Information zur FAQ
Die Fragen von wissenschaftlichen Bibliotheken sind nummerisch nach den Fragen (Spalte 1) sortiert.
Fragen von wissenschaftlichen Bibliotheken
| Bezug zu DBS-/ÖBS-Frage | Fragestellung | Hinweis |
|---|---|---|
| 3 | Wie werden die Stellen (Vollzeitäquivalente) des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals ermittelt? | Für Bibliotheken der DBS ist das wissenschaftliche und künstlerische Personal der eigenen Hochschule gemäß der Kategorie BE 68 des Kerndatensatz Forschung (https://kerndatensatz-forschung.de/index.php?id=spezifikation ) anzugeben. Zu dieser Kategorie gehören neben den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen im engeren Sinne auch die Professor*innen sowie die wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte. Von dieser KDSF-Kategorie ausgenommen ist das sogenannte ‚wissenschaftsunterstützende Personal‘. Dazu gehören insbesondere die Bibliotheksmitarbeiter*innen (siehe DBS-Kategorien 215-221), das Personal der Rechenzentren und wissenschaftlich-technische Mitarbeiter*innen, die z.B. Geräte oder Versuchstiere betreuen, aber nicht selbst forschend tätig sind. Beschäftigte umfassen im Sinne des Kerndatensatzes alle Personen, die zum Berichtszeitpunkt in einem Arbeitsvertragsverhältnis/Beamten-/Beamtinnenverhältnis mit mindestens einer Stunde Wochenarbeitszeit mit der berichtenden Einrichtung stehen, nicht jedoch Beschäftigte, die im Berichtszeitraum beurlaubt waren. Dies umfasst auch Beschäftigte, deren Beschäftigung aus Drittmitteln finanziert wird. Es gelten ansonsten die Erläuterungen der Be68 übergeordneten KDSF-Kategorien. Für die ÖBS sind die Stellen gemäß § 94 Abs. 2 des Universitätsgesetzes |
| 6 | Werden in Frage 6 (Öffnungstage im Jahr) die Regelöffnungstage eingetragen oder die tatsächlichen Öffnungstage? | Anders als bei Frage 7 (Öffnungsstunden in der Woche (Regelöffnungszeit)) werden bei Frage 6 die tatsächlichen Öffnungstage angegeben. D.h. Schließzeiten sind herauszurechnen. |
| 8 | Welche Berechnungsgrundlage wird für die Berechnung "Anteil des Magazinbestandes" herangezogen? | Hier wird der Flächenanteil der Magazine berechnet, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Dabei ist egal, welche physischen Medien darin gelagert werden. Zugrunde gelegt wird die Gesamtfläche der Bibliothek. |
| 18 ff | Was zählt alles zu Dissertationen? | Im Sinne der DBS sind unter Dissertationen die eigenen Hochschuldissertationen bzw. über Tausch eingegangenen Dissertationen gemeint. Diese werden in Frage 18 - 21 gezählt. Dissertationen als Verlagsausgabe (gekürzt, vollständig, erweitert) sind Monographien und werden ebenfalls unter DBS 18 - 21 gezählt. Kostenlose elektronische Abschlussarbeiten werden unter 110 und 111 erfasst, nicht aber unter 142, da kein Kauf getätigt wurde. |
| 18 ff | Was ist bei Kauftausch zu beachten? | "Kauftausch" wird mit Blick auf die Einheiten und Ausgaben wie "Kauf" behandelt. |
| 46 | Wo werden Noten gezählt? | Gedruckte Noten werden in DBS 46 gezählt, in digitaler Form in Frage 110. |
| 62 ff | Werden im Fragebogen die Scheiben bei CDs gezählt? | In den Feldern 62 ff werden die Bestände entsprechend der physischen Erscheinungsform (Einzelstücke, physische Einheiten bzw. Ausleiheinheiten) gezählt. |
| 74 | Werden Beilagen zu Büchern oder Zeitschriftenheften gezählt? | Sogenannte Beilagen zu Druckwerken (Medienkombinationen) werden nicht mehr gezählt. Medienkombinationen, die einen gemeinsamen übergeordneten Titel haben, bei denen es sich nicht um eine Heftbeilage zum Datenträger handelt, werden in Frage 74 gezählt. |
| 102 | Was ist bei Nachlässen zu beachten? | Nachlässe müssen immer zusammenhängend aufgestellt und können käuflich erworben sein (ansonsten normaler Bestand als Spende). Nachlässe sind nur in 102 zu zählen, wenn sie im Kalliope-Verbund (Verbundsystem Nachlässe und Autographen) gemeldet sind. |
| 110 ff | Wie sind E-Books zu zählen, wenn ein Titelnachweis im Katalog nicht vorgesehen ist? | Diese E-Books sind gar nicht zu zählen. |
| 110 ff | Wo werden Noten gezählt? | Noten in digitaler Form werden in 110 gezählt, Noten in Print-Form in Frage 46. |
| 110 ff | Was ist bei digitalen Beständen zu beachten? | Kostenlose elektronische Abschlussarbeiten werden unter DBS 110 und DBS 111 und unter DBS 146 erfasst, nicht aber unter DBS 142, da kein Kauf. Neben evtl. vorhandenem Verbund-Bestand werden auch die Eigenkatalogisate mitgezählt. National lizenzierte Datenbanken werden in 110 und 118 gezählt. Einzeldokumente aus national lizenzierten Datenbanken (z.B. Early English Books Online / EEBO) können nicht von bereitstellenden Bibliotheken als digitale Einzeldokumente gezählt werden, wenn die Bibliotheken die Kataloge 1 zu 1 übernehmen und nicht mehr bearbeiten. In 110 ff soll literaturgattungsübergreifend gezählt werden - also sobald ein Objekt auf dem Repositorium abgelegt wurde und in 149 Erwerbungskosten anfielen. Es wird der Bestand des jeweiligen Berichtsjahres der digitalen Bestände, lizenziert und / oder in digitaler Form vorliegend, angegeben. FID-Lizenzen, die von der eigenen Bibliothek verhandelt wurden, können in Feld 110, 111, 113.01 und 131 berücksichtigt werden. Dies gilt auch bei eingeschränktem Nutzerkreis. Die Steuerungsgruppe befürwortet grundsätzlich die Zählung von Titeln aus verschiedenen Erwerbungsmodellen - auch zeitlich befristet bereitgestellten wie z.B. EBS - in den entsprechenden Kennzahlen (110, 113.1, 184, 184.1), sofern folgende Bedingungen gegeben sind: Es muss (den bisherigen Erläuterungen in Frage 110 folgend) ein Nachweis im lokalen Bibliothekskatalog vorliegen und die Titel müssen durch den Anbieter (z.B. EBS-Modell) vollumfänglich nutzbar sein (z.B. Zugriff auf alle Seiten eines E-Books, nicht nur eines Teils oder in Form einer Leseprobe). Titel aus regional geförderten Lizenzen (aktuell z.B. E-Books.NRW) können ebenfalls gezählt werden. |
| 110, 111 | Wo werden kostenlose elektronische Abschlussarbeiten angegeben? | Kostenlose elektronische Abschlussarbeiten werden unter DBS 110 und DBS 111 erfasst, nicht aber unter DBS 113.01 und 142, da kein Kauf. |
| 111 | Darf der Zugang an E-Books (DBS-Fragenkomplex 8. Digitale Bestände) bereits gezählt werden, wenn die E-Books noch nicht einzeln katalogisiert und auch nicht auf der eigenen Homepage aufgelistet, aber durch eine Verlinkung zum Verlag erreichbar sind? | Nicht nur die bereits freigeschalteten, sondern auch die für das Berichtsjahr angekündigten Titelzahlen (die ja im Voraus bezahlt wurden), werden hier berücksichtigt, obwohl die zugehörigen Katalogaufnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt eingespielt werden (können). |
| 111 | Welche FID-Lizenzen können in 111 angegeben werden? | FID-Lizenzen, die von der eigenen Bibliothek verhandelt wurden, können in Feld 110, 111, 113.01 und 131 berücksichtigt werden. Dies gilt auch bei eingeschränktem Nutzerkreis. |
| 113.0.2 | Wo werden Ausgaben aus Transformationsverträgen (transformative agreements), wie z.B. Reading und Publishing fees, eingetragen? | In 113.0.2 werden nur Kosten im Rahmen von Open Access und Transformation eingetragen, die keinen Zeitschriftenbezug haben, in der Regel also Kosten mit Bezug zu E-Books. Transformationsverträge hingegen haben in der Regel immer einen Zeitschriftenbezug. Daher werden die diesbezüglichen Ausgaben in Feld 135.1 (wie auch 151.1 bzw. 151.2 bei DEAL-Akommen) eingetragen. (siehe auch den Eintrag bei 135.1) |
| 113.0.2 | Werden in 113.0.2. auch APCs gezählt? | Nein. APCs werden ausschließlich in 151.1 gezählt. Hinweis: Diese Regelung gilt bisher nur für das BJ 2025. Die Steuerungsgruppe wird für das kommende Berichtsjahr nochmals die Zuordnung überprüfen und die unscharfe Begrifflichkeit in der Definition zu 113.0.2 (insbes. das Beispiel "Finanzierung von elektronische Medien außerhalb des eigenen Bestands", worunter auch APCs verstanden werden können, überprüfen). |
| 113.0.2 | Werden hier Mitgliedschaften gezählt? | Alle Ausgaben für Mitgliedschaften, die einen konkreten OA-Publikationsbezug haben, werden hier gezählt. Beispiele: Open Library of Humanities (OLH), Knowledge Unlatched |
| 113.1 | Können Titel von verschiedenen Erwerbungsmodellen in Frage 113.1 berücksichtigt werden? | Die Steuerungsgruppe befürwortet grundsätzlich die Zählung von Titeln aus verschiedenen Erwerbungsmodellen - auch zeitlich befristet bereitgestellten wie z.B. EBS - in den entsprechenden Kennzahlen (110, 113.1, 184, 184.1), sofern folgende Bedingungen gegeben sind: Es muss (den bisherigen Erläuterungen in Frage 110 folgend) ein Nachweis im lokalen Bibliothekskatalog vorliegen und die Titel müssen durch den Anbieter (z.B. EBS-Modell) vollumfänglich nutzbar sein (z.B. Zugriff auf alle Seiten eines E-Books, nicht nur eines Teils oder in Form einer Leseprobe). Titel aus regional geförderten Lizenzen (aktuell z.B. E-Books.NRW) können ebenfalls gezählt werden. |
| 131 | Welche FID-Lizenzen können in 131 angegeben werden? | FID-Lizenzen, die von der eigenen Bibliothek verhandelt wurden, können in Feld 110, 111, 113.01 und 131 berücksichtigt werden. Dies gilt auch bei eingeschränktem Nutzerkreis. |
| 135.1 | Sind 135.1 auch Einzel-APCs (außerhalb von Transformationsveträgen) einzubeziehen? | In Frage 135.1 „Ausgaben für im Rahmen von Open Access und Transformation finanzierte Zeitschriften“ werden alle Kosten aus transformativen Verlagsabkommen erfasst, nicht aber Einzel-APCs außerhalb der Abkommen. Kosten für APCs werden nur in 151.1 erfasst. (siehe auch die FAQ zu 151.1 un 135.1) Hinweis: Diese Regelung gilt bisher nur für das BJ 2025 (wird für das folgende Berichtsjahr durch die Steuerungsgruppe geprüft). |
| 135.1 | Wo und wie werden Kosten aus Transformationsverträgen (transformative agreements), wie z.B. Reading und Publishing fees, eingetragen? | Transformationsverträge haben in der Regel immer einen Zeitschriftenbezug. Daher werden die diesbezüglichen Kosten in Feld 135.1 (wie auch 151.1 bzw. 151.2 bei DEAL-Abkommen) verortet. Die Kosten werden in ihrer Gesamtheit angesetzt, also ohne Trennung der Kosten für das Lesen und Publizieren. Abgrenzung zu 113.0.2: Hier werden nur Kosten im Rahmen von Open Access und Transformation eingetragen, die keinen Zeitschriftenbezug haben (in der Regel also Kosten mit Bezug zu E-Books). Eine Orientierungshilfe zur Einordnung von Transformationsverträgen bietet die ESAC-Liste (https://esac-initiative.org/about/transformative-agreements/agreement-registry/, die auch in der Erläuterung zu Frage 151.1 (Ausgaben für Open-Access-Publikationen und Erwerbung) erwähnt wird. |
| 135.1 | Wo und wie werden die Kosten aus DEAL-Abkommen eingetragen? | Die DEAL-Abkommen sind Transformationsabkommen. Die Kosten aus DEAL-Abkommen werden daher wie auch die Kosten aus allen anderen Transformationsabkommen vollumfänglich (d.h. auch: ohne Trennung von Publikations- und Lesekosten) in den Feldern 135.1, 151.1 und 151.2 eingetragen. |
| 149 ff | Wie werden Gutschriften bei den Ausgaben behandelt? | Gutschriften (auch aus Drittmitteln) sind bei allen Feldern zu den Ausgaben (149ff) grundsätzlich von den Ausgaben abzuziehen. Maßgeblich ist hier das Jahr, in dem die Gutschriften ausgestellt wurden. |
| 149 ff | Wie sind Kosten anzusetzen, bei den sich die Fakultät beteiligt? | Wenn die Bibliothek die Gesamtrechnung gegenüber dem Verlag / Lieferanten / MPDL bezahlt hat und das Geld vorher oder nachher von den beteiligten Fakultäten bekommen hat, dann sind die Kosten bei den Bibliotheksausgaben zu veranschlagen. Falls die Rechnung direkt ab Verlag gesplittet wurde, und Teilrechnungen direkt an die Fakultäten gingen und über deren Kassen bezahlt wurden, dann nicht bei den Bibliotheksausgaben mitzählen. |
| 151.1 | In welcher Relation stehen die in den Feldern 151.1, 113.0.2 und 135.1 anzugebenden Ausgaben für Open Access und Transformation? | Die Angaben in 151.1 sind nicht deckungsgleich mit der Summe aus den Angaben in den Feldern 113.0.2 und 135.1. In 151.1 werden noch weitere, nicht in den beiden anderen Feldern anzugebenden Ausgaben (wie z.B. APCs), mitgezählt. Hinweis: Diese Regelung gilt bisher nur für das BJ 2025 (wird für das folgende Berichtsjahr durch die Steuerungsgruppe geprüft). |
| 151.1, 151.2 | Wo und wie werden die Kosten aus DEAL-Abkommen eingetragen? | Die DEAL-Abkommen sind Transformationsabkommen. Die Kosten aus DEAL-Abkommen werden daher wie auch die Kosten aus allen anderen Transformationsabkommen vollumfänglich (d.h. auch: ohne Trennung von Publikations- und Lesekosten) in den Feldern 135.1, 151.1 und 151.2 eingetragen. |
| 151.1 | Werden hier Mitgliedschaften gezählt? | Alles, was einen konkreten OA-Publikationsbezug hat, wird hier gezählt. Beispiele: Open Library of Humanities (OLH), Knowledge Unlatched |
| 151.1/154 | Welche Ausgaben für OA-Infrastrukturen werden wo erfasst? | Es werden ab BJ 2025 sämtliche Ausgaben für OA-Infrastrukturen, egal ob interne (hauseigene) oder externe, in Feld 154 erfasst. |
| 154 | Fallen Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit unter Frage 154? | Unter 154 "sonstige sächliche Ausgaben" fallen auch Sachkosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. |
| 154 | Werden hier Mitgliedschaften gezählt? | Hier werden nur Mitgliedschaften ohne einen konkreten Publikationsbezug gezählt. Beispiel: Wissenschaftliche Buchgesellschaft |
| 154 | Werden hier Dienstleistungen ohne konkreten Publikationsbezug gezählt? | Dienstleistungskosten (Beratung, Auswahl, Plattformbetrieb, Hosting, Infrastruktur, Mitgliedschaften) werden in 154 erfasst. Außerdem werden hier Dienstleistungen von Lieferanten (Approval Plan / Buchauswahl) gezählt oder Plattform- und Software- Nutzungsgebühren (z.B. Edward Elgar, EZB, Goobi, Frachtkosten, Zoll, also Kosten, die gebündelt abgerechnet werden und nicht mit einem bestimmten Titel verknüpft sind. |
| 159 | Fallen unter Frage 159 Reise- und Weiterbildungskosten? | Kosten für Reise- und Weiterbildungskosten sind als Personalkosten zu verstehen und werden daher in 159 erfasst. |
| 159 | Können die Personalkosten für studentische Hilfskräfte in Frage 159 eingerechnet werden? | Ja, hier sind auch die Personalkosten für studentische Hilfskräfte mit aufzuführen. In 234 sollen die Ausgaben jedoch ohne studentische Hilfskräfte erfasst werden. |
| 163, 164 | Wie werden Finanzmittelzuweisungen in 163 und 164 zugeordnet? | Für die Zuordnung der Finanzmittelzuweisungen gilt unter Beachtung der sonstigen Erläuterungen in 163 und 164 grundsätzlich: In 163 werden alle Zuweisungen, die vom Unterhaltsträger stammen, angegeben. In 164 alle Zuweisungen gezählt, die nicht vom Unterhaltsträger stammen. Finanzmittel aus Projekten (wie z.B. DH.NRW) werden daher trotz ihres Sondercharakters in 163 angegeben, sofern die Mittel (auch indirekt) vom Unterhaltsträger stammen. |
| 165 | Werden hier auch Gutschriften von Verlagen für zu viel bezahlte Beträge im Vorjahr eingerechnet? | Die Ausgaben in der Kategorie, für die eine Gutschrift vorliegt, soll um die entsprechenden Beträge gekürzt und die Gutschrift als solche nicht separat ausgewiesen werden. Diese Regelung wird getroffen, da die DBS die kaufmännische Buchführung nicht abdecken kann. |
| 167 | Welche Entleihungen werden in Feld 167 erfasst? | In 167 werden alle physische Entleihungen erfasst (auch aus Lehrbuchsammlung u/o Lesesaal und Verlängerungen aller Art). Einzige Ausnahme: Fernleihe, diese werden ausschließlich in Abschnitt 14 (Feld 185 ff.) gezählt. |
| 170 | Welche Verlängerungen werden in Feld 170 erfasst? | In Feld 170 werden sämtliche Verlängerungen physischer Medien erfasst; sowohl solche, die durch die Benutzenden beantragt oder selbst im System vorgenommen wurden, als auch alle automatischen Verlängerungen. Hinweis: Diese Regelung gilt bereits seit BJ 2018. Die irreführende Feldbezeichnung ("Entleihungen, darunter Verlängerungen auf Antrag der Benutzenden") wird zum Berichtjahr 2026 geändert. |
| 167, 170 | Wie werden Entleihungen ohne Verlängerung berechnet? | Die Summe aller Ausleihen ohne Verlängerungen kann berechnet werden, indem der Wert in Frage 170 vom Wert in Frage 167 subtrahiert wird. |
| 179 | Was ist unter "Navigatoren" zu verstehen? | Navigatoren gruppieren Suchanfragen, indem sie z.B. die Suchergebnisse thematisch einordnen und die Anzahl der Treffer pro Kategorie angeben. Auf dieser Basis können die Nutzenden eine verfeinerte Suche in den passenden Kategorien starten. |
| 180, 183, 184, 184.1 | Wie verbindlich ist die Ermittlung der Nutzungszahlen über die in den jeweiligen Felderläuterungen angegebene COUNTER-Metriken? | Die in den Erläuterungen zu den Feldern 180, 183, 184 und 184.1 angegebenen COUNTER-Metriken sind als Richtlinie zu verstehen. Sollten plausible Gründe vorliegen, von den Empfehlungen abzuweichen, kann auch eine andere COUNTER-Metrik zur Ermittlung entsprechenden Nutzungszahl herangezogen werden. Die Entscheidung dazu liegt im Ermessen der Bibliothek. Gegebenenfalls kann auch Rücksprache mit der DBS-Redaktion genommen werden. Beispiel: Durch den Wechsel der COUNTER-Version 5 zu 5.1 ergeben sich Änderungen in der Zählweise bei E-Books bei Verwendung der Item-Metriken. In diesem Fall empfiehlt sich zu prüfen, ob stattdessen eine Title-Metrik besser geeignet ist, um mit den über Version 6 ermittelten Nutzungszahlen konsistent zu bleiben. Weiterer Hinweis: Die Empfehlungen zur Verwendung der COUNTER-Metriken wird voraussichtlich in 2026 durch die DBS-Steuerungsgruppe überprüft, so dass sich für das Berichtsjahr 2026 Änderungen ergeben können. |
| 180, 183, 184, 184.1 | Wie ist mit den unterschiedlichen COUNTER-Versionen umzugehen, nach denen die Anbieter Nutzungszahlen liefern? | Es gilt die Richtlinie: Es sollten möglichst die Zahlen verwendet werden, die nach der neuesten COUNTER-Version (Stand 2026: Version 5.1) vom Anbieter bereitgestellt werden. |
| 183 | Werden Zugriffe auf Open Access-Artikel gezählt? | Zugriffe auf Open Access-Artikel, die eindeutig der eigenen Einrichtung zuzuordnen sind, sollen ebenfalls gezählt werden. Liegen COUNTER-Zugriffszahlen vor, soll der Metric Type "Unique_Item_Requests" verwendet werden. Hierzu kann der COUNTER 5-Report TR_J3 (Journal Usage by Access Type) verwendet werden, der auch Zugriffe auf Gold-OA-Artikel enthält. |
| 184 | Können Titel von verschiedenen Erwerbungsmodellen in Frage 184 berücksichtigt werden? | Die Steuerungsgruppe befürwortet grundsätzlich die Zählung von Titeln aus verschiedenen Erwerbungsmodellen - auch zeitlich befristet bereitgestellten wie z.B. EBS - in den entsprechenden DBS-Kennzahlen (110, 113.1, 184, 184.1), sofern folgende Bedingungen gegeben sind: Es muss (den Erläuterungen in Frage 110 folgend) ein Nachweis im lokalen Bibliothekskatalog vorliegen und die Titel müssen durch den Anbieter (z.B. EBS-Modell) vollumfänglich nutzbar sein (z.B. Zugriff auf alle Seiten eines E-Books, nicht nur eines Teils oder in Form einer Leseprobe). Titel aus regional geförderten Lizenzen (aktuell z.B. E-Books.NRW) können ebenfalls gezählt werden. |
| 210 ff | Sind bei den Fragen 210 bis 214 auch die Katalogaufnahmen unselbständiger Werke, Stücktitelaufnahmen und Hauptaufnahmen von Schriftenreihen und mehrbändigen Werken zu zählen? | Sowohl die Katalogaufnahmen der Schriftenreihe und des Stücktitels als auch die Aufnahmen unselbständiger Werke werden gezählt. |
| 210 ff | Wo werden die Kosten für Eigenkatalogisate erfasst? | Diese Kosten werden ab Berichtsjahr 2025 nicht mehr erfasst. |
| 215, 219, 221 | Wie sind studentische Hilfskräfte zu zählen, die als Tarifbeschäftigte eingestellt sind? | Sind studentische Hilfskräfte als Tarifbeschäftigte (Fragen 215 – 219) eingestellt, werden sie auch als Tarifbeschäftigte und nicht als studentische Hilfskräfte (Frage 221) gezählt. |
| 215 ff | Wie wird eine Vertretungsstelle angegeben? | Bei Krankheitsvertretung wird die Vertretung nur für die tatsächliche Zeit angegeben, nicht als zusätzliche ganze Stelle. |
| 215.1 ff | Was ist bei der erweiterten Personalkennzahlerhebung zu beachten? | Verwaltungsaufgaben (wie Personal, Haushalt, allgemeine Beschaffung) werden unter "Direktion/Verwaltung" eingetragen. Zu den nicht-bibliothekarischen Sonderaufgaben gehört z.B. die Poststelle. Laut der Festlegung im Protokoll der 18. Sitzung der Steuerungsgruppe ist 215.3 eine Überordnung zu 215.3.1 bis 215.3.4. Die Summe der Unterordnung muss nicht unbedingt den Wert der Überordnung ergeben. Die Fragen 215.1, 215.2, 215.3, 215.4, 215.5, 215.6, 215.7, 215.8, 215.9 und 215.9.1 müssen in der Summe den Wert in 215 ergeben. Hierbei sollte N möglichst nicht genutzt werden, es sei denn, die Differenzierung kann nicht erfüllt werden. Trotzdem muss die Summe der Einzelwerte den Wert in 215 ergeben. 215.9.1 ist keine Unterordnung zu 215.9. Diese Zählung ist dem Sortiersystem innerhalb der Programmierung geschuldet, technisch lässt sich diese Zählung nicht anders lösen. Informationen zur Erhebung der erweiterten Personalkennzahlen s. hier. |
| 223 | Was kann bei den Fortbildungstagen eingerechnet werden? | Fahr- und Wegezeiten werden nicht mit eingerechnet. Außerhalb der Bibliothek zählen z.B. auch Teilnahme an Kongressen und Tagungen, nicht jedoch die Mitarbeit in überörtlichen Arbeitsgruppen o.ä. (d.h. die stetige Mitarbeit in einer Verbund-AG oder die Teilnahme an der dbv-Mitgliederversammlung zählt nicht als Fortbildung, die Teilnahme z.B. an einer Verbund-Tagung mit Vorträgen oder am Bibliothekartag = BiblioCon aber durchaus). |
| 224-234 | Sollen die bis zum Berichtsjahr 2024 hier eingegebenen Daten in die anderen DBS-Kategorien einfließen? | Die Daten, die bisher in Kapitel 17 ("Weitere Bibliotheken im System") eingegeben wurden, sollen in keiner Weise in eine der anderen DBS-Kategorien einfließen. Dies könnte im Zeitreihenvergleich zu Verzerrungen führen. |