Telko angeschlossen. Bei Einzelkonferenzen werden zukünftig keine Früher-/Später-Beziehungen mehr erfasst.

Anders verhält es sich bei Konferenzfolgen. Hier werden Namensänderungen nach wie vor mit Früher-/Später-Beziehungen ausgedrückt.

Die neue Vereinbarung ist in die EH-K-08 eingeflossen.

(Quelle: GND-Telko vom 16.10.2018, GND-15)

Hz, 8.11.18

















Abgesagte/verschobene Konferenzen; als Präsenzveranstaltung geplant → online stattgefunden; Konferenz vor Ort und online

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle / Erfassungshilfe

Frage/Anliegen

Datum der Eintragung

Name/E-Mail-Adresse

Kommentar/Antwort hbz

Status

1

vie


Wie wird mit abgesagten/verschobenen Konferenzen umgegangen?

08.09.2021

humpertz@hbz-nrw.de

Gibt es Anlass, für eine Veröffentlichung (Einladungen, Programmhefte, Vorabdrucke zu einer Konferenz) einen Konferenzdatensatz zu erfassen, wird dies nach den üblichen Regeln getan.

Fällt die Konferenz aus, bleibt der Konferenzdatensatz erhalten und bekommt einen Hinweis in Feld 678 „Die Konferenz wurde abgesagt“. Wird die Konferenz auf einen anderen Termin verschoben, bleibt der bereits erfasste Datensatz ebenfalls erhalten und bekommt im Feld 678 einen Hinweis: „Die Konferenz wurde verschoben, siehe nid1…“. Wird die Konferenz zu dem geplanten Zeitpunkt nicht als Präsenzveranstaltung sondern online abgehalten, wird der Sucheinstieg in $c „Online“ geändert und ein entsprechender Hinweis in Feld 678 gemacht: „Die als Präsenzveranstaltung geplante Konferenz wurde online abgehalten.“ Der ursprünglich geplante Veranstaltungsort wird in 551 mit Kommentar verknüpft: 551 Ort$4ortv$vgeplanter Veranstaltungsort

Für die zu einem anderen Zeitpunkt als ursprünglich geplant stattgefundene Konferenz wird ein neuer Datensatz angelegt.

1 "nid" = Normdaten-ID ist ein Ausdruck aus PICA. Sie können alternativ schreiben "siehe gnd/..."

(Quelle:

GND-JIRA-Telko vom 15.06.2021, GND-147

Neues zur GND-Anwendung → GND-147)

(Haken)

hbz/Humpertz, 10.09.2021

2

vie


Wie wird mit geplanten Präsenz-Konferenzen umgegangen, die dann aber online stattgefunden haben?


humpertz@hbz-nrw.de

Wird die Konferenz zu dem geplanten Zeitpunkt nicht als Präsenzveranstaltung sondern online abgehalten, wird der Sucheinstieg in $c „Online“ geändert und ein entsprechender Hinweis in Feld 678 gemacht: „Die als Präsenzveranstaltung geplante Konferenz wurde online abgehalten.“

Der ursprünglich geplante Veranstaltungsort wird in Feld 551 mit Kommentar verknüpft: 551 Ort$4ortv$vgeplanter Veranstaltungsort

(Quelle:

GND-JIRA-Telko vom 06.04.2021, GND-158

Neues zur GND-Anwendung → GND-158)

Nachtrag: Als Ländercode wird bei letztendlich nur online stattgefundenen Konferenzen "ZZ" angegeben.

(Quelle: Neues zur GND-Anwendung → GND-150)

s.o. "Konferenzort/Ländercode" → Punkt 2 + 3

(Haken)

hbz/Humpertz, 10.09.2021







hbz/Humpertz, 17.09.2021


3

vie


Wie wird mit Veranstaltungen umgegangen, die vor Ort und Online stattgefunden haben?


humpertz@hbz-nrw.de

In $c wird der Ort und "Online" eingetragen.

In Feld 678 kann ein entsprechender Hinweis angegeben werden.

111 Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht$n32.$d2020$cKöln; Online

678 $bDie Konferenz fand aufgrund der Covid-19 Pandemie sowohl vor Ort als auch online statt

(Quelle:

GND-JIRA-Telko vom 06.04.2021, GND-158

Neues zur GND-Anwendung → GND-158)

Nachtrag: Als Ländercode wird bei vor Ort und online stattgefundenen Konferenzen nur der Ländercode des Ortes angegeben.

(Quelle: Neues zur GND-Anwendung → GND-150)

s.o. "Konferenzort/Ländercode" → Punkt 2 + 3

(Haken)

hbz/Humpertz, 10.09.2021






hbz/Humpertz, 17.09.2021

  • Keine Stichwörter

2 Kommentare

  1. Die Antwort zu Diözesansynoden und Provinzialkonzilien ist für mich etwas enttäuschend. Meines Erachtens müsste mindestens bei den AWR-Hinweisen deutlicher zum Ausdruck kommen, dass in der EH-K-14 auch Regelungen für Synoden etc. im Sinne von Konferenzen zu finden sind, da man ansonsten hier gar nicht mehr weiter sucht und weiter im Dunkeln tappt. Der Hinweis, dass der gesamte Text zu lesen ist, ist solange nur eine Schutzbehauptung, wie nicht klar ist, worauf sich die Erfassungshilfe eigentlich bezieht bzw. nicht bezieht, schließlich ist Zeit ja ein knappes Gut.

    MfG

    Thomas Wichert

    1. Monika Humpertz sagt:

      Lieber Herr Wichert,

      Ihre Anregung, in den ERLs zu RDA 11.2.2.14.15 u. RDA 11.2.2.25 gezielt auf die Provinzialsynoden der Katholischen Kirche hinzuweisen, werde ich in die nächste Telefonkonferenz zu GND-Fragen im März einbringen.