Hier können alle Mitglieder der GND-Level-1-Redaktionen ihre Fragen einstellen und Fragen anderer Mitglieder beantworten. Das hbz schaut sich die Fragen ebenfalls an und stellt seine Antworten ein.
| Nr | Thema und/oder Entitätentyp | SYS GND-ID(s) | Frage / Anliegen | Meldung: Inst./Name, Datum | Antwort | Beantwortet: Inst./Name, Datum | Besprochen in Webkonferenz: Datum | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Herz Jesu Viersen (Viersen) gib | (DE-588)1253502560 | Unsere Ansetzung "Herz Jesu $h Viersen" wurde hier (wahrscheinlích von der DNB?) zu "Herz Jesu Viersen $h Viersen" korrigiert. Das war zwar schon vor dem Start der Level-1-Redaktion, aber ich wollte mal hier in die Runde fragen, ob jemand weiß, wieso. Ich kann mir das gerade nicht erklären. | ULB Bonn (5), Kneissl, 12.08.2022 | Ich würde Herrn Kneissl zustimmen. Die ursprüngliche Ansetzung war richtig. Die Änderung wurde wie es aussieht von der HBZ-Redaktion gemacht. Ich würde hier einen Antrag auf Rück-Korrektur an die GND-Redakton des HBZ über das Mailing-Verfahren stellen. | ULB Münster, Andrea Coners, 15.08.2022 | 05.10.2022 | ||||||||||
Wir würden Frau Coners zustimmen und haben die Ansetzungsform entsprechend zurück geändert. | hbz, 31.08.2022 | ||||||||||||||||
Vielen Dank an Frau Coners und die Kolleginnen vom hbz | ULB Bonn, Kneissl, 30.09.2022 | ||||||||||||||||
Ich habe gerade ein ähnliches Problem mit der Dreifaltigkeitskapelle Daubau und der Dreifaltigkeitskirche Dreifelden, jeweils wurde der Ort hinter dem Patrozinium eingefügt. Dabei ist mir aufgefallen, dass bei allen Dreifaltigkeitskapellen und vielen Dreifaltigkeitskirchen in der GND der Ort eingefügt wurde und zwar alle von Sigel 1250 Kreis-Berufsschulzentrum Biberach. Wie geht die Zentralredaktion des HBZs in solchen Fällen vor, schreibt sie die Bibliothek auch direkt an, um sie auf ihren Fehler aufmerksam zu machen? Oder korrigiert sie nur die eigenen Sätze zurück, wie ich es getan habe. | LBZ Koblenz Collin, 22.02.2023 | 2. Webkonferenz am 23.02.2023 Verfahren: Solche Fälle bitte bei der hbz-GND-Redaktion melden, wir prüfen den Sachverhalt und schreiben die Bibliothek ggf. an. | hbz, 01.03.2023 | 23.02.2023 (2. Webkonferenz) | |||||||||||||
| 2 | Erfassungshilfen EH-S-06-1 Code für Verknüpfung von Körperschaften | In der EH-S-06-1 steht, dass zugehörige Körperschaft zu Gebäuden mit dem Code "vbal" verknüpft werden, z.B. dort "151 $g Klosteranlage des ehemaligen Franziskanerklosters Schwäbisch Gmünd $h Schwäbisch Gmünd In der EH-S-06-2 für Kirchenbauten steht hingehen "Pfarreien bzw. Kirchengemeinden als Körperschaften können bei Kirchenbauten im Feld 510 mit dem Code „rela“ erfasst werden." Weiß jemand, ob das ein Fehler ist oder so beabsichtigt? Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass für die an sich gleichartige Beziehung Bauwerk → Körperschaft, die das Bauwerk nutzt tatsächlich zwei verschiedene Codes genutzt werden sollen. Das würde ja aus einer Linked-Data-Perspektive wenig Sinn machen. Danke! | ULB Bonn (5), Kneissl, 12.08.2022 | Wir haben diese reziproke Beziehung zwischen Kirchenbau und Kirchengemeinde bisher ausschließlich über "rela" codiert. | ULB Münster, Andrea Coners, 15.08.2022 | 05.10.2022 (1. Webkonferenz) | |||||||||||
Es ist richtig, zwischen Kirchenbauten und Kirchengemeinden den Beziehungscode "rela" zu vergeben. Klosteranlagen gelten nicht als Kirchenbauten. Deshalb sind sie in der EH-S-06-1 erwähnt. Beziehungen zwischen allgemeinen Bauwerken und einer Körperschaft werden mit "vbal" codiert. Hintergund: In der früheren Praxis wurde für Bauwerke und gleichnamige Körperschaften ein und derselbe Datensatz genutzt. Für Kirchenbauten und Pfarreien wurde dagegen nie ein gemeinsamer Datensatz genutzt. | hbz, 31.08.2022 | ||||||||||||||||
Herzlichen Dank für die Erläuterung (auch wenn ich es trotzdem nicht ganz verstehe und, v.a. vor dem Hintergrund der Öffnung der GND für weitere Anwender*innen aus dem Kulturbereich etc., einen einheitlichen Code geeigneter fände). | ULB Bonn, Kneissl, 30.09.2022 | ||||||||||||||||
1. Webkonferenz am 05.10.2022:
| hbz, 05.10.2022 | ||||||||||||||||
Vorläufiges Ergebnis der GND-JIRA-Telko am 06.12.2022: Vorgang: GND-2019 Klosteranlagen -> Kloster "vbal" vs. "rela" Auskunft DNB:
| hbz, 03.01.2023 | 23.02.2023 | |||||||||||||||
Vielen Dank für die Klärung und die Erläuterungen! | ULB Bonn, Kneissl, 13.01.2023 | ||||||||||||||||
2. Webkonferenz am 23.02.2023: Ergänzendes zur DNB-Antwort:
| hbz, 01.03.2023 | ||||||||||||||||
| 3 | Frage zur Mailbox nach Ortsteil-Split s. Arbeitsanleitung "Behandlung von Ortsteilen" | (DE-588)7796421-4 | Beim ersten Ortsteil-Split nach der Umstellung auf das neue Redaktionsprinzip tauchte bei uns nun die folgende Frage auf: Die Umbenennung in "Hauptort-Ortsteil" können wir mit der neuen Level-1-Berechtigung nun selbst vornehmen. Ist dann noch eine Mail an die gnd-Redaktionsadresse zu senden, damit das HBZ über die Änderung informiert wird und die Mailbox für den aufgearbeiteten Datensatz schreibt? Bislang wurde die Mailbox nach Korrekturantrag auf die Form "Hauptort-Ortsteil" direkt von der HBZ-Redaktion geschrieben. | ULB Münster, Jasper, 14.09.2022 | Vielen Dank, dass Sie uns auf diesen Fall hinweisen. Es ist zwar richtig, dass Sie die Änderung des bevorzugten Namens selbst vornehmen könnten. Sie haben auch richtig vermutet, dass die Mailbox an die übrigen Verbünde weiterhin von der hbz-GND-Redaktion (a-DE-605) geschrieben werden sollte. Damit es zwischen Änderung des BN und Übermittlung der Mailbox keinen Zeitverzug gibt, bleibt die komplette Bearbeitung der Hauptort-Ortsteil-Fälle in den Händen des hbz, d.h. dass Sie uns per Mail bzw. Redaktionssatz über diese Fälle in Kenntnis setzen. @Frau Jasper: Im vorliegenden Fall haben wir die Mailbox dazu bereits verschickt. | hbz, 19.09.2022 | 05.10.2022 (1. Webkonferenz) | ||||||||||
1. Webkonferenz am 05.10.2022: Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise | hbz, 05.10.2022 | ||||||||||||||||
| 4 | 670, Wikipedia als Quelle | Hier mal eine ganz allgemeine Frage: Wenn man nicht das deutsche Wikipedia benutzt, haben wir sonst eine Sprachbezeichnung hinter die Angabe 670 Wikipedia in runde Klammern gesetzt, z.B. Wikipedia (engl.) oder Wikipedia (nl.) oder Wikipedia (franz.). Jetzt wurde uns das das ein oder andere Mal bei "Wikipedia (nl.)" in "Wikipedia (dut)" geändert. Aber nicht immer. Soll es jetzt generell so sein, dass die Sprachbezeichnung bei ausländischen Wikipedia-Seiten normiert nach ISO vergeben wird? Oder muss man die Sprachbezeichnung überhaupt noch verwenden? Wir sind um eine einheitliche Regelung bemüht. | ULB Münster, Andrea Coners, 29.09.2022 | ULB Bonn, Kneissl: Das würde uns ebenfalls interessieren, da es bei uns mitunter auch unterschiedlich korrigiert wurde (momentan verfahren wir auch in der Form "Wikipedia (franz.)" etc.). | 05.10.2022 (1. Webkonferenz) | ||||||||||||
1. Webkonferenz am 05.10.2022: Es gibt dazu in der Tat keine dokumentierte einheitliche Regelung. Das hbz hat bisher die Sprachbezeichnung aus dem Wikipedia-Link verwendet, aber bereits vorhandene anderslautende Abkürzungen stehen lassen. Das hbz hält Rücksprache mit anderen Verbünden über deren Praxis. | hbz, 05.10.2022 | ||||||||||||||||
Ergebnis GND-JIRA-Telko am 06.12.2022 Vorgang: GND-220 Feld 670 Sprachbezeichnung für fremdsprachige Wikipedia
| hbz, 03.01.2023 | 23.02.2023 (2. Webkonferenz) | |||||||||||||||
2. Webkonferenz am 23.02.2023:
| hbz, 01.03.2023 | ||||||||||||||||
| 5 | Grousset, Paschal: Atlantis wit | (DE-588)1270003879 | Vorliegender Fall: Werk "Atlantis"; verfasst von "Laurie, André" (PF3), das ist ein Pseudonym von "Grousset, Paschal" (PS1, Basic Heading) Wir sind uns unsicher, wie ein Werknormsatz angelegt wird, wenn das Werk unter einem Pseudonym verfasst wurde. An sich müsste das ja unter dem Basic Heading der Person gemacht werden, da der Autor (aut1) eines Werknormsatzes laut GND-Handbuch stets ein PS-Satz sein muss bzw. wir in der Sacherschließung nur den Basic-Heading-Satz benutzen. Basic Heading/PS-Satz wäre in diesem Fall der wirkliche Name der Person. Allerdings könnte der GND-Werksatz ja theoretisch auch von der Formalerschließung mitgenutzt werden und nach RDA wäre in diesem Fall eigentlich das Pseudonym der geistige Schöpfer und nicht der wirkliche Name. Leider haben wir weder in den Erfassungshilfen zu Pseudonymen und Werken noch in RDA eine direkte Antwort gefunden. Ich stehe hier auf dem Schlauch, vielleicht kann uns jemand weiterhelfen? Ich habe den Satz erst mal auf Level 3 belassen. | ULB Bonn, Kneissl, 11.10.2022 | hbz, 23.11.2022 Ihre Anfrage haben wir der DNB-Redaktion weitergeleitet und sind dazu mit der DNB im Austausch. hbz, 24.11.2022 Die DNB hat uns folgende Antwort mitgeteilt: "Bei der Werknormsatzbildung gehen SE/IE und FE nach den gleichen RDA-Regeln vor. Wenn das Werk überwiegend oder ausschließlich unter dem Pseudonym veröffentlicht wurde, dann muss der Tu mit dem Pseudonym gebildet werden. Es sollte da nicht zu Kollisionen FE/IE kommen, wir gehen ja gleich vor. Das Basic Heading ist nur maßgeblich, wenn die Person als Tp in der SW-Folge verwendet wird." Wenn der Werktitelsatz von der IE verwendet wird, wird im Werktitelsatz das TBK "s" ergänzt, nicht aber im Personennormsatz, der für den Werktitelsatz verwendet wird, wenn der nicht Basic Heading ist. Für Ihr genanntes Beispiel "Werk "Atlantis"; verfasst von "Laurie, André" (PF3), Pseudonym von "Grousset, Paschal" (PS1, Basic Heading)" ist gemäß RDA 6.27.1.7 die Wahl von "Grousset, Paschal" als normierten Sucheinstieg korrekt, da nur die erste Ausgabe unter dem Pseudonym "Laurie, André" erschienen ist. Diese Namensform ist hier zufällig auch der Basic Heading. In einem anderen Fall "Werktitelsatz (IDN 1207337595) <<The>> cuckoo's calling von Robert Galbraith (IDN 1063072883 = Pseudonym von J. K. Rowling) (IDN 122340469) mit TBK „f“" ist gemäß RDA 6.27.1.7 die Wahl von "Galbraith, Robert" als normierter Sucheinstieg korrekt, da alle Ausgaben des Werkes nur unter dem Pseudonym von J. K. Rowling erschienen sind. Diese Namensform ist nicht der Basic Heading. Würde die SE/IE diesen Werktitelsatz verwenden wollen, würde lediglich das TBK "s" ergänzt werden. Im Personennamensatz "Galbraith, Robert" (IDN 1063072883) würde das TBK "s" nicht ergänzt, da das TBK "s" nur im Basic Heading stehen darf. Wir haben in der DNB angeregt, die Erfassungshilfe (EH-P-06 und/oder EH-W-01 mit Hinweis auf RDA 6.27.1.7) um die Erläuterung zu so einem Fall zu ergänzen. Den Datensatz Tu Grousset, Paschal | 1844-1909 | Atlantis | (IDN 1270003879) können Sie somit u. E. auf Level 1 anheben. Die Aussage im GND-Handbuch, dass der Autor (aut1) eines Werknormsatzes stets ein PS-Satz sein muss, ist nach diesen Erläuterungen nicht mehr zutreffend. Das GND-Handbuch wird zu gegebener Zeit aktualisiert, dieser Fall ist dafür notiert. | hbz, 24.11.2022 | 23.02.2023 (2. Webkonferenz) | ||||||||||
Liebe Red., vielen Dank für die Klärung! Jetzt wissen wir Bescheid. Es wäre in der Tat schön, wenn die DNB den Sachverhalt, dass die Sacherschließung in so einem Fall auch Nicht-Basic-Headings ohne TBK:s für aut1 benutzt, in die EH-P-06 und/oder EH-W-01 aufnehmen könnte. In der EH-K-13 gibt es ja auch einen Hinweis auf einen etwas ähnlich gelagerten Fall (dass die Sacherschließung Amtsinhaber als Organe von Körperschaften für aut1 in Werknormdatensätzen benutzen darf). Wir haben den Satz auf Level 1 gesetzt. | ULB Bonn, Kneissl, 13.01.2023 | ||||||||||||||||
Die Bitte diesen Sachverhalt in die EH-P-06 und/oder EH-W-01 mit Hinweis auf RDA 6.27.1.7 aufzunehmen, hatten wir bereits am 24.11.2022 an die DNB weitergeleitet. | hbz, 16.02.2023 | ||||||||||||||||
| 6. | Ansetzung von ehemals deutschen Orten | (DE-588)1278708898 Geburtsort Zamborst (heute Samborsko in Polen) | Welche Regel wende ich für die Ansetzung von ehemals deutschen Orten an: Wird beim Namenswechsel 1945 gesplittet und man verwendet für die Sacherschließung die neueste Namensform (EH-G-06). Oder gilt "Wählen Sie als bevorzugten Namen gemäß RDA 16.2.2.3 a) die im Deutschen gebräuchliche Namensform.". Bei diesem Beispiel ist die deutsche Namensform in der deutschen Wikipedia genannt (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Samborsko&oldid=215979415) | LBZ Koblenz, Collin 20.01.2023 | Liebe Frau Collin, ich weiß nicht sicher, ob das stimmt, aber hier meine Gedanken dazu: Ich würde in diesem Fall splitten. GG: Samborsko (Basic Heading) für datb 1945- GF: Zamborst für datb -1945 Ich bin auf weitere Meinungen gespannt. | ULB Bonn, Kneissl, 20.01.2023 | 23.02.2023 (2. Webkonferenz) | ||||||||||
Liebe Kolleg*innen, die Regelung für ehem. deutsche Ostgebiete ist ein Sonderfall. Ich habe dazu auch noch Aufzeichnungen von Frau Büning. In jedem Fall muss die jüngste Namensform für die SE angesetzt und verwendet werden, und es muss gesplittet werden. Für die frühere deutsche Namensform reicht ein GF-Satz, der ja ggf. nur von der FE verwendet wird. Es gilt also die EH-G-06 inkl. der Verwendungshinweise in 680. Die Regel, dass wenn es eine im Deutschen geläufige Namensform gibt, diese verwendet wird, gilt nur für Fälle wie "Neapel" statt "Napoli" oder "Rom" statt "Roma". Hier hat sich ja das Land an sich bzw. der Ländercode auch nicht geändert und die Begriffe sind synonym zu verwenden. | ULB Münster, Andrea Coners | ||||||||||||||||
Liebe Kolleg*innen, herzlichen Dank für ihre Antworten, so hatte ich mir die Lösung auch vorgestellt. Mein Problem dabei ist allerdings, dass ich noch von Frau Büning in Erinnerung habe, dass ich für diesen PS-Satz auch die verknüpfen Orte als GS/GG-Satz ansetzen sollte. Damit steht als Geburtsort nur die heutige polnische Namensform im PS-Satz, ohne eine Verweisung zur Namensform des Ortes, in dem meine Person tatsächlich geboren wurde. Gilt diese Regelung so oder kann ich einfach mit einem GF-Satz verknüpfen? Oder muss ich auch die frühere Namensform als GG-Satz ansetzen, was ich aus Ihren Erläuterungen nun als logisch erschließen würde. | LBZ Koblenz, Doris Collin | ||||||||||||||||
In der Präsentation "Einführung in die Normdatenpflege" vom 27.04.2022 steht, dass auch im Teilbestand SE in Personen-DS Beziehungen in 5XX-Feldern auch in Form von Textstrings angegeben werden können, Verlinkungen aber bevorzugt werden. Wir schließen daraus, dass dann auch GF- bzw. KF-Sätze verknüpft werden dürfen. Vielleicht kann das hbz abschließend noch etwas dazu sagen. | ULB MÜnster, Andrea Coners, 23.01.2023 | ||||||||||||||||
Auch wir gehen davon aus, dass f-Sätze verknüpft werden dürfen. Frau Büning hatte uns (wenn ich mich recht erinnere) mitgeteilt, dass frühere Regelungen, dass nur s-Sätze verknüpft sein dürfen, nicht mehr gelten. Davon abgesehen geht aus der EH-P-01 sowie dem Erfassungsleitfaden für Feld 551 hervor, dass der Ort "in der zu dem Zeitpunkt gültigen Namensform" verknüpft wird. Daher würde ich für den genannten Fall einen GF-Satz "Zamborst" anlegen und diesen als ortg im Personensatz verknüpfen. Zum GG-Satz aufarbeiten dürfte man Zamborst nicht, da es in diesem Fall nur einen Basic Heading bzw. einen GG-Satz geben darf (Samborsko). Andrea Coners und alle: Wissen Sie vielleicht, wo diese Sonderregelung zu ehemals deutschen Gebieten dokumentiert ist? Diese Sonderregelung war mir unbekannt. | ULB Bonn, Kneissl, 25.01.2023 | ||||||||||||||||
Leider habe ich auch nur einen Beispielsatz in meinen Unterlagen und einen Redaktionssatz von Frau Büning. Ich finde Regelungen hierzu in EH-G-06 und vor allem in RSWK 207,6 + 7. Hier werden aber die ehem. deutschen Ostgebiete nicht explizit erwähnt, ich denke aber das gehört zu dem Anwendungsfall "Namensänderung aufgrund historischer Entwicklung". | ULB MÜnster, | ||||||||||||||||
Vielen Dank für Ihre vielen Beiträge und rege Diskussion. Tatsächlich gibt es für die Aufarbeitung von ehemals deutschen Ortsgebieten bei denen sich die Verzeichnung geändert hat, eine Arbeitsanleitung (Informationsseite zur GND: https://wiki.dnb.de/x/O5FjBQ → Redaktion, Umgang mit Altdaten, Rangfolge der Nachschlagewerke usw. → Arbeitsanleitung "Aufspaltung g"). Dort steht auf Seite 2: "Als Nachweis für die im Deutschen gebräuchliche Form soll der Haupteintrag der Brockhaus-Enzyklopädie gelten. ... Die Orientierung am Brockhaus-Haupteintrag ist ein eindeutiges Kriterium. Bei kleineren Orten, die nicht im Brockhaus enthalten sind, wird die originalsprachliche Form für den heutigen Namen genommen." Da - wie Sie auch schon festgestellt haben - der Name "Zamborst" nicht im Brockhaus verzeichnet ist (auch wir konnten keine älteren Ausgaben einsehen), wird laut der oben genannten Anleitung die originalsprachliche Form für den aktuellen Namen gewählt (= Samborsko). In unserem Fall geht es aber um eine Ortsbeziehung zu einem Personennamen. Hier wird, wie Sie schon richtig aus EH-P-01 und ELF 551 zitiert haben, der zu dem Zeitpunkt gültige Name verwendet. Dies ist für das Jahr 1924 "Zamborst". Also sollte ein Datensatz für "Zamborst" mit dem Teilbestandskennzeichen f angelegt werden. In Feld 678 könnte auf den aktuellen Namen "Samborsko" hingewiesen werden. Außerdem kann Feld 680 eingefügt werden: 680 "In der Sacherschließung nicht zu verwenden; für die Sacherschließung wird bei Splits nur die neueste/jüngste Namensform verwendet." (Arbeitsanleitung "Aufspaltung „g“) Es ist nicht notwendig, gleichzeitig einen GG-Satz für den aktuellen Namen "Samborsko" zu erfassen. Die Arbeitsanleitung "Aufspaltung „g“" sollte für Sie nur zur Information dienen. Aufspaltungen werden, wie Sie dieser Arbeitsanleitung entnehmen können, ausschließlich von GND-Verbundredaktionen, in diesem Fall der hbz GND-Redaktion, durchgeführt. | hbz, 16.02.2023 | ||||||||||||||||
2. Webkonferenz am 23.02.2023:
Noch zu klären (hbz), wie mit Wüstungen verfahren werden soll. (siehe Frage 12) | hbz, 01.03.2023 | ||||||||||||||||
| 7. | Pseudonyme | (DE-588)116273763 Kock, Erich | Die Pseudonyme des H. Kock sind nur in der vorliegenden Sekundärliteratur zu ihm genannt. Es sind keine Werke von ihm mit seinem Pseudonym bekannt. Wahrscheinlich handelt es sich um Zeitungsartikel oder Zeitschriftenaufsätze. Gilt hier die Ausnahmeregelung der EH-P-06 zu Fall 2, S. 4 oben: Eine Person benutzt zwar ein Pseudonym, publiziert aber nicht unter dem Pseudonym etc. | ULB, Düsseldorf, Pflughaupt, 21.02.2023 | EH-P-06 zu Fall 2, S. 4 oben: Erste Bedingung: "Eine Person benutzt zwar ein Pseudonym (z. B. als Decknamen oder als Künstlernamen), publiziert aber nie unter dem Pseudonym"
Zweite Bedingung: "Das Pseudonym ist auch entweder kein eigener Eintrag in einem Nachschlagewerk oder nur in einer Quelle, die in der Rangfolge weiter unten rangiert ..."
Es sind zwar nicht exakt alle Bedingungen des ersten Satzes der Ausnahmeregelung erfüllt, dennoch sind wir der Meinung, dass die Regelung hier angewendet werden kann. D.h. die Pseudonyme werden nur als abweichende Namensformen im Datensatz Kock, Erich erfasst. Zusätzlich wird Feld 667 mit folgendem Inhalt erfasst: 667 keine Veröffentlichung unter dem Pseudonym nachgewiesen, deshalb nur als abweichender Name erfasst | hbz, 06.03.2023 | . | ||||||||||
| 8. | Mailboxen an PMA-Redaktion der BSB | (DE-588)10095457X
| Vielleicht wird das in der geplanten Redaktionsanleitung beantwortet, aber wir sind unsicher, ob wir folgenden Fall selbst bearbeiten dürfen oder nur die hbz-Redaktion: Bei in PMA erschienenen Personen des Mittelalters soll die bevorzugte Form (soweit wir wissen) ja nicht selbst geändert, sondern an die PMA-Redaktion der BSB zur Korrektur gemeldet werden. Dürfen wir eine entsprechende Mailbox an die BSB selbst schreiben, oder verbleibt diese Aufgabe bei der hbz-Redaktion? (In diesem Fall müsste der bevorzugte Name wohl zu "Niketas, Thessaloniki, Erzbischof" geändert werden. Falls das jemand anders sieht oder allgemein Feedback zu diesem Satz hat, freue ich mich sehr darüber, da byzantinische Geistliche nicht ganz mein Spezialgebiet sind). | ULB Bonn, Kneissl, 22.02.2023 | Fälle für die Redaktionen mit Sonderzuständigkeiten werden per E-Mail an gnd-redaktion@hbz-nrw.de geschrieben und von der hbz-GND-Redaktion weitergeleitet. Zu diesem Zweck gibt es folgende neue normierte Betreffzeile: Sonderzuständigkeit <Entitätentyp>: <Thema> <Inhalt von 1XX>
| hbz, 14.06.2023 | |||||||||||
| 9. | Personendatensätze: Feld 670 Quelle | Link zur Orcid-Webseite für die Person, die in der GND angelegt werden soll, als Quelle verwendbar? Selbstverständlich würde dann auch die Orcid-Nr. im entsprechenden Feld 024 eingetragen werden. | ULB Düsseldorf, Pflughaupt, 23.02.2023 | Wenn die Orcid-Nr. die einzig gefundene Quelle ist, kann der Link zu diesem Eintrag gerne in Feld 670 verwendet werden. Beispiel: $$b Stand: 22.12.2022 $$u https://orcid.org/0000-0002-7398-9118 | hbz, 17.05.2023 | ||||||||||||
| 10. | Porta Westfalica (Geografischer Name) slz | (DE-588)1275763979 | Bei der Ansetzung dieses Sach-SWs sind wir unsicher, wo dieser Fall im Regelwerk RSWK oder in den Erfassungshilfen genau verortet werden kann. Es gibt bereits weitere SA-1-Sätze dieser Art in der GND (z.B. Karlsruhe, Rennsteig oder Israel). Der Begriff "Porta Westfalica" ist Gegenstand einer linguistischen Untersuchung. Darin geht es nicht um die Stadt, sondern die Benennung des Weserdurchbruchs bzw. des Durchbruchstals Porta Westfalica. Ich habe analog zu bestehenden Sätzen angesetzt und beziehe mich auf EH-S-01 (Identifizierender Zusatz bei Sachbegriffen): "Homonymie zwischen bevorzugten Bennennungen", §306. Allerdings soll dies gleichlautende Sachschlagwörter betreffen. In meinem Fall ist das SA jedoch gleichlautend zu zwei Geografika (Ort und Durchbruchstal). Könnten Sie diese Ansetzungen mit dem Zusatz "Geografischer Name" bitte einmal einordnen? Müssen andere Regelwerksstellen berücksichtigt werden? | ULB Münster, Ostermann, 01.03.2023 | Zusätze werden auch gemacht bei Geichnamigkeit zu Datensätzen anderer Entitäten in der GND. Siehe EH-S-01, Seite 2: "Darüber hinaus wird bei Individualnamen, die als Sachschlagwort erfasst werden, im Allgemeinen ein Zusatz erfasst, - wenn sie mit Wörtern einer gängigen Sprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch) oder mit Ziffern zeichengleich sind. Dies gilt auch für die zugehörigen Pluralformen sowie für Wortverbindungen und Wortfolgen, die im betreffenden Sprachwörterbuch als Eintragungen bzw. unter einem der Wortbestandteile nachweisbar sind. - wenn sie mit anderen Individualnamen verwechselt werden können, auch wenn diese in invertierter oder veränderter Form vorliegen " Beispiel: 150 $$a Estonia $$g Schiff (zugleich latinisierter, international gebräuchlicher Name Estlands) Der Zusatz "Geografischer Name" kann u.E. analog zu den genannten Beispielen verwendet werden. | hbz, 17.05.2023 | |||||||||||
| 11 | Expression wie | (DE-588)1282291416 | Weil es bei den Lehrmaterialien explizit um die deutsche Übersetzung von "Boyne, John: The boy in the striped pyjamas" geht, haben wir einen Normdatensatz für die Expression angelegt (siehe EH-W-09); die DNB hat "nur" mit dem Originaltitel verschlagwortet (https://d-nb.info/1206121580).
| UB Trier, Unkhoff-Giske, 03.03.2023 | |||||||||||||
| 12 | Wüstung giz | Rockenfeld Holzhausen | Wüstung Wüstung Dahlhoff | Im Sachschlagwort "Wüstung" steht als Benutzungshinweis: "Einzelne Wüstungen werden wie Orte mit ihrem Namen angesetzt; verwiesen werden kann von einem nahegelegenen Ort, z.B. SW Tunnenbiundon, benutzt für Derching / Wüstung Tunnenbiundon ... ". Leider zeigen die Beispiele, dass nicht einheitlich danach angesetzt wird. Wüstungen werden bisher in den Regelungen nicht erwähnt, ein einheitlicher Umgang mit Wüstungen wäre wünschenswert. | LBZ Koblenz, | Ergebnis der GND-JIRA-Telko am 06.06.2023: Der SW-Satz "Wüstung" enthält einen veralteten Benutzungshinweis, der noch aus der Zeit vor der GND stammt. Anstelle von zusätzlichen Sucheinstiegen werden heute Beziehungen zu den früheren Orten hergestellt. Korrekt ist die Erfassung wie im Beispiel "Wüstung Dahlhoff" 151 Wüstung XXX 550 Wüstung $$4 obin 551 <Nahegelegener Ort> $$4 orta Gegen einen Split wegen Entitätenwechsel wäre grundsätzlich nichts einzuwenden. Es soll aber zunächst darauf verzichtet werden. Die DNB hält die Bildung einer AG für notwendig, um derlei Fragen grundsätzlich zu klären. Wer von Ihnen Interesse an der Mitarbeit in einer solchen AG hätte, kann sich gerne bei uns oder direkt bei Frau Scheven in der DNB melden: E.Scheven@dnb.de | hbz/12.06.2023 | |||||||||||
| 13 | 670 Facebook als Quelle möglich??? | Ganz allgemein ist bei uns die Frage aufgetaucht, ob Facebook als Quelle beim Anlegen von Schlagwörtern zulässig ist. | ULB Düsseldorf, Pflughaupt, 14.03.2023 | Facebook wird als normale Quelle aus dem Internet gesehen und kann daher in Feld 670 wie folgt genutzt werden: Beispiel: $$b Stand: 17.05.2023 $$u https://de-de.facebook.com... | hbz, 17.05.2023 | ||||||||||||
| 14 | Werke der Musik wim | Frage für die zukünftige Redaktionsanleitung: Dürfen wir Werke der Musik (Entitätencode wim) auf Level 1 selbst bearbeiten? Laut der allgemeinen Redaktionsanleitung im GND-Wiki dürfen das nur "Musikredaktionen". | ULB Bonn, Kneissl, 17.03.2023 | ||||||||||||||
| 15 | Bauwerke außerhalb eines Ortes gib | Marksburg Baunhöller Mühle / Emmelshausen | Nach RSWK $ 730, 2 werden Bauwerke außerhalb eines Ortes angesetzt, hier fehlt eine genauere Definition von "außerhalb eines Ortes". Früher wurde dies auf die bebaute Fläche eines Ortes bezogen (z.B. die Marksburg, nicht ortsgebunden), heute werden durch Google Maps und den Adressangaben auf der Homepage immer mehr Bauwerke ortsgebunden angesetzt, da die Definition von "ortsgebunden" mit "auf der Gemarkung" gleichgesetzt wird (z.B. Baunhöller Mühle / Emmelshausen, die weit außerhalb von Emmelshausen in einem Tal liegt). | LBZ Koblenz, | Ergebnis der GND-JIRA-Telko am 06.06.2023: Es gilt weiterhin: Unter ortsgebundenen Bauwerken werden Bauwerke innerhalb der bebauten Fläche eines Ortes verstanden. Dieser Hinweis wird in die EH-S-01 aufgenommen. (Quelle: GND-242) | hbz, 12.06.2023 | |||||||||||
| 16 | Ländercode bei nicht mehr bestehenden Körperschaften k... | Bedburger Naturbühne | Trotz langer Auseinandersetzung mit dem Ländercodeleitfaden sind mir dessen Regelungen zu nicht mehr bestehenden Körperschaften unklar. Ich habe den Satz "Bedburger Naturbühne" (datb 1913-1924) neu angelegt. Für die Formalerschließung bzw. den Teilbestand "f" ist der Code XA-DXDE als zusätzlicher Code zugelassen und wäre diesem Fall zu vergeben. Die Ländercodes für die FE wären also laut Leitfaden für solche Fälle sowohl XA-DXDE als auch XA-DE-NW. Aber was mache ich in einem reinen SE-Datensatz? Genügt XA-DE-NW oder brauche ich zusätzlich XA-DE (XA-DXDE ist ja nicht zugelassen)? Hypothetisch: Wenn ich einen KF-Satz einer vor 1945 aufgelösten Körperschaft zum KS-Satz aufarbeite (der Satz hat also die Ländercodes XA-DXDE und XA-DE-NW), darf ich XA-DXDE stehen lassen, oder müsste ich es löschen? Müsste ich zusätzlich XA-DE ergänzen? (Ich war auch unsicher, was ich in 551 als geow vergebe. Deutschland (4011882-4)? Deutsches Reich (2008993-4)? Da man in den 5XX-Feldern den jeweils zeitlich zutreffenden Satz verwenden soll, wäre es Deutsches Reich. Da allerdings das Geografische Wirkungsgebiet nur von der Sacherschließung genutzt und vergeben wird, wäre Deutschland logischer. Analog zu anderen Fällen habe ich mich für "Deutschland" entschieden.) | ULB Bonn, Kneissl, 12.05.2023 | |||||||||||||
| 17 | Spilts bei ehemals selbständigen Ortsteilen, da sich der HZ ändert | Zell / Donnersbergkreis Zell / Landkreis Kirchheimbolanden Zell / Verbandsgemeinde Göllheim | Hier handelt es sich um einen ehemals selbständigen Ortsteil der Gemeinde Zellertal. Der Name des Ortes und der Status ändert sich vor der Eingemeindung nicht, allerdings die administrativ übergeordneten Gebietskörperschaft, die als HZ verwendet wird, bzw. die Angabe des Fettdrucks im Ortsmüller. Ist dies wirklich ein Grund zu splitten? Die Arbeitsanleitung "Geografische Namen – Namensbildung und Angabe im Ortsmüller" liefert keinen Hinweis dazu, wie man verfahren soll, falls sich der verwendete HZ ändert. Die Rangfolge der Nachschlagewerke gibt an, dass der Ortsmüller in der jeweils neuesten Fassung verwendet werden soll. Da in Rheinland-Pfalz Landkreise immer wieder zusammengelegt und neu benannt wurden, müsste sich dieses Splitten auch auf alle selbständigen Orte beziehen, bei denen im HZ ein Landkreis verwendet wird. | LBZ Koblenz, Collin 06.06.2023 |