Bei Neugründung einer Open-Access-Zeitschrift gilt es einiges zu beachten. Sie können die hier bereitgestellten Ressourcen nutzen, um diese an die von Ihnen betreuten Forschenden weiterzugeben und ein eigenes Servicekonzept für Ihren Publikationsdienst mit OJS zu erarbeiten.

Neugründung einer Open-Access-Zeitschrift

Es gibt mehrere Checklisten mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die Ihren Herausgebenden die Gründung, Konzeption, Qualitätssicherung und Betrieb einer OA-Zeitschrift erleichtern.

Weitere hilfreiche Hinweise finden Herausgebende auf den Seiten des Open-Access.networks, auf den Seiten des OA Journals Toolkits und von der Entwicklercommunity pkp.

Netzwerke für Redaktionen

Sie können Ihre Herausgebenden auf verschiedene Schwerpunktgruppen hinweisen, in denen redaktionelle Best Practices, Workflows und Routinen ausgetauscht werden.

Vorlagen für eine Checkliste zum Anlegen eines neuen Journals in OJS

Einige Hochschulen stellen den Herausgebenden nach einem Erstgespräch eine Checkliste zur Verfügung, anhand derer das Journal initial aufgesetzt wird.

Die UB Bielefeld hat freundlicherweise ihre Checkliste zur Nachnutzung durch andere Hochschulen zur Verfügung gestellt, die Sie hier downloaden und als Vorlage für eine eigene Datei verwenden können.

Gibt es ein Muster für eine vertragliche Kooperationsvereinbarung zwischen Herausgebenden und der Bibliothek?

Es ist sinnvoll, als Bibliothek mit den Herausgebenden eine Kooperationsvereinbarung zu schließen, die die rechtlichen Zuständigkeiten bei dem Betrieb eines Journals auf der OJS-Instanz der Hochschule klärt. 

Die beiden zur Nachnutzung freigegebenen Muster beziehen sich auf unterschiedliche Anwendungsfälle. In dem ersten Fall handelt es sich um eine Vereinbarung, die im Kontext der landesweiten Infrastruktur genutzt werden kann, da sie das OJS-Hosting durch das hbz abbildet.

Im zweiten Fall handelt es sich um eine Hochschule, die ihr eigenes OJS-System hostet. 

Im Rahmen der Landesinitiative openaccess.nrw können Sie als DH.nrw Hochschule eine kostenfreie Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um die Muster auf Ihren Anwendungsfall anzupassen. 

Bedenken Sie, dass Sie Ihre neu erstellte Kooperationsvereinbarung durch das Justiziariat und den/die Datenschutzbeauftragte Ihrer Hochschule freigeben lassen müssen, bevor Sie sie mit Ihren Herausgebenden teilen.

Muster bei einer Kooperation mit dem hbz

Die FH Münster hat freundlicherweise ihre Kooperationsvereinbarung zur Nachnutzung durch andere Kooperationspartner zur Verfügung gestellt. 

Sie können sie downloaden und als Vorlage für einen eigenen Entwurf nachnutzen:

Muster bei Selbsthosting

Die USB Köln hat freundlicherweise ihre Kooperationsvereinbarung zur Nachnutzung durch andere Hochschulen zur Verfügung gestellt.

Sie können sie downloaden und als Vorlage für einen eigenen Entwurf nachnutzen:

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