Eingabefristen

Der Erfassungszeitraum beginnt immer am 01. Januar eines Jahres.

Für Öffentliche Bibliotheken und Fahrbibliotheken endet die Eingabefrist am 15.02. um 24 Uhr, es ist keine Dateneingabe über den DBS-Zugang der Bibliothek mehr möglich. Details erfragen Sie bitte bei Ihrer Fachstelle.

Für Schulbibliotheken und organisierende ÖB/Institutionen von Schulbibliotheken endet die Eingabefrist am 15.02. um 24 Uhr, es ist keine Dateneingabe über den DBS-Zugang der Bibliothek mehr möglich.

Für Fachstellen, Wissenschaftliche Bibliotheken und Wissenschaftliche Spezialbibliotheken endet die Dateneingabe am 31.03. um 24 Uhr, es ist keine Dateneingabe mehr möglich.


In begründeten Ausnahmefällen können Sie per E-Mail eine Verlängerung der Eingabefrist beantragen. Die DBS behält sich vor, den Antrag zu prüfen und über eine mögliche Fristverlängerung sowie deren Dauer zu entscheiden.

Bei Öffentliche Bibliotheken wird die zuständige Fachstelle von uns über die Fristverlängerung informiert.

Schulbibliotheken, die einer Fachstelle oder einer koordinierenden Öffentlichen Bibliothek bzw. Institution angeschlossen sind, informieren bitte selbst die jeweils zuständige Stelle.

Korrekturfristen

Für das Berichtsjahr 2025 endet die Korrekturfrist am 15.06.2026. Korrekturwünsche und Nachmeldungen können bis zu diesem Datum per E-Mail an die DBS-Redaktion übermittelt werden.

Die Korrekturfrist gilt nicht für das DBS-Blitzlicht. Korrekturen sind nach Ablauf des Erfassungszeitraumes dort nicht mehr möglich.

Für die Erhebung der erweiterten Personalkennzahlen (nur WB) bitten wir um Rückmeldung bis zum 17.05.2026.

Öffentliche Bibliotheken informieren bitte auch die jeweils zuständige Fachstelle über Korrekturen.

Schulbibliotheken melden Änderungen während der Korrekturfrist an die DBS-Redaktion und ggf. die organisierende ÖB/Institution bzw. die zuständige Fachstelle.


Terminübersicht
Zeitplan zur Datenerhebung


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