Open Journal Systems (OJS) und Open Monograph Press (OMP)
Sie haben sowohl die Möglichkeit, erstmalig eine neue Instanz an Ihrer Hochschulbibliothek einrichten zu lassen, als auch ihre bestehende Instanz an das hbz zu migrieren und so von den zentralen Services zu profitieren.
Kooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung wird in der Regel spätestens bei Umstieg von Test- auf Produktivinstanz geschlossen. Sie umfasst:
- Kooperationsvereinbarung: Paragrafen zu Pflichten der Kooperationsparteien, Kosten, Laufzeit und Kündigung, Anpassung, Mängelrechte & Haftung, Vertraulichkeit, Pflege und Wartung
- SLA (Service Level Agreement): definiert die technischen Bestandteile des Dienstes
- Einzelauftrag zur Auftragsverarbeitung als Ergänzung zum Rahmenvertrag mit dem hbz (DSGVO)
Ablauf
- Bei Interesse an einer Kooperation fragen Sie bitte eine aktuelle Kooperationsvereinbarung bei unserer Projektkoordinatorin Renate Voget an.
- Nach Erhalt der Kooperationsvereinbarung lassen Sie diese bitte durch Ihr Justiziariat prüfen.
- Nach erfolgreicher Prüfung senden Sie bitte zwei unterzeichnete physische Exemplare oder ein digital signiertes Exemplar z.Hd. von Renate Voget.
- Ihr(e) Exemplar(e) werden von der Dienststellenleitung des hbz gegengezeichnet.
- Sie erhalten ein physisches Exemplar für Ihre Unterlagen auf dem Postweg zurück.
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