Erfassungszeiträume
Der Erfassungszeitraum beginnt immer am 01. Januar eines Jahres.
Für Öffentliche Bibliotheken und Fahrbibliotheken endet die Eingabefrist am 15.02. um 24 Uhr, es ist keine Dateneingabe über den DBS-Zugang der Bibliothek mehr möglich. Details erfragen Sie bitte bei Ihrer Fachstelle.
Für Schulbibliotheken und organisierende ÖB/Institutionen von Schulbibliotheken endet die Eingabefrist am 15.02. um 24 Uhr, es ist keine Dateneingabe über den DBS-Zugang der Bibliothek mehr möglich.
Für Fachstellen, Wissenschaftliche Bibliotheken und Wissenschaftliche Spezialbibliotheken endet die Dateneingabe am 31.03. um 24 Uhr, es ist keine Dateneingabe mehr möglich.
Verlängerung der Eingabefrist
In begründeten Ausnahmefällen können Sie per Mail eine Verlängerung der Eingabefrist beantragen. Die DBS behält sich vor, den Antrag zu prüfen und die evtl. Verlängerungsfrist festzulegen. Öffentliche Bibliotheken informieren bitte zusätzlich ihre zuständige Fachstelle.
Bitte schreiben Sie eine entsprechende Mail an: dbs@hbz-nrw.de
Öffentliche Bibliotheken informieren bitte zusätzlich Ihre zuständige Fachstelle.
Auch Schulbibliotheken, die einer Fachstelle oder organisierenden ÖB/Institution angeschlossen sind, informieren bitte zusätzlich die jeweilige Institution.