Datum der letzten Änderung: 2026-08-12
Feldstruktur und Suchbarkeit
- Wiederholbar (W)
- Nicht wiederholbar (NW)
| MARC | Indikator | Unterfeld | Inhalt | (Nicht) Wiederholbar | Fakultativ / Obligatorisch | CV-Liste | Suchbarkeit in Alma - Suchindex | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 506 | Anmerkung zu Zugriffsbeschränkungen | W | F | |||||
| X# | $$3 | Spezifische Materialangaben | NW | F | ||||
| $$a | Zugriffsbeschränkung | NW | F | |||||
| $$b | Zuständigkeit | W | F | |||||
| $$c | Bestimmungen für den physischen Zugang | W | F | |||||
| $$d | Autorisierte Benutzer | W | F | |||||
| $$f | Standardisierte Terminologie für Zugriffsbeschränkungen | W | F | Open Access | ||||
| $$g | Verfügbarkeitsdatum | W | F | |||||
| $$2 | Quelle des Begriffs, der in Unterfeld $$f verwendet wird | W | F | Open Access | ||||
Indikatoren
Erster Indikator
Gibt an, ob die Nutzung des Materials eingeschränkt ist oder nicht.
(#) - Keine Information übermittelt
0 - Keine Zugriffsbeschränkungen
1 - Zugriffsbeschränkungen
Zweiter Indikator - nicht definiert
RDA DACH
Zugangsbedingung einer Manifestation (RDA-E-M590)
Keine Beschränkungen bei elektronischen Ressourcen → Free to read
Liegt eine kostenfreie Ressource vor (z. B. elektronische Artikel, E-Books, E-Journals), so kann in MARC 506 eine entsprechende Anmerkung in standardisierter Form erfasst werden. Dabei muss der erste Indikator mit dem Wert "0" und die Unterfelder a, f und 2 mit normierten Inhalten belegt werden.
Beispiel:
| 506 0# | $$a Open access $$f Unrestricted online access $$2 star |
"star" ist der Code für Standardized terminology for access restriction.
In welchen Fällen wird diese standardisierte Anmerkung in MARC 506 erfasst?
Diese Anmerkung kann generell bei allen kostenfrei zugänglichen elektronischen Ressourcen erfasst werden. Bei elektronischen Zeitschriften allerdings nur, wenn die gesamte Zeitschrift bzw. alle Hefte frei verfügbar sind. Liegen zusätzlich Informationen zu einer CC-Lizenz vor, müssen diese in Feld 540 Anmerkung zu Benutzungs- und Vervielfältigungsbedingungen angegeben werden.
Wird eine kostenfrei zugängliche, monografische, elektronische Ressource mittels angereicherter Aufnahme (= als Volltext-Anreicherung bei einem Print-Datensatz) katalogisiert und es sollen Informationen zum Open-Access-Status und/oder eine standardisierte OA-Kennzeichnung ähnlich zu jener in MARC 506 erfasst werden, wird das als Angabe direkt bei der URL in MARC 856 eingetragen, in den entsprechenden Subfeldern $$l, $$n und $$7.
Angaben in MARC 506 müssen sich auf die im Datensatz beschriebene Ressource beziehen. Das wäre bei angereicherten Aufnahmen die Print-Ressource und nicht die Volltext-Anreicherung.
Was bewirkt diese Angabe in MARC 506 in Alma, DigiBib und Primo?
Bei Belegung des Feldes 506, wie im Beispiel oben angeführt, wird ein Open Access-Icon in der Kurzanzeige generiert.
Mit Beschränkungen bei elektronischen Ressourcen
Generell wird bei dauerhaft bzw. zur Gänze lizenzpflichtigen elektronischen Ressourcen auf die Erfassung einer Anmerkung zu den Zugangsbeschränkungen in 506 verzichtet. Informationen zu Lizenzen werden in diesen Fällen in den lokalen IZs bzw. ggf. konsortial verwaltet.
Wenn in 506 Angaben zu vorliegenden Zugangsbeschränkungen gemacht werden, wird der erste Indikator "1" vergeben. In Unterfeld a wird dabei eine frei formulierte Anmerkung erfasst. In Unterfeld g wird das Datum erfasst, an dem sich der Zugriffsstatus ändert.
Dies könnte z. B. angewendet werden, wenn ein elektronischer Artikel nach Ablauf einer gewissen Sperrfrist (Embargo) kostenfrei verfügbar ist. Dabei muss man allerdings bedenken, dass die Daten nach Ablauf einer Sperrfrist korrigiert werden müssten, was derzeit nur intellektuell und nicht automatisch erfolgen kann.
Generell gilt: Liegt ein Embargo vor, sollen die entsprechenden Aufsatz-Metadaten erst nach Ablauf der Embargo-Frist in die NZ eingespielt werden.
Unterfelder
$$3 - Spezifische Materialangaben
Das Unterfeld enthält Angaben zum Teil der beschriebenen Materialien, auf den sich das Feld bezieht.
Beispiele:
| 506 1# | $$3 Alle Materialien außer Videokassetten |
| 506 1# | $$3 Akten des Unterstaatssekretärs $$a Einsicht und Kopien nur nach schriftlicher Erlaubnis $$b Sekretär des Finanzministeriums $$c Zugang erfordert Voranmeldung (24 Stunden) |
$$a - Zugriffsbeschränkung
Rechtliche, physische oder verfahrenstechnische Beschränkungen, die Personen auferlegt werden, die die beschriebenen Materialien nutzen möchten. Zur Angabe von Informationen im Bereich Open Access ist eine CV-Liste hinterlegt.
Beispiele:
| 506 0# | $$a Open access $$f Unrestricted online access $$2 star |
| 506 1# | $$a Zugriffsbeschränkungen - nicht zur Veröffentlichung |
| 506 1# | $$3 Akten des Unterstaatssekretärs $$a Einsicht und Kopien nur nach schriftlicher Erlaubnis $$b Sekretär des Finanzministeriums $$c Zugang erfordert Voranmeldung (24 Stunden) |
| 506 ## | $$a für 30 Jahre gesperrt $$d Nutzung nur durch Akademiemitarbeiter |
| 506 0# | $$a Open access $$g 20190207 |
| 506 ## | $$a Open Access unbekannt |
$$b - Zugriffsbeschränkung
Name einer Person, einer Institution oder einer Position oder Funktion innerhalb der Institution, von der oder denen die Bedingungen für den Zugang auferlegt und / oder durchgesetzt werden, und gegen diese die Zugangsbeschränkung angefochten werden kann.
Beispiele:
| 506 1# | $$3 Akten des Unterstaatssekretärs $$a Einsicht und Kopien nur nach schriftlicher Erlaubnis $$b Sekretär des Finanzministeriums $$c Zugang erfordert Voranmeldung (24 Stunden) |
| 506 ## | $$a Eingeschränkter Zugang $$b Spender $$c Schriftliche Genehmigung erforderlich |
$$c - Bestimmungen für den physischen Zugang
Bestimmungen/Voraussetzungen für den physischen Zugang.
Beispiele:
| 506 1# | $$3 Akten des Unterstaatssekretärs $$a Einsicht und Kopien nur nach schriftlicher Erlaubnis $$b Sekretär des Finanzministeriums $$c Zugang erfordert Voranmeldung (24 Stunden) |
| 506 ## | $$a Eingeschränkter Zugang $$b Spender $$c Schriftliche Genehmigung erforderlich |
$$d - Autorisierte Benutzer
Klasse von Benutzern oder bestimmten Personen (nach Name oder Titel), für die die Einschränkungen in Unterfeld $a nicht gelten.
Beispiele:
| 506 ## | $$a für 30 Jahre gesperrt $$d Nutzung nur durch Akademiemitarbeiter |
| 506 1# | $$a Eingeschränkt: Kann erst ab 2010 eingesehen werden $$d Angehörige der Spenderfamilie |
$$f - Standardisierte Terminologie für Zugriffsbeschränkungen
Die Daten stammen aus einer standardisierten Liste von Begriffen, die den Grad oder die Art der Einschränkung angibt. Diese Liste ist als CV-Liste hinterlegt.
Beispiele:
| 506 0# | $$a Open access $$f Unrestricted online access $$2 star |
| 506 0# | $$f No online access $$2 star |
| 506 0# | $$f Unrestricted online access $$2 star |
$$g - Verfügbarkeitsdatum
Angabe des Datums, ab dem die Quelle frei verfügbar ist in der Form JJJJMMTT (ISO 8601)
Beispiel:
| 506 0# | $$a Open access $$g 20190207 |
$$2 - Quelle des Begriffs, der in Unterfeld $$f verwendet wird
MARC-Code, der die Quelle des Begriffs identifiziert, mit dem die Einschränkung im Unterfeld $f aufgezeichnet wurde. Wenn Begriffe aus verschiedenen Quellen benötigt werden, sollten separate Felder verwendet werden.
Beispiele:
| 506 0# | $$a Open access $$f Unrestricted online access $$2 star |
| 506 0# | $$f No online access $$2 star |
Unterfelder, die im hbz nicht aktiv erfasst werden
- $$e
- $$q
- $$u
- $$5
- $$6
- $$8