Hier können alle Mitglieder der GND-Level-1-Redaktionen ihre Fragen einstellen und Fragen anderer Mitglieder beantworten. Das hbz schaut sich die Fragen ebenfalls an und stellt seine Antworten ein.
| Nr | Thema und/oder Entitätentyp | SYS GND-ID(s) | Frage / Anliegen | Meldung: Inst./Name, Datum | Antwort | Beantwortet: Inst./Name, Datum | Besprochen in Webkonferenz: Datum |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Herz Jesu Viersen (Viersen) gib | (DE-588)1253502560 | Unsere Ansetzung "Herz Jesu $h Viersen" wurde hier (wahrscheinlích von der DNB?) zu "Herz Jesu Viersen $h Viersen" korrigiert. Das war zwar schon vor dem Start der Level-1-Redaktion, aber ich wollte mal hier in die Runde fragen, ob jemand weiß, wieso. Ich kann mir das gerade nicht erklären. | ULB Bonn (5), Kneissl, 12.08.2022 | Ich würde Herrn Kneissl zustimmen. Die ursprüngliche Ansetzung war richtig. Die Änderung wurde wie es aussieht von der HBZ-Redaktion gemacht. Ich würde hier einen Antrag auf Rück-Korrektur an die GND-Redakton des HBZ über das Mailing-Verfahren stellen. | ULB Münster, Andrea Coners, 15.08.2022 | 05.10.2022 |
Wir würden Frau Coners zustimmen und haben die Ansetzungsform entsprechend zurück geändert. | hbz, 31.08.2022 | ||||||
Vielen Dank an Frau Coners und die Kolleginnen vom hbz | ULB Bonn, Kneissl, 30.09.2022 | ||||||
| 2 | Erfassungshilfen EH-S-06-1 Code für Verknüpfung von Körperschaften | In der EH-S-06-1 steht, dass zugehörige Körperschaft zu Gebäuden mit dem Code "vbal" verknüpft werden, z.B. dort "151 $g Klosteranlage des ehemaligen Franziskanerklosters Schwäbisch Gmünd $h Schwäbisch Gmünd In der EH-S-06-2 für Kirchenbauten steht hingehen "Pfarreien bzw. Kirchengemeinden als Körperschaften können bei Kirchenbauten im Feld 510 mit dem Code „rela“ erfasst werden." Weiß jemand, ob das ein Fehler ist oder so beabsichtigt? Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass für die an sich gleichartige Beziehung Bauwerk → Körperschaft, die das Bauwerk nutzt tatsächlich zwei verschiedene Codes genutzt werden sollen. Das würde ja aus einer Linked-Data-Perspektive wenig Sinn machen. Danke! | ULB Bonn (5), Kneissl, 12.08.2022 | Wir haben diese reziproke Beziehung zwischen Kirchenbau und Kirchengemeinde bisher ausschließlich über "rela" codiert. | ULB Münster, Andrea Coners, 15.08.2022 | 05.10.2022 | |
Es ist richtig, zwischen Kirchenbauten und Kirchengemeinden den Beziehungscode "rela" zu vergeben. Klosteranlagen gelten nicht als Kirchenbauten. Deshalb sind sie in der EH-S-06-1 erwähnt. Beziehungen zwischen allgemeinen Bauwerken und einer Körperschaft werden mit "vbal" codiert. Hintergund: In der früheren Praxis wurde für Bauwerke und gleichnamige Körperschaften ein und derselbe Datensatz genutzt. Für Kirchenbauten und Pfarreien wurde dagegen nie ein gemeinsamer Datensatz genutzt. | hbz, 31.08.2022 | ||||||
Herzlichen Dank für die Erläuterung (auch wenn ich es trotzdem nicht ganz verstehe und, v.a. vor dem Hintergrund der Öffnung der GND für weitere Anwender*innen aus dem Kulturbereich etc., einen einheitlichen Code geeigneter fände). | ULB Bonn, Kneissl, 30.09.2022 | ||||||
1. Webkonferenz am 05.10.2022:
| hbz, 05.10.2022 | ||||||
Vorläufiges Ergebnis der GND-JIRA-Telko am 06.12.2022: Vorgang: GND-2019 Klosteranlagen -> Kloster "vbal" vs. "rela" Auskunft DNB:
| hbz, 03.01.2023 | ||||||
Vielen Dank für die Klärung und die Erläuterungen! | ULB Bonn, Kneissl, 13.01.2023 | ||||||
| 3 | Frage zur Mailbox nach Ortsteil-Split s. Arbeitsanleitung "Behandlung von Ortsteilen" | (DE-588)7796421-4 | Beim ersten Ortsteil-Split nach der Umstellung auf das neue Redaktionsprinzip tauchte bei uns nun die folgende Frage auf: Die Umbenennung in "Hauptort-Ortsteil" können wir mit der neuen Level-1-Berechtigung nun selbst vornehmen. Ist dann noch eine Mail an die gnd-Redaktionsadresse zu senden, damit das HBZ über die Änderung informiert wird und die Mailbox für den aufgearbeiteten Datensatz schreibt? Bislang wurde die Mailbox nach Korrekturantrag auf die Form "Hauptort-Ortsteil" direkt von der HBZ-Redaktion geschrieben. | ULB Münster, Jasper, 14.09.2022 | Vielen Dank, dass Sie uns auf diesen Fall hinweisen. Es ist zwar richtig, dass Sie die Änderung des bevorzugten Namens selbst vornehmen könnten. Sie haben auch richtig vermutet, dass die Mailbox an die übrigen Verbünde weiterhin von der hbz-GND-Redaktion (a-DE-605) geschrieben werden sollte. Damit es zwischen Änderung des BN und Übermittlung der Mailbox keinen Zeitverzug gibt, bleibt die komplette Bearbeitung der Hauptort-Ortsteil-Fälle in den Händen des hbz, d.h. dass Sie uns per Mail bzw. Redaktionssatz über diese Fälle in Kenntnis setzen. @Frau Jasper: Im vorliegenden Fall haben wir die Mailbox dazu bereits verschickt. | hbz, 19.09.2022 | 05.10.2022 |
1. Webkonferenz am 05.10.2022: Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise | hbz, 05.10.2022 | ||||||
| 4 | 670, Wikipedia als Quelle | Hier mal eine ganz allgemeine Frage: Wenn man nicht das deutsche Wikipedia benutzt, haben wir sonst eine Sprachbezeichnung hinter die Angabe 670 Wikipedia in runde Klammern gesetzt, z.B. Wikipedia (engl.) oder Wikipedia (nl.) oder Wikipedia (franz.). Jetzt wurde uns das das ein oder andere Mal bei "Wikipedia (nl.)" in "Wikipedia (dut)" geändert. Aber nicht immer. Soll es jetzt generell so sein, dass die Sprachbezeichnung bei ausländischen Wikipedia-Seiten normiert nach ISO vergeben wird? Oder muss man die Sprachbezeichnung überhaupt noch verwenden? Wir sind um eine einheitliche Regelung bemüht. | ULB Münster, Andrea Coners, 29.09.2022 | ULB Bonn, Kneissl: Das würde uns ebenfalls interessieren, da es bei uns mitunter auch unterschiedlich korrigiert wurde (momentan verfahren wir auch in der Form "Wikipedia (franz.)" etc.). | 05.10.2022 | ||
1. Webkonferenz am 05.10.2022: Es gibt dazu in der Tat keine dokumentierte einheitliche Regelung. Das hbz hat bisher die Sprachbezeichnung aus dem Wikipedia-Link verwendet, aber bereits vorhandene anderslautende Abkürzungen stehen lassen. Das hbz hält Rücksprache mit anderen Verbünden über deren Praxis. | hbz, 05.10.2022 | ||||||
Ergebnis GND-JIRA-Telko am 06.12.2022 Vorgang: GND-220 Feld 670 Sprachbezeichnung für fremdsprachige Wikipedia
| hbz, 03.01.2023 | ||||||
| 5 | Grousset, Paschal: Atlantis wit | (DE-588)1270003879 | Vorliegender Fall: Werk "Atlantis"; verfasst von "Laurie, André" (PF3), das ist ein Pseudonym von "Grousset, Paschal" (PS1, Basic Heading) Wir sind uns unsicher, wie ein Werknormsatz angelegt wird, wenn das Werk unter einem Pseudonym verfasst wurde. An sich müsste das ja unter dem Basic Heading der Person gemacht werden, da der Autor (aut1) eines Werknormsatzes laut GND-Handbuch stets ein PS-Satz sein muss bzw. wir in der Sacherschließung nur den Basic-Heading-Satz benutzen. Basic Heading/PS-Satz wäre in diesem Fall der wirkliche Name der Person. Allerdings könnte der GND-Werksatz ja theoretisch auch von der Formalerschließung mitgenutzt werden und nach RDA wäre in diesem Fall eigentlich das Pseudonym der geistige Schöpfer und nicht der wirkliche Name. Leider haben wir weder in den Erfassungshilfen zu Pseudonymen und Werken noch in RDA eine direkte Antwort gefunden. Ich stehe hier auf dem Schlauch, vielleicht kann uns jemand weiterhelfen? Ich habe den Satz erst mal auf Level 3 belassen. | ULB Bonn, Kneissl, 11.10.2022 | hbz, 23.11.2022 Ihre Anfrage haben wir der DNB-Redaktion weitergeleitet und sind dazu mit der DNB im Austausch. hbz, 24.11.2022 Die DNB hat uns folgende Antwort mitgeteilt: "Bei der Werknormsatzbildung gehen SE/IE und FE nach den gleichen RDA-Regeln vor. Wenn das Werk überwiegend oder ausschließlich unter dem Pseudonym veröffentlicht wurde, dann muss der Tu mit dem Pseudonym gebildet werden. Es sollte da nicht zu Kollisionen FE/IE kommen, wir gehen ja gleich vor. Das Basic Heading ist nur maßgeblich, wenn die Person als Tp in der SW-Folge verwendet wird." Wenn der Werktitelsatz von der IE verwendet wird, wird im Werktitelsatz das TBK "s" ergänzt, nicht aber im Personennormsatz, der für den Werktitelsatz verwendet wird, wenn der nicht Basic Heading ist. Für Ihr genanntes Beispiel "Werk "Atlantis"; verfasst von "Laurie, André" (PF3), Pseudonym von "Grousset, Paschal" (PS1, Basic Heading)" ist gemäß RDA 6.27.1.7 die Wahl von "Grousset, Paschal" als normierten Sucheinstieg korrekt, da nur die erste Ausgabe unter dem Pseudonym "Laurie, André" erschienen ist. Diese Namensform ist hier zufällig auch der Basic Heading. In einem anderen Fall "Werktitelsatz (IDN 1207337595) <<The>> cuckoo's calling von Robert Galbraith (IDN 1063072883 = Pseudonym von J. K. Rowling) (IDN 122340469) mit TBK „f“" ist gemäß RDA 6.27.1.7 die Wahl von "Galbraith, Robert" als normierter Sucheinstieg korrekt, da alle Ausgaben des Werkes nur unter dem Pseudonym von J. K. Rowling erschienen sind. Diese Namensform ist nicht der Basic Heading. Würde die SE/IE diesen Werktitelsatz verwenden wollen, würde lediglich das TBK "s" ergänzt werden. Im Personennamensatz "Galbraith, Robert" (IDN 1063072883) würde das TBK "s" nicht ergänzt, da das TBK "s" nur im Basic Heading stehen darf. Wir haben in der DNB angeregt, die Erfassungshilfe (EH-P-06 und/oder EH-W-01 mit Hinweis auf RDA 6.27.1.7) um die Erläuterung zu so einem Fall zu ergänzen. Den Datensatz Tu Grousset, Paschal | 1844-1909 | Atlantis | (IDN 1270003879) können Sie somit u. E. auf Level 1 anheben. Die Aussage im GND-Handbuch, dass der Autor (aut1) eines Werknormsatzes stets ein PS-Satz sein muss, ist nach diesen Erläuterungen nicht mehr zutreffend. Das GND-Handbuch wird zu gegebener Zeit aktualisiert, dieser Fall ist dafür notiert. | hbz, 24.11.2022 | |
Liebe Red., vielen Dank für die Klärung! Jetzt wissen wir Bescheid. Es wäre in der Tat schön, wenn die DNB den Sachverhalt, dass die Sacherschließung in so einem Fall auch Nicht-Basic-Headings ohne TBK:s für aut1 benutzt, in die EH-P-06 und/oder EH-W-01 aufnehmen könnte. In der EH-K-13 gibt es ja auch einen Hinweis auf einen etwas ähnlich gelagerten Fall (dass die Sacherschließung Amtsinhaber als Organe von Körperschaften für aut1 in Werknormdatensätzen benutzen darf). Wir haben den Satz auf Level 1 gesetzt. | ULB Bonn, Kneissl, 13.01.2023 | ||||||
| 6. | Ansetzung von ehemals deutschen Orten | (DE-588)1278708898 Geburtsort Zamborst (heute Samborsko in Polen) | Welche Regel wende ich für die Ansetzung von ehemals deutschen Orten an: Wird beim Namenswechsel 1945 gesplittet und man verwendet für die Sacherschließung die neueste Namensform (EH-G-06). Oder gilt "Wählen Sie als bevorzugten Namen gemäß RDA 16.2.2.3 a) die im Deutschen gebräuchliche Namensform.". Bei diesem Beispiel ist die deutsche Namensform in der deutschen Wikipedia genannt (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Samborsko&oldid=215979415) | LBZ Koblenz, Collin 20.01.2023 | Liebe Frau Collin, ich weiß nicht sicher, ob das stimmt, aber hier meine Gedanken dazu: Ich würde in diesem Fall splitten. GG: Samborsko (Basic Heading) für datb 1945- GF: Zamborst für datb -1945 Ich bin auf weitere Meinungen gespannt. Liebe Kolleg*innen, die Regelung für ehem. deutsche Ostgebiete ist ein Sonderfall. Ich habe dazu auch noch Aufzeichnungen von Frau Büning. In jedem Fall muss die jüngste Namensform für die SE angesetzt und verwendet werden, und es muss gesplittet werden. Für die frühere deutsche Namensform reicht ein GF-Satz, der ja ggf. nur von der FE verwendet wird. Es gilt also die EH-G-06 inkl. der Verwendungshinweise in 680. Die Regel, dass wenn es eine im Deutschen geläufige Namensform gibt, diese verwendet wird, gilt nur für Fälle wie "Neapel" statt "Napoli" oder "Rom" statt "Roma". Hier hat sich ja das Land an sich bzw. der Ländercode auch nicht geändert und die Begriffe sind synonym zu verwenden. Liebe Kolleg*innen, herzlichen Dank für ihre Antworten, so hatte ich mir die Lösung auch vorgestellt. Mein Problem dabei ist allerdings, dass ich noch von Frau Büning in Erinnerung habe, dass ich für diesen PS-Satz auch die verknüpfen Orte als GS/GG-Satz ansetzen sollte. Damit steht als Geburtsort nur die heutige polnische Namensform im PS-Satz, ohne eine Verweisung zur Namensform des Ortes, in dem meine Person tatsächlich geboren wurde. Gilt diese Regelung so oder kann ich einfach mit einem GF-Satz verknüpfen? Oder muss ich auch die frühere Namensform als GG-Satz ansetzen, was ich aus Ihren Erläuterungen nun als logisch erschließen würde. | ULB Münster, Andrea Coners LBZ Koblenz, Doris Collin |