Es gibt einige rechtliche Anforderungen, die sowohl für Zeitschriften als auch für die Landingpage Ihres Publikationsangebotes gelten. Eine Übersicht dazu finden Sie auf dieser Seite.




Impressumspflicht nach §5 DDG (Digitale Dienste Gesetz)

Informationen zur Impressumspflicht und was dieses umfassen sollte, finden sie hier. Diese Bestimmungen werden durch §8 des Landespressegesetzes Nordrhein-Westfalen und den §18 des Medienstaatsvertrages (MStV) flankiert.

Anlegen eines Impressums einer Zeitschrift

Für die Inhalte des Impressums von Zeitschriften sind die Herausgeber/innen verantwortlich. Es gelten nach wie vor die oben genannten Regelungen. Hierfür muss eine neue Seite angelegt und im Hauptmenü der Zeitschrift verlinkt werden. Das Impressum muss zudem im Footer der Zeitschrift erscheinen.

Landingpage eines Publikationsangebotes: auf das Impressum der Hochschule verlinken

Bei der Landingpage Ihres Publikationsangebotes reicht aus, wenn Sie auf das Impressum Ihrer Hochschule im Footer verlinken. Sie können zusätzlich eine eigene Seite fürs Impressum erstellen.





Hinweise auf den Schutz personenbezogener Daten

Lt. DSGVO sind Sie verpflichtet, Besucher:innen Ihrer Website über den Umgang mit deren Daten zu informieren. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Eine Datenschutzerklärung in einer Zeitschrift einfügen

Sie können die Datenschutzerklärung Ihrer Hochschule in einer in OJS dafür vorgesehenen Seite einer Zeitschrift einfügen. Zusätzlich sollten Sie im Footer der Zeitschrift auf die Datenschutzerklärung der Zeitschrift verlinken. Optimal ist eine OJS-spezifische Datenschutzerklärung inkl. genutzter Services wie z.B. Bewerbung auf Social Media. 

Landingpage eines Publikationsangebotes: Datenschutzerklärung der Hochschule nutzen

Sie können im Footer der Landing Page auf die Datenschutzerklärung Ihrer Hochschule verlinken oder eine eigene Seite für die Datenschutzerklärung erstellen.

Optimal ist eine OJS-spezifische Datenschutzerklärung.


OJS-spezifische Datenschutzerklärung

Um den Besucher:innen Ihrer Website eine transparente Auskunft über die Zuständigkeiten zu geben, können Sie in Ihrer OJS-spezifischen Datenschutzerklärung auf das hbz als Host hinweisen. Das Logo "hosted by hbz" weist ebenfalls auf diese Zuständigkeiten hin.

Muster:

"Unsere Webseite (hier Domain einfügen) ist über (hier Inhaber der Domain einfügen, meist die Hochschule) registriert. Nutzer, die diese Adresse eingeben, werden an den OJS-Server des hbz (Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen) weitergeleitet."




Hinweise auf Landesinitiative openaccess.nrw, hbz und Förderer

Bei dem Infrastrukturservice des hbz handelt es sich um einen geförderten Service auf den hinzuweisen ist. Zusätzlich muss auf das Hosting vom hbz hingewiesen werden.

...im Fließtext der Landingpage

Im Rahmen der Förderung müssen Sie auf die Landesinitiative openaccess.nrw hinweisen. Sie können den vorliegenden Textbaustein verwenden. Eine Anleitung, wie Sie diesen einfügen, finden Sie hier.

"Im Rahmen der Landesinitiative openaccess.nrw beteiligt sich die [Hochschule] an dem landesweiten Infrastrukturservice zur Publikation von Open-Access-Zeitschriften, empfohlen durch die DH.NRW und gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die folgenden Zeitschriften werden durch die [Hochschulbibliothek] betreut:"

...im Footer der Landingpage (hbz-Logo und Logos der Förderer)

Neben Impressum, Datenschutz der Hochschule und Hinweis auf das Hosting am hbz müssen folgende Punkte in den Footer:

Logo des Förderers oa.nrw | Hosting-Logo des hbz | Logo des Förderers DH.nrw | Logo des Förderers mkw |

Die o.g. Reihenfolge der Logos ist dabei einzuhalten.

Eine Anleitung finden Sie auf dieser Seite.

...im Footer von Zeitschriften (nur hbz-Logo)

Die drei Förder-Logos müssen nicht bei den Journals eingefügt werden. Für die Fußzeile der Journals müssen Sie lediglich das Hosting-Logo des hbz einbinden und auf den Datenschutz an Ihrer Hochschule verlinken. Ferner empfiehlt es sich, in den Footer die ISSN des Journals einzufügen, da dies Voraussetzung für die Aufnahme in einschlägige Indices ist.

Hinweis auf das Hosting am hbz durch Einbindung eines entsprechenden Logos

Um die Rollen zwischen Webseitenbetreiber (Hochschule) und Hostinganbieter (hbz) für die Besucher:innen Ihrer Website klarer zu machen, weisen Sie auf das Hosting am hbz mit einem eigenen Logo hin.

Umsetzung in OJS

Eigene Logos einbinden

Sie können sowohl auf der Landingpage Ihres Publikationsangebotes als auch auf den Webseiten der Journals das Logo Ihrer Organisation einbinden.

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