- Erstellt von Julia Omari, zuletzt aktualisiert von Carmen Sonntag am 10.11.2025 Lesedauer: 2 Minute(n)
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Langzeitverfügbarkeit - Zukunftsaufgabe der Hochschulen
Der langfristige Erhalt digitaler Informationsquellen - auch bezeichnet als Langzeitverfügbarkeit (LZV) oder digitale Bestandserhaltung - ist eine wichtige Zukunftsaufgabe der Hochschulen und der Hochschulbibliotheken.
Digitale Publikationen und Forschungsdaten bilden das kulturell-wissenschaftliche Erbe, dessen langfristige Verfügbarkeit die Voraussetzung für Kontinuität, Transparenz und Qualitätssicherung in den Wissenschaften ist.
Als zentrale wissenschaftliche Wirkungsstätten ist es unter anderem Aufgabe der Hochschulen, dieses digitale Erbe für ihre Zielgruppen zu bewahren.
Weiterführende Infos
Auftrag der Wissenschaftlichen Bibliotheken laut Kulturgesetzbuch NRW
Langzeitverfügbarkeit im Unterschied zu den Archivierungsaufgaben nach dem Landesarchivgesetz (ArchivG NRW)
Archivgesetz NRW
- Das Archivgesetz ist ein Landesgesetz, das Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten von Verwaltungsunterlagen und weiteren in Verwaltungen und Körperschaften öffentlichen Rechts entstehenden Materialien festlegt, die oftmals nicht dem Urheberrecht unterliegen.
- Nach bestimmten Fristen gehen die aufzubewahrenden Unterlagen in den Besitz des zuständigen Archivs über: es wird zu Archivgut nach ArchivG NRW.
- Das Archiv entscheidet dann in der Folge eigenständig über die weitere Nutzung ihres Besitzes.
- D.h. im Gegensatz zu Bibliotheken ist das erste Interesse nicht die Bereitstellung, sondern die Archivierung:
- angestrebte Erhaltung in der Entstehungsform (Identität)
Weiterführende Infos
Langzeitverfügbarkeit
- In Forschung und Lehre besteht ein besonderes Interesse an einer umfassenden Informationsversorgung, welches in der Regel durch die Hochschulbibliotheken abgedeckt wird.
- Mit der zunehmenden Menge an digital vorgehaltenem Wissen entsteht die Notwendigkeit, dieses über kommende technische Veränderungen verfügbar zu halten.
- Für die Langzeitverfügbarkeit sind geeignete Maßnahmen notwendig, um Daten kontinuierlich lesbar zu halten. Beispielsweise eine Formatmigration, wenn ein bestimmtes Dateiformat obsolet zu werden droht. (Analogie zu Erhaltungsmaßnahmen bei Säurefraß moderner Bücher)
- Die Datenhoheit von Beständen der dLZV geht im Gegensatz zu Archivgut nicht per se auf das digitale LZV-Archiv über.
- D.h. unter dLZV (digitale Langzeitverfügbarkeit) wird keine archivarische Tätigkeit im eigentlichen Sinne verstanden, sondern die Umsetzung geeigneter konzeptioneller und technischer Maßnahmen zur Verfügbarhaltung des digitalen Wissens:
- Erhalt der intendierten Aussage (Authentizität), unabhängig von der Entstehungsform.
Gut zu wissen
Langzeitverfügbarkeit bedeutet: Digitale Bestände für die Ewigkeit zu bewahren und nutzbar zu halten.
Fazit
Zusammenfassend ist der Vergleich von Archivierungspflichten nach dem Archivgesetz und der Langzeitverfügbarkeit nicht möglich, da sich beide Konzepte in folgenden Punkten unterscheiden:
- Zielsetzung des zentralen Auftrags
- nutzungs- und urheberrechtliche Belange
- Erhalt bzw. Anpassung des jeweiligen digitalen Materials
- begründet aus der jeweiligen Zielstellung