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Übersicht über Schulungsinhalte zu Modul 4 

Schulung Modul 4 (Körperschaften, Konferenzen, Geografika - Update zum RDA-Vollumstieg - Selbststudium; PPT u. PDF)

Fragen zu den Schulungsunterlagen zum GND-Umstieg und aktuelle Fragen zu GND-Entitäten

Fragen zu Modul 4

Nr.

Modul-Teil, ggf. Seite / Folie

Frage / Anliegen

Datum der Eintragung

Name

Kommentar / Antwort

Status

1

RDA-Vollumstieg, Konferenzen, Folie 31

In welchen Fällen soll FE zukünftig Konferenzfolgen anlegen? Wir hatten uns zur GND-Schulung letztes Jahr als Beispiel notiert: "Gemeinsame Publ. mehrerer Einzelkonferenzen: Proceedings des 1. - 3. Kongresses ..." -- aber würde man in dem Fall nicht auch die 3 Einzelkongresse anlegen? Ab wievielen Kongressen würde man die Konferenzfolge anlegen und verknüpfen?

21.9.15

Köln 1, 38 M/ Adolph

hbz/Humpertz, 14.10.15: Für gemeinsame Publikationen mehrerer Einzelkonferenzen hatten wir auch in RDA bisher nur einen Datensatz angelegt mit der zusammengefassten Zählung. Begründung damals: RDA sagt zu zusammengefassten Zählungen nichts aus, also bleiben wir bei unserer bisherigen Regelung.
Nun aber ist mir in RDA 11.13.1.8.2 das Beispiel "Salzburger Festspiele" aufgefallen, das hier nicht für alle Festspiele gilt, sondern für eine ausgewählte Zeitspanne (Audioaufnahmen von 1956-1965). Das hätten wir als zusammengefasste Angabe behandelt. RDA betrachtet das als Konferenzreihe. In der nächsten Telko zu GND-Fragen am 20.10.15 bringe ich den Fall vor und versuche zu klären, ob wir solche Fälle künftig als Konferenzreihen betrachten können. Das wären neben laufenden Konferenzreihen, deren Zählung nicht der Konferenzzählung entpricht, die einzigen Fälle, wo wir Konferenzreihen künftig anlegen können. Denn für laufende Konferenzreihen, deren Zählung der Konferenzählung entspricht, werden die Titelaufnahmen ab dem Vollumstieg abgebrochen, da die Konferenzzählung nur zur Konferenz gehören soll, nicht zur fortlaufenden Ressource (s. ERL 2, Punkt 5 zu RDA 0.0).
hbz/Humpertz, 30.10.15: Prüfung notwendig. Entscheidung wurde vertagt.
hbz/Humpertz, 14.11.15: Ergebnis Telko zu GND-Fragen am 17.11.15: In RDA-Schulungsunterlagen zu Ausstellungskatalogen (Modul 5A.06) wird bei Ausstellungskatalogen zu mehreren Ausstellungen die erste Ausstellung erster Geistiger Schöpfer, die weiteren Ausstellungen weitere Geistige Schöpfer. Unklar ist, ob die Verfasser der Schulungsunterlagen RDA 11.13.1.8.2 berücksichtigt haben. DNB erkundigt sich. Fall wird auch in die TG Geistige Schöpfer eingebracht.

hbz/Humpertz, 13.7.2016: Zusammengefasste Konferenzen werden entweder als Konferenzfolge oder als Einzelkonferenzen erfasst. Wird über viele Konferenzen berichtet, bietet sich die Erfassung als Konferenzfolge an. Wird über wenige Konferenzen berichtet, können alle Einzelkonferenzen für sich erfasst werden. Ab welcher Anzahl von zusammengefassten Konferenzen eine Konferenzfolge oder Einzelkonferenzen erfasst werden, liegt im Ermessen des Katalogisierenden.
(Vgl. RDA 11.13.1.8.2, Beispiel "Salzburger Festspiele",
vgl. Schulungsunterlagen (März-Release) zu Modul 5A.07 Konferenzen,
formatneutral, PDF, S. 7, Punkt 4.2/ PPT, formatneutral, Folie 13.
ERL 3 zu RDA 11.0 wird um folgenden Absatz erweitert: "Es werden
Einzelkonferenzen oder Konferenzreihen (= Konferenzfolgen) erfasst."
EH-A-06 wird auf S. 12/13 angepasst.
Ebenso wurden die GND-Schulungsunterlagen im hbz-Wiki dahingehend aktualisiert.)

(Haken)

2

Folien 15 + 16

Verstehe ich es richtig, dass der SE-Begriff "Bon Homme Richard" nicht auf den neuen KS-Satz "Bon Homme Richard" umgelenkt wird (Folie 15), bei den beiden Projekten auf Folie 16 die bisherigen SE-Sätze aber auf die jeweiligen neuen KS-Sätze umgelenkt werden? Wenn ja, worin besteht der Unterschied? Dass das Schiff ein Gegenstand ist und deshalb der SE-Satz von den Sacherschließern weiterhin genutzt wird, während ein Projekt schon immer "eher" eine KS war, die bislang nur noch nicht als KS angesetzt werden durfte?

9.11.2015

Köln 1, 38 M/ Adolph

hbz/Humpertz, 9.11.15: Ja, richtig. Gegenstände sind weiterhin eine andere Satzart als Körperschaften. Dementsprechend gibt es dafür weiterhin getrennte Datensätze. Weiteres Beispiel: Bauwerke und gleichnamige Körperschaften. Für Körperschaften und Konferenzen, die von der Formalerschließung genutzt werden, nutzt die SE diese Sätze mit bzw. lenkt die vorhandenen SE-Sätze der gleichen Satzart darauf um (wie z.B. zukünftig bei Projekten).

(Haken)

3

Folie 10

Einzelausstellungen dürfen von SE noch angelegt werden. "Darf" FE diese dann nutzen, wenn sie sie vorfindet, oder muss FE den SE-Satz ignorieren?

16.11.2015

Köln 1, 38 M/ Adolph

ULB Bonn/Hupperich, 18.11.15: In der FE gelten sie nicht als Körperschaften - also sind sie keine Entitäten, die als geistige Schöpfer auftreten oder eine andere Verbindung mit einem Werk, einer Expression oder einer Manifestation haben können gemäß RDA 19-21. Normsätze für Einzelausstellungen, die für die Beziehung zwischen einem Werk und einem Thema von der SE angelegt werden, werden von der FE ignoriert.

(Haken)

4

 

Joint Conferences
Werden Joint Conferences analog zu Körperschaften nach RDA 11.2.2.16 behandelt?

24.11.2015

Köln 1, 38M/Adolph

hbz/Humpertz, 24.11.15: Ergebnis der GND-Telko am 17.11.15: Ja, dafür gilt RDA 11.2.2.16.
4 Fallbeispiele:
Fall 1: Joint Conference von Veranstalter 1 + Veranstalter 2
Beispiel: Joint EMBS-BMES Conference -> RDA 11.2.2.16, Aber-Beispiel -> 111 $e Joint EMBS-BMES Conference

Fall 2: Joint Conference von Veranstalter 1 + Veranstalter 2 + Thema
Beispiel: Joint EMBS-BMES Conference on Biomedical Engineering -> RDA 11.2.2.16 -> 111 $e Joint Conference on Biomedical Engineering (Weglassung der Namen der Überordnungen)

Fall 3: Joint Conference von Section 1 und Section 2 der gemeinsamen Überordnung
Beispiel: Joint Conference of ALA Section 1 and Section 2 -> RDA 11.2.2.16 -> 111 $e Joint Conference of ALA Section 1 and Section 2 (die Sections bleiben im Namen erhalten, da ohne sie die Konferenz nicht korrekt zugeordnet werden kann)

Fall 4: Joint Conference von Section 1 und Section 2 der gemeinsamen Überordnung + Thema
Beispiel: Joint Conference of ALA Section 1 and Section 2 on Subscription Agents -> RDA 11.2.2.16 -> 111 $e American Library Association $b Joint Conference of  Section 1 and Section 2 on Subscription Agents (die Sections bleiben im Namen der Unterordnung erhalten, da sie für die Zuordnung wichtig sind. Im RDA-Beispiel "American Library Association. Joint Committee to Compile a List of International Subscription Agents" sind die Sectionen nicht aufgeführt, weil sie wahrscheinlich auch nicht im bevorzugten Namen enthalten waren.)

(Haken)

5

 

Kulturhauptstädte
Werden Kulturhauptstädte als Körperschaften behandelt, oder handelt es sich nur um einen Titel, der als Sachschlagwort zu erfassen wäre?

Dez.15

hbz, Humpertz, Frage aus dem Kreis der Körperschaftsexperten

hbz/Humpertz, 16.12.15: Die Formalerschließung benötigt eine "Kulturhauptstadt" nicht als geistigen Schöpfer oder herausgebendes Organ. Geistiger Schöpfer oder herausgebendes Organ ist in diesen Fällen die relevante Gebietskörperschaft. Der Begriff "Kulturhauptstadt" kann nur als Titel/Bezeichnung/Benennung definiert werden. Er ist daher allein als Sachschlagwort zu erfassen bzw. anzuwenden. Vorhandene Konferenz- oder Körperschaftsdatensätze müssen umgearbeitet werden.
(Quelle: Telko zu GND-Fragen am 17.11.15)

(Haken)

6

 

Codierung Bauwerke
Nach welchem Regelwerk werden Bauwerke katalogisiert? RSWK oder RDA? Trage ich in Feld 667 "rda" ein, wenn ich ein Bauwerk als Formalerschließer anlege und "rswk", wenn ich es als Sacherschließer anlege?

Nov. 15

hbz/Humpertz, Frage an die EG Normdaten

hbz/Humpertz, 16.12.15:  Bauwerke werden von FE und SE einheitlich nach RSWK erfasst. Da es sich nicht um Gebietskörperschaften handelt, die geistiger Schöpfer oder herausgebendes Organ sein können, sind sie nicht Bestandteil von RDA. Körperschaften, Konferenzen und Gebietskörperschaften werden nach RDA erfasst. Für alle anderen möglichen Geografika, z.B. naturräumliche Einheiten, Wege, Strecken, Linien und eben auch Bauwerke gilt RSWK.
(Quelle: Telko zu GND-Fragen am 17.11.15)

(Haken)

7

RDA, 11.0

Politische Programme - Körperschaften oder Werknormdatensätze?
Nach RDA 11.0 werden Programme als Körperschaften erfasst. Gehören politische Programme dazu, oder handelt es sich hier um Titel von Werken, für die ggf. ein Werknormdatensatz angelegt werden müsste? Beispiel: Agenda 2030, Politisches Programm der UN. In LOC gibt es zu politischen Programmen auch Doppelerfassungen, als Körperschaft und als Werknormdatensatz.

Dez. 15

hbz/Humpertz, Frage aus dem Kreis der Körperschaftsexperten

hbz/Humpertz, 16.12.15: Es muss im Einzelfall entschieden werden, ob es sich bei dem Programm um ein Schriftwerk oder um eine Organisation handelt, die auch geistiger Schöpfer oder herausgebendes Organ sein könnte. Doppelerfassungen soll es grundsätzlich nicht geben. Im vorliegenden Beispiel "Agenda 2030" handelt es sich um ein Schriftwerk. Es würde ggf. ein Werknormdatensatz erfasst.
(Quelle: Telko zu GND-Fragen am 15.12.15)

(Haken)

8

 

Zum Anlegen einer untergeordneten Konferenz (Jahrestagung) habe ich die Satzschablone Konf_us_Symposium verwendet. Stimmt bei Kategorie 510 die eingestellte Beziehungskennzeichnung "adue" oder müsste es "vera" heißen? Oder beides?

08.01.2016

Köln 1, 98/Koring

hbz/Humpertz, 8.1.16: Sie haben die richtige Satzschablone verwendet. Da es sich um "untergeordnete" Konferenzen handelt, wird die Beziehungskennzeichnung "adue" vergeben. Es ist Ihnen freigestellt, zusätzlich "vera" zu vergeben.

(Haken)

9

RDA 11.2.2.5.4 / 11.2.2.14.3 / 11.2.2.14.6

Wie werden Konferenzen behandelt, die nicht nur einen allgemeinen Begriff, sondern auch ein Thema haben, also z.B. "61. Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Kleintiermedizin Wege aus dem Diagnostik-Dschungel"? Die bevorzugte Benennung wäre doch dann die mit dem Thema und vermutlich gar nicht untergeordnet angesetzt, oder?

12.01.2016

Köln 1, 98/Koring

hbz/Humpertz, 13.1.16: Ja, richtig, denn dann treffen 11.2.2.14.3 und 11.2.2.14.6 nicht mehr zu. Hier liegt zum einen der Name vor, der eine Zugehörigkeit zu einer Konferenzreihe ausdrückt: Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Kleintiermedizin; zum anderen der Name der Konferenzreihe mit der thematischen Erweiterung: Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Kleintiermedizin Wege aus dem Diagnostik-Dschungel.
Gemäß RDA 11.2.2.5.4, Ausnahmen, ERL Konferenzen wird der normierte Sucheinstieg mit dem spezifischen Namen gebildet. Dabei bleibt der Name der veranstaltenden Körperschaft erhalten. Der Name, der die Zugehörigkeit zu einer Konferenzreihe ausdrückt, bekommt einen zusätzlichen Sucheinstieg.
111 $e Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Kleintiermedizin Wege aus dem Diagnostik-Dschungel
411 $e Deutsche Gesellschaft für Kleintiermedizin $b Jahreskongress $n 61.

(Haken)

10

 

Noch ein Fall, bei dem wir uns nicht ganz sicher sind:
"Tagung der DVG-Fachgruppe Verhaltensmedizin und Bissprävention und der Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und -therapie". Es handelt sich nicht um zwei verschiedene, zusammengefasste Tagungen, sondern um eine Konferenz. Die o.g. Form wird dann zur BN und die einzelnen untergeordneten Konferenzen bekommen zusätzliche Sucheinstiege?

15.01.2016

Köln 1, 98/Koring

hbz/Humpertz, 15.1.16: Ja, gemäß 11.2.2.16, Aber-Beispiel wird der vorliegende Name, einschließlich des Veranstalter-Namens bevorzugte Namensform. Von den einzelnen untergeordneten Konferenzen werden Einträge als abweichende Namensformen gemacht. Es werden aber keine Beziehungseinträge zu den Einzelkonferenzen hergestellt, da diese bestimmte Tagung nur gemeinsam stattgefunden hat. Ausnahme: Die Namen der Einzelveranstaltungen sind zusätzlich zum gemeinsamen Namen in der Ressource genannt. (vgl. auch Fall Nr. 4 und "Fragen zu RDA-Normdaten -> Konferenzen -> Bevorzugte Namensform" -> Fall Nr. 3)

(Haken)

11

 

Fiktive Geografika
Sehe ich das richtig, dass (anders als bei Personen) für fiktive Geografika keine Normdatensätze angelegt werden dürfen (außer natürlich Schlagwortnormsätze)? Der Anlass für die Frage ist die "Cisrhenanische Republik", die in Einblattdrucken auftaucht, die aber nie real existiert hat (war wohl nur beabsichtigt, ist aber nie umgesetzt worden, eventuell ist der Begriff "fiktiv" hier auch nicht korrekt).

01.03.2016

Köln 1, 5/Bertrams

hbz/Humpertz, 1.3.16: Fiktive Orte können auch in der Formalerschließung verwendet werden, wenn sie als geistiger Schöpfer oder mitwirkende Gebietskörperschaft angegeben sind. Dann bekämen fiktive Orte die Entitätencodierung "gxz".
In Ihrem Fall meinen wir aber, dass es sich nicht um einen fiktiven Ort handelt, da die Gründung der Cisrhenanischen Republik tatsächlich geplant war, einschließlich Staatsflagge und Staatshymne. Hier würden wir den Entitätencode "giz" vorschlagen. Er gilt für alle realen Orte und alle Orte, die sich keiner spezifischeren Kennzeichnung zuordnen lassen. Wenn in Ihren Einblattdrucken die Republik als geistiger Schöpfer oder mitwirkende Gebietskörperschaft anzusehen ist, können Sie den vorhandenen GND-Satz 4079518-4 Zisrhenanische Republik nachnutzen. Sie müssten das Teilbestandskennzeichen für die Formalerschließung und den Entitätencode ergänzen.

(Haken)

12

 

Lt. Schulungsunterlage werden bei untergeordneten Konferenzen nur RDA 11.2.2.14.3 und RDA 11.2.2.14.6 berücksichtigt. Wir hatten jetzt den Fall, dass die einzige Namensform eines Symposiums in der Vorlage "IHC 2014 Symposium 18 - Innovative Plant Protection in Horticulture" lautete (IHC= International Horticultural Congress on Horticulture). Würde da nicht eher RDA 11.2.2.14.1 zutreffen?

05.04.2016

98/Koring

hbz/Humpertz, 20.4.16: Prinzipiell gilt RDA 11.2.2.14 komplett auch für Konferenzen. Vom Sachverhalt her passen aber meistens nur RDA 11.2.2.14.3 u. RDA 11.2.2.14.6.  RDA 11.2.2.14.1 trifft hier nicht zu. Dafür müsste das Symposium wirklich eine Unterordnung zur Konferenz sein und der Name der Unterordnung eindeutig eine Unterordnung zum Ausdruck bringen. Laut Homepage haben im Rahmen der Konferenz Symposien zu verschiedenen Themen stattgefunden. So das 18. Symposium zum Thema "Innovative Plant Protection in Horticulture". Die ist also die Rahmen-Konferenz. Ob Rahmenkonferenz und die in ihrem Rahmen stattfindenden Symposien eine Überordnung/Unterordnung-Verbindung darstellen oder nur in allgemeiner Beziehung zueinander stehen, stelle ich in der übernächsten GND-Telko zur Diskussion (Themensammlung für die nächste GND-Telko ist schon geschlossen). Davon abgesehen ist "Symposium" kein Begriff, der eine Unterordnung zum Ausdruck bringt.
Wenn wir nicht von einer Überordnung-/Unterordnung-Beziehung ausgehen, würde ich hier RDA 11.2.2.5.4, Ausnahme Konferenzen ... anwenden: "... wählen Sie eine Form des Namens, der den Namen (oder eine Abkürzung des Namens) der damit in Verbindung stehenden Körperschaft enthält. ... Wenn eine Konferenz sowohl einen eigenen spezifischen Namen als auch einen allgemeineren Namen als Teil in einer Folge von Konferenzen hat, wählen Sie den spezifischen Namen als bevorzugten Namen."
Ich würde bei diesem Denkansatz also erfassen:
111 $e IHC Symposium Innovative Plant Protection in Horticulture $d 2014 $c Brisbane
411 $e IHC Symposium $n 18 $d 2014 $c Brisbane
411 $e IHC 2014 Symposium 18 - Innovative Plant Protection in Horticulture $4 nauv
511 $e International Horticultural Congress on Horticulture $d 2014 $c Brisbane $4 rela $9 ...

Gehen wir von einer Überordnung-/Unterordnung-Beziehung aus, träfe aber kein Punkt aus 11.2.2.14 zu und das Symposium müsste selbstständig erfasst werden.
Dies sähe m.E. so aus:
111 $e IHC Symposium Innovative Plant Protection in Horticulture $d 2014 $c Brisbane
411 $e International Horticultural Congress on Horticulture $b Symposium Innovative Plant Protection in Horticulture $n 2014 $c Brisbane
411 $e International Horticultural Congress on Horticulture $b Symposium $n 18 $d 2014 $c Brisbane
411 $e IHC 2014 Symposium 18 - Innovative Plant Protection in Horticulture $4 nauv
511 $e International Horticultural Congress on Horticulture $d 2014 $c ... $4 adue $9 Brisbane

Verfahren Sie bis zur Klärung nach eigenem Ermessen.

hbz/Humpertz,13.7.2016: Ergebnis Telko zu GND-Fragen am 21.6.2016:
Einzelkonferenzen innerhalb von Rahmenkonferenzen gelten als untergeordnete Konferenzen. Es gilt RDA 11.2.2.13 und damit die Überprüfung, ob ein Unterpunkt von RDA 11.2.2.14 zutrifft. Dementsprechend trifft hier die zweite angedachte Lösung zu: Es trifft kein Unterpunkt von RDA 11.2.2.14 zu, also wird das Symposium selbstständig erfasst. Der Sachverhalt Einzelkonferenz - Rahmenkonferenz wurde in die EH-K-08 aufgenommen.

(Haken)

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