Das neue Kulturgutschutzgesetz vom 6. August 2016 schützt u.a. auch besondere Bestände in Bibliotheken. Eine umfassende Handreichung für die Praxis enthält neben dem Gesetzestext und einer konsolidierten Gesetzesbegründung zahlreiche Erläuterungen, Hintergrundinformationen und Übersichten für die Praxis." Druckexemplare können kostenlos beim Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden.