Korrekturfrist für Berichtsjahr 2025

Für das Berichtsjahr 2025 endet die Korrekturfrist am 15.06.2026. Korrekturwünsche und Nachmeldungen können bis zu diesem Datum formlos per Mail an die DBS-Redaktion gerichtet werden (dbs@hbz-nrw.de).

Die Korrekturfrist gilt nicht für das DBS-Blitzlicht. Korrekturen sind hier nach Ablauf der Online-Erfassung bzw. Meldung der Fachstellen nicht mehr möglich.

Bezüglich der Erhebung zu den erweiterten Personalkennzahlen (nur WB) bitten wir um eine Rückmeldung bis zum 17.05.2026.

Öffentliche Bibliotheken benachrichtigen bitte die DBS und die jeweils zuständige Fachstelle über Korrekturen. 

Schulbibliotheken prüfen ebenfalls alle eingegebenen Daten und melden während der Korrekturfrist Änderungen an die DBS und ggf. die organisierende ÖB/Institution. Ggf. muss auch die zuständige Fachstelle informiert werden.


Hintergrund

Nach Beendigung der Eingabefristen beginnt die Korrekturfrist. Während dieser Zeit haben Bibliotheken die Möglichkeit, evtl. Fehler oder nachgelieferte Daten an die DBS / ÖBS per Mail zu melden. Nach der Erstellung der zitierfähigen Gesamtstatistiken können leider keine Änderungen mehr angenommen werden.

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