Es gibt einige rechtliche Anforderungen, die sowohl für Zeitschriften als auch für die Landingpage Ihres Publikationsangebotes gelten. Eine Übersicht dazu finden Sie auf dieser Seite.
Anlegen eines Impressums einer Zeitschrift
Für die Inhalte des Impressums von Zeitschriften sind die Herausgeber/innen verantwortlich. Es gelten nach wie vor die oben genannten Regelungen. Hierfür muss eine neue Seite angelegt und im Hauptmenü der Zeitschrift verlinkt werden. Das Impressum muss zudem im Footer der Zeitschrift erscheinen.
Landingpage eines Publikationsangebotes: auf das Impressum der Hochschule verlinken
Bei der Landingpage Ihres Publikationsangebotes reicht aus, wenn Sie auf das Impressum Ihrer Hochschule im Footer verlinken. Sie können zusätzlich eine eigene Seite fürs Impressum erstellen.
...im Fließtext der Landingpage
Im Rahmen der Förderung müssen Sie auf die Landesinitiative openaccess.nrw hinweisen. Sie können den vorliegenden Textbaustein verwenden. Eine Anleitung, wie Sie diesen einfügen, finden Sie hier.
"Im Rahmen der Landesinitiative openaccess.nrw beteiligt sich die [Hochschule] an dem landesweiten Infrastrukturservice zur Publikation von Open-Access-Zeitschriften, empfohlen durch die DH.NRW und gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die folgenden Zeitschriften werden durch die [Hochschulbibliothek] betreut:"
...im Footer der Landingpage (hbz-Logo und Logos der Förderer)
Neben Impressum, Datenschutz der Hochschule und Hinweis auf das Hosting am hbz müssen folgende Punkte in den Footer:
Logo des Förderers oa.nrw | Hosting-Logo des hbz | Logo des Förderers DH.nrw | Logo des Förderers mkw |
Die o.g. Reihenfolge der Logos ist dabei einzuhalten.
Eine Anleitung finden Sie auf dieser Seite.
...im Footer von Zeitschriften (nur hbz-Logo)
Die drei Förder-Logos müssen nicht bei den Journals eingefügt werden. Für die Fußzeile der Journals müssen Sie lediglich das Hosting-Logo des hbz einbinden und auf den Datenschutz an Ihrer Hochschule verlinken. Ferner empfiehlt es sich, in den Footer die ISSN des Journals einzufügen, da dies Voraussetzung für die Aufnahme in einschlägige Indices ist.
Hinweis auf das Hosting am hbz durch Einbindung eines entsprechenden Logos
Um die Rollen zwischen Webseitenbetreiber (Hochschule) und Hostinganbieter (hbz) für die Besucher:innen Ihrer Website klarer zu machen, weisen Sie auf das Hosting am hbz mit einem eigenen Logo hin.
Umsetzung in OJS
- auf der Bibliothekslandingpage. Eine Anleitung finden Sie auf dieser Seite.
- im Footer eines jeden Journals. Eine Anleitung finden Sie auf dieser Seite.
Eigene Logos einbinden
Sie können sowohl auf der Landingpage Ihres Publikationsangebotes als auch auf den Webseiten der Journals das Logo Ihrer Organisation einbinden.