Information zur FAQ

Die Fragen von wissenschaftlichen Spezialbibliotheken sind nummerisch nach den DBS-Fragen (Spalte 1) sortiert.

Fragen von wissenschaftlichen Spezialbibliotheken

Bezug zu DBS-FrageFragestellungHinweis



1.1
Gibt es ein Onlinetool zur schnellen Berechnung der Öffnungstage?Ja, z.B. https://www.schnelle-online.info/Arbeitstage-berechnen.html 
2.1
Können Kolleg*innen zu den registrierten Benutzenden hinzugezählt werden?

Ja, die eigenen Kolleg*innen, die im Berichtsjahr Ausleihen getätigt haben, können hier mitgezählt werden.

3
Werden bei den Entleihungen auch Scans und Kopien eingerechnet?

Zu der Zahl der physischen Ausleihen von Medien können hier auch die Zahlen für angefertigte Scans und Kopien angegeben werden. Ein anderes Feld dafür existiert nicht. Wäre die Aufsatzkopie nicht angefertigt worden, wäre evtl. der Band ausgeliehen worden und hätte damit zu den Ausleihen gezählt. Bibliotheken, die für Kopien und Scans eine Strichliste führen, können sie hier zu den Ausleihen addieren. Das wird aber nicht überall so gehandhabt.

3
Werden bei den Entleihungen auch Dauerleihgaben berücksichtigt?

Hier werden - neben den "normalen Kurzzeit-Ausleihen" - auch die im Berichtsjahr tatsächlich vorgenommenen Entleihungen von Dauerleihgaben/Handliteratur gezählt. Immer, wenn ein neues Medium als Handliteratur ausgegeben wird (wofür teilweise auch Quittungen unterschrieben werden müssen), ist das als Ausleihe zu zählen. Da i.d.R. bei Dauerleihgaben, z.B. für Handbibliotheken, Dauerausstellungen keine Rückgabefrist gesetzt wird (es keine jährlichen Verlängerungsvorgänge gibt), wird nur bei der ersten Ausleihe gezählt.  Die Dauerleihe von Ergänzungslieferungen und einzelnen Zeitschriftenheften kann bei jeder Ausgabe als einzelne Ausleihe gezählt werden.

5
Werden bei den Fernleihen auch Scans und Kopien eingerechnet?

Auch bei den Fernleihen werden wie bei den Entleihungen (Frage 3) Scans und Kopien eingerechnet. In beiden Fällen wird nicht zwischen Ausleihe oder Fernleihe physischer Objekte und Kopien/Scans unterschieden.


7.2
Sind hier aktive oder passive Direktlieferdienste gemeint?Entsprechend der Überschrift "Informationsbeschaffung" ist hier die Summe aller positiv bearbeiteten nehmenden Bestellungen über Direktlieferdienste anzugeben. Unter 5.1 werden die gebenden Direktlieferdienste abgedeckt.
9.1
Sind alle Arbeitsplätze für Benutzende gemeint oder tatsächlich alle Arbeitsplätze (plus Arbeitsplätze für Mitarbeitende)?Es sind alle Arbeitsplätze für Nutzende gemeint.
9.2

Gilt der Zugang zum WLAN auch als IT-Ausstattung? 


Nein, WLAN wird über Frage 9.3. abgefragt. Hier zählen nur Arbeitsplätze mit fest installierter IT-Ausstattung, z.B. OPAC/Recherche-PCs, die einen Zugang zu allen (lizenzierten) Angeboten bieten. Ebenso PCs mit spezieller IT-Ausstattung, z.B. für Menschen mit Einschränkungen. 
10.5
Wird hier die Nutzung von Datenbanken und Plattformen abgefragt?Bei den Suchanfragen in Datenbanken und auf Plattformen werden tatsächlich die Suchanfragen (Zugriffe) auf Datenbanken und Plattformen gezählt, nicht die Nutzung der Angebote. 
10.5
Werden e-Journal- und e-Book-Zugriffe bei den Suchanfragen mitberücksichtigt?E-Journals und e-Books werden über die Frage 10.7 abgedeckt. In Frage 10.5 sind diese Zugriffe nicht zu berücksichtigen.
13
Werden hier tatsächlich gebundene Zeitschriftenjahrgänge plus (noch) ungebundene Zeitschriftenhefte gezählt?

Der dbv-Arbeitsgruppe ist bewusst, dass es in Frage 13 und 16.1 zu Ungenauigkeiten bei der Zählung kommen kann, weil gebundene Zeitschriftenjahrgänge und Zeitschriftenhefte gleichberechtigt gezählt werden. Diese Unstimmigkeit wird von der Arbeitsgruppe zugunsten der einfachen Zählung auf "physischer Zählebene" in Kauf genommen.

Bitte zählen Sie daher alle gebundenen Zeitschriftenjahrgänge plus die (noch) ungebundenen Zeitschriftenhefte.

Vgl. auch Frage 16.1

14.1
Der Gesamtbestand digitaler Medien (ohne Periodika) ist in der Bibliothek korrekterweise sehr klein. Können Fehlermeldungen bei der Dateneingabe ignoriert werden?Falls eine Bibliothek keine Pakete kauft, kann es sein, dass der Gesamtbestand an digitalen Medien (ohne Periodika) sehr klein ist. Eine eventuelle Fehlermeldung zu z.B. Frage 16.3 (Zugang Digitale Medien für Kalenderjahr) kann in diesen Fällen ignoriert werden, wenn im Einzelfall die Angaben korrekt sind.
14.1

Wird beim Gesamtbestand digitaler Medien nutzerbasierte Erwerbung (EBA) eingerechnet?

Nutzerbasierte Erwerbung (EBA) wird erst zum Bestand hinzugezählt, wenn der Kauf tatsächlich stattgefunden hat.
14.1

Werden hier auch elektronische Aufsätze eingerechnet?

Hier werden nur digitale Medien wie z.B. e-Books, CD-ROMs oder Born-digitals eingerechnet. Elektronische Aufsätze werden in Feld 21.4 "Erschließung unselbständiger Publikationen" gezählt.
14.2

Wie sind "hauseigene Open-Access-Publikationen" zu verstehen?

Damit sind alle OA-Publikationen gemeint, an denen Autor*innen der eigenen Einrichtung beteiligt sind -  auch als Corresponding Author und auch unabhängig davon, ob die Einrichtung mifinanziert hat.
15.4 und 15.5
Zählen hier auch Spezialsammlungen, Sammlerbibliotheken, Produktionsbibliotheken von Verlagen etc. hinzu?Ja, die Angabe entspricht dem Begriff der "Special Collections" im angloamerikanischen Raum.
16.1
Werden hier tatsächlich gebundene Zeitschriftenjahrgänge plus (noch) ungebundene Zeitschriftenhefte gezählt?

Der dbv-Arbeitsgruppe ist bewusst, dass es in Frage 13 und 16.1 zu Ungenauigkeiten bei der Zählung kommen kann, weil gebundene Zeitschriftenjahrgänge und Zeitschriftenhefte gleichberechtigt gezählt werden. Diese Unstimmigkeit wird von der Arbeitsgruppe zugunsten der einfachen Zählung auf "physischer Zählebene" in Kauf genommen.

Bitte zählen Sie daher alle gebundenen Zeitschriftenjahrgänge plus die (noch) ungebundenen Zeitschriftenhefte.

Vgl. auch Frage 13

16.3
Werden beim Zugang die Periodika eingerechnet?Zeitschriften und Zeitungen sind nur über die Fragen 17 und 18 abgedeckt - beim Zugang werden die Periodika also nicht berücksichtigt.
18Wie werden elektronische Zeitschriften gezählt?

In DBS 18 werden die elektronischen Zeitschriften analog zu DBS-WB 131 gezählt.

Erläuterung DBS-WB 131:

Hier sind alle Titel von elektronischen Zeitschriften bzw. zeitschriftenartigen Reihen bzw. Zeitungen zu zählen, wenn für die Nutzung dieser Titel über den Stichtag 01.01. des Folgejahres hinaus eine Nutzungslizenz (ggf. kostenlos zum Bezug eines gedruckten Exemplars) besteht. Dabei ist es unerheblich, ob die Nutzung nur von Backfiles (z.B. bei Nationallizenzen, abbestellten Titeln, usw.), erst nach Ablauf eines Embargo-Zeitraumes (z.B. bei Aggregatordatenbanken) und/oder auf die aktuellen Ausgaben möglich ist. Die Erwerbung elektronischer Medien kann im Sinne dieser Statistik durch
a) Kauf von Daten,
b) Erwerb von Zugangsrechten im Rahmen eines lokalen, regionalen oder nationalen Lizenzvertrages,
c) Erwerb von Zugangsrechten im Rahmen einer gesetzlichen Bestimmung (z.B. Pflichtexemplargesetz),
d) Digitalisieren (unabhängig davon, ob im Haus digitalisiert oder durch Fremdvergabe / externe Vergabe. Die Anzahl der Eigendigitalisate muss lokal von der Bibliothek ermittelt und zu den von der EZB ausgegebenen Zahlen addiert werden.)
e) oder gezieltes lokales Abspeichern unter Beachtung des Urheberrechts erfolgen.
f) Open Access-Bestände des institutionellen Repositoriums sind hier mit zu erfassen.

Eine Untergliederung der elektronischen Zeitschriften nach ihrer Veröffentlichungsform "auf Trägermedium" (z.B. CD-ROM, DVD, Diskette) und "als Netzpublikation" wird nicht vorgenommen.
Ein Titel wird erst dann zum Bestand der Bibliothek gerechnet, wenn er auf eine der sechs o.g. Arten erworben und in lokale Nachweisinstrumente eingebunden wurde. Als Bestand ist auch ein Titel zu zählen, der konsortial im sog. "Cross Access" (d.h. im gemeinschaftlichen Zugriff auf Titel anderer Konsortialteilnehmer) oder "Additional Access" erworben wurde. Zugangsrechte können im Rahmen von Lizenzverträgen zeitlich beschränkt werden (z.B. Zeitfenster, "moving windows" bei Elsevier). Die bloße Aufnahme einer Quelle in einen lokalen Katalog oder ein anderes Verzeichnis (z.B. "grüne" Titel in der EZB) ohne Erwerb von Daten oder Zugangsrechten reicht als Bestandskriterium nicht aus. Befristet geschaltete Testzugänge sind nicht zu zählen. Ausgenommen sind außerdem Titel, auf die der Zugriff nur in Form von Pay-per-View möglich ist.

Die EZB stellt auf den Administrator-Seiten normierte Zahlen zu den lizenzierten (gelb bzw. gelb/rot geschalteten) Titeln zum Stichtag 1.1. bereit, diese müssen noch um diejenigen Titelzahlen ergänzt werden, die den unter c) bis f) genannten Arten der Erwerbung entsprechen.

21.3

In 21.3 wird nach der Summe aller erstellten Titelaufnahmen gefragt. Handelt es sich hierbei um echte Neuaufnahmen im Verbundkatalog oder wird auch das bloße Anhängen von Exemplardatensätzen an bereits vorhandene Titeldaten mitgezählt?

Bei der Katalogisierung in einem Lokalsystem werden die Titelaufnahmen selbständig erschienener Publikationen mit und ohne Fremddatennutzung gezählt = neue Katalogdatensätze. Bei einer Direktkatalogisierung im Verbund werden die im Verbund bearbeiteten Katalogsätze gezählt = neue und ergänzte Katalogsätze (Formal, Sach- und Provenienzerschließung). Das reine Ansigeln/Anhängen im Verbund, also nur die Information, dass eine Bibliothek Besitz hat ohne weitere Ergänzungen am Katalogsatz, wird hier nicht berücksichtigt.

21.4

Wird das Ansigeln bei 21.04 mitgezählt oder nur die Neuaufnahmen?

Bei der Katalogisierung in einem Lokalsystem werden die Titelaufnahmen selbständig erschienener Publikationen mit und ohne Fremddatennutzung gezählt = neue Katalogdatensätze. Bei einer Direktkatalogisierung im Verbund werden die im Verbund bearbeiteten Katalogsätze gezählt = neue und ergänzte Katalogsätze (Formal, Sach- und Provenienzerschließung). Das reine Ansigeln/Anhängen im Verbund, also nur die Information, dass eine Bibliothek Besitz hat ohne weitere Ergänzungen am Katalogsatz, wird hier nicht berücksichtigt.

22.3 / 22.4

Wie werden Hilfsräfte mit Bachlor-Abschluss (WHB) zugeordnet?

Dies kann unterschiedlich sein und wird in der Regel über das Landeshochschulgesetz festgelegt. Ggf. kann Ihre Hochschulverwaltung dazu Auskunft geben. 

23.2
Werden Kosten für Open Access eingerechnet?

Ja, sofern die Kosten ermittelbar und Bestandteil des Bibliotheksetats sind.




  • Keine Stichwörter