Übersicht über Schulungsinhalte zu Modul 4
Schulung Modul 4 (Körperschaften, Konferenzen, Geografika - Update zum RDA-Vollumstieg - Selbststudium; PPT u. PDF)
Fragen zu den Schulungsunterlagen zum GND-Umstieg und aktuelle Fragen zu GND-Entitäten
Fragen zu Modul 4
Nr. |
Modul-Teil, ggf. Seite / Folie |
Frage / Anliegen |
Datum der Eintragung |
Name |
Kommentar / Antwort |
Status |
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1 |
RDA-Vollumstieg, Konferenzen, Folie 31 |
In welchen Fällen soll FE zukünftig Konferenzfolgen anlegen? Wir hatten uns zur GND-Schulung letztes Jahr als Beispiel notiert: "Gemeinsame Publ. mehrerer Einzelkonferenzen: Proceedings des 1. - 3. Kongresses ..." -- aber würde man in dem Fall nicht auch die 3 Einzelkongresse anlegen? Ab wievielen Kongressen würde man die Konferenzfolge anlegen und verknüpfen? |
21.9.15 |
Köln 1, 38 M/ Adolph |
hbz/Humpertz, 14.10.15: Für gemeinsame Publikationen mehrerer Einzelkonferenzen hatten wir auch in RDA bisher nur einen Datensatz angelegt mit der zusammengefassten Zählung. Begründung damals: RDA sagt zu zusammengefassten Zählungen nichts aus, also bleiben wir bei unserer bisherigen Regelung. |
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2 |
Folien 15 + 16 |
Verstehe ich es richtig, dass der SE-Begriff "Bon Homme Richard" nicht auf den neuen KS-Satz "Bon Homme Richard" umgelenkt wird (Folie 15), bei den beiden Projekten auf Folie 16 die bisherigen SE-Sätze aber auf die jeweiligen neuen KS-Sätze umgelenkt werden? Wenn ja, worin besteht der Unterschied? Dass das Schiff ein Gegenstand ist und deshalb der SE-Satz von den Sacherschließern weiterhin genutzt wird, während ein Projekt schon immer "eher" eine KS war, die bislang nur noch nicht als KS angesetzt werden durfte? |
9.11.2015 |
Köln 1, 38 M/ Adolph |
hbz/Humpertz, 9.11.15: Ja, richtig. Gegenstände sind weiterhin eine andere Satzart als Körperschaften. Dementsprechend gibt es dafür weiterhin getrennte Datensätze. Weiteres Beispiel: Bauwerke und gleichnamige Körperschaften. Für Körperschaften und Konferenzen, die von der Formalerschließung genutzt werden, nutzt die SE diese Sätze mit bzw. lenkt die vorhandenen SE-Sätze der gleichen Satzart darauf um (wie z.B. zukünftig bei Projekten). |
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3 |
Folie 10 |
Einzelausstellungen dürfen von SE noch angelegt werden. "Darf" FE diese dann nutzen, wenn sie sie vorfindet, oder muss FE den SE-Satz ignorieren? |
16.11.2015 |
Köln 1, 38 M/ Adolph |
ULB Bonn/Hupperich, 18.11.15: In der FE gelten sie nicht als Körperschaften - also sind sie keine Entitäten, die als geistige Schöpfer auftreten oder eine andere Verbindung mit einem Werk, einer Expression oder einer Manifestation haben können gemäß RDA 19-21. Normsätze für Einzelausstellungen, die für die Beziehung zwischen einem Werk und einem Thema von der SE angelegt werden, werden von der FE ignoriert. |
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4 |
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Joint Conferences |
24.11.2015 |
Köln 1, 38M/Adolph |
hbz/Humpertz, 24.11.15: Ergebnis der GND-Telko am 17.11.15: Ja, dafür gilt RDA 11.2.2.16. |
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Kulturhauptstädte |
Dez.15 |
hbz, Humpertz, Frage aus dem Kreis der Körperschaftsexperten |
hbz/Humpertz, 16.12.15: Die Formalerschließung benötigt eine "Kulturhauptstadt" nicht als geistigen Schöpfer oder herausgebendes Organ. Geistiger Schöpfer oder herausgebendes Organ ist in diesen Fällen die relevante Gebietskörperschaft. Der Begriff "Kulturhauptstadt" kann nur als Titel/Bezeichnung/Benennung definiert werden. Er ist daher allein als Sachschlagwort zu erfassen bzw. anzuwenden. Vorhandene Konferenz- oder Körperschaftsdatensätze müssen umgearbeitet werden. |
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Codierung Bauwerke |
Nov. 15 |
hbz/Humpertz, Frage an die EG Normdaten |
hbz/Humpertz, 16.12.15: Bauwerke werden von FE und SE einheitlich nach RSWK erfasst. Da es sich nicht um Gebietskörperschaften handelt, die geistiger Schöpfer oder herausgebendes Organ sein können, sind sie nicht Bestandteil von RDA. Körperschaften, Konferenzen und Gebietskörperschaften werden nach RDA erfasst. Für alle anderen möglichen Geografika, z.B. naturräumliche Einheiten, Wege, Strecken, Linien und eben auch Bauwerke gilt RSWK. |
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RDA, 11.0 |
Politische Programme - Körperschaften oder Werknormdatensätze? |
Dez. 15 |
hbz/Humpertz, Frage aus dem Kreis der Körperschaftsexperten |
hbz/Humpertz, 16.12.15: Es muss im Einzelfall entschieden werden, ob es sich bei dem Programm um ein Schriftwerk oder um eine Organisation handelt, die auch geistiger Schöpfer oder herausgebendes Organ sein könnte. Doppelerfassungen soll es grundsätzlich nicht geben. Im vorliegenden Beispiel "Agenda 2030" handelt es sich um ein Schriftwerk. Es würde ggf. ein Werknormdatensatz erfasst. |
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Zum Anlegen einer untergeordneten Konferenz (Jahrestagung) habe ich die Satzschablone Konf_us_Symposium verwendet. Stimmt bei Kategorie 510 die eingestellte Beziehungskennzeichnung "adue" oder müsste es "vera" heißen? Oder beides? |
08.01.2016 |
Köln 1, 98/Koring |
hbz/Humpertz, 8.1.16: Sie haben die richtige Satzschablone verwendet. Da es sich um "untergeordnete" Konferenzen handelt, wird die Beziehungskennzeichnung "adue" vergeben. Es ist Ihnen freigestellt, zusätzlich "vera" zu vergeben. |
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RDA 11.2.2.5.4 / 11.2.2.14.3 / 11.2.2.14.6 |
Wie werden Konferenzen behandelt, die nicht nur einen allgemeinen Begriff, sondern auch ein Thema haben, also z.B. "61. Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Kleintiermedizin Wege aus dem Diagnostik-Dschungel"? Die bevorzugte Benennung wäre doch dann die mit dem Thema und vermutlich gar nicht untergeordnet angesetzt, oder? |
12.01.2016 |
Köln 1, 98/Koring |
hbz/Humpertz, 13.1.16: Ja, richtig, denn dann treffen 11.2.2.14.3 und 11.2.2.14.6 nicht mehr zu. Hier liegt zum einen der Name vor, der eine Zugehörigkeit zu einer Konferenzreihe ausdrückt: Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Kleintiermedizin; zum anderen der Name der Konferenzreihe mit der thematischen Erweiterung: Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Kleintiermedizin Wege aus dem Diagnostik-Dschungel. |
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Noch ein Fall, bei dem wir uns nicht ganz sicher sind: |
15.01.2016 |
Köln 1, 98/Koring |
hbz/Humpertz, 15.1.16: Ja, gemäß 11.2.2.16, Aber-Beispiel wird der vorliegende Name, einschließlich des Veranstalter-Namens bevorzugte Namensform. Von den einzelnen untergeordneten Konferenzen werden Einträge als abweichende Namensformen gemacht. Es werden aber keine Beziehungseinträge zu den Einzelkonferenzen hergestellt, da diese bestimmte Tagung nur gemeinsam stattgefunden hat. Ausnahme: Die Namen der Einzelveranstaltungen sind zusätzlich zum gemeinsamen Namen in der Ressource genannt. (vgl. auch Fall Nr. 4 und "Fragen zu RDA-Normdaten -> Konferenzen -> Bevorzugte Namensform" -> Fall Nr. 3) |
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Fiktive Geografika |
01.03.2016 |
Köln 1, 5/Bertrams |
hbz/Humpertz, 1.3.16: Fiktive Orte können auch in der Formalerschließung verwendet werden, wenn sie als geistiger Schöpfer oder mitwirkende Gebietskörperschaft angegeben sind. Dann bekämen fiktive Orte die Entitätencodierung "gxz". |
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Lt. Schulungsunterlage werden bei untergeordneten Konferenzen nur RDA 11.2.2.14.3 und RDA 11.2.2.14.6 berücksichtigt. Wir hatten jetzt den Fall, dass die einzige Namensform eines Symposiums in der Vorlage "IHC 2014 Symposium 18 - Innovative Plant Protection in Horticulture" lautete (IHC= International Horticultural Congress on Horticulture). Würde da nicht eher RDA 11.2.2.14.1 zutreffen? |
05.04.2016 |
98/Koring |
hbz/Humpertz, 20.4.16: Prinzipiell gilt RDA 11.2.2.14 komplett auch für Konferenzen. Vom Sachverhalt her passen aber meistens nur RDA 11.2.2.14.3 u. RDA 11.2.2.14.6. RDA 11.2.2.14.1 trifft hier nicht zu. Dafür müsste das Symposium wirklich eine Unterordnung zur Konferenz sein und der Name der Unterordnung eindeutig eine Unterordnung zum Ausdruck bringen. Laut Homepage haben im Rahmen der Konferenz Symposien zu verschiedenen Themen stattgefunden. So das 18. Symposium zum Thema "Innovative Plant Protection in Horticulture". Die ist also die Rahmen-Konferenz. Ob Rahmenkonferenz und die in ihrem Rahmen stattfindenden Symposien eine Überordnung/Unterordnung-Verbindung darstellen oder nur in allgemeiner Beziehung zueinander stehen, stelle ich in der übernächsten GND-Telko zur Diskussion (Themensammlung für die nächste GND-Telko ist schon geschlossen). Davon abgesehen ist "Symposium" kein Begriff, der eine Unterordnung zum Ausdruck bringt. |
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