Verzeichnung Ortsmüller
Nr. | Entitätencode | Regelwerksstelle | Frage / Anliegen | Datum der Eintragung | Name und E-Mail-Adresse | Kommentar / Antwort hbz | Status |
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1 | gik | Inversionen im Ortsmüller | 23.09.2014 | humpertz@hbz-nrw.de | Wir verfahren nach dem allgemein gültigen deutschen Sprachgebrauch, d.h. ohne Inversion. |
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Ortsteile
Nr. | Entitätencode | Regelwerksstelle | Frage / Anliegen | Datum der Eintragung | Name und E-Mail-Adresse | Kommentar / Antwort hbz | Status |
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1 | gik | Stadtteile von New York alle falsch erfasst (in Bindestrichform) - was tun? | 20.11.14 | humpertz@hbz-nrw.de | Die Umarbeitung des Kapitels 16 ist noch in Arbeit. Wir wissen nicht, wie die künftige Regelung zu Ortsteilen aussieht. |
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Entitätencodes
Nr. | Entitätencode | Regelwerksstelle | Frage / Anliegen | Datum der Eintragung | Name und E-Mail-Adresse | Kommentar / Antwort hbz | Status |
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1 | gik vs. giz | Verwaltungseinheiten vs. Gebietskörperschaften - Unterschiedliche Definitionen der Begriffe in einzelnen Ländern verwendet | 9.5.2018 | humpertz@hbz-nrw.de | Pragmatische Lösung: Für Verwaltungseinheiten und Gebietskörperschaften wird einheitlich der Code "gik" vergeben (bei Verwaltungseinheiten zusätzlich zu "giv"), unabhängig von der jeweiligen Landesdefinition, ob Verwaltungseinheiten gleichzeitig auch Gebietskörperschaften sind. |
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Split/kein Split
Nr. | Entitätencode | Regelwerksstelle | Frage / Anliegen | Datum der Eintragung | Name und E-Mail-Adresse | Kommentar / Antwort hbz | Status |
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1 | gik | RSWK-§§ 206 und 207 | Ansetzung historischer Orte Passend dazu gnd 4118912-7 Susa$gIran --> für gnd 1296754790 Shoosh Museum wird die neuzeitliche Stadt benötigt, diese wäre "Shush" -> gnd 4118912-7 ändern? | 17.11.2023 | Ergebnis GND-JIRA-Telko 10.10.2023: Es geht um die RSWK-§§ 206 und 207; §206 regelt historische Geografika; die antike Stadt "Susa" wurde gemäß §206 erfasst; sie werden kann erfasst, wenn es keine moderne Bezeichnung gibt. "Susa" und das heutige "Shush" liegen benachbart, aber "Shush" entspricht nicht "Susa", d.h. "Shush" ist nicht die historische Weiterführung von "Susa"; es müssen zwei Datensätze erfasst werden. §207 regelt den Umgang mit Namensänderungen und Splits. Wenn das Geografikum an sich ein Kontinuum (keine einschneidenden historischen Änderungen wie bei "Byzanz - Konstantinopel - Istanbul", vgl. §206) darstellt, sich die Namen aber im Laufe der Zeit ändert, dann wird in der Sacherschließung jeweils der neueste Name genommen. Tarbisi - Sherif Khan. Ist "Sherif Khan" ein Kontinuum von "Tarbisi" wie "Iuvavum" von "Salzburg"? Nein, also sind zwei Datensätze für den Teilbestand Sacherschließung gerechtfertigt. (Quelle: GND-254) |
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Sonstige Fragen
Nr. | Entitätencode | Regelwerksstelle | Frage / Anliegen | Datum der Eintragung | Name und E-Mail-Adresse | Kommentar / Antwort hbz | Status |
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1 | gik | Kulturhauptstädte | 24.11.15 | humpertz@hbz-nrw.de | Ergebnis Telko zu GND-Fragen am 17.11.15: |
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2 | gik/giv | Spanische Verwaltungseinheit "Comarca" | 04.05.2015 | humpertz@hbz-nrw.de | Gemäß Wikipedia ist "Landkreis" zutreffend. |
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3 | gik/gil | Vatikanstadt vs. Rom Wann wird als Ortsangabe "Vatikanstadt", wann "Rom" angegeben? | 08.11.2021 | Bei Körperschaften und Konferenzen sollte Vatikanstadt genommen werden; bei Bauwerken weiterhin Rom (man sucht den Petersdom in Rom). Vatikanstadt als Geburtsort ist wohl eher selten; es gibt dort kein Krankenhaus; wenn man genau weiß, dass jemand in Vatikanstadt geboren wurde, spricht nichts dagegen, dies so einzutragen. 4062404-3 Vatikanstadt 667 $a Bauwerke in der Vatikanstadt stehen unter Rom (mit doppeltem Ländercode, XA-VA und XA-IT). Bei der Erfassung des geografischen Wirkungsraums im Rahmen der Sacherschließung sollen beide Staaten (Vatikanstadt + Italien) berücksichtigt werden. 678 $b Fragen des völkerrechtlichen Status u. der staatl. Organisation s. Heiliger Stuhl; einz. Bauwerke u. ortsgebund. Körperschaften s. Rom; geistliche Angelegenheiten s. Papst, Römische Kurie oder Katholische Kirche (Quelle: GND-JIRA-Telko vom 03.08.2021, GND-179) |
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