Dieses Dokument erklärt die Besonderheiten bei der Katalogisierung von Hochschulschriften. Dabei wird besonderes Augenmerk auf hochschulschriftenspezifische Felder gelegt und deren Anwendung anhand von Beispielen gezeigt.


Die Felder umfassen: 008, 245 $$b, 246, 264, 500, 502, 655, 751


Verbunddienste
Hochschulschriften

Inhalt





Datum der letzten Änderung: 2026-07-15


Definition

Hochschulschriften (RDA-R-HSS)

Eine Hochschulschrift ist ein Werk, das zur Erlangung eines akademischen Grades präsentiert wird.

Darüber hinaus gilt diese Arbeitsunterlage auch für wissenschaftliche Arbeiten, die im Rahmen eines Hochschulstudiums erstellt wurden, z. B. Hausarbeiten, Studien- und Seminararbeiten.


Hochschulschriftenspezifische Felder

008 Feld mit fester Länge zur physischen Beschreibung - Bücher

Position 24-27  Art der Vorlagem = Hochschulschriften

Anmerkung: Die Belegung erfolgt sowohl bei echten Hochschulschriften als auch bei Verlagsausgaben von Hochschulschriften.

Hinweis: Derzeit nicht indexiert

Beispiel:

008241209s2025####gw#|||||#m####00|#|#ger#c


245 $$b Titelzusätze

Titelzusätze bei echten Hochschulschriften, die aus festen, von der Hochschule vorgegebenen Wendungen bestehen, wie z. B. „Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades des Fachbereiches Humanmedizin der Johann Wolfgang Goethe Universität-Frankfurt am Main ...“, müssen nicht erfasst werden.

  

246 $$a Titelvarianten

Übersetzungen des Haupttitels durch den Verfasser/die Verfasserin bei Hochschulschriften, die aber nicht in der Ressource vorkommen, werden zur Unterscheidung von abweichenden Titeln, die sich aus einer Vorlage ergeben, mit der Wendung "Freie Titelübersetzung" versehen. 

Beispiel:

245 10$$a English and Arabic abbreviated forms in the context of the United Nations translation and terminology practices  $$c verfasst von ...
246 1#$$i Freie Titelübersetzung  $$a Englische und arabische Abkürzungen im Kontext der Übersetzungs- und Terminologiepraxis der Vereinten Nationen


264 Veröffentlichungsangabe

Echte Hochschulschriften gelten als veröffentlicht. Laut RDA-E-M180 Hochschulschriften ist die Veröffentlichungsangabe auch bei echten Hochschulschriften verpflichtend zu erfassen.

Ist bei einer Hochschulschrift weder ein kommerzieller Verlag noch eine verlegende Körperschaft genannt, so werden der Hochschulort oder die Hochschulorte als Erscheinungsort bzw. -orte angegeben. Hochschulorte werden so angegeben, wie sie sich in der Informationsquelle im bzw. beim Namen der Hochschule finden (RDA-E-M185 Hochschulschriften).

Ist bei einer Hochschulschrift weder ein kommerzieller Verlag noch eine verlegende Körperschaft genannt, so wird, gemäß RDA-E-M195 Hochschulschriften, kein Verlagsname angegeben.

1. Indikator (Abfolge der Angaben): # = Nicht anwendbar/Keine Information geliefert/Früheste
2. Indikator (Funktion der Entität) 1 = Veröffentlichung

Beispiel: 
264 #1$$a Bielefeld  $$c 2025


500 Allgemeine Anmerkung

Die früher in RAK-WB im Hochschulschriftenvermerk verwendeten einleitenden Wendungen "Zugl.", "Teilw. zugl.", "Vollst. zugl." entfallen seit der RDA-Anwendung. Alternativ ist es möglich, entsprechende Angaben in einer allgemeinen Anmerkung zu verankern. 

Beispiele: 

500 ##$$a Vollständig überarbeitete und erweiterte Fassung der echten Hochschulschrift
500 ##$$a Gekürzte Fassung der echten Hochschulschrift


502 Hochschulschriftenvermerk

Laut RDA-E-W115 gehören zum Hochschulschriftenvermerk Informationen über den Charakter einer Hochschulschrift (RDA-E-W120), über die Grad-verleihende Institution (RDA-E-W125), und das Jahr, in dem ein akademischer Grad verliehen wurde (RDA-E-W130).

Bei Alten Drucken kann auf die Angabe des Hochschulschriftenvermerks verzichtet werden, insbesondere wenn keine Universität oder Fakultät genannt ist (siehe RDA-E-W115 Alte Drucke)

Die Angabe des Hochschulschriftenvermerks erfolgt bei echten Hochschulschriften wie auch für Verlagsausgaben von Hochschulschriften gleichermaßen in der unten beschriebenen Form.


 $$a = Hochschulschriftenvermerk (unaufgegliedert), wie er von früheren RAK-WB-Aufnahmen erfasst wurde und unter Umständen noch in Altdaten vorhanden ist. Diese Form wird nicht mehr aktiv erfasst.

 Beispiel: 

502 ##$$a Wien, Univ., Diss., 2009

  

$$b = Charakter der Hochschulschrift

Der Charakter der Hochschulschrift wird, sofern er zu ermitteln ist, in normierter Form erfasst. Bei diesem Unterfeld ist CV-Liste hinterlegt.

Die CV-Liste enthält die Werte: 

  • Bachelorarbeit
  • Diplomarbeit
  • Dissertation
  • Habilitationsschrift
  • Lizenziatsarbeit
  • Magisterarbeit
  • Masterarbeit 

Wenn in der Informationsquelle für den Charakter der Hochschulschrift keiner der Begriffe der Liste zugeordnet werden kann, benutzen Sie ausnahmsweise den in der Informationsquelle vorliegenden Begriff (z. B.: Hausarbeit).

  

$$c = Grad-verleihende Institution (= in der Regel die Hochschule)

Der Name der Hochschule wird in der Form der Informationsquelle (= vorlagegemäß) erfasst. Sind in der Ressource mehrere Namensformen genannt, so gilt die Namensform von der bevorzugten Informationsquelle.

Anmerkung: In RDA-E-W125 Erfassen von Fakultäten, Fachbereichen usw. heißt es: "Geben Sie als grad-verleihende Institution die Hochschule an, auch wenn eine Fakultät, ein Fachbereich o. ä. genannt ist."
Gegebenenfalls können aber – zur besseren Zuordnung der Informationen - zusätzlich Universitäts- und Studienlehrgänge angegeben werden. 

Beispiele: 

502 ##$$b Dissertation  $$c Universität zu Köln  $$d 2019
502 ##$$b Masterarbeit  $$c Universität Wien, Universitätslehrgang Library and Information Studies  $$d 2015


$$d = Jahr, in dem ein akademischer Grad verliehen wurde

In RDA-E-W130 heißt es: "Geben Sie als Jahr, in dem der Grad verliehen wurde, vorrangig das Prüfungsjahr an. Ist dieses nicht bekannt, so verwenden Sie ersatzweise das Jahr der Urkundenübergabe bzw. das Jahr, in dem die Arbeit von der Hochschule angenommen wurde. Ist auch dies nicht angegeben, so verwenden Sie das Jahr, in dem die Arbeit eingereicht wurde." Im Lehrbuch "Basiswissen RDA" von Wiesenmüller/Horny heißt es außerdem dazu: "Manchmal wird auf ein Wintersemester Bezug genommen (z. B. "wurde im Wintersemester 2001/02 als Dissertation angenommen")." Anzugeben ist dies als "2001/2002" (RDA-A-ZAHL Zusammenfassende Angabe von Zahlen).

Beispiele: 

502 ##$$b Dissertation  $$c Westfälische Wilhelms-Universität Münster  $$d 2023
502 ##$$b Masterarbeit  $$c Universität Wien $$d 2005/2006

Anmerkungen:

  • Die bisher verwendeten einleitenden Wendungen "Zugl.", "Teilw. zugl.", "Vollst. zugl." entfallen mit der RDA-Anwendung. → siehe Feld 500
  • Ein abweichender Haupttitel der echten Hochschulschrift, der nach RAK-WB zur Angabe "… u.d.T.: …" geführt hätte, wird nach RDA als bevorzugter Titel des Werks (→ 240 10 Bevorzugter Titel) behandelt. → siehe RDA-R-HSS

Sonderfall: Hochschulschrift wurde an 2 Universitäten verfasst → Feld 502 wiederholen! 


655 #7 Indexierungsterm – Genre/Formschlagwort = "Art des Inhalts"

RDA-E-W075: Die Art des Inhalts ist die spezifische Eigenschaft des primären Inhalts einer Ressource. Die 15 Begriffe in der Liste der normierten Begriffe zur Erfassung der Art des Inhalts von Veröffentlichungen - enge Liste gemäß RDA DACH ist, soweit anwendbar, für die Formalerschließung verpflichtend.

655 #71. Indikator # = Grundelement
2. Indikator 7 = Quelle näher beschrieben im Unterfeld $$2
$$a Hochschulschrift
$$0 (DE-588)4113937-9
$$2 gnd-content 


Anmerkung: Wird sowohl bei echten Hochschulschriften als auch bei Verlagsausgaben von Hochschulschriften angegeben.

Beispiel: 

655 #7$$a Hochschulschrift  $$0 (DE-588)4113937-9  $$2 gnd-content


751 Nebeneintragung – Geografischer Name = "Ort in normierter Form"

Der Hochschulort in normierter Form wird standardmäßig zusätzlich zum Hochschulschriftenvermerk in Feld 502 erfasst. Es erfolgt eine Verknüpfung mit dem entsprechenden GND-Satz.

751 ##1. Indikator # = nicht definiert
2. Indikator # = nicht definiert
$$a Hochschulort
$$0 GND-Verlinkung
$$4 Beziehungskennzeichen


Beispiel: 

751 ##$$a Aachen  $$0 (DE-588)4000003-5  $$4 uvp



Online-Ausgaben von Hochschulschriften

Eigene Aufnahme für die Online-Ausgabe

RDA-R-ER Abgrenzung Reproduktionen / parallele Ausgaben:

"Eine elektronische Reproduktion ist eine exakte Kopie des Inhalts einer Ressource (z. B. eines gedruckten Buches), die mit elektronischen Mitteln erstellt ist.Keine Reproduktionen sind:
  1. Online-Hochschulschriften"

→ Im Falle von Hochschulschriften handelt es sich bei Print- und Online-Manifestationen um parallele Ausgaben.


Details bezüglich der für die Katalogisierung benötigten Felder, u.a.

  • LDR Codierte Angaben zum Datensatz / E-Books
  • 007 / E-Books
  • 008 / E-Books
  • 024 Anderer Standard-Identifier / E-Books
  • 300 Physische Beschreibung / E-Books
  • 336 Inhaltstyp / E-Books
  • 337 Medientyp / E-Books
  • 338 Datenträgertyp / E-Books
  • 347 Eigenschaften einer digitalen Datei / E-Books
  • 506 Anmerkung zu Zugangsbeschränkungen
  • 540 Anmerkung zu Benutzungs- und Vervielfältigungsbedingungen
  • 776 Andere physische Form
  • 856 Elektronische Adresse und Zugriff / E-Books

sind bitte der Arbeitsunterlage „E-Books (noch zu erstellen“  und dem MARC 21 kompakt - Hochschulschriften (Online) zu entnehmen.



Beispiele

Printausgabe


Online-Ausgabe

Verlagsausgabe 

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