Inhalt

An dieser Stelle können alle Fragen zur Erfassung von Geografika nach RDA, die nach den RDA-Schulungen im hbz anfallen, eingetragen werden. Die hbz-GND-Redaktion bemühen sich um eine zeitnahe Bearbeitung und Beantwortung. Bitte prüfen Sie vorab in der unten stehenden Tabelle, ob Ihre Frage bereits vorkommt und beantwortet ist. Falls Ihr Anliegen noch nicht behandelt wurde, tragen Sie dieses an entsprechender Stelle ein.
Status
(Haken) = beantwortet, (Plus) = in Bearbeitung,  (Minus) = noch offen, (Fehler) = zurückgestellt

Verzeichnung Ortsmüller

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

gik


Inversionen im Ortsmüller
(Telko zu GND-Fragen am 16.9.2014)
Im Ortsmüller sind Ortsbezeichnungen wie "Ostseebad Zinnowitz" oder "Kurort Oberwiesenthal" mit nachgestellten Ortsbezeichnungen verzeichnet: "Zinnowitz Ostseebad", "Oberwiesenthal Kurort". Wollen wir uns streng nach diesem Ordnungsprinzip richten oder verzeichnen wir nach allgemeingültigem deutschen Sprachgebrauch?

23.09.2014

humpertz@hbz-nrw.de

Wir verfahren nach dem allgemein gültigen deutschen Sprachgebrauch, d.h. ohne Inversion.
Für die Beispiele:
Ostseebad Zinnowitz
Kurort Oberwiesenthal

(Haken)
Hz, 23.9.2014

Ortsteile

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

gik


Stadtteile von New York alle falsch erfasst (in Bindestrichform) - was tun?
Die Stadtteile von New York sind alle in der Bindestrichform erfasst, die eigentlich nur für deutschsprachige Ortsteile mit Ausnahme der Schweiz gilt. Beispiel: New York- Brooklyn; New York- Manhattan. Im B Wissen sind sie unter beidem zu finden: Eintrag unter selbstständiger Form, im Artikel selbst unter New York.
EH-G-05: "Für Ortsteile außerhalb des deutschsprachigen Raums und für Ortsteile der gesamten Schweiz wird als bevorzugter Name die im deutschen Sprachgebrauch gebräuchlichste Namensform gewählt." Dies wäre für New Yorker Stadtteile die selbstständige Form.
Die Umarbeitung aller falschen Ansetzungen wäre sehr aufwändig.

20.11.14

humpertz@hbz-nrw.de

Die Umarbeitung des Kapitels 16 ist noch in Arbeit. Wir wissen nicht, wie die künftige Regelung zu Ortsteilen aussieht.
Daher sollen die bisherigen Ansetzungen der New Yorker Stadtteile nicht angefasst werden.
Für alle neu anzusetzenden Stadtteile von New York wenden wir EH-G-05 an und setzen selbstständig an gemäß B Wissen. Von der unselbstständigen Form erfolgt ein zusätzlicher Eintrag in Feld 451. Ein identifizierender Zusatz wird nur bei Gleichnamigkeit hinzugefügt.
(Ergebnis Telko zu GND-Fragen vom 18.11.14)

(Haken)
Hz, 20.11.2014

Entitätencodes

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

gik vs. giz


Verwaltungseinheiten vs. Gebietskörperschaften - Unterschiedliche Definitionen der Begriffe in einzelnen Ländern verwendet
Die Begriffe "Verwaltungseinheit" und "Gebietskörperschaft" werden in einzelnen Ländern unterschiedlich definiert. Das hat Auswirkungen auf die Entitätencodierung und die Verwendung als Ortsbeziehung. So werden derzeit Verwaltungseinheiten und Ortsteile oder Bezirke als Gebietskörperschaften behandelt und mit "gik" codiert, und diese Entitäten können damit auch als Ortssitze, Veranstaltungsorte, Geburtsorte usw. in den 551-Beziehungen verwendet werden. Katastralgemeinden hingegen gelten nicht als Verwaltungseinheiten und Gebietskörperschaften, werden mit "giz" codiert und können für 551-Beziehungen nicht verwendet werden.
In Österreich hingegen sind Ortsteile, Bezirke oder Katastralgemeinden Vewaltungseinheiten, gemäß Verfassung aber keine Gebietskörperschaften. In fremdsprachigen Ländern ist es teilweise sehr aufwändig festzustellen, welchen Status dort Ortsteile, Bezirke o.ä. haben. Kann hier eine einheitliche Regelung getroffen werden?

9.5.2018

humpertz@hbz-nrw.de

Pragmatische Lösung: Für Verwaltungseinheiten und Gebietskörperschaften wird einheitlich der Code "gik" vergeben (bei Verwaltungseinheiten zusätzlich zu "giv"), unabhängig von der jeweiligen Landesdefinition, ob Verwaltungseinheiten gleichzeitig auch Gebietskörperschaften sind.

(Quelle: GND-Telko am 8.5.2018, GND-22)

(Haken)
Hz, 9.5.2018

Split/kein Split

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

gik

RSWK-§§ 206 und 207

Ansetzung historischer Orte
Sollen historische Orte (meist nur noch Ausgrabungsstätten) unter dem neuesten Namen angesetzt werden? Beispiel gnd 1296759059: der Titel handelt von Tarbiṣi in Mesopotanien (die der neuzeitlichen Stadt Sherif Khan entspräche, siehe https://fr.wikipedia.org)./wiki/Tarbisu).

Passend dazu gnd 4118912-7 Susa$gIran --> für gnd 1296754790 Shoosh Museum wird die neuzeitliche Stadt benötigt, diese wäre "Shush" -> gnd 4118912-7 ändern?


17.11.2023

humpertz@hbz-nrw.de

Ergebnis GND-JIRA-Telko 10.10.2023:

Es geht um die RSWK-§§ 206 und 207; §206 regelt historische Geografika; die antike Stadt "Susa" wurde gemäß §206 erfasst; sie werden kann erfasst, wenn es keine moderne Bezeichnung gibt. "Susa" und das heutige "Shush" liegen benachbart, aber "Shush" entspricht nicht "Susa", d.h. "Shush" ist nicht die historische Weiterführung von "Susa"; es müssen zwei Datensätze erfasst werden.

§207 regelt den Umgang mit Namensänderungen und Splits. Wenn das Geografikum an sich ein Kontinuum (keine einschneidenden historischen Änderungen wie bei "Byzanz - Konstantinopel - Istanbul", vgl. §206) darstellt, sich die Namen aber im Laufe der Zeit ändert, dann wird in der Sacherschließung jeweils der neueste Name genommen.

Tarbisi - Sherif Khan. Ist "Sherif Khan" ein Kontinuum von "Tarbisi" wie "Iuvavum" von "Salzburg"? Nein, also sind zwei Datensätze für den Teilbestand Sacherschließung gerechtfertigt.

(Quelle: GND-254)

(Haken) Hz, 17.11.2023

Sonstige Fragen

Nr.

Entitätencode

Regelwerksstelle

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name und E-Mail-Adresse

Kommentar / Antwort hbz

Status

1

gik


Kulturhauptstädte
Wie werden Kulturhauptstädte erfasst? Als Veranstaltungen oder Gebietskörperschaften? In der GND sind 2 FE-Datensätze mit "vie" vorhanden. Weitere "vie"-Datensätze aus SE vh. 

24.11.15

humpertz@hbz-nrw.de

Ergebnis Telko zu GND-Fragen am 17.11.15:
"Kulturhauptstadt" ist ein verliehener Titel. Unter diesem Namen finden Veranstaltungen statt. Kulturhauptstädte sollen unter dem bevorzugten Namen der Gebietskörperschaft erfasst werden. Vom Titel kann ein zusätzlicher Sucheinstieg gemacht werden. Die vorhandenen "vie"-Sätze werden umgearbeitet bzw. auf die zugehörige Gebietskörperschaft umgelenkt.

(Haken)
Hz, 24.11.15

2

gik/giv


Spanische Verwaltungseinheit "Comarca"
Wie übersetzt/bezeichnet man im Deutschen die spanische Verwaltungseinheit "Comarca"? Ist es ein Bezirk oder ein Landkreis? Nach https://de.wikipedia.org/wiki/Comarca wäre es mit dem Landkreis vergleichbar.

04.05.2015

humpertz@hbz-nrw.de

Gemäß Wikipedia ist "Landkreis" zutreffend.
(Quelle: GND-Telko vom 6.3.18, GND-23)

(Haken) Hz, 4.5.18

 3

 gik/gil


 Vatikanstadt vs. Rom

Wann wird als Ortsangabe "Vatikanstadt", wann "Rom" angegeben?

08.11.2021


humpertz@hbz-nrw.de  

Bei Körperschaften und Konferenzen sollte Vatikanstadt genommen werden; bei Bauwerken weiterhin Rom (man sucht den Petersdom in Rom).

Vatikanstadt als Geburtsort ist wohl eher selten; es gibt dort kein Krankenhaus; wenn man genau weiß, dass jemand in Vatikanstadt geboren wurde, spricht nichts dagegen, dies so einzutragen.

4062404-3 Vatikanstadt

667 $a Bauwerke in der Vatikanstadt stehen unter Rom (mit doppeltem Ländercode, XA-VA und XA-IT). Bei der Erfassung des geografischen Wirkungsraums im Rahmen der Sacherschließung sollen beide Staaten (Vatikanstadt + Italien) berücksichtigt werden.

678 $b Fragen des völkerrechtlichen Status u. der staatl. Organisation s. Heiliger Stuhl; einz. Bauwerke u. ortsgebund. Körperschaften s. Rom; geistliche Angelegenheiten s. Papst, Römische Kurie oder Katholische Kirche

(Quelle: GND-JIRA-Telko vom 03.08.2021, GND-179)

(Haken) Hz, 08.11.2021

  • Keine Stichwörter