Sie erstellen eine neue Plattform über den Bereich Create – Platforms auf der linken Seite. Es öffnet sich dann eine Eingabemaske, in der Sie folgende Felder befüllen
sollten, bevor Sie auf Create and Edit klicken:
Name: Name der Platform, z.B. test.de
Status: Current einstellen
Provider: Plattform mit Ihrer bereits existierende Provider-Aufnahme verknüpfen
Primary URL: die direkte Zugriffs-URL auf Ihre Plattform
3.1. Authentifizierungsinformationen
Im Reiter "Authentication" können Sie Informationen bezüglich der verschiedenen Authentifizierungsmöglichkeiten bei Ihnen eintragen:
IP Auth Supported: unterstützen Sie IPv4 oder IPv6 bzw. beide IP-Varianten?
Open Athens: Yes/No, je nachdem, ob sie eine Open Athens Authentifizierung unterstützen
Shibboleth / SAML Authentication Supported: Authentifizierung über ein SAML-Verfahren wie Shibboleth möglich? → Haben Sie Yes eingestellt, öffnet sich
darunter ein Feld Federations sowie weitere Felder.
Federations: Auswahl möglicher Shibboleth Federationen. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.
Falls Sie einen oder mehrere der folgenden drei Standards erfüllen, erleichtern Sie Ihren Kunden die datenschutzrechtliche Beurteilung der Weitergabe von
Benutzerinformationen via Shibboleth:
Support of Refeds Data Protection Code of Conduct Best Practice Guidelines: Yes/No, je nachdem, ob Sie diesen Verhaltenskodex erfüllen
Participation in the Data Privacy Framework (DPF) Program: Yes/No, je nachdem,ob Sie dieses Datenschutz-Rahmenwerk erfüllen
Support of the Standard Contract Clauses (SCC) of the European Commission: Yes/No, je nachdem, ob Sie die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung
personenbezogener Daten an Drittländer der EU-Kommission nutzen
User/Pass Supported: Yes/No, wenn Nutzende bei Ihnen via eines eigenen Logins zugreifen können
Mail-domain Supported: Yes/No, wenn eine Authentifizierung anhand hinterlegter Mail-Domains möglich ist
Referrer Authentication Supported: Yes/No, wenn Sie Referrer Authentifizierung unterstützen
EZ Proxy Supported: Yes/No, wenn Sie eine Authentifizierung via EZ Proxy unterstützen
HAN Server Supported: Yes/No, wenn Sie eine Authentifizierung via HAN Server unterstützen
Other Proxies Supported: Yes/No, wenn Sie andere Proxies unterstützen
3.2. Statistikinformationen
Unter "Statistics" können Sie Informationen bezüglich Ihrer Nutzungsstatistiken eintragen und die Grundlage geben
für eine automatisierte Statistiklieferung von Ihrer COUNTER API passgenau für jeden Lizenzteilnehmer nach LAS:eR:
Statistics Format: in welchem Format stehen bei Ihnen Statistiken zur Verfügung?
Statistics Update: in welchem Rhythmus werden Statistiken geliefert?
Counter Certified: Yes/No auswählen, je nachdem ob Sie offiziell COUNTER zertifizierte Statistiken anbieten
Last Audit Date: Bitte geben sie hier das Datum Ihres letzten Audits an (sofern zutreffend)
Counter Registry URL: wenn Sie offiziell für COUNTER zertifiziert sind, geben Sie die Registry URL https://www.projectcounter.org/about/register/ an.
Counter R4 Supported: Yes/No auswählen, je nachdem ob Sie das COUNTER 4 Format unterstützen
Counter R5 Supported: Yes/No auswählen, je nachdem ob Sie das COUNTER 5 Format unterstützen
Counter R4 COUNTER Api Supported: steht eine Schnittstelle für COUNTER 4 zur Verfügung?
Counter R5 COUNTER Api Supported: steht eine Schnittstelle für COUNTER 5 zur Verfügung?
Counter R4 COUNTER Server Url: URL zu Ihrer COUNTER 4 Schnittstelle
Counter R5 COUNTER Server Url: URL zu Ihrer COUNTER 5 Schnittstelle
COUNTER R5 COUNTER Platform Name: Name der Plattform in der COUNTER 5 Schnittstelle, sofern verfügbar (vgl. Eintrag Platform in Tabelle 3.y der
Counter API Referenz https://cop5.projectcounter.org/en/5.1.0.1/03-specifications/03-counter-report-common-attributes-and-elements.html#report-filters-and-report-attributes)
COUNTER Registry API UUID: Identifikator (UUID) der Plattform in der COUNTER Registry API https://registry.countermetrics.org/ (Sie finden die UUID in
der Registry ID hinter /platform/)
Forwarding Usage Statistics: Yes/No, je nachdem, ob Sie Nutzerstatistiken grundsätzlich an Kund*innen weiterleiten (unabhängig von der
automatisierten Lieferung via COUNTER-API nach LAS:eR)
Statistics Admin Portal URL: fügen Sie (sofern vorhanden) die URL zu Ihrem eigenen Statistik/Admin-Portal hinzu
3.2.1. COUNTER API Key Information
Als Kurator sehen Sie, wenn Sie eingeloggt sind, auch den Reiter COUNTER Api Key Information, den Sie für eine automatisierte Lieferung
von einrichtungsspezifischen COUNTER-Statistiken nach LAS:eR befüllen sollten:
COUNTER API Authentication Method: Wählen Sie zwischen Customer ID + API Key, IP whitelisting, Requestor Key + API Key
oder Requestor Key + API Key + Central API Key, um anzugeben, welche Argumente für eine automatisierte Statistiklieferung
nach LAS:eR benötigt werden.
Central API Key: Tragen Sie einen zentralen API Key ein, sofern Sie zusätzlich auch einen generellen Schlüssel nutzen, unter dem
Ihre COUNTER API selber gesichert ist. Dieser API Key wird nur Ihnen als Kurator angezeigt sowie technisch im Hintergrund an LAS:eR
weitergegeben zur Übermittlung der korrekten Parameter für eine automatisierte Statistiklieferung. Ist Ihre COUNTER API nicht extra
gesichert, lassen Sie dieses Feld leer. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihre API Ihren Kunden zusätzlich zur Requestor-ID auch eine
individuelle API-Key zuweist.
Label for Customer ID: Tragen Sie hier ein, wie Sie Sie die Spalte Customer ID beim Datentausch via Excel- / CSV-Datei benennen
Label for Requestor-ID / API-Key: Tragen Sie hier ein, wie Sie Sie die Spalte Requestor-ID / API-Key beim Datentausch via Excel- / CSV-Datei benennen
Hinweise für die Einrichtung von automatischen Statistiklieferungen nach LAS:eR.
3.3. Informationen zur Barrierefreiheit
Geben Sie im Reiter „Accessibility“ an, inwieweit die Plattform und der Content barrierefrei sind.
Barrierefrei sind sie, wenn sie die Anforderung der europäischen Norm EN 301549 erfüllen, siehe unten „Hintergründe Barrierefreiheit“.
Abgefragt werden zunächst die Angaben zur Plattform und den Viewern bzw. Playern, mit denen der Content auf der Plattform genutzt werden kann:
Für die Angabe der Konformität gibt es vier Items zur Auswahl
- Compliant: erfüllt alle Anforderungen der Richtlinie.
- Partially Compliant: erfüllt die Anforderungen der Richtlinie zu großen Teilen. Dies trifft dann zu,
wenn eine oder mehrere Kriterien der für das Format gültigen Normen nur teilweise erfüllt sind. - Not Compliant: erfüllt die Anforderungen der Richtlinie nicht. Dies trifft zu, wenn eine oder
mehrere Kriterien der für das Format gültigen Normen nicht oder nur teilweise erfüllt sind. - Not Available: keine Angabe, weil das Format, z.B. Audio Player, gar nicht angeboten wird.
Nähere Angaben zur Barrierefreiheit der Plattform enthält die Barrierefreiheitserklärung (Accessibility Statement), die jede
Plattform und Webseite des Anbieters nach Inkraftreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (28. Juni 2025) enthalten muss.
Kreuzen Sie zunächst an, ob auf der Plattform eine Barrierefreiheitserklärung vorhanden ist und fügen Sie in das Freifeld
„Link to Accessibility Statement“ den Direktlink zur Barrierefreiheitserklärung ein. Dort können Kunden Details nachsehen,
welche Barrieren derzeit unter Umständen noch bestehen.
Angaben zur Barrierefreiheit des Contents auf der Plattform werden nach dem gleichen Muster angegeben, in dem eins
der vier Items zur Konformität ausgewählt wird.
- Compliant: erfüllt alle Anforderungen der Richtlinie.
- Partially Compliant: erfüllt die Anforderungen der Richtlinie zu großen Teilen. Dies trifft dann zu, wenn eine oder
mehrere Kriterien der für das Format gültigen Normen nur teilweise erfüllt sind. - Not Compliant: erfüllt die Anforderungen der Richtlinie nicht. Dies trifft zu, wenn eine oder mehrere Kriterien der
für das Format gültigen Normen nicht oder nur teilweise erfüllt sind. - Not Available: keine Angabe, weil das Format, z.B. Audio Player, gar nicht angeboten wird.
3.3.1. Hintergründe zur Barrierefreiheit
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das auf dem European Accessibility Act basiert. Es verpflichtet
zahlreiche Anbieter, Dienstleistungen und Produkte barrierefrei anzubieten. Dazu zählt auch die Verlagsbranche. Der Börsenverein
des deutschen Buchhandels hat die entsprechenden Gesetze und Rechtsverordnungen auf seiner Internetseite und die für Verlage
wesentlichen Regelungen in seinem Dossier zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zusammengestellt.
Welche konkreten Kriterien für die einzelnen Produkte erfüllt werden müssen, wird in der europäischen Norm EN 301549 für
Webauftritte/plattformen, digitale Dokumente, Hardware und Software festgelegt. Für EPUBs gelten zudem die EPUB Accessibility 1.1
(siehe Leitfaden des Börsenvereins) und für PDFs der PDF U/A 2-Standard.
Ausführliche Hinweise zu Prüfverfahren und den einzelnen Prüfschritten wurden in Deutschland für das Web, mobile Apps und
Software entwickelt:
Um die Barrierefreiheit von PDFs zu überprüfen, ist im deutschsprachigen Raum der PAC-Test das anerkannteste Prüfwerkzeug.
3.4. Zusätzliche Plattform-Dienstleistungen
Unter "Additional Services" können Sie noch weitere Informationen bezüglich Ihrer Plattform-Dienstleistungen hinterlegen:
Platform Blog URL: Wenn Sie einen Blog auf Ihrer Plattform betreiben, können Sie diesen hier verlinken
RSS URL: Wenn Sie einen RSS Feed auf Ihrer Plattform betreiben, können Sie diesen hier verlinken
Individual Design/Logo: Sofern es möglich ist, Logos / Designs von zugreifenden Teilnehmern auf Ihrer Platform einzubinden, geben Sie hier Yes ein
Full Text Search: Yes/No, je nachdem, ob auf Ihrer Plattform eine Volltextsuche verfügbar ist




