Information zur FAQ
Die Fragen von Öffentlichen Bibliotheken sind nummerisch nach den DBS-Fragen (Spalte 1) sortiert.
Fragen von Öffentlichen Bibliotheken
| Bezug zu DBS-Frage | Fragestellung | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Wie ermittelt man die Einwohner*innenzahl des Bibliotheksortes? | Gezählt werden die primären Nutzenden. Dies sind üblicherweise die amtlich erfasste Bevölkerung des Bibliotheksortes. Beim Einsatz von Fahrbibliotheken gelten die Einwohner*innenzahlen der angefahrenen Orte, bei überörtlichen Bibliothekssystemen (z.B. Kreisbibliotheken) werden die Einwohner*innenzahlen der zum System zugehörigen Orte berücksichtigt. Patientenbibliotheken geben hier die Anzahl der stationär behandelten Patient*innen im Berichtszeitraum an und Firmenbibliotheken die Zahl der Firmenangehörigen. Wird DBS-Feld 1 (Einwohner*innenzahl) nicht ausgefüllt, so wird nach Redaktionsschluss automatisch die offizielle Einwohner*innenzahl des Bundesamtes für Statistik eingetragen. |
| 1 | Welche Zahl geben kirchliche Bibliotheken bei Frage 1 ein? | Kirchliche Bibliotheken geben die Einwohner*innenzahl ihres Orts- oder Stadtteiles an und nicht die Zahl der Gemeindemitglieder oder des Gesamtortes. |
| 1 | Warum gibt die Online-Auswertung für ÖB unter DBS-Frage 1 „Einwohner*innenzahl / primäre Nutzende“ aus, obwohl in Frage 1 nur "Einwohner*innenzahl des Bibliotheksortes" abgefragt wird? | Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Einwohner*innen einer Stadt oder Gemeinde die potentiellen primären Nutzenden einer Bücherei sind. Gibt die Bibliothek nicht selbst einen Wert ein, so werden die Zahlen des Statistischen Bundesamtes automatisiert übernommen. Der Begriff „primäre Nutzende“ umfasst jedoch auch die Nutzenden z. B. von Fahrbüchereien: hier sind es die Einwohner*innen der angefahrenen Ortsteile oder z. B. von Gemeindebüchereien in religiöser Trägerschaft: hier sind es die Gemeindemitglieder. „Primäre Nutzende“ ist daher der übergeordnete Begriff für potentielle Nutzende von Büchereien und präzisiert auch spezielle Nutzergruppen. |
| 1 | Werden bei der Einwohner*innenzahl nur Einwohner*innen mit Erstwohnsitz oder auch mit Zweitwohnsitz berücksichtigt? | Gezählt werden in DBS 1 nur die Einwohner*innen mit Erstwohnsitz, da ansonsten potentiell Personen doppelt gezählt werden. |
| 2, 3 | Warum ist die Eingabe gesperrt? Wo ändere ich die Daten, wenn die Anzahl der Einrichtungen nicht stimmt? | Die Anzahl der Einrichtungen ergibt sich aus der Anzahl der Zweigstellen plus einer Hauptstelle. Die Anzahl der Zweigstellen wird in der Adressdatenverwaltung eingetragen und von dort automatisiert in den Statistikbogen übertragen. Sollten die Anzahl der Einrichtungen nicht (mehr) stimmen, rufen Sie bitte nach der Anmeldung auf der Seite https://www.bibliotheksstatistik.de/start mit der DBS-ID und dem Kennwort die Adressdatenverwaltung Ihrer Bibliothek auf und korrigieren dort die Anzahl der Zweigstellen. |
| 4 | Warum ist die Eingabe gesperrt? Wo ändere ich die Daten, wenn die Anzahl der Fahrbibliotheken nicht stimmt? | Die Anzahl der Fahrbibliotheken wird in der Adressdatenverwaltung erhoben. Sollten die Anzahl der Einrichtungen nicht (mehr) stimmen, rufen Sie bitte nach der Anmeldung auf der Seite https://www.bibliotheksstatistik.de/start mit der DBS-ID und dem Kennwort die Adressdatenverwaltung Ihrer Bibliothek auf und korrigieren dort die Angabe zu den Zweigstellen. |
| 5 | Werden Bücherschränke in DBS-Frage 5 als externe Dienstleistungsstelle gezählt? | Von der Bibliothek betreute Bücherschränke gelten nicht als externe Dienstleistungsstelle. Diese können aber in DBS-Frage 102 (sonstige ... Dienstleistungen) angegeben werden, soweit ein Vertrag zur Betreuung der Bücherschränke geschlossen wurde. Ab Berichtsjahr 2021 werden Schulbibliotheken nicht mehr in Frage 5 (Dienstleistungsstellen) erfasst. Die Leistungen von Schulbibliotheken werden ab BJ 2021 eigenständig in den Fragen 550 ff gezählt. |
| 5 | Werden Schulbibliotheken in DBS-Frage 5 als externe Dienstleistungsstelle gezählt? | Schulbibliotheken werden nicht in Frage 5 erfasst. Die Leistungen von Schulbibliotheken werden in den Fragen 550 ff gezählt. |
| 6, 6.1 | Kann DBS 6.1 (Publikumsfläche der Hauptstelle) identisch sein mit DBS 6 (Publikumsfläche gesamt)? | In Frage 6 wird die Publikumsfläche der Haupt-, Zweig- und Nebenstellen addiert, in Frage 6.1 wird nur die Publikumsfläche der Hauptstelle angegeben. Besteht eine Bibliothek nur aus einer Hauptstelle, dann ist DBS 6 und 6.1 identisch. |
| 7 | Wo werden Öffnungsstunden außerhalb der offiziellen Öffnungszeit angegeben? | In DBS-Frage 7 (Jahresöffnungsstunden) werden nur Öffnungszeiten mit Bibliothekspersonal angegeben, in denen die Bibliothek für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich ist. Eine Führung oder eine Veranstaltung außerhalb der Öffnungszeiten sind nicht mitzuzählen, da die Bibliothek nur für eine geschlossene Gruppe zugänglich ist. |
| 7, 7.2 | Gelten Zeiten, in denen nur Click-and-Meet angeboten werden kann, als Öffnungszeit? | Click and Meet-Zeiten (Terminbuchungen für den Bibliotheksbesuch) werden ebenfalls als Öffnungszeit gezählt. |
| 7.1 | Meine Bibliothek veranstaltet hin und wieder Lesungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten. Die üblichen bibliothekarischen Services werden in dieser Zeit nicht erbracht. Es können jedoch über die Selbstverbuchungsterminals Medien entliehen werden. Können diese Zeiten als Open Library gezählt werden? | Nein. Open Library-Geschäftszeiten sollten offiziell bekannt gegeben sein und für alle Bibliothekskunden gelten. In der Regel wird Open Library auch in regelmäßigen Zeiträumen angeboten. |
| 8 | Gelten Zeiten, in denen nur Click-and-Meet angeboten werden kann, als Öffnungszeit? | Click and Meet-Zeiten (Terminbuchungen für den Bibliotheksbesuch) werden ebenfalls als Öffnungszeit gezählt. |
| 12 | Werden in DBS 12 nur Personen gezählt, die das Büchereigebäude betreten? | In DBS 12 werden alle Personen gezählt, die den Service der Bücherei nutzen, unabhängig vom Grund und der Häufigkeit des Besuchs. Besuche können somit auch während der Schließzeiten gezählt werden. Findet eine Veranstaltung, Führung oder Ausstellung im Büchereigebäude statt, werden die Veranstaltungsbesuchenden in DBS 12 und in DBS 99.1 gezählt. Besucher*innenzahlen der externen Dienstleistungsstellen können unter DBS 12 hinzugezählt werden. |
| 13 | Wo wird der Präsenzbestand erfasst? | s. FAQ zu DBS 18 |
| 14 | Wo werden Magazinentleihungen gezählt? | Magazinentleihungen werden in Feld 14 (Medien insgesamt - Entleihungen) gezählt. |
| 14 | Wie werden Pauschalverlängerungen behandelt? | s. FAQ zu DBS 19 |
| 14.1 ff | Werden Entleihungen von Ergänzungs- und Austauschbibliotheken in der DBS berücksichtigt? | Ergänzungs- und Austauschbibliotheken können auf Wunsch Werte zu Entleihungen melden. Die Steuerungsgruppe nimmt die Unschärfe in Kauf, dass die Entleihungen ggf. bei den Ergänzungs- und Austauschbibliotheken und bei den empfangenen Bibliotheken gezählt werden. |
| 14.1 | Wie werden Pauschalverlängerungen behandelt? | s. FAQ zu DBS 19 |
| 15 | Wo wird der Präsenzbestand erfasst? | s. FAQ zu DBS 18 |
| 16 | Wie werden Pauschalverlängerungen behandelt? | s. FAQ zu DBS 19 |
| 18 | Wo werden Zeitungen erfasst? | Zeitungen und Zeitschriften sind in DBS 18 (Bestand Printmedien) bzw. 19 (Entleihungen Printmedien) enthalten. |
| 18 ff | Wo wird der Präsenzbestand erfasst? | Zunächst sollten Sie den Präsenzbestand zwischen "Printmedien" und "Non-Prints und Sonstiges" trennen. Da Präsenzbestand in Freihandaufstellung vorgehalten wird, wird er auch unter Position 15 (Bestand in Freihandaufstellung) gezählt. Und letztlich fließt der Präsenzbestand mit in die Gesamtsumme unter Position 13 (physischer Bestand) ein. Ting-, tiptoi- und Bookii-Bücher werden in DBS 13 (physischer Bestand), 15 (Bestand in Freihandaufstellung) und 24 (Bestand Kinder- und Jugendliteratur) gezählt. Der Bestand der Non-Print-Medien wird in Frage 28 (Non-Prints und Sonstiges) gezählt. Welche Angaben hierunter fallen, entnehmen Sie bitte dem Erläuterungstext im Fragebogen. |
| 18 ff | Wo können Bestände bzw. Ausleihen gezählt werden, die einer Lesepaten-Organisation gehören (also kein Bestand der Bibliothek darstellen)? | Diese Bestände können nicht in DBS 18 oder 28 gezählt werden, da hier nur Bibliotheksbestände eingetragen werden dürfen. Ausleihen können bei DBS 19 bzw. 29 ebenfalls nicht mitgezählt werden, da nur Entleihungen aus dem eigenen Bestand gezählt werden. Ist die Ausleihe dieser Bestände vertraglich geregelt, kann die Bibliothek ihren Aufwand in DBS-Frage 102 abbilden. |
| 19 | Wo werden Zeitungen erfasst? | s. FAQ zu DBS 18 |
| 19 | Wie werden Pauschalverlängerungen behandelt? | Pauschalverlängerungen (automatische Verlängerungen ohne Nutzerauftrag) sollen nicht in den Fragen 14, 14.1, 16, 19, 25 und 29 eingerechnet werden. Sollte ein Herausrechnen der Pauschalverlängerungen nicht möglich sein, können sie ab BJ 2021 eingerechnet werden. Ein Hinweis in Frage 199 sollte erfolgen, wenn Pauschalverlängerungen eingerechnet wurden. Die Steuerungsgruppe weist im 33. ÖB-Steuerungsgruppenprotokoll darauf hin, dass nach bisheriger Planung die ursprüngliche Formulierung in DBS-Frage 19 ff nach den Corona-Jahren wieder eingeführt werden soll. |
| 25 | Wie werden Pauschalverlängerungen behandelt? | s. FAQ zu DBS 19 |
| 28 | Wo wird der Präsenzbestand erfasst? | s. FAQ zu DBS 18 |
| 29 | Wie werden Pauschalverlängerungen behandelt? | s. FAQ zu DBS 19 |
| 34 | Welche Angebote werden in 34 gezählt? | Hier werden nur Bestände aus dem eigenen Angebote einer Bibliothek gezählt (z.B. eigene Onleihe, eigenes Overdrive-Angebot). Die Nutzung dieser Bestände ist hier i.d.R. auf die NutzerInnen der eigenen Bibliothek beschränkt, im Gegensatz zu E-Medien aus E-Medien-Verbünden, die zusammen mit anderen Bibliotheken lizenziert werden (z.B. Onleihe-Verbund). Diese werden hier nicht gezählt, sondern getrennt davon in 34.1. erfasst. |
| 34.1 | Welche Angebote werden in 34.1 gezählt? | In Frage 34.1 werden E-Medien-Bestände aus einem mit anderen Bibliotheken gemeinsam lizenzierten Angebot gezählt (z.B. aus Onleihe-Verbünden oder Overdrive-Verbünden). Vgl. auch FAQ zu 38. |
| 34.1 | Meine Bibliothek nimmt an mehreren E-Medien-Verbünden teil. Kann der E-Medien-Bestand aus mehreren Verbünden angegeben werden? | Bibliotheken, die mehreren E-Medien-Verbünden angehören, addieren die für die NutzerInnen der eigenen Bibliothek verfügbaren E-Medien dieser Verbünde. Dies gilt auch für E-Medien, die mehrfach in Verbünden verfügbar sind. |
| 35 | Welche Entleihungen werden bei E-Medien-Verbünden gezählt - die eigenen oder die des gesamten Verbundes? | Es werden die Entleihungen der NutzerInnen der eigenen Bibliothek gezählt und nicht die des ganzen Verbundes. |
| 38 | Was gehört zu den virtuellen Angeboten? | Zu den virtuellen Angeboten zählen Plattformen, Dienste und Datenbanken wie z.B. tigerbooks, filmfriend, freegal, Munzinger, Brockhaus, Genios, Sharemagazines, eKidz, Onilo etc. Sie werden nur in DBS 38 gezählt. Es wird in Frage 38 nur der Dienst an sich gezählt, nicht einzelne Artikel, Audios, Filme etc. Bei Angeboten, die die Lizenzierung von Teilpaketen (z.B. Munzinger: Munzinger-Personen, Munzinger-Länder, Munzinger-Duden etc.) ermöglichen, werden die lizenzierten Teilmodule einzeln gezählt. Ein Web-OPAC gehört nicht zu den in DBS 38 zu erfassenden Angeboten, ebenso auch nicht erweiterte Suchportale wie z.B. die DigiBib. E-Medien Angebote aus (34) und (34.1) werden NICHT in Frage 38 angegeben, auch nicht ggf. dort integrierte E-Learning-Angebote. Die Nutzung virtueller Angebote wird in Frage 38.3. erfasst. Zu den E-Medien, die unter Frage 35 gezählt werden, s. dort. |
| 38.3 | Warum kann nicht die Nutzung aller virtuellen Angebote meiner Bibliothek, die ich in Frage 38 angegeben habe, in 38.3 erfasst werden? | siehe dazu Wiki-Infoseite: https://service-wiki.hbz-nrw.de/x/lwCYPg |
| 50 | Unsere Einnahmen fließen direkt in den Erwerbungsetat - müssen sie in der DBS ausgewiesen werden? | Wenn eigene Einnahmen durch Stadtratsbeschluss in den Medienetat einfließen, dann werden sie in DBS 50 (Ausgaben für Erwerbung) und 63 (eigene Einnahmen) gezählt, nicht aber als DBS 55 (Ausgaben des Trägers für die Bibliothek). |
| 50 ff | Wo werden Lizenz- und Portalkosten angegeben? | Lizenzkosten werden in DBS-Frage 50 (Ausgaben für Erwerbung) und 50.1 (Ausgaben für virtuelle Medien) eingerechnet. Portalkosten werden nicht mehr in DBS 50 und DBS 50.1 eingerechnet, sondern nur in DBS 52 (sonstige laufende Ausgaben) ausgewiesen. |
| 51 | Was wird bei der Erhebung der Personalausgaben miteinbezogen? | Personalkosten für Reinigungskräfte oder anderes gebäudebezogenes Personal wird in DBS-Frage 51 (Ausgaben für Personal) eingerechnet. Ebenso werden die Arbeitgeberanteile an den Personalausgaben in DBS-Frage 51 mitgezählt. |
| 52 | Wie werden Mieteinnahmen einer Bibliothek in der DBS ausgewiesen? | Mieteinnahmen werden in DBS 63 (eigene Einnahmen) komplett eingerechnet. Gehen sie nicht komplett in den Etat der Bücherei auf (Doppik), so müssen sie in DBS 52 (sonstige laufende Ausgaben) berücksichtigt werden. |
| 55 | Unsere Einnahmen fließen direkt in den Erwerbungsetat - müssen sie in der DBS ausgewiesen werden? | Wenn eigene Einnahmen durch Stadtratsbeschluss in den Medienetat einfließen, dann werden sie in DBS 50 (Ausgaben für Erwerbung) und 63 (eigene Einnahmen) gezählt, nicht aber als DBS 55 (Ausgaben des Trägers für die Bibliothek). |
| 56 ff | Ein Projekt ist bezuschusst worden, endet aber erst im Folgejahr - wann werden die Zuschüsse in der DBS angegeben? | Sind Fremdmittel projektbezogen gezahlt worden, das Projekt ist aber erst im Folgejahr abgeschlossen (und wird dann erst bezahlt), dann zählen auch die Fremdmittel erst im Folgejahr unter DBS 56 (Fremdmittel insgesamt). |
| 58 | Wo werden Zuschüsse der Agentur für Arbeit für Mitarbeiter*innen in Altersteilzeit o.a. erfasst? | Diese Zuschüsse zählen unter DBS 58 (Fremdmittel Bund). |
| 62 | Werden in DBS 62 nur die Buchspenden nicht in Geldwert umgerechnet? Oder gilt das für alle Sachspenden? | Alle Sachspenden werden nicht in Geldwert umgerechnet und fließen nicht in DBS 62 ein. |
| 63 | Wie werden Mieteinnahmen einer Bibliothek in der DBS ausgewiesen? | Mieteinnahmen werden in DBS 63 (eigene Einnahmen) komplett eingerechnet. Gehen sie nicht komplett in den Etat der Bücherei auf (Doppik), so müssen sie in DBS 52 (sonstige laufende Ausgaben) berücksichtigt werden. |
| 63 | Unsere Einnahmen fließen direkt in den Erwerbungsetat - müssen sie in der DBS ausgewiesen werden? | Wenn eigene Einnahmen durch Stadtratsbeschluss in den Medienetat einfließen, dann werden sie in DBS 50 (Ausgaben für Erwerbung) und 63 (eigene Einnahmen) gezählt, nicht aber als DBS 55 (Ausgaben des Trägers für die Bibliothek). |
| 67 | Werden Auszubildende auch als Beschäftigte (Frage 67) gezählt? | Nein, Auszubildende sind nur unter 77 (Auszubildende) zu zählen, nicht in 67 (Zahl der Beschäftigten). |
| 68 | Werden bei der Personalkapazität auch die Zeiten von studentischen Hilfskräften und Menschen, die Bürgergeld beziehen, berücksichtigt? | Ja, diese Mitarbeiter*innen (Bürgergeld-Empfänger*innen, stud. Hilfskräfte) sind hier ebenfalls zu zählen. |
| 68 | Werden bei der Personalkapazität aller Beschäftigten in VZÄ die gebäudebezogenen Stellen berücksichtigt? | Gebäudebezogene Stellen werden hier nicht gezählt. s. auch FAQ zu DBS 51 |
| 68 ff | Werden Honorarkräfte als Personal berücksichtigt? | Personen, die über einen Honorarvertrag beschäftigt werden, werden nicht als Personal im Bereich Personalkapazität berücksichtigt. Die Kosten sind jedoch bei Frage 51 (Ausgaben für Personal) zu berücksichtigen. |
| 68 ff | Was bedeutet die Abkürzung VZÄ bei den Fragen zur personellen Ausstattung? | VZÄ steht für Vollzeitäquivalente, damit sind Stellenanteile gemeint (wobei der Begriff etwas mehr umfasst). Details entnehmen Sie bitte den Erläuterungen im Online-Fragebogen. Bei der Berechnung hilft der VZÄ-Rechner. |
| 68 ff | Sind Mehrarbeitsstunden, Urlaubs- und Krankheitszeiten des Personals in VZÄ umzurechnen? | Zur Errechnung der VZÄ wird die Regelarbeitsstundenzeit zugrunde gelegt. Mehrarbeitsstunden, Urlaubszeiten und Krankheitszeiten bis sechs Wochen bleiben unberücksichtigt. Bei Ausfall oder Abwesenheit einer Person von mehr als 6 Wochen kann ihr VZÄ-Wert anteilig reduziert werden. |
| 68 ff | Welches Hilfsmittel bietet die Deutsche Bibliotheksstatistik an, um die Vollzeitäquivalente (VZÄ) zu berechnen? | Der VZÄ-Rechner ermittelt die benötigten Werte. Diese müssen in den DBS-Fragebogen für Öffentliche Bibliotheken übertragen werden. |
| 74 | Sind die VZÄ von nebenamtlichem Personal in 74 einzurechnen? | Die Vollzeitäquivalente (VZÄ) der nebenamtlich tätigen Personen sind in DBS 74 zu zählen. Somit fließt diese Angabe auch in die Gesamtsumme der Personalkapazität aller Beschäftigten (DBS 68) ein. |
| 78 | Werden Selbstlernphasen bei Fortbildungen berücksichtigt? | Selbstlernphasen, die Im Zuge von Fortbildungen anfallen, können als Fortbildungsstunden gezählt werden, wenn dies mit der Bibliotheksleitung abgesprochen ist. |
| 78 | Kann Bildungsurlaub als Fortbildung gezählt werden? | Grundsätzlich ja, allerdings nur dann, wenn die Zeit der Abwesenheit auf die Dienstzeit angerechnet wurde und der Bildungsurlaub Bezug zur Bibliotheksarbeit hat. |
| 81/82 | Gelten Laptops und Tablets als PC-Arbeitsplätze bzw. Internetarbeitsplätze? | Laptops können als Computerarbeitsplätze (DBS 81) und als Internetterminals (DBS 82) gezählt werden, wenn sie irgendwann und irgendwie (auch ggf. nur bei Veranstaltungen) von NutzerInnen in der Bibliothek genutzt werden können. Es werden die Benutzerarbeitsplätze in Haupt- und Zweigstellen ermittelt. E-Reader und Tablets gelten als mobile Endgeräte und werden unter 104 mittels ja/nein-Frage in der DBS wiedergegeben. |
| 87 | Muss die Bibliothek die Socialweb / Web 2.0-Angebote selber betreiben, um bei DBS 87 "ja" anzukreuzen? | Sobald man über die im Fragebogen genannten Applikationen mit der Bibliothek direkt kommunizieren kann, ist hier mit ja zu antworten. Dabei ist es egal, ob die Angebote von der Bibliothek oder vom Träger unterhalten werden. |
| 90 | Werden Rückgabeerinnerungen per Mail in Frage 90 berücksichtigt? | Mailerinnerungen werden in Frage 90 (Aktive Informationsdienste) berücksichtigt. |
| 93 | Werden hier auch Dienstleistungen für Schulbibliotheken eingerechnet? | Dienstleistungen für Schulbibliotheken werden nicht hier, sondern unter 100 und in Fragengruppe 550 ff aufgeführt. |
| 93 / 93.1 | Zählen als Kooperationspartner nur regelmäßige Partner oder auch einmalige oder lose Kooperationen? | Als Kooperation zählt die regelmäßige Zusammenarbeit mit der Bibliothek. Regelmäßig bedeutet mindestens einmal im Jahr. |
| 94 | Zählt die "Nacht der Bibliotheken" als eine Veranstaltung oder wird jede Veranstaltung, die an diesem Abend stattfindet, separat gezählt. | Jede Veranstaltung wird einzeln gezählt. |
| 94.2 | Kann ein Actionbound als Online-Veranstaltung gezählt werden? | Ein Actionbound kann NICHT als Online-Veranstaltung gezählt werden, jedoch unter Frage 99 (Sonstige Veranstaltungen). |
| 99 | Gelten Bücherflohmärkte oder Actionbounds als sonstige Veranstaltungen? | Ja, Bücherflohmärkte und Actionbounds können hier angegeben werden. |
| 99.1 | Welche Veranstaltungen sind bei DBS 99.1 (Anzahl der Besuche bei Veranstaltungen) gemeint und wie wird gezählt? | In DBS-Frage 99.1 sollen die Besuche aller Veranstaltungen, Führungen, Ausstellungen aus DBS (95) bis (99) gezählt werden. In DBS 99.1 werden alle Personen, die an Veranstaltungen, Führungen und Ausstellungen der Bücherei teilnehmen, gezählt. Dabei ist es unerheblich, ob die Veranstaltung etc. im Büchereigebäude stattfindet oder nicht. Findet die Veranstaltung, Führung oder Ausstellung im Gebäude der Bücherei statt, werden die Veranstaltungsbesucher zusätzlich unter DBS 12 gezählt. Handelt es sich bei der Veranstaltung um ein Straßenfest etc., werden die Besuche am Stand so gut es geht gezählt oder im Ausnahmefall belastbar geschätzt. s. auch FAQ zu DBS 12 |
| 102 | Was gilt unter DBS-Frage 102 als vertraglich geregelte Dienstleistung? | Mündliche Absprachen gelten ebenfalls als Vertrag. s. auch FAQ zu DBS 5 |
| 102 | Wo können Bestände bzw. Ausleihen gezählt werden, die einer Lesepaten-Organisation gehören (also kein Bestand der Bibliothek darstellen)? | s. FAQ zu DBS 18 |
| 102 | Wo werden Kooperationen mit Schulen und Kitas gezählt? | Kooperationen mit Schulen und Kitas (Bildungskooperationen) werden in der DBS-Frage 93 (Anzahl der Kooperationen) und ggf. 93.1 (schriftlich vereinbarte Kooperationen) angegeben. |
| 104 | Gelten Laptops und Tablets als PC-Arbeitsplätze bzw. Internetarbeitsplätze? | Laptops können als Computerarbeitsplätze (DBS 81) und als Internetterminals (DBS 82) gezählt werden, wenn sie irgendwann und irgendwie (auch ggf. nur bei Veranstaltungen) von NutzerInnen in der Bibliothek genutzt werden können. Es werden die Benutzerarbeitsplätze in Haupt- und Zweigstellen ermittelt. E-Reader und Tablets gelten als mobile Endgeräte und werden unter 104 mittels ja/nein-Frage in der DBS wiedergegeben. |
| 150 | Sind hier auch einzelne finanzielle Unterstützungen von Fördervereinen - die auch noch andere Projekte unterstützen - gemeint? | Nein, es sind nur Fördervereine gemeint, die ausschließlich und dauerhaft die Bibliothek unterstützen. |
| 518 | Gelten Laptops und Tablets als Arbeitsplätze mit Internet? | Ja, sofern die Geräte Internetzugang bieten. |