Hier können alle Mitglieder der GND-Level-1-Redaktionen ihre Fragen einstellen und Fragen anderer Mitglieder beantworten. Das hbz schaut sich die Fragen ebenfalls an und stellt seine Antworten ein. 


Frage Nr.:

Verbunddienste
Gemeinsame Normdatei (GND)

Nr.: Thema/Entitätentyp + GND-ID(s)

Frage/Anliegen

Meldung:

Inst./Name, Datum
Antwort

Beantwortet:

Inst./Name, Datum

Besprochen:

Datum (Webkonferenz)

001: Herz Jesu Viersen (Viersen) - erledigt

gib

(DE-588)1253502560

 

 

Unsere Ansetzung "Herz Jesu $h Viersen" wurde hier (wahrscheinlích von der DNB?) zu "Herz Jesu Viersen $h Viersen" korrigiert. Das war zwar schon vor dem Start der Level-1-Redaktion, aber ich wollte mal hier in die Runde fragen, ob jemand weiß, wieso. Ich kann mir das gerade nicht erklären.
Die Kirche ist dem Heiligsten Herzens Jesu geweiht und unter "Herz Jesu" bekannt, was ich als eine Art Patrozinium angenommen habe. Nach EH-S-06-2 müsste also das Patrozinium allein der bevorzugte Namen sein. Dabei haben wir uns auch an anderen in den letzten Jahren erstellen/aufgearbeiteten GS1-Sätzen wie "Herz Jesu $h Wesel" oder "Herz Jesu $h Krefeld" orientiert. Der Ort wird ja nur bei Bauwerksgattungen und Funktionsbezeichnungen ins Feld 151 $g hinzugezogen und nicht bei einem Patrozinium (so z.B. auch nicht im Beispiel "Zur Schmerzhaften Muttergottes $h Horb am Neckar" in der EH-S-06-2). Die Form "Herz Jesu Viersen" kommt auch in den Quellen nirgends vor. Übersehe ich vielleicht eine Regelwerksstelle oder würden Sie auch der bevorzugten Form "Herz Jesu $h Viersen" zustimmen? Danke!

ULB Bonn (5), Kneissl, 12.08.2022








Ich würde Herrn Kneissl zustimmen. Die ursprüngliche Ansetzung war richtig. Die Änderung wurde wie es aussieht von der HBZ-Redaktion gemacht. Ich würde hier einen Antrag auf Rück-Korrektur an die GND-Redakton des HBZ über das Mailing-Verfahren stellen.

ULB Münster, Andrea Coners, 15.08.2022


05.10.2022
(1. Webkonferenz)

Wir würden Frau Coners zustimmen und haben die Ansetzungsform entsprechend zurück geändert.

hbz, 31.08.2022

Vielen Dank an Frau Coners und die Kolleginnen vom hbz

ULB Bonn, Kneissl, 30.09.2022

Ich habe gerade ein ähnliches Problem mit der Dreifaltigkeitskapelle Daubau und der Dreifaltigkeitskirche Dreifelden, jeweils wurde der Ort hinter dem Patrozinium eingefügt. Dabei ist mir aufgefallen, dass bei allen Dreifaltigkeitskapellen und vielen Dreifaltigkeitskirchen in der GND der Ort eingefügt wurde und zwar alle von Sigel 1250 Kreis-Berufsschulzentrum Biberach. Wie geht die Zentralredaktion des HBZs in solchen Fällen vor, schreibt sie die Bibliothek auch direkt an, um sie auf ihren Fehler aufmerksam zu machen? Oder korrigiert sie nur die eigenen Sätze zurück, wie ich es getan habe.

LBZ Koblenz

Collin, 22.02.2023

2. Webkonferenz am 23.02.2023

Verfahren: Solche Fälle bitte bei der hbz-GND-Redaktion melden, wir prüfen den Sachverhalt und schreiben die Bibliothek ggf. an.

hbz, 01.03.2023

23.02.2023
(2. Webkonferenz)

002: Erfassungshilfen EH-S-06-1/ EH-S-06-2 - erledigt

Code für Verknüpfung von Körperschaften






In der EH-S-06-1 steht, dass zugehörige Körperschaft zu Gebäuden mit dem Code "vbal" verknüpft werden, z.B. dort

"151 $g Klosteranlage des ehemaligen Franziskanerklosters Schwäbisch Gmünd $h Schwäbisch Gmünd
510 $g Franziskanerkloster Schwäbisch Gmünd $4 vbal"

In der EH-S-06-2 für Kirchenbauten steht hingehen

"Pfarreien bzw. Kirchengemeinden als Körperschaften können bei Kirchenbauten im Feld 510 mit dem Code „rela“ erfasst werden."

Weiß jemand, ob das ein Fehler ist oder so beabsichtigt? Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass für die an sich gleichartige Beziehung BauwerkKörperschaft, die das Bauwerk nutzt tatsächlich zwei verschiedene Codes genutzt werden sollen. Das würde ja aus einer Linked-Data-Perspektive wenig Sinn machen. Danke!







ULB Bonn (5), Kneissl, 12.08.2022Wir haben diese reziproke Beziehung zwischen Kirchenbau und Kirchengemeinde bisher ausschließlich über "rela" codiert.ULB Münster, Andrea Coners, 15.08.202205.10.2022
(1. Webkonferenz)

Es ist richtig, zwischen Kirchenbauten und Kirchengemeinden den Beziehungscode "rela" zu vergeben.

Klosteranlagen gelten nicht als Kirchenbauten. Deshalb sind sie in der EH-S-06-1 erwähnt. Beziehungen zwischen allgemeinen Bauwerken und einer Körperschaft werden mit "vbal" codiert.

Hintergund: In der früheren Praxis wurde für Bauwerke und gleichnamige Körperschaften ein und derselbe Datensatz genutzt. Für Kirchenbauten und Pfarreien wurde dagegen nie ein gemeinsamer Datensatz genutzt.

hbz, 31.08.2022

Herzlichen Dank für die Erläuterung (auch wenn ich es trotzdem nicht ganz verstehe und, v.a. vor dem Hintergrund der Öffnung der GND für weitere Anwender*innen aus dem Kulturbereich etc., einen einheitlichen Code geeigneter fände).

ULB Bonn, Kneissl, 30.09.2022

1. Webkonferenz am 05.10.2022

  • Bei Klosteranlagen ist unklar, ob damit nur Anlagen von ehemaligen Klöstern gemeint sind oder auch von noch bestehenden Klöstern
  • Es wird derzeit auch differenziert, wenn eine Klosteranlage von einer Institution nur teilweise genutzt wird: dann Code "rela" statt "vbal"
  • Wunsch nach Vereinheitlichung von Beziehungscodes zwischen Institution und Gebäude verständlich, besonders im Hinblick auf die Linked-Data-Perspektive und die Öffnung der GND für weitere Anwender*innen aus dem Kulturbereich etc.
  • Die Fragen werden in die GND-JIRA-Telko eingebracht.
hbz, 05.10.2022

Vorläufiges Ergebnis der GND-JIRA-Telko am 06.12.2022:

Vorgang: GND-2019 Klosteranlagen -> Kloster "vbal" vs. "rela"

Auskunft DNB:

  • "vbal" wird vergeben bei verwandten Begriffen; D.h. es sind Begriffe, auf deren gegenseitige Beziehung der Benutzer bei der Suche hingewiesen werden muss, weil möglicherweise ein Teil der mit dem einen Suchbegriff gesuchten Dokumente mit dem anderen Schlagwort erschlossen ist (RSWK § 12,5). Bei Klosteranlagen (Tg/g) und Klöstern (Tb/b) ist das der Fall;
  • die Kirche als Bauwerk wird immer von der Kirchengemeinde unterschieden. Es gibt sehr distinkte Literatur zu den Kirchenbauten, die aber nichts mit der Kirchengemeinde zu tun haben.
  • Klosteranlage - Kirchenbau: Die Klosteranlage besteht aus viel mehr Bau-Elementen als nur der "Klosterkirche"; für die "Klosterkirche" gilt EH-S-06-2. 
  • das Thema "rela" - "vbal" ist auch immer wieder Thema im ET Bauwerke. Die EHs sind gerade in der Überarbeitung.

  • Hinweis: ggf. in Zukunft überlegen, ob Unterscheidung zwischen vbal und rela im Fall der Klosteranlagen sinnvoll ist oder ob eine Vereinfachung / Vereinheitlichung möglich? Oder ob die bisherige Regelung besser dokumentiert / erläutert werden müsste.
hbz, 03.01.2023

23.02.2023
(2. Webkonferenz)

Vielen Dank für die Klärung und die Erläuterungen!

ULB Bonn, Kneissl, 13.01.2023

2. Webkonferenz am 23.02.2023

Ergänzendes zur DNB-Antwort:

  • Klosteranlagen und Klöster werden als Körperschaften mit vbal verknüpft (sowohl für ehemalige als auch noch aktive Klöster)
  • Wenn eine Klosteranlage heute von einer ganz anderen Körperschaft genutzt wird, z.B. von einer Universität, wird für die Beziehung der Code rela verwendet.
hbz, 01.03.2023

003: Frage zur Mailbox nach Ortsteil-Split

s. Arbeitsanleitung "Behandlung von Ortsteilen"

 

(DE-588)7796421-4

Beim ersten Ortsteil-Split nach der Umstellung auf das neue Redaktionsprinzip tauchte bei uns nun die folgende Frage auf:

Die Umbenennung in "Hauptort-Ortsteil" können wir mit der neuen Level-1-Berechtigung nun selbst vornehmen. Ist dann noch eine Mail an die gnd-Redaktionsadresse zu senden, damit das HBZ über die Änderung informiert wird und die Mailbox für den aufgearbeiteten Datensatz schreibt? Bislang wurde die Mailbox nach Korrekturantrag auf die Form "Hauptort-Ortsteil" direkt von der HBZ-Redaktion geschrieben.







ULB Münster, Jasper, 14.09.2022

Vielen Dank, dass Sie uns auf diesen Fall hinweisen. Es ist zwar richtig, dass Sie die Änderung des bevorzugten Namens selbst vornehmen könnten. Sie haben auch richtig vermutet, dass die Mailbox an die übrigen Verbünde weiterhin von der hbz-GND-Redaktion (a-DE-605) geschrieben werden sollte.

Damit es zwischen Änderung des BN und Übermittlung der Mailbox keinen Zeitverzug gibt, bleibt die komplette Bearbeitung der Hauptort-Ortsteil-Fälle in den Händen des hbz, d.h. dass Sie uns per Mail bzw. Redaktionssatz über diese Fälle in Kenntnis setzen.

@Frau Jasper: Im vorliegenden Fall haben wir die Mailbox dazu bereits verschickt.

hbz, 19.09.202205.10.2022
(1. Webkonferenz)

1. Webkonferenz am 05.10.2022

Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise

hbz, 05.10.2022

Geplante Änderung ab dem 13.07.2023

Da inzwischen die Rückstände im Bereich der Orte/Ortsteile abgearbeitet wurden, möchten wir zum ursprünglichen Verfahren zurückkehren:

Änderung des bevorzugten Namens und Umarbeiten von ehemals selbstständigen Orten zu Ortsteilen sowie Neuerfassen von Ortsteilen können Sie wieder selbst vornehmen. Nach der Umarbeitung von ehemals selbstständigen Orten zu Ortsteilen und Neuerfassungen von Ortsteilen schreiben Sie uns eine Mitteilung an gnd-redaktion@hbz-nrw.de und wir, die hbz-GND-Redaktion, leiten diese an alle Verbundpartner weiter.

(Frage) Verfahren: Wie mit den Titelumverknüpfungen umgegangen wird. Wie ist da der letzte Stand, den Sie haben? Wir haben von Frau von Gumpert-Hohmann mitgeteilt bekommen, dass sie noch von Frau Büning mitgeteilt bekommen hat, dass die Bibliotheken sich nicht selber um die Titelumverknüpfungen kümmern müssen, sondern das dies die hbz-GND-Redaktion übernimmt. Einige Bibliotheken haben allerdings die Titelumverknüpfung ihres eigenen Bestandes selber übernommen. Welches Verfahren bevorzugen Sie?

hbz, 10.07.202313.07.2023 (3. Webkonferenz)

ULB Münster, Jasper: Bislang wurde bei uns so verfahren, dass wir bis zu 10 Titel selber umgehängt haben, alles darüber hinaus hat das HBZ gemacht. Dies habe ich auch in einer handschriftlichen Ergänzung von Frau Coners zum Paper "Informationen, Absprachen und Regelungen zu GND-Ansetzungen für die Sacherschließung (Stand: 28.11.2012)" gefunden und betraf hier offensichtlich sowohl den Punkt b) Löschungen und Umlenkungen als auch c) Sätze mit einer falschen Satzart


3. Webkonferenz am 13.07.2023

Alle GND-Level-1-Redaktionen überlegen, wie in Zukunft mit den Titelumverknüpfungen verfahren werden soll. Vorschläge können hier eingetragen werden.

hbz, 27.07.2023

4. Webkonferenz am 28.11.2023

Alle GND-Level-1-Redaktionen haben noch mal Gelegenheit zu überlegen, wie in Zukunft mit den Titelumverknüpfungen verfahren werden soll. Vorschläge können hier eingetragen werden.

hbz, 28.11.202328.11.2023 (4. Webkonferenz)

5. Webkonferenz am 17.04.2024

Die Frage, wie zukünftig mit Titelumverknüpfungen infolge von Ortsteil-Splits in Hauptort-Ortsteil und Ort vor der Eingemeindung umgegangen wird, wird auf die nächste Sitzung vertagt.

Zur Suchabfrage in Alma:

Die Suchabfrage auf der Wiki-Seite „NZ-Phase 1 - Fragen und Anmerkungen zur Katalogisierung in Alma (W1/W2)“ wurde noch mal geprüft und die Titelanzahl stimmt nun mit der Anzahl in Aleph überein.

hbz, 17.07.2024

004: 670, Wikipedia als Quelle? - erledigt





Hier mal eine ganz allgemeine Frage: Wenn man nicht das deutsche Wikipedia benutzt, haben wir sonst eine Sprachbezeichnung  hinter die Angabe 670 Wikipedia in runde Klammern gesetzt, z.B. Wikipedia (engl.) oder Wikipedia (nl.) oder Wikipedia (franz.). Jetzt wurde uns das das ein oder andere Mal bei "Wikipedia (nl.)" in "Wikipedia (dut)" geändert. Aber nicht immer. Soll es jetzt generell so sein, dass die Sprachbezeichnung bei ausländischen Wikipedia-Seiten normiert nach ISO vergeben wird? Oder muss man die Sprachbezeichnung überhaupt noch verwenden? Wir sind um eine einheitliche Regelung bemüht.

ULB Münster, Andrea Coners, 29.09.2022ULB Bonn, Kneissl: Das würde uns ebenfalls interessieren, da es bei uns mitunter auch unterschiedlich korrigiert wurde (momentan verfahren wir auch in der Form "Wikipedia (franz.)" etc.).
05.10.2022
(1. Webkonferenz)

1. Webkonferenz am 05.10.2022

Es gibt dazu in der Tat keine dokumentierte einheitliche Regelung.

Das hbz hat bisher die Sprachbezeichnung aus dem Wikipedia-Link verwendet, aber bereits vorhandene anderslautende Abkürzungen stehen lassen.

Das hbz hält Rücksprache mit anderen Verbünden über deren Praxis.

hbz, 05.10.2022

Ergebnis GND-JIRA-Telko am 06.12.2022

Vorgang: GND-220 Feld 670 Sprachbezeichnung für fremdsprachige Wikipedia

  • In 670 soll lediglich "Wikipedia" stehen

  • Im Permalink ist die jeweilige Sprachausgabe erkennbar

  • In der Liste und Rangfolge der NSWe ist bisher nur die deutschsprachige Wikipedia angegeben
    • In der Liste und Rangfolge der NSWe soll je Entität präzisiert werden, welche Sprachausgabe der Wikipedia verwendet werden soll.
  • Präzisierung im ELF zu Feld 670 notwendig
hbz, 03.01.202323.02.2023
(2. Webkonferenz)

2. Webkonferenz am 23.02.2023

  • Es wird grundsätzlich eine Rangfolge innerhalb der NSW benötigt. Das hbz nimmt die Anmerkung bezüglich der Notwendigkeit der Rangfolge für fremdsprachige Wikipedia-Ausgaben zur Kenntnis (siehe Protokoll). Zunächst muss die genaue Ausgestaltung der Anpassung der Liste und Rangfolge der NSW abgewartet werden.
hbz, 01.03.2023

005: Grousset, Paschal: Atlantis - erledigt

wit

 

(DE-588)1270003879

Vorliegender Fall: Werk "Atlantis"; verfasst von "Laurie, André" (PF3), das ist ein Pseudonym von "Grousset, Paschal" (PS1, Basic Heading)

Wir sind uns unsicher, wie ein Werknormsatz angelegt wird, wenn das Werk unter einem Pseudonym verfasst wurde. An sich müsste das ja unter dem Basic Heading der Person gemacht werden, da der Autor (aut1) eines Werknormsatzes laut GND-Handbuch stets ein PS-Satz sein muss bzw. wir in der Sacherschließung nur den Basic-Heading-Satz benutzen. Basic Heading/PS-Satz wäre in diesem Fall der wirkliche Name der Person. Allerdings könnte der GND-Werksatz ja theoretisch auch von der Formalerschließung mitgenutzt werden und nach RDA wäre in diesem Fall eigentlich das Pseudonym der geistige Schöpfer und nicht der wirkliche Name. Leider haben wir weder in den Erfassungshilfen zu Pseudonymen und Werken noch in RDA eine direkte Antwort gefunden. Ich stehe hier auf dem Schlauch, vielleicht kann uns jemand weiterhelfen?

Ich habe den Satz erst mal auf Level 3 belassen.



ULB Bonn, Kneissl, 11.10.2022

hbz, 23.11.2022

Ihre Anfrage haben wir der DNB-Redaktion weitergeleitet und sind dazu mit der DNB im Austausch.

hbz, 24.11.2022

Die DNB hat uns folgende Antwort mitgeteilt:

"Bei der Werknormsatzbildung gehen SE/IE und FE nach den gleichen RDA-Regeln vor. Wenn das Werk überwiegend oder ausschließlich unter dem Pseudonym veröffentlicht wurde, dann muss der Tu mit dem Pseudonym gebildet werden. Es sollte da nicht zu Kollisionen FE/IE kommen, wir gehen ja gleich vor.

Das Basic Heading ist nur maßgeblich, wenn die Person als Tp in der SW-Folge verwendet wird."

Wenn der Werktitelsatz von der IE verwendet wird, wird im Werktitelsatz das TBK "s" ergänzt, nicht aber im Personennormsatz, der für den Werktitelsatz verwendet wird, wenn der nicht Basic Heading ist.

Für Ihr genanntes Beispiel "Werk "Atlantis"; verfasst von "Laurie, André" (PF3), Pseudonym von "Grousset, Paschal" (PS1, Basic Heading)" ist gemäß RDA 6.27.1.7 die Wahl von "Grousset, Paschal" als normierten Sucheinstieg korrekt, da nur die erste Ausgabe unter dem Pseudonym "Laurie, André" erschienen ist. Diese Namensform ist hier zufällig auch der Basic Heading.

In einem anderen Fall "Werktitelsatz (IDN 1207337595) <<The>> cuckoo's calling von Robert Galbraith (IDN 1063072883 = Pseudonym von J. K. Rowling) (IDN 122340469) mit TBK „f“" ist gemäß RDA 6.27.1.7 die Wahl von "Galbraith, Robert" als normierter Sucheinstieg korrekt, da alle Ausgaben des Werkes nur unter dem Pseudonym von J. K. Rowling erschienen sind. Diese Namensform ist nicht der Basic Heading.

Würde die SE/IE diesen Werktitelsatz verwenden wollen, würde lediglich das TBK "s" ergänzt werden. Im Personennamensatz "Galbraith, Robert" (IDN 1063072883) würde das TBK "s" nicht ergänzt, da das TBK "s" nur im Basic Heading stehen darf.

Wir haben in der DNB angeregt, die Erfassungshilfe (EH-P-06 und/oder EH-W-01 mit Hinweis auf RDA 6.27.1.7) um die Erläuterung zu so einem Fall zu ergänzen.

Den Datensatz Tu Grousset, Paschal | 1844-1909 | Atlantis | (IDN 1270003879) können Sie somit u. E. auf Level 1 anheben.

Die Aussage im GND-Handbuch, dass der Autor (aut1) eines Werknormsatzes stets ein PS-Satz sein muss, ist nach diesen Erläuterungen nicht mehr zutreffend. Das GND-Handbuch wird zu gegebener Zeit aktualisiert, dieser Fall ist dafür notiert.

hbz, 24.11.202223.02.2023
(2. Webkonferenz)

Liebe Red., vielen Dank für die Klärung! Jetzt wissen wir Bescheid. Es wäre in der Tat schön, wenn die DNB den Sachverhalt, dass die Sacherschließung in so einem Fall auch Nicht-Basic-Headings ohne TBK:s für aut1 benutzt, in die EH-P-06 und/oder EH-W-01 aufnehmen könnte. In der EH-K-13 gibt es ja auch einen Hinweis auf einen etwas ähnlich gelagerten Fall (dass die Sacherschließung Amtsinhaber als Organe von Körperschaften für aut1 in Werknormdatensätzen benutzen darf).

Wir haben den Satz auf Level 1 gesetzt.

ULB Bonn, Kneissl, 13.01.2023

Die Bitte diesen Sachverhalt in die EH-P-06 und/oder EH-W-01 mit Hinweis auf RDA 6.27.1.7 aufzunehmen, hatten wir bereits am 24.11.2022 an die DNB weitergeleitet.

hbz, 16.02.2023

2. Webkonferenz am 23.02.2023

Zustimmung zur vorgestellten Lösung.


006: Ansetzung von ehemals deutschen Orten - erledigt


(DE-588)1278708898

Geburtsort Zamborst (heute Samborsko in Polen)

Welche Regel wende ich für die Ansetzung von ehemals deutschen Orten an:  Wird beim Namenswechsel 1945 gesplittet und man verwendet für die Sacherschließung die neueste Namensform (EH-G-06). Oder gilt "Wählen Sie als bevorzugten Namen gemäß RDA 16.2.2.3 a) die im Deutschen gebräuchliche Namensform.". Bei diesem Beispiel ist die deutsche Namensform in der deutschen Wikipedia genannt (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Samborsko&oldid=215979415)

LBZ Koblenz, Collin

20.01.2023








Liebe Frau Collin,

ich weiß nicht sicher, ob das stimmt, aber hier meine Gedanken dazu:

Ich würde in diesem Fall splitten. 
Nach Rangfolge der NSW für den im Deutschen bevorzugten Namen von Geografika aus fremdsprachigen Ländern würde ich in "B Wissen, B 2006, B 1996, B 1986, M, B" nachsehen.
In B Wissen und M habe ich nichts gefunden (die älteren B hab ich jetzt aber nicht durchgeschaut).
Daher weiche ich auf Wikipedia aus. Die bevorzugte Benennung der deutschen Wikipedia ist "Samborsko" und nicht "Zamborst". Bei Geografika, bei denen der deutsche Name noch gebräuchlich ist, wäre das i. d. R. auch das Lemma in Wikipedia, z.B.: https://de.wikipedia.org/wiki/Breslau
Ich habe somit meiner Ansicht nach keinen Anhaltspunkt, dass die deutsche Form noch für den heutigen Ort im Deutschen gebräuchlich ist.
Das ist für mich der gleiche Fall wie im Beispiel "Budry" in der EH-G-06 auf Seite 9. 
Da man hier aber den ehemaligen Ort vor 1945 als Geburtsort benötigt, müsste man diesen im Gegensatz zum Beispiel Budry direkt als f-Satz anlegen und als Vorgänger verknüpfen.
also

GG: Samborsko (Basic Heading) für datb 1945-

GF: Zamborst für datb -1945

Ich bin auf weitere Meinungen gespannt.

ULB Bonn, Kneissl, 20.01.2023















23.02.2023
(2. Webkonferenz)

Liebe Kolleg*innen, die Regelung für ehem. deutsche Ostgebiete ist ein Sonderfall. Ich habe dazu auch noch Aufzeichnungen von Frau Büning. In jedem Fall muss die jüngste Namensform für die SE angesetzt und verwendet werden, und es muss gesplittet werden. Für die frühere deutsche Namensform reicht ein GF-Satz, der ja ggf. nur von der FE verwendet wird. Es gilt also die EH-G-06 inkl. der Verwendungshinweise in 680. Die Regel, dass wenn es eine im Deutschen geläufige Namensform gibt, diese verwendet wird, gilt nur für Fälle wie "Neapel" statt "Napoli" oder "Rom" statt "Roma". Hier hat sich ja das Land an sich bzw. der Ländercode auch nicht geändert und die Begriffe sind synonym zu verwenden.

ULB Münster,

Andrea Coners

Liebe Kolleg*innen,

herzlichen Dank für ihre Antworten, so hatte ich mir die Lösung auch vorgestellt. Mein Problem dabei ist allerdings, dass ich noch von Frau Büning in Erinnerung habe, dass ich für diesen PS-Satz auch die verknüpfen Orte als GS/GG-Satz ansetzen sollte. Damit steht als Geburtsort nur die heutige polnische Namensform im PS-Satz, ohne eine Verweisung zur Namensform des Ortes, in dem meine Person tatsächlich geboren wurde. Gilt diese Regelung so oder kann ich einfach mit einem GF-Satz verknüpfen?

Oder muss ich auch die frühere Namensform als GG-Satz ansetzen, was ich aus Ihren Erläuterungen nun als logisch erschließen würde.

LBZ Koblenz,

Doris Collin

In der Präsentation "Einführung in die Normdatenpflege" vom 27.04.2022 steht, dass  auch im Teilbestand SE in Personen-DS Beziehungen in 5XX-Feldern auch in Form von Textstrings angegeben werden können, Verlinkungen aber bevorzugt werden. Wir schließen daraus, dass dann auch GF- bzw. KF-Sätze verknüpft werden dürfen. Vielleicht kann das hbz abschließend noch etwas dazu sagen.

ULB MÜnster,

Andrea Coners,

23.01.2023

Auch wir gehen davon aus, dass f-Sätze verknüpft werden dürfen. Frau Büning hatte uns (wenn ich mich recht erinnere) mitgeteilt, dass frühere Regelungen, dass nur s-Sätze verknüpft sein dürfen, nicht mehr gelten.

Davon abgesehen geht aus der EH-P-01 sowie dem Erfassungsleitfaden für Feld 551 hervor, dass der Ort "in der zu dem Zeitpunkt gültigen Namensform" verknüpft wird. Daher würde ich für den genannten Fall einen GF-Satz "Zamborst" anlegen und diesen als ortg im Personensatz verknüpfen. Zum GG-Satz aufarbeiten dürfte man Zamborst nicht, da es in diesem Fall nur einen Basic Heading bzw. einen GG-Satz geben darf (Samborsko).

Andrea Coners und alle: Wissen Sie vielleicht, wo diese Sonderregelung zu ehemals deutschen Gebieten dokumentiert ist? Diese Sonderregelung war mir unbekannt.

ULB Bonn, Kneissl, 25.01.2023

Leider habe ich auch nur einen Beispielsatz in meinen Unterlagen und einen Redaktionssatz von Frau Büning. Ich finde Regelungen hierzu in EH-G-06 und vor allem in RSWK 207,6 + 7. Hier werden aber die ehem. deutschen Ostgebiete nicht explizit erwähnt, ich denke aber das gehört zu dem Anwendungsfall "Namensänderung aufgrund historischer Entwicklung".

ULB MÜnster,
Andrea Coners,
26.01.2023

Vielen Dank für Ihre vielen Beiträge und rege Diskussion.

Tatsächlich gibt es für die Aufarbeitung von ehemals deutschen Ortsgebieten bei denen sich die Verzeichnung geändert hat, eine Arbeitsanleitung  (Informationsseite zur GND: https://wiki.dnb.de/x/O5FjBQ → Redaktion, Umgang mit Altdaten, Rangfolge der Nachschlagewerke usw. → Arbeitsanleitung "Aufspaltung g").

Dort steht auf Seite 2:

"Als Nachweis für die im Deutschen gebräuchliche Form soll der Haupteintrag der Brockhaus-Enzyklopädie gelten. ... Die Orientierung am Brockhaus-Haupteintrag ist ein eindeutiges Kriterium.

Bei kleineren Orten, die nicht im Brockhaus enthalten sind, wird die originalsprachliche Form für den heutigen Namen genommen."

Da - wie Sie auch schon festgestellt haben - der Name "Zamborst" nicht im Brockhaus verzeichnet ist (auch wir konnten keine älteren Ausgaben einsehen), wird laut der oben genannten Anleitung die originalsprachliche Form für den aktuellen Namen gewählt (= Samborsko).

In unserem Fall geht es aber um eine Ortsbeziehung zu einem Personennamen. Hier wird, wie Sie schon richtig aus EH-P-01 und ELF 551 zitiert haben, der zu dem Zeitpunkt gültige Name verwendet. Dies ist für das Jahr 1924 "Zamborst". Also sollte ein Datensatz für "Zamborst" mit dem Teilbestandskennzeichen f angelegt werden. In Feld 678 könnte auf den aktuellen Namen "Samborsko" hingewiesen werden. Außerdem kann Feld 680 eingefügt werden:

680 "In der Sacherschließung nicht zu verwenden; für die Sacherschließung wird bei Splits nur die neueste/jüngste Namensform verwendet." (Arbeitsanleitung "Aufspaltung „g“)

Es ist nicht notwendig, gleichzeitig einen GG-Satz für den aktuellen Namen "Samborsko" zu erfassen.

Die Arbeitsanleitung  "Aufspaltung „g“" sollte für Sie nur zur Information dienen. Aufspaltungen werden, wie Sie dieser Arbeitsanleitung entnehmen können, ausschließlich von GND-Verbundredaktionen, in diesem Fall der hbz GND-Redaktion, durchgeführt.

hbz, 16.02.2023

2. Webkonferenz am 23.02.2023

  • Für die Verknüpfung als Geburtsort bei einer Person muss der Name des Geografikums zum jeweiligen Zeitpunkt verwendet werden, das kann bzw. muss also ggf. ein GF-Satz sein. Allgemeines zur Angabe von Geburtsorten: Theoretisch genügt die Angabe des Geburtsortes als Textstring in Feld 551, die Verknüpfung (und damit die Erstellung des Normdatensatzes, falls noch nicht vorhanden), wird aber empfohlen.
  • Geografika für nicht zutreffende Zeitstufen sollen nicht ersatzweise in 551 als Geburtsort verknüpft werden. Für den ermittelten, aber für den aktuellen Datensatz nicht benötigten Namen des Geografikums (hier der aktuelle Name des Geografikums) kann ein Hinweis in Feld 678 erfolgen. Ein noch nicht als Normdatensatz vorhandener Geburtsort soll nicht ersatzweise ins Feld 678 geschrieben werden.
  • Bevorzugtes Vorgehen, wenn man einen nicht vorhandenen Ort aus Kapazitätsgründen nicht anlegen kann, aber als Geburtsort benötigt: Ort unverknüpft als Textstring ins Feld 551 schreiben.

Noch zu klären (hbz), wie mit Wüstungen verfahren werden soll. (siehe Frage 12)

hbz, 01.03.2023

007: Pseudonyme - erledigt


(DE-588)116273763 Kock, Erich

Die Pseudonyme des H. Kock sind nur in der vorliegenden Sekundärliteratur zu ihm genannt. Es sind keine Werke von ihm mit seinem Pseudonym bekannt. Wahrscheinlich handelt es sich um Zeitungsartikel oder Zeitschriftenaufsätze. Gilt hier die Ausnahmeregelung der EH-P-06 zu Fall 2, S. 4 oben: Eine Person benutzt zwar ein Pseudonym, publiziert aber nicht unter dem Pseudonym etc.

ULB, Düsseldorf, Pflughaupt,

21.02.2023


EH-P-06 zu Fall 2, S. 4 oben:

Erste Bedingung:

"Eine Person benutzt zwar ein Pseudonym (z. B. als Decknamen oder als Künstlernamen), publiziert aber nie unter dem Pseudonym"

  • Es ist bekannt, dass der Autor unter den Pseudonymen veröffentlichte, aber die Titel sind unbekannt. 
  • Es gibt in der Verbunddatenbank keine Titel, die den Pseudonymen zuzuordnen wären.

Zweite Bedingung:

"Das Pseudonym ist auch entweder kein eigener Eintrag in einem Nachschlagewerk oder nur in einer Quelle, die in der Rangfolge weiter unten rangiert ..."

  • Die Pseudonyme sind in den maßgeblichen Nachschlagewerken (z.B. B Wissen, NDB) nicht zu finden.

Es sind zwar nicht exakt alle Bedingungen des ersten Satzes der  Ausnahmeregelung erfüllt, dennoch sind wir der Meinung, dass die Regelung hier angewendet werden kann. D.h. die Pseudonyme werden nur als abweichende Namensformen im Datensatz Kock, Erich erfasst. Zusätzlich wird Feld 667 mit folgendem Inhalt erfasst:

667 keine Veröffentlichung unter dem Pseudonym nachgewiesen, deshalb nur als abweichender Name erfasst

hbz, 06.03.202313.07.2023 (3. Webkonferenz)

3. Webkonferenz am 13.07.2023

Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise.

hbz, 27.07.2023

008: Mailboxen an PMA-Redaktion der BSB - erledigt


(DE-588)10095457X


jetzt: Nicetas, Maroniensis


(nach RDA wohl: Niketas, Thessaloniki, Erzbischof)

Vielleicht wird das in der geplanten Redaktionsanleitung beantwortet, aber wir sind unsicher, ob wir folgenden Fall selbst bearbeiten dürfen oder nur die hbz-Redaktion:

Bei in PMA erschienenen Personen des Mittelalters soll die bevorzugte Form (soweit wir wissen) ja nicht selbst geändert, sondern an die PMA-Redaktion der BSB zur Korrektur gemeldet werden. Dürfen wir eine entsprechende Mailbox an die BSB selbst schreiben, oder verbleibt diese Aufgabe bei der hbz-Redaktion?

(In diesem Fall müsste der bevorzugte Name wohl zu "Niketas, Thessaloniki, Erzbischof" geändert werden. Falls das jemand anders sieht oder allgemein Feedback zu diesem Satz hat, freue ich mich sehr darüber, da byzantinische Geistliche nicht ganz mein Spezialgebiet sind).


ULB Bonn, Kneissl, 22.02.2023


Folgende Fälle werden per E-Mail an gnd-redaktion@hbz-nrw.de geschrieben und von der hbz-GND-Redaktion weitergeleitet:

  • Änderung des bevorzugten Namens, wenn die Korrektur anhand des eigenen Bestandes nicht selbst durchgeführt werden kann
  • bei Zweifelsfällen, Problemfällen
  • wenn die eigenen Sprach- und Schriftkenntnisse nicht ausreichen

Zu diesem Zweck gibt es folgende neue normierte Betreffzeile:

Sonderzuständigkeit <Entitätentyp>:  <Thema> <Inhalt von 1XX>

Entitätentyp

Thema

p = Personen

b = Körperschaften

f = Veranstaltungen

g = Geografika

Altertum

Mittelalter

Religion

Sprache

Diese E-Mails werden gefiltert, um diese möglichst zügig zu behandeln.

hbz, 14.06.202313.07.2023 (3. Webkonferenz)

3. Webkonferenz am 13.07.2023

Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise.

hbz, 27.07.2023

009: Personendatensätze: Feld 670 Quelle - erledigt

Link zur Orcid-Webseite für die Person, die in der GND angelegt werden soll, als Quelle verwendbar? Selbstverständlich würde dann auch die Orcid-Nr. im entsprechenden Feld 024 eingetragen werden.


ULB Düsseldorf, Pflughaupt, 23.02.2023


Wenn die Orcid-Nr. die einzig gefundene Quelle ist, kann der Link zu diesem Eintrag gerne in Feld 670 verwendet werden.

Beispiel:

$$b Stand: 22.12.2022 $$u https://orcid.org/0000-0002-7398-9118

hbz, 17.05.202313.07.2023 (3. Webkonferenz)

3. Webkonferenz am 13.07.2023

Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise.

hbz, 27.07.2023

010: Porta Westfalica (Geografischer Name) - erledigt

slz


(DE-588)1275763979

Bei der Ansetzung dieses Sach-SWs sind wir unsicher, wo dieser Fall im Regelwerk RSWK oder in den Erfassungshilfen genau verortet werden kann. Es gibt bereits weitere SA-1-Sätze dieser Art in der GND (z.B. Karlsruhe, Rennsteig oder Israel).

Der Begriff "Porta Westfalica" ist Gegenstand einer linguistischen Untersuchung. Darin geht es nicht um die Stadt, sondern die Benennung des Weserdurchbruchs bzw. des Durchbruchstals Porta Westfalica.

Ich habe analog zu bestehenden Sätzen angesetzt und beziehe mich auf EH-S-01 (Identifizierender Zusatz bei Sachbegriffen): "Homonymie zwischen bevorzugten Bennennungen", §306. Allerdings soll dies gleichlautende Sachschlagwörter betreffen. In meinem Fall ist das SA jedoch gleichlautend zu zwei Geografika (Ort und Durchbruchstal).

Könnten Sie diese Ansetzungen mit dem Zusatz "Geografischer Name" bitte einmal einordnen? Müssen andere Regelwerksstellen berücksichtigt werden?










ULB Münster, Ostermann, 01.03.2023










Zusätze werden auch gemacht bei Gleichnamigkeit zu Datensätzen anderer Entitäten in der GND.

Siehe EH-S-01, Seite 2:

"Darüber hinaus wird bei Individualnamen, die als Sachschlagwort erfasst werden, im Allgemeinen ein Zusatz erfasst,

- wenn sie mit anderen Individualnamen verwechselt werden können, auch wenn diese in invertierter oder veränderter Form vorliegen "

Beispiel:

150 $$a Estonia $$g Schiff (zugleich latinisierter, international gebräuchlicher Name Estlands)

Der Zusatz "Geografischer Name" kann u.E. analog zu den genannten Beispielen verwendet werden.

Wir waren zunächst unsicher, ob auch RSWK § 305 c)  (Lexikalische Form) c) Buchstaben, Morpheme und Wörter als Thema linguistischer Untersuchungen zutreffen könnte. In diesen Fällen soll der Zusatz "Wort" verwendet werden.

Beispiel dazu in EH-S-01: 

150 $s bārā' $h Wort (mit Zusatz „Wort“ aufgrund des Ortes Bara in der GND)

Wahrscheinlich sind dabei aber keine Individualnamen gemeint.

Für die in der GND vorhandenen Zusätze "Geografischer Name", "Personenname", "Familienname" haben wir keinen Hinweis in RSWK oder den Erfassungshilfen gefunden.

Wir könnten die DNB bitten, zu diesen Fällen eine Erläuterung in die EH-S-01 einzufügen.

hbz, 17.05.202313.07.2023 (3. Webkonferenz)

Noch ein Gedanke hierzu: Ich finde den Zusatz "Geografischer Name" für solche Fälle etwas verwirrend, da "Geografischer Name" im Sprachgebrauch der GND bereits für die Geografika als solche benutzt wird. So heißt z.B. die Erfassungshilfe EH-G-01 "Geografischer Name" - und dort geht es um die Geografika als solche und eben nicht im Sinne von Wörtern, die linguistisch untersucht werden.
Ich hatte auch überlegt, ob der Zusatz nicht eher etwas in Richtung "Wort" sein müsste.

ULB Bonn, Kneissl, 13.07.2023

Vielleicht passt das Beispiel 150 $sFalkenstein $hWort
Benutzungshinweis: "Kombiniere mit Sprachbezeichnung und Wortart, z.B. SWW Deutsch ; Geografischer Name ; Falkenstein (Wort)"

UBT, Unkhoff-Giske, 13.07.2023

Das SW   Porta Westfalica | Durchbruchstal   existiert bereits, wie ich gerade gesehen haben. Gleichzeitig gibt es Sachschlagwörter wie Burgname, Flussname, Inselname, Gewässername, Landschaftsname, Namenbildung, Namensbedeutung. Warum sollte ich also mir die Mühe machen und ein neues SW anlegen, wenn ich viel leichter und schneller bestehende SWer kombinieren kann? Für den Nutzer ist das bei der Recherche einerlei. Ob ich nun mir die Mühe mache und eine neues SW anlege, Porta Westfalica | Geografischer Name, oder ob ich kombiniere, Porta Westfalica | Durchbruchstal mit dem SW Namenbildung oder sogar mit den SWern Geografischer Name und Namenbildung, dem Nutzer ist es einerlei. Ob der Name an sich eine eigene Entität darstellt, wenn er sich auf etwas Einmaliges bezieht wie in diesem Fall, möchte ich bezweifeln. Hier kann der Name nicht getrennt von der Sache an sich gesehen werden, Etwas anderes ist es mit Vornamen und Familiennamen. Diese gibt es als SW ja nicht, solange man sich nicht mit dem Namen an sich befasst. Also es gibt kein SW  Sophie oder SW  Janssen für den Vor- und Familiennamen. Mit einem identifizierenden Zusatz wie Name oder Vorname wird auch unterschieden von individuelle Heiligen, regierenden Fürsten oder als SW angelegten Familien. Hier ist der Zusatz notwendig, aber in erster Linie als Homonymenzusatz. Es gibt natürlich schon weitere Beispiele für die Ansetzung mit dem Zusatz Geografischer Name wie Rennsteig | Geografischer Name, Schweiz | Geografischer Name. Ich halte das aber für falsch und käme auch nie auf die Idee z.B. für den Kölner Dom, der ja als Dom Köln angesetzt ist, ein neues SW zu bilden wie SW Dom Köln | Name. Eine eigene Entität ist das meiner Meinung nach nicht. Desgleichen ist auch die Bildung von neuen SWern mit Motiv überflüssig. Der Kölner Dom als Motiv ist auch keine eigene Entität, sondern nur  ein Thema oder ein Sachverhalt.

ULB Düsseldorf, Pflughaupt, 14.07.2023

Ich habe mir jetzt noch mal den Titel zu SW Falkenstein | Wort angeschaut. Es ist ein dreibändiges Werk zu allen Orten und Ortsteilen im deutschsprachigen Raum, zu den Burgen, Bergen und Felsen mit diesem Namen. Hier ist es durchaus gerechtfertigt, das SW so anzulegen. Ansonsten sind SachSW mit Entitätencode slz (Buchstaben, Morpheme und Wörter als Gegenstand linguistischer Untersuchung) zu 99 % Wörter der allgemeinen Sprache wie Hund, Flasche, Zeit, viking, umbra, tar usw. und sehr selten Eigennamen. Bei einem Publikation zu einer konkreten Stadt und ihrem Namen, den es nur 1x gibt, würde ich niemals z.B. das SW Düsseldorf | Wort anlegen, sondern SWer kombinieren.

ULB Düsseldorf, Pflughaupt, 14.07.2023

3. Webkonferenz am 13.07.2023

Die Frage nach einem geeigneten identifizierenden Zusatz kann nicht eindeutig beantwortet werden, daher wird der Fall an die DNB weitergeleitet.

hbz, 27.07.2023

Hier die Antwort der DNB:

"Es gibt eine ganze Reihen von Datensätzen, in denen Namen als Wörter etymologisch oder auch anders, aber nicht linguistisch, untersucht werden. Das betrifft Namen von Geografika, Familien oder Personen. Die Namen an sich stehen für Entitäten, entweder für konkrete Personen, Familien oder Geografika mit ihrem geografischen Raum. Das Wort „Karlsruhe“ ist etwas anderes als das Geografikum „Karlsruhe“. Das gilt in gleicherweise für Personen und Familien. Deshalb ist es zutreffend, zwei verschiedene Datensätze zu erfassen; der Datensatz für das Wort ist ein Sachbegriff und bekommt einen identifizierenden Zusatz. Das sollte an dem jeweiligen Normdatensatz für den Sachbegriff, der als IZ genommen werden soll, festgehalten sein. Bei „Familienname“ (nid 4016415-9) war das bereits der Fall; ich habe ein analoges Sprüchlein bei „Geografischer Name“ (nid 4130377-5) ergänzt. Als instanzieller Oberbegriff (obin) kann auch ein engerer Sachbegriff vergeben werden, wenn das die hierarchische Leiter hergibt. Der Entitätcode bei diesen Typen von Sachbegriffen soll auch slz lauten, da es sich um Wörter im Sinne von reinen Benennungen handelt, nicht um die Entitäten oder Begriffe an sich. Nach Aussage der beiden Spezialisten für den § 305 gehören diese genannten Sachbegriffe nicht wirklich zu dem §305, denn dort geht es nur um linguistische Untersuchungen. Deshalb gelten auch die strikten Vorgaben für die drei zugelassenen identifizierenden Zusätze (Morphem, Phonem, Wort) nicht. Der Entitätencode „slz“ ist in seiner Bedeutung also etwas weiter als der § 305. Vielleicht gelingt es uns, diesen Sachverhalt im § 305 auch noch unterzubringen und auf der Seite für Errata und Aktualisierungen https://wiki.dnb.de/x/y4DqE zu veröffentlichen.

„Porta Westfalica“ als Wort steht Pate für die Stadt und das Durchbruchstal. Deshalb reicht ein Datensatz für das Wort in Form des Sachbegriffs „Porta Westfalica (Geografischer Name)“. Wenn man ausdrücken will, dass man sich nur auf das Durchbruchstal bezieht, kann man dieses in der Schlagwortfolge ergänzen; wenn man sich nur auf die Stadt beziehen will, ergänzt man „Stadt“.

Wenn man in einer Schlagwortfolge den geografischen Datensatz benutzt und mit „Geografischer Name“ kombiniert, bedeutet das etwas anderes: Dann geht es um die geografischen Namen in dem genannten geografischen Raum, vgl. https://d-nb.info/113707275X oder https://d-nb.info/1109909470, nicht um das Wort/die Benennung des Geografikums an sich."


Antwort von Frau Scheven zum Nebenthema der Erfassung von Motiv-Schlagwortsätzen:

Motiv-Schlagwörter:

In dem ET RAVI wird an neuen Regeln für die Erfassung von Motiven gearbeitet. Sie sollen zukünftig mit Rollenoperatoren gekennzeichnet werden. Aber solange das Regelwerk nicht verabschiedet ist, gilt RSWK §336 für die Bereiche Literatur, Musik

(vgl. § 744), bildende und darstellende Kunst.

hbz, 20.11.2023

4. Webkonferenz am 28.11.2023

Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise der DNB

hbz, 08.12.202328.11.2023 (4. Webkonferenz)

011: Expression - erledigt

wie


(DE-588)1282291416

Weil es bei den Lehrmaterialien explizit um die deutsche Übersetzung von "Boyne, John: The boy in the striped pyjamas" geht, haben wir einen Normdatensatz für die Expression angelegt (siehe EH-W-09); die DNB hat "nur" mit dem Originaltitel verschlagwortet (https://d-nb.info/1206121580).

  1. Gibt es bereits Erfahrungen zu der Verschlagwortung von Sekundärliteratur zu Übersetzungen?
  2. Im Normdatensatz für den Werktitel ((DE-588)7719172-9) wird der deutsche Titel als ÖB-Alternative angegeben. Kann/muss der abweichende Übersetzungstitel von der ÖB-Alternative für den Werktitel unterschieden werden? Wenn ja, wie? Mit der Sprachbezeichnung (Aleph-Beispiel EH-W-09: 400 $p Rowling, J. K. $d 1965- $t Harry Potter und der Feuerkelch $l Deutsch)?
  3. Hinweis: Auch hier bleibt der Datensatz auf Level 3, obwohl mit dem GND-1-Level-Account abgespeichert.





UB Trier, Unkhoff-Giske, 03.03.2023




Die "Schlagwortverknüpfung" im DNB-Katalog ist in Wirklichkeit die Beziehung zum Werk (Pica 530/Aleph 500). Wir wissen nicht, wieso diese Beziehung im DNB-Katalog als Schlagwort angezeigt wird.

(Nachträgliche Korrektur: Es handelt sich laut PICA-Feldübersicht um "GND-Schlagwörter (aus Fremddaten)")

  1. Diese Frage geben wir gerne in dieser Runde weiter, da wir hier in der hbz-GND-Redaktion und aus den Gremien keine weiteren Kenntnisse zu dem Sachverhalt haben.
  2. Da eine Gleichnamigkeit zu dem ÖB-Alternative-Titel des Werkes vorliegt, soll u.E. im vorliegenden Fall durch die Sprachbezeichnung unterschieden werden. (S.a. EH-W-09)
  3. Bei uns hat die Hochsetzung des Levels problemlos funktioniert. War es evtl. ein temporäres Problem bei Ihnen? Falls dieses Problem weiter auftaucht, schreiben Sie bitte an gnd-technik@hbz-nrw.de

hbz, 16.06.2023








13.07.2023 (3. Webkonferenz)

Zur Frage (1.) der Verschlagwortung von Sekundärliteratur zu Übersetzungen:

Bei uns verschlagworten die Fachreferent*innen in der Regel so:

<<Werk>>; Übersetzung; <<Übersetzer>>

Also auch in dieser Reihenfolge: erst der u-Satz, dann das Sach-SW "Übersetzung",  ggf. noch die Sprache, z.B. "Englisch"; dann der Name des Übersetzers.

ULB Münster,
Andrea Coners,
27.07.2023

3. Webkonferenz am 13.07.2023

Zu 1: Im Verbund gibt es keine Erfahrung, wie man solche Fälle behandelt. Die Anfrage wird an die DNB weitergeleitet.

hbz, 27.07.2023

Antwort der DNB (formal abgewandelt):

Der englische Originalwerknormdatensatz ist nicht von uns intellektuell, sondern aus Fremddaten generiert worden.

Es handelt sich um einen Af-Titeldatensatz (hbz: A = Druckschrift, f = TAT), Teil eines mehrteiligen Lehrmaterials einer Klassenlektüre, hier für den Deutschunterricht.

Frage hbz: Ist es richtig, dass bei diesem Titel, in dem es um die deutsche Übersetzung geht, das (Original)-Werk als Schlagwort angegeben wird?

Antwort DNB: Es handelt sich hier um eine Ressource der Sachgruppe „S“ – Schulbuch. In der DNB werden Ressourcen dieser Sachgruppe nur mit Sachgruppe, Formangabe und ggfs. Zielgruppenangabe erschlossen. Im Prinzip wäre aber die Beschlagwortung mit dem englischen Werktitel meiner Ansicht nach korrekt, ergänzt um die passenden Motivschlagwörter sowie das SW „Deutschunterricht“. Thema der Ressource ist nicht die Übersetzung, sondern es wird lediglich mit der Übersetzung gearbeitet, um, hier im Deutschunterricht, die im Roman verhandelten Themen (Freundschaft, Verlust, Holocaust, Kindheit etc.) zu diskutieren.

Frage hbz: Wie ist hier generell die Praxis?

Antwort DNB: Normdatensätze für Expressionen werden in der Inhaltserschließung immer dann verwendet, wenn Sekundärliteratur über eine spezielle Expression vorliegt. Das ist hier nicht der Fall.

Frage hbz: Oder wurde mit dem Werktitel verschlagwortet, weil es den Expressions-Datensatz zum Zeitpunkt der Erfassung des Titeldatensatzes noch nicht gab?

Antwort DNB: Nein, da es sich um keine intellektuelle Beschlagwortung handelte.

hbz, 16.08.2023

4. Webkonferenz am 28.11.2023

Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise der DNB

hbz, 08.12.202328.11.2023 (4. Webkonferenz)

012: Wüstung

giz


Rockenfeld
(DE-588)7733010-9

Holzhausen | Wüstung
(DE-588)7542853-2 

Wüstung Dahlhoff
(DE-588)1186867418

Im Sachschlagwort "Wüstung" steht als Benutzungshinweis: "Einzelne Wüstungen werden wie Orte mit ihrem Namen angesetzt; verwiesen werden kann von einem nahegelegenen Ort, z.B. SW Tunnenbiundon, benutzt für Derching / Wüstung Tunnenbiundon ... ". Leider zeigen die Beispiele, dass nicht einheitlich danach angesetzt wird.
In der Sacherschließung wird die neueste Namensform verwendet, welches normalerweise der Begriff "Wüstung XXX" wäre, eigentlich liegt sogar ein Entitätenwechsel vor (von Gebietskörperschaft zu geografischem Namen) und es müsste gesplittet werden?

Wüstungen werden bisher in den Regelungen nicht erwähnt, ein einheitlicher Umgang mit Wüstungen wäre wünschenswert. 







LBZ Koblenz,
Collin, 09.03.2023







Ergebnis der GND-JIRA-Telko am 06.06.2023:

Der SW-Satz "Wüstung" enthält einen veralteten Benutzungshinweis, der noch aus der Zeit vor der GND stammt.

Anstelle von zusätzlichen Sucheinstiegen werden heute Beziehungen zu nahegelegenen Orten hergestellt.

Korrekt ist die Erfassung wie im Beispiel "Wüstung Dahlhoff". D.h. normierte Ansetzung mit "Wüstung + Name".

151 Wüstung XXX

550 Wüstung $$4 obin

551 <Nahegelegener Ort> $$4 orta

Gegen einen Split wegen Entitätenwechsel wäre grundsätzlich nichts einzuwenden. Es soll aber zunächst darauf verzichtet werden.

Die DNB hält die Bildung einer AG für notwendig, um derlei Fragen grundsätzlich zu klären.

Wer von Ihnen Interesse an der Mitarbeit in einer solchen AG hätte, kann sich gerne bei uns oder direkt bei Frau Scheven in der DNB melden: E.Scheven@dnb.de

(Quelle: GND-241)

hbz/12.06.202313.07.2023 (3. Webkonferenz)

3. Webkonferenz am 13.07.2023

Das Ergebnis der GND-Jira-Telko wird vorgestellt.

Auf Nachfrage wird bestätigt, dass „Wüstung“ immer als normierter Begriff am Anfang des normierten Sucheinstiegs angegeben werden soll.

hbz, 27.07.2023

Es wurde in der Zwischenzeit die AG Wüstungen gebildet, in der Frau Pflughaupt mitarbeitet.

Wüstungen sind aufgegebene Siedlungen im europäischen Mittelalter von 500 bis 1500. In der Neuzeit können noch aufgegebene Siedlungen in Grenznähe (DDR) oder auf Truppenübungsplätzen dazu gezählt werden, nicht aber abgebaggerte Ortschaften oder in Stauseen versunkene Ortschaften. Bei Wüstungen gibt es oderirdisch keine Siedlungsspuren mehr. Aufgegebene Siedlungsplätze der Vor- und Frühgeschichte in Europa und antike Stätten sind keine Wüstungen, sondern „archäologische Ausgrabungsstätten“. (Quelle: Wikipedia) Zwischenstand der Arbeit der AG Wüstungen: Wüstungen werden unter ihrem gebräuchlichen Namen angesetzt (ohne das Wort Wüstung davorzusetzen) analog z.B. zu den Namen von Städten und Gemeinden. Nur bei Gleichnamigkeit mit anderen bestehenden Ortsnamen wird als ident. Zusatz „Wüstung“ vergeben. Als instanzieller Oberbegriff wird immer das SachSW „Wüstung“ vergeben. Die Wüstung und der ehemalige Vorgängerort sind zwei verschiedene Entitäten. Wenn benötigt, werden zwei Datensätze erfasst. Der Vorgängerort wird als in Beziehung stehendes Geographicum in Feld 551 mit dem Relationscode „vorg“ erfasst. Ein heute realer Ort in der Nähe der Wüstung oder eine Gemarkung, in der die Wüstung liegt, wird als in Beziehung stehendes Geographicum mit dem Relationscode „orta“ erfasst. Der Entitätencode ist „giz“. Die Systematiknummer ist „19.1c“ für Anthropogeografie, es können weitere erfasst werden, z.B. 16.3 für Archäologie. Zeitangaben zum Bestehen der Wüstung können in Feld 548 erfasst werden. In Feld 678 können individuelle Sachverhalte bei Bedarf eingetragen werden. Solange die Ergebnisse der AG Wüstung noch nicht offiziell bekannt gegeben sind, kann nach der bisherigen Regel verfahren werden und die Ansetzung im BN als „Wüstung XXX“ erfolgen. Wahrscheinlich wird noch mindestens eine Sitzung nötig sein, um die Regeln für Wüstungen endgültig festzulegen und um noch Grenzfälle wie aufgelassene Burgen und archäologische Ausgrabungsstätten zu behandeln.

hbz, 22.11.2023


ULB Düsseldorf,

Pflughaupt,

29.11.23


4. Webkonferenz am 28.11.2023

Zwischenstand der AG Wüstung wurde zur Kenntnis genommen.

hbz, 08.12.202328.11.2023 (4. Webkonferenz)

5. Webkonferenz am 17.04.2024

Frau Pflughaupt ist in Pension gegangen und von der ULB Düsseldorf nimmt niemand teil. Der aktuelle Stand ist nicht bekannt.

Vermutung, dass die Ergebnisse noch veröffentlicht oder per Mail verschickt werden.

hbz, 17.07.202417.04.2024 (5. Webkonferenz)

Nur zur Info für alle, falls noch nicht bekannt: Es gibt jetzt eine Erfassungshilfe für Wüstungen und Archäologische Stätten: EH-S-18
https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=116426796

ULB Bonn, Kneissl, 23.07.2025

Es hat sich bei uns direkt eine Frage zur neuen Erfassungshilfe EH-S-18 ergeben, genauer gesagt zum Beispiel auf Seite 5:

Ist es wirklich beabsichtigt, für eine Wüstung eines einzelnen ehemaligen Ortes die Systematikstelle 16.4c zu vergeben?

Diese gilt für "Geschichte überregionaler Gebiete", was uns nicht zutreffend erscheint. Im konkreten Fall erscheint die Systematikstelle zusätzlich auch deshalb falsch, weil der Ort im Beispiel erst in den 1950ern zur Wüstung wurde, 16.4c aber laut Systematikleitfaden nur den Zeitraum 1500-1917 umfasst.

Ramona Schwind Könnten Sie bitte bei der AG bzw. der DNB nachfragen? Danke!

ULB Bonn, Kneissl, 01.08.2025

013: 670 Facebook als Quelle? - erledigt

Ganz allgemein ist bei uns die Frage aufgetaucht, ob Facebook als Quelle beim Anlegen von Schlagwörtern zulässig ist.


ULB Düsseldorf, Pflughaupt,

14.03.2023


Facebook wird als normale Quelle aus dem Internet gesehen und kann daher in Feld 670 wie folgt genutzt werden:

Beispiel:

$$b Stand: 17.05.2023 $$u https://de-de.facebook.com...

hbz, 17.05.202313.07.2023 (3. Webkonferenz)

3. Webkonferenz am 13.07.2023

Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise.

hbz, 27.07.2023

014: Werke der Musik - erledigt

wim

Frage für die zukünftige Redaktionsanleitung:

Dürfen wir Werke der Musik (Entitätencode wim) auf Level 1 selbst bearbeiten? Laut der allgemeinen Redaktionsanleitung im GND-Wiki dürfen das nur "Musikredaktionen".


ULB Bonn, Kneissl, 17.03.2023


Werke der Musik dürfen nur von Musikredaktionen ergänzt oder korrigiert werden. Werke der Musik sind alle Datensätze der Satzart Tu mit dem Teilbestandskennzeichen „m“.

Enthält der Datensatz neben dem Entitätencode „wim“ oder „wif“ auch den Entitätencode „wit“, so ist dies kein Fall für die Musikredaktion.

Bisher lag die Zuständigkeit für Normdatensätze aus diesem Bereich bei der hbz-GND-Redaktion. Diese Tätigkeiten dürfen laut offizieller GND-Redaktionsanleitung der DNB nur von bearbeitenden Personen mit Kenntnissen des gültigen Regelwerks RDA und der im Modul 6M der RDA-Schulung erworbenen Kenntnisse ausgeführt werden. Diese speziellen Kenntnisse sind mittlerweile in der GND- Redaktion nicht mehr vorhanden.

Wir haben uns deshalb überlegt und auch mit Absprache der Leitung, die Musikredaktion an eine Musikbibliothek des hbz-Verbundes auszulagern. Derzeit läuft eine Anfrage an die teilnehmende hbz-Verbundbibliothek der AG Musik.

Fälle zu Werken der Musik werden per E-Mail an gnd-redaktion@hbz-nrw.de geschrieben und von der hbz-GND-Redaktion weitergeleitet, sobald eine Musikredaktion gefunden wurde.

hbz, 11.07.202313.07.2023 (3. Webkonferenz)

3. Webkonferenz am 13.07.2023

Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise.

hbz, 27.07.2023

015: Bauwerke außerhalb eines Ortes - erledigt

gib


Marksburg
(DE-588)4100529-6

Baunhöller Mühle / Emmelshausen
(DE-588)1178162583

Nach RSWK  $ 730, 2 werden Bauwerke außerhalb eines Ortes angesetzt, hier fehlt eine genauere Definition von "außerhalb eines Ortes". Früher wurde dies auf die bebaute Fläche eines Ortes bezogen (z.B. die Marksburg, nicht ortsgebunden), heute werden durch Google Maps und den Adressangaben auf der Homepage immer mehr Bauwerke ortsgebunden angesetzt, da die Definition von "ortsgebunden" mit "auf der Gemarkung" gleichgesetzt wird  (z.B. Baunhöller Mühle / Emmelshausen, die weit außerhalb von Emmelshausen in einem Tal liegt).


LBZ Koblenz,
Collin 21.03.2023


Ergebnis der GND-JIRA-Telko am 06.06.2023:

Es gilt weiterhin:

Unter ortsgebundenen Bauwerken werden Bauwerke innerhalb der bebauten Fläche eines Ortes verstanden.

Außerhalb des Ortes heißt außerhalb der Bebauung oder der bebauten Fläche.

Dieser Hinweis wird in die EH-S-01 aufgenommen.

(Quelle: GND-242)

hbz, 12.06.202313.07.2023 (3. Webkonferenz)

3. Webkonferenz am 13.07.2023

Das Ergebnis der GND-Jira-Telko wird vorgestellt und es gibt keine weiteren Rückfragen.

hbz, 27.07.2023

016: Ländercode bei nicht mehr bestehenden Körperschaften des Deutschen Reiches

k...

Bedburger Naturbühne

(DE-588)1289298556

Trotz langer Auseinandersetzung mit dem Ländercodeleitfaden sind mir dessen Regelungen zu nicht mehr bestehenden Körperschaften unklar.

Ich habe den Satz "Bedburger Naturbühne" (datb 1913-1924) neu angelegt.
Das ist ähnlich wie das im Leitfaden genannte Beispiel "Gebrüder Alsberg" (datb 1921-1933).

Für die Formalerschließung bzw. den Teilbestand "f" ist der Code XA-DXDE als zusätzlicher Code zugelassen und wäre diesem Fall zu vergeben. Die Ländercodes für die FE wären also laut Leitfaden für solche Fälle sowohl XA-DXDE als auch XA-DE-NW.

Aber was mache ich in einem reinen SE-Datensatz? Genügt XA-DE-NW oder brauche ich zusätzlich XA-DE (XA-DXDE ist ja nicht zugelassen)?
Ich habe mich im vorliegenden Fall für XA-DE und XA-DE-NW entschieden.

Hypothetisch: Wenn ich einen KF-Satz einer vor 1945 aufgelösten Körperschaft zum KS-Satz aufarbeite (der Satz hat also die Ländercodes XA-DXDE und XA-DE-NW), darf ich XA-DXDE stehen lassen, oder müsste ich es löschen? Müsste ich zusätzlich XA-DE ergänzen?

(Ich war auch unsicher, was ich in 551 als geow vergebe. Deutschland (4011882-4)? Deutsches Reich (2008993-4)? Da man in den 5XX-Feldern den jeweils zeitlich zutreffenden Satz verwenden soll, wäre es Deutsches Reich. Da allerdings das Geografische Wirkungsgebiet nur von der Sacherschließung genutzt und vergeben wird, wäre Deutschland logischer. Analog zu anderen Fällen habe ich mich für "Deutschland" entschieden.)


ULB Bonn, Kneissl, 12.05.2023

Laut Ländercodeleitfaden S. 9:

"Nicht mehr existierende Körperschaften und Konferenzen bekommen, wenn möglich, den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes gemäß ISO 3166-3 und den aktuellen Code (ISO 3166-1 bzw. ISO 3166-2 gemäß der getroffenen Auswahl)."

Wir legen diesen Satz für die Sacherschließung so aus, dass der historische Ländercode nur angegeben wird, wenn er in der ISO 3166-3 vorkommt. Dies trifft für XA-DE nicht zu.

Ein Beispiel dazu haben wir in der EH-A-05 gefunden. Dort ebenfalls das Beispiel "Gebrüder Alsberg", dieses Mal mit TBK "f" und "s". Auch hier sind in der GND-Version in Feld 043 XA-DXDE und XA-DE-NW angegeben. Die aktuelle GND-Aufnahme wurde in "Gebrüder Alsberg (Köln)" geändert, enthält allerdings immer noch die gleichen Ländercodes wie in dem vorher genannten Beispiel (GND-ID 217752-3).

Bei Ihrem hypothetischem Beispiel hatten Sie auch noch nach der Vergabe der korrekten Namensform in 551 als "geow" gefragt.

In ELF zu 551 steht ganz klar:

"Dabei ist immer darauf zu achten, dass die zu dem Zeitpunkt gültige Namensform als Verknüpfung gewählt wird."

Daher würden wir hier "Deutsches Reich" wählen.

Wie ist die Praxis in den übrigen GND-Level-1-Bibliotheken?

hbz, 21.06.202313.07.2023 (3. Webkonferenz)

Danke noch mal!

Kleine Ergänzung zur Angabe in 551 geow. Im Datensatz "Deutsches Reich" habe ich noch folgenden Hinweis gefunden:

"Sacherschließung: Dieser Datensatz wird bei der Titelerschließung nur in der Formal-, aber nicht in der Sacherschließung verwendet. Dokumente zu dieser Gebietskörperschaft werden in der Sacherschließung mit dem Schlagwort „Deutschland“ und der Zeitangabe erschlossen. Die Verwendung des Datensatzes innerhalb der Normdaten entspricht der Praxis der Formalerschließung (mit Ausnahme der Elemente des ehemaligen Mehrgliedrigen Oberbegriffs)."

→ die geow-Angabe in 551 ist ja, soweit ich weiß, Teil des ehemaligen Mehrgliedrigen Oberbegriffs, d.h. hier greift die "Ausnahme". Allerdings weiß ich nicht, was genau mit "Praxis der Formalerschließung" und somit mit der davon abweichenden "Ausnahme" gemeint ist. Vermutung: Die Praxis der Formalerschließung ist, den zum Zeitpunkt gültigen Namen zu verwenden, d.h. die Ausnahme wäre, es hier nicht zu tun, sondern doch "Deutschland" zu verknüpfen?

ULB Bonn, Kneissl, 13.07.2023










Ergänzung aus Münster:

Wir verwenden den Ländercode in solchen Fällen auch wie oben vom hbz beschrieben, also XA-DXDE + XA-DE-NW.

Der Benutzungshinzweis beim Datensatz "Deutsches Reich" bezieht sich auf die Verwendung als Schlagwort.

ULB Münster,
Andrea Coners,
27.07.2023

3. Webkonferenz am 13.07.2023

Zur Frage: Bezüglich dem Ländercode XA-DE bei nicht mehr bestehenden Körperschaften im Bereich der Sacherschließung wird entschieden, dass dieser nicht angegeben wird.

Zur Sicherheit wird dazu bei der DNB angefragt.

Zur Frage: 551 $4 geow Deutsches Reich vs. Deutschland: Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden. In der GND gibt es dazu unterschiedliche Stände. Diese Frage wird an die DNB weitergeleitet.

hbz, 27.07.2023

In der GND-JIRA-Telko gab es zur Frage der Ländercodes eine lebhafte Diskussion. Hier die Teilergebnisse:

Ländercode XA-DE

Bei nicht mehr bestehenden Körperschaften des dritten Reiches, die nur in der SE verwendet werden, wird nicht automatisch XA-DE als SE-Variante für XA-DXDE vergeben. Es wird beim aktuellen Code grundsätzlich der "engere Code" (Bundesland) angegeben. Nur wenn die Körperschaft gleichzeitig einen inhaltlichen Bezug zu ganz Deutschland hat, wird zusätzlich XA-DE angegeben.

Für den Datensatz "Bedburger Naturbühne" (DE-588)1289298556 heißt das, dass die Vergabe nur des aktuellen Codes "XA-DE-NW" korrekt ist.

Bei der grundsätzlichen Verwendung von XA-DXDE ging die Meinung der DNB mit einem Teil der teilnehmenden Verbünde auseinander.

DNB: XA-DXDE wird laut Ländercodeleitfaden 2.2. (Körperschaften) und 2.3.1 (Geografika) nur für Körperschaften/Geografika vergeben, die bis 1949 bestanden haben (z.B. 1920-1933). Nicht für Körperschaften, deren Bestehenszeit im Deutschen Reich angefangen hat und die auch nach dem Ende des Deutschen Reiches weiterbestanden haben (z.B. 1920-1955).

Hierzu konnte noch keine Einigung erzielt werden. Die DNB setzt jetzt eine Wiki-Seite auf und dokumentiert dort die vergangenen Beschlüsse zur Vergabe der Ländercodes. Es soll dokumentiert werden, was in der Vergangenheit als Zweck der Ländercodes definiert wurde (in FE und SE). Anschließend soll eine Einigung erzielt werden, was weiterhin bzw. zukünftig als Zweck/Aussage/Funktion der Ländercodes angesehen wird. Möglicherweise ist die unterschiedliche Auffassung in der Vergabe von XA-DXDE in den unterschiedlichen Bedürfnissen der Teilbereiche FE und SE begründet.

551 $$4 geow

Hier war die Auffassung der DNB ganz klar, dass sich die Aussage im ELF 551 "Dabei ist immer darauf zu achten, dass die zu dem Zeitpunkt gültige Namensform als Verknüpfung oder als Textstring gewählt wird" nur auf Personennamenssätze bezieht.

Für den Datensatz "Bedburger Naturbühne" (DE-588)1289298556 heißt das, dass als "geow" "Nordrhein-Westfalen" angegeben werden muss.

Eine Präzisierung des ELF 551 ist nicht mehr vorgesehen. Vielmehr soll bei der im Aufbau befindlichen "GND-Dokumentation" ein Hinweis eingefügt werden.

hbz, 12.10.2023

Huch, da habe ich ja was ausgelöst. Vielen Dank noch mal!

Ländercode

Das mit dem Ländercode ist jetzt verstanden, dann verwenden wir in solchen Fällen XA-DE-NW.

551 $$4 geow

Die pauschale Aussage der DNB, dass sich die Verwendung der zum Zeitpunkt gültigen Namensform in 551 nur auf Personendatensätze bezieht, verwirrt mich nun aber sehr. Ich habe das immer so interpretiert, dass in allen Satzarten zeitlich zutreffende bzw. vom Sachzusammenhang zutreffende Datensätze verknüpft werden. Z.B. auch beim Sitz einer Körperschaft/dem Veranstaltungsort einer Konferenz der zeitlich zutreffende Name (z.B. ggf. Karl-Marx-Stadt statt Chemnitz, Bombay statt Mumbai etc. So steht es sowohl in Unterlagen des hbz als auch des obv).

Wobei vielleicht "geow" einfach ein Sonderfall ist, da das aus dem ehemaligen mehrgliedrigen Oberbegriff stammt. Es läuft wieder darauf hinaus, dass uns die nicht existierende EH-K-07 fehlt, auf die die aktuelle RSWK für Wirkungs- und Sitzort etc. verweist.

ULB Bonn, Kneissl, 24.11.2023

5. Webkonferenz am 17.04.2024

Die Frage ist weiterhin noch offen und wird weiterhin in der GND-Jira-Telko geklärt, da die Handhabung so unterschiedlich ist.
hbz, 17.07.202417.04.2024 (5. Webkonferenz)

017: Splits bei ehemals selbstständigen Ortsteilen, da sich der HZ ändert - erledigt


Zell / Donnersbergkreis
(DE-588)1037716558

Zell / Landkreis Kirchheimbolanden
(DE-588)1284895912

Zell / Verbandsgemeinde Göllheim
(DE-588)1289448620

 

Hier handelt es sich um einen ehemals selbständigen Ortsteil der Gemeinde Zellertal. Der Name des Ortes und der Status ändert sich vor der Eingemeindung nicht, allerdings die administrativ übergeordneten Gebietskörperschaft, die als HZ verwendet wird, bzw. die Angabe des Fettdrucks im Ortsmüller.

Ist dies wirklich ein Grund zu splitten? 

Die Arbeitsanleitung "Geografische Namen – Namensbildung und Angabe im Ortsmüller" liefert keinen Hinweis dazu, wie man verfahren soll, falls sich der verwendete HZ ändert. 

Die Rangfolge der Nachschlagewerke gibt an, dass der Ortsmüller in der jeweils neuesten Fassung verwendet werden soll.  

Da in Rheinland-Pfalz Landkreise immer wieder zusammengelegt und neu benannt wurden, müsste sich dieses Splitten auch auf alle selbständigen Orte beziehen, bei denen im HZ ein Landkreis verwendet wird.




LBZ Koblenz,
Collin 06.06.2023

In EH G-06 steht hierzu folgendes:

Ändert sich der identifizierende Zusatz, führt das nicht zu einem Split (analog 11.13.1.3).
Die Namensform mit dem geänderten identifizierenden Zusatz wird die bevorzugte Namensform. Die Namensform mit dem früheren identifizierenden Zusatz wird als abweichender Name erfasst.

ULB Münster,

Andrea Coners

19.06.2023

17.04.2024 (5. Webkonferenz)

Wir stimmen Frau Coners zu. Frau Collin hat allerdings noch eine entsprechende Mailbox-Anfrage zu Datensatz (GND-ID 1037716558) an DE-1-GKD gestellt. Hier sind wir ebenfalls auf die Antwort gespannt.

hbz, 21.06.2023

Liebe KollegInnen, ich bräuchte nochmal ihre Hilfe (herzlichen Dank Frau Coners für ihre Antwort vom 19.6., die ich als Erläuterung zum meinem Antrag an DE-1-GKD angehängt habe.) Inzwischen sind die Splits wieder rückgängig gemacht worden, allerdings auf die Ansetzung "Zell / Verbandsgemeinde Göllheim" zusammengeführt. Ich habe bisher immer den Landkreis als HZ verwendet, finde allerdings in EH-G-02 nur den Hinweis: ... dient der Name der nächstübergeordneten geografischen Einheit der Unterscheidung. Verwaltungseinheiten werden dabei gegenüber Landschaftsnamen bevorzugt.

"Nächstübergeordnet" ist in RLP die Verbandsgemeinde, dann erst kommt der Landkreis. Kann ich mich hier auf den Ausdruck "unüblich" beziehen oder gibt es noch eine treffendere Regel? 

Zur Erläuterung: ich habe mit DE-1-GKD zu einem dubletten KF-Satz gemailt, dabei ist die Frage nach den gesplitteten, verknüpften Ortsansetzungen aufgetaucht.

LBZ Koblenz,
Collin, 26.06.23

Nachtrag: DS ist korrigiert, jetzt mit HZ des Landkreises, HZ mit Verbandsgemeinde wurde gelöscht

LBZ Koblenz,
Collin, 03.07.2023

5. Webkonferenz am 17.04.2024

Die Frage wurde bereits in der 4. Webkonferenz kurz besprochen. Der Datensatz ist bereits korrigiert und die Frage hiermit geklärt.

hbz, 17.07.2024

018: Ansetzung des niederländischen Präfixes "ten" in Personennamen - erledigt

piz

EH-P-05 vs.  RDA , Anhang F.11.3

In der EH-P-05 steht auf Seite 3-4 (von 15) zu den niederländischen Präfixen „für deutsche oder in einem deutschsprachigen Land lebende Personen“ folgendes: „Wenn der Name deutscher oder niederländischer Herkunft ist und das Präfix aus einer Verschmelzung eines Artikels mit einer Präpositionbesteht, erfassen Sie das Präfix als erstes Element“ und das 3. Beispiel lautet „Ten Cate, Maria“.

In der RDA , Anhang F.11.3 steht jedoch: Wenn der Nachname niederländischen Ursprungs ist und das Präfix "ver" ist, erfassen Sie das Präfix als erstes Element. Andernfalls erfassen Sie den Teil, der dem Präfix folgt, als erstes Element. Das 5. Beispiel lautet: „Brink, Jan ten“. Hierbei ist offenbar egal, welche Nationalität die Person hat und wo sie lebt, es geht nur um die Herkunft des Namens. 

Was ist nun korrekt? Es wird ja wohl nicht noch unterschieden, ob man mit dem Namen niederländischer Herkunft in Deutschland lebt oder nicht - oder??

Nachtrag: Offenbar macht es doch einen Unterschied, wo die Person mit dem niederländischen Namen lebt bzw. herkommt, habe dazu noch einen ähnlichen Fall aus 2014 in diesem Wiki unter Personennamen  (hier: Präfixe, Frage Nr. 1) gefunden. Offenbar hat sich seitdem nichts daran geändert.


ULB Münster, Jasper, 02.11.2023

Wie Sie bereits nachträglich auf der Wiki-Seite "Fragen zu RDA Normdaten - Personennamen" unter Frage 1 "Präfixe & Patronyme" gefunden haben, ist es richtig, dass es einen Unterschied macht, wo die Person mit niederländischem Namen lebt, welche Nationalität sie hat und in welcher Sprache sie veröffentlicht. Diese Kritierien sind maßgeblich für die Auswahl des richtigen Anhangs in RDA F. Die Herkunft des Namens ist zweitranging. Siehe EH-P-05 Seite 1:

" ... Entscheidend für die Festlegung der Erfassung von Namen mit separat geschriebenen Präfixen sind die Konventionen, die in der Sprache der Person oder des Landes gelten, in dem die Person wohnt oder tätig ist. Dafür gibt es im Anhang F.11 Regeln für eine Reihe von Sprachen und Sprachengruppen. Die Regeln für die Sprache des Namens sind nachrangig anzuwenden; s. dazu unten.

Die folgenden Aussagen gelten für alle Fälle:

    • Wenn ein Nachname einen Artikel oder eine Präposition oder eine Kombination von beidem enthält, erfassen Sie als erstes Element den Namenteil, der normalerweise in alphabetisch geordneten Verzeichnissen in der Sprache der Person oder dem Land, in dem sie wohnt odertätig ist, als erstes Element verwendet wird."

Dementsprechend wäre im vorliegenden Fall die korrekte Stelle im RDA-Anhang F: F.11.6 Deutsch:

"Wenn der Name deutschen oder niederländischen Ursprungs ist und das Präfix aus einer Verschmelzung eines Artikels mit einer Präposition besteht, erfassen Sie das Präfix als erstes Element.

Beispiel: Ten Cate, Maria"

Dies entspricht dem Text aus EH-P-05 Seite 3:

"Für deutsche oder in einem deutschsprachigen Land lebende Personen gilt folgende Regelung:

    • Wenn der Name deutscher oder niederländischer Herkunft ist und das Präfix aus einer Verschmelzung eines Artikels mit einer Präposition besteht, erfassen Sie das Präfix als erstes Element."

hbz, 22.11.2023

17.04.2024 (5. Webkonferenz)

5. Webkonferenz am 17.04.2024

Info zur Vorgehensweise zur Kenntnis genommen.

hbz, 17.07.2024

019: Praxis-Update RDA DACH - erledigt

Ab wann gelten die Änderungen aus dem Praxis-Update RDA DACH, z.B. dass katholische Pfarreien nicht mehr normiert angesetzt werden? Gilt das bereits, da im GND-Wiki bei den entsprechenden drei Erfassungshilfen EH-K-15 bis EH-K-17 schon darauf verwiesen wird?



ULB Bonn, Kneissl, 24.11.2023

Die Änderungen gelten für alle Verbünde individuell ab dem Zeitpunkt nach den jeweiligen Praxis-Update RDA DACH-Veranstaltungen. Die DNB steigt am 01.12.2023 auf RDA DACH um. Daher steht auf der Übersichtsseite zu den Erfassungshilfen bei den genannten Erfassungshilfen bereits jetzt schon der (DNB-)Vermerk "Änderungen beachten gemäß Praxis-Update RDA DACH". Dies weist m.E. auch darauf hin, dass diese Erfassungshilfen nicht weiter aktualisiert werden, sondern in RDA DACH eingearbeitet wurden.

hbz, 24.11.2023

28.11.2023 (4. Webkonferenz)

4. Webkonferenz am 28.11.2023

Info zur Vorgehensweise zur Kenntnis genommen.

hbz, 08.12.2023

020: EH für fortlaufende Werke, z.B. Zeitschriften

Auf dieser Webseite https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=106927515 hat es früher angeblich eine eigene Erfassungshilfe für fortlaufende Werke gegeben, die jetzt fehlt. Einige Beispiele für Zeitschriften sind zwar jetzt in EH-W-01 Werke allgemein enthalten, aber leider gibt es in EH-W-01 keine weiteren expliziten Erläuterungen zu der Ansetzung von Zeitschriften als Werk.






ULB Düsseldorf, von Gumpert, 29.11.23

Tatsächlich befinden sich diese Informationen in den Anwendungsbestimmungen auf der hbz-Webseite Anwendungsbestimmungen als AWB-W03 Literarische Werke, fortlaufende Sammelwerke mit Stand 24.02.2012, außerdem auf der DNB-Webseite https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=57901163. Lt. Auskunft von Frau Unkhoff-Giske sollten die Inhalte der AWBs allerdings in die späteren Erfassungshilfen und Erfassungsleitfaden eingeflossen sein. Tatsächlich gebe es zwar im neuen RDA-DACH-Stand Hinweise auf die Erfassung von fortlaufenden Ressourcen, allerdings nicht in dem gleichen Umfang wie in der besagten AWB-W03. Frau Unkhoff-Giske wird das Thema Aktualität/Aktualisierung der AWB in der FG Erschließung ansprechen.

ULB Düsseldorf, Pflughaupt, 05.12.23


4. Webkonferenz am 28.11.2023

Als Nachtrag ins Protokoll aufgenommen. Frau Unkhoff-Giske bringt die Frage in die FG Erschließung ein.

hbz, 08.12.2023

Kurz ein Bericht aus der Praxis bei uns: Mir ist keine Erfassungshilfe speziell zu Zeitschriften bekannt, seit ich 2019 im Bereich GND arbeite. Die Angaben in der AWB-03 sind ja fast alle obsolet, da nach RDA bei wesentlichen Titeländerungen gesplittet wird.
Aber es sind an sich mehr oder weniger alle Informationen in den aktuellen Regelwerken auffindbar. Wann bei fortlaufenden Ressourcen ein neuer normierter Sucheinstieg und somit ein neuer GND-Satz notwendig ist, regelt u.a. (Original-Toolkit-)RDA 6.1.3.2.2 (+ D-A-CH AWR) bzw. RDA 2.3.2.13.1 (+ D-A-CH AWR). 
In RSWK § 708 10. finden sich einige Hinweise zum GND-Satz bei fortlaufenden Ressourcen (u.a. zum instanziellen Oberbegriff).

ULB Bonn, Kneissl, 22.12.2023

5. Webkonferenz am 17.04.2024

Die vorläufige Antwort von Frau Unkhoff-Giske:

  • Die Frage wird noch in die FG E eingebracht, da die Tagesordnungen bisher zu voll waren
  • Es gibt keine aktuelle 1:1 Dokumentation zu „AWB-W-03“
  • AWB-W-03 sollte nicht mehr benutzt werden, da die Regelungen zum Teil nicht mehr gültig sind
  • ein entsprechender Hinweis könnte die DNB evtl. ergänzen

AWB-W03 Literarische Werke, fortlaufende Sammelwerke

RDA DACH STA-Notation

Inhalt

Entitätencode

GND-EC-WIT

Entitätencodierung Werk

Satzart

GND-SA-U

Satzart Werk

Bevorzugte Bezeichnung

RDA-E-W010

Bevorzugter Titel eines Werks

Abweichende Namensform

RDA-E-W015

Abweichender Titel eines Werks

In Beziehung stehende Datensätze

GND >  Datenfelder


Beispiele

z.B.

GND-DF-BEZIEHUNG-ZU-WERK

Datenfeld „Beziehung zu einem Werk“, siehe Beispiele unter „Relationstyp

Hilfreich sind natürlich außerdem die Ressourcentyp-Beschreibungen für die fortlaufenden Ressourcen (einfache Titelaufnahme für die monografische Reihe und einfache Titelaufnahme für eine Zeitschrift) sowie die Allgemeines-Beschreibung „Werk“ > Normierter Sucheinstieg bei fortlaufenden Ressourcen.


Erfassungshilfen allgemein

Letzter Stand ist, dass die Erfassungshilfen auf der STA-Plattform übertragen und weitergeführt werden.

hbz, 17.07.2024

17.04.2024 (5. Webkonferenz)

021: Hoch- und tiefgestelle Zahlen

Wie geht man mit hoch- oder tiefgestellten Zahlen um, z.B. in Körperschaftsnamen oder Namen von Preisen (Sachbegriffe)? In RDA sowie RSWK gibt es nur vage Hinweise, dass man die Zahlen entsprechend der Vorlage hoch-/tiefgestellt übertragen soll bzw. kann, "sofern dies möglich ist" bzw. "wenn der Zeichenvorrat es zulässt". Jedoch habe ich leider weder im hbz- noch im DNB-Wiki eine Information gefunden, ob das nun in der GND "möglich" ist oder nicht. Da es zumindest keine Fehlermeldung gab, habe ich das so umgesetzt (u.a. bei (DE-588)1321150881), bin mir aber nicht sicher, ob das so korrekt ist.


ULB Bonn, Kneissl, 20.02.2024

Den konkreten Fall hatten wir zwar noch nicht, würden aber gemäß RSWK § 314 RSWK, Punkt 2. f) verfahren: "Hoch- und tiefgestellte Ziffern und Buchstaben werden auf die Grundlinie gesetzt..." , zumal wir keine Hochstellzahlen auf der Tastatur haben (so machen wir es mit hoch-/tiefgestellten Zahlen in Titeln im übrigen auch) .   

ULB Münster, Christiane Jasper,
22.02.2024


Ich denke schon, dass die Erfassung von hoch- und tiefgestellten Zahlen in der GND möglich ist. Auf unserer Tastatur ist mit der Tastenkombination ALT GR und 2 bzw. ALT GR und 3 die Erfassung der hochgestellten Zahlen 2 und 3 möglich, abgesehen von der Benutzung der Windows-Zeichentabelle in Alma. Zumindest ein (weiteres) Beispiel habe ich auch noch in der GND gefunden: (DE-588)1045617911 a²galerie. Mir stellt sich eher die Frage nach der Indexierung der hochgestellten Zahl: in Alma werden sowohl Titel- als auch GND-Satz mit (beispielsweise) "a2galerie" gefunden; wird "a²galerie" gesucht, wird die hochgestellte Zahl offenbar als blank indexiert. In Primo VE wird der Titelsatz nur mit a²galerie gefunden, nicht jedoch mit a2galerie.

Ich würde daher bis zur abschließenden Klärung durch das hbz auch wie Frau Jasper bei der Erfassung auf der Grundlinie bleiben.

UB Trier, Unkhoff-Giske, 28.02.2024


5. Webkonferenz am 17.04.2024

Die Frage wurde an die DNB weitergegeben.

Die Regel RSWK § 314 RSWK, Punkt 2. f bei Körperschaften ist nicht anwendbar. Der Name der Körperschaft wird der Informationsquelle entnommen und die bevorzugte Benennung wird -wenn technisch möglich- 1:1 übernommen. Dabei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Bibliothekssysteme gibt und die Indexierung unterschiedlich geführt wird. Damit die Suchabfrage über alle Systeme möglich ist, sollten alle möglichen Variationen unter den abweichenden Namen eingetragen werden. Zum Beispiel Hoch- und tiefgestellte Zahlen und Buchstaben werden auf Grundlinie gesetzt und mit Leerzeichen dargestellt.

hbz, 17.07.2024

17.04.2024 (5. Webkonferenz)

022: Automatische generierte Schlagwörter


Nur eine Frage in der Hoffnung nichts übersehen zu haben: wie ist der Stand bei den automatisch generierten Schlagwortfolgen? Nach dem Alma-Umstieg stünden die 6xx MARC-Felder und MARC 883 zur Verfügung, aber es fehlt noch an der Umsetzung der ASEQ-Felder 950 und 951 - richtig? (Mein) letzter Stand siehe 8. Telefonkonferenz der EG Erschließung am 26.08.2021, TOP 3. Zur Auslieferung der maschinell ermittelten Schlagwört der DNB siehe Datendienst Änderungen im Format MARC 21 für Titeldaten ab 12. September 2017, Punkt 2.3

UB Trier, Unkhoff-Giske, 07.03.2024


5. Webkonferenz am 17.04.2024

Die Frage wurde intern weitergeleitet, aber abwesenheitsbedingt verzögert sich die Beantwortung.

hbz, 17.07.2024

17.04.2024 ( 5. Webkonferenz)

023: Umgang mit dem Praxis-Update RDA DACH bei Pfarreien

kir; kiv

Durch das Praxis-Update RDA DACH werden die katholischen Pfarreien zukünftig ja nicht mehr normiert angesetzt, sondern nach den normalen Regeln. Bisher wurden diese Pfarreien durch die Normierung kaum gesplittet, nun wird es vermutlich zu mehr Splits kommen. Gibt es dazu bestimmte Handlungsempfehlungen? Sehe ich es richtig, dass "Pfarrei bzw. Pfarre, Kirchengemeinde bzw. Kirchgemeinde und Pfarramt werden als Synonyme behandelt" aus der EH-K-16 nicht mehr gelten wird? Sollen wir also "streng" splitten, auch für frühere Zeitstufen, wenn wir in älteren zu erschließenden Medien einen anderslautenden Namen finden, der nach RDA eine Namensänderung ist? Oder soll man lieber restriktiv mit Splits umgehen? 
Soll der früher normierte Name in 410 mit dem Hinweis "normiert bis 2023" in $$9 v: bei Splits nur in den Datensatz der jüngsten Zeitstufe aufgenommen werden oder auch in ältere Zeitstufen?

Gibt es bei evangelischen Gemeinden Änderungen? Ich finde dazu jetzt auf die schnelle gar keine Aussage in der EH-K-16, aber auch hier war es in der Praxis und laut den Beispielen bisher so, dass Gemeinde, Kirchengemeinde, Pfarramt etc. als Synonyme angesehen wurden. Gilt das weiterhin?




ULB Bonn, Kneissl, 17.04.2024






Liebes hbz (ich markiere mal Ramona Schwind ), könnte man die Beantwortung der Fragen 23 und 25 eventuell vorziehen? Mir erscheint es ziemlich dringend, zu klären, wie mit dieser Regelwerksänderung in der Praxis umgegangen werden soll und welche Teile der EH-K-16 und EH-K-17 noch angewendet werden sollen und welche nicht. Insbesondere der auch von Frau Jasper erwähnte Umgang mit oft zahlreichen abweichenden Namen in den Datensätzen, die nun je nach Auslegung nach RDA nicht mehr gestattet sind.

Könnten Sie das vielleicht ermitteln oder ggf. bei der DNB-GND-Redaktion nachfragen? Vielen Dank schon mal.

ULB Bonn, Kneissl, 03.07.2024


5. Webkonferenz am 17.04.2024

Die Frage wurde kurz vor der Webkonferenz eingereicht und konnte daher nicht mehr behandelt werden und wird schnellstmöglich bearbeitet.

hbz, 17.07.2024

17.04.2024 (5. Webkonferenz)
Abwesenheitsbedingt verzögerte sich die Bearbeitung. Die Frage wurde nach interner Klärung an die DNB weitergegeben.

hbz, 22.08.2024


Gibt es hierzu inzwischen eine Antwort der DNB? Dieses Thema erscheint mir weiterhin dringend.

ULB Bonn, Kneissl, 18.10.2024


Antwort der DNB (Esther Scheven) siehe Datei Territorialpfarreien-Fragen-UB-Trier-AntwortDNB-2024-11-21, 1. Fragenkomplex.

UB Trier, Unkhoff-Giske, 26.11.2024


Vielen Dank, Frau Unkhoff-Giske! Das beantwortet erst einmal unsere Fragen.

ULB Bonn, Kneissl, 31.01.2025


024: Umgang mit "Kreuzwegen"

gib; wit

Da es weder in der EH-S-06-1 noch in der EH-W-07 ein konkretes Beispiel für einen Kreuzweg gibt, möchte ich nachfragen, ob Kreuzwege nun generell als ortsgebundene Bauwerke oder als Werke mit geistigem Schöpfer behandelt werden sollen. Bislang wurden in der GND Kreuzwege überwiegend als Werke mit geistigem Schöpfer erfasst (61 TS-1-Sätze). Es sind jedoch auch einige Gegenbeispiele als ortsgebundene Bauwerke vorhanden (16 GS-1-Sätze, davon jedoch nur 4-5 "reine" Kreuzwege). Daneben gibt es noch 7 HS-Sätze, die zur Zerlegung in den jew. Ort und den Begriff "Kreuzweg" auffordern. Eine Kollegin hatte zuletzt an einem eigentlich als Werk angelegten Satz eine Mailbox der DNB gefunden, die um Ansetzung als ortsgebundenes Kunstwerk bat. Generell macht dies ja auch Sinn, da Kreuzwege doch eigentlich an Ort und Stelle verbleiben. Konkret hatte ich jetzt ein aus 14 Stelen bestehendes (Schmiede-)Kunstwerk anzumelden, über dessen Satztyp ich mir nicht ganz im Klaren bin.



ULB Münster, Jasper, 10.05.2024



Zufällig habe ich ebenfalls gerade einen Kreuzweg bzw. ein als Kreuzweg bezeichnetes Kunstwerk zum Anlegen und schließe mich daher interessiert der Frage an. 

Bei mir geht es um einen Kreuzweg aus Gemälden, die in einem Kirchenbau hängen. Nach RSWK § 723 "Zu den ortsungebundenen Kunstwerken zählen auch Werke der Wand- und Deckenmalerei, Mosaiken und bewegliche Ausstattungsgegenstände von Bauwerken sowie Werke aus dem Bereich der Land-art" wäre ich jetzt spontan davon ausgegangen, dass Kreuzwege in Kirchen ortsungebunden sind und mit dem Entitätencode wit angelegt werden. Aber vielleicht sind Kreuzwege im Freien auch noch mal etwas anderes.

ULB Bonn, Kneissl, 03.07.2024


Die Definition im Wörterbuch für Kreuzweg in der katholischen Kirche ist eine bildliche oder plastische Darstellung des Kreuzesweges in vierzehn Stationen in einer Kirche oder im Freien, die von den Gläubigen betend abgeschritten werden. Davon ausgehend entscheidet man sich für den entsprechenden Entitätencode wit oder gib. 

Hat man Kreuzwege als Graphik-, Gemälde- oder in Gebäuden untergebrachte Plastikzyklen, wird der Datensatz unter wit erfasst (siehe EH-W-07 Werke der bildenden Kunst).

Kreuzwege in Form von Bauwerken, Großplastiken, Grab- und Denkmälern innerhalb oder außerhalb eines Ortes, werden unter gib erfasst (siehe EH-S-06-1 Bauwerke, Großplastiken, Grab- und Denkmäler).

Wir schätzen die in der Anfrage erwähnten 61 TS-1-Sätze, sind als Tu-Sätze gemeint. Werke mit geistigem Schöpfer werden mit dem Entitätencode wit behandelt.

Die Ts-Sätze (Pica) haben wir uns stichprobenartig angeschaut und diese Satzart beschreibt eher die Begriffe zum Thema Kreuzweg in der katholischen Kirche. Meistens geht es um die Andachtsform, bei welcher der Leidensweg Christi in mehreren Stationen betend nachvollzogen wird.

Die erwähnten Hinweissätze, die in WinIBW zu finden sind, stammen noch aus der SWD und entsprechen nicht den RDA Anforderungen.

Vermutlich geht es bei dem als Werk angelegten Satz mit der Mailbox um den  Haldenkreuzweg (gnd/1328419150). Der Kreuzweg besteht aus 14 Stelen, aufgestellt auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Westfalen in Ahlen. Somit steht eine Großplastik aus mehreren Objekten auf dem Territorium der Stadt Ahlen und wird als ortsgebundenes Bauwerk behandelt.

hbz, 17.09.2024


Vielen Dank, das hilft ja schon insofern weiter, als dass man weiß, dass es keine Einheitlichkeit für Kreuzwege gibt, sondern in erster Linie geschaut werden muss, ob der Zyklus in einem Gebäude steht/hängt oder eben draußen aufgestellt wurde.

Für das beschriebene Beispiel, den "Haldenkreuzweg" (gnd/1328419150), stellt sich mir allerdings die Frage, ob es sich hier wirklich um ein "ortsgebundenes Bauwerk" handelt, denn dann müsste er ja "innerhalb der bebauten Fläche eines Ortes" sein. Der Kreuzweg liegt zwar auf einem zur Stadt Ahlen gehörenden Gebiet, aber tatsächlich "außerhalb der Bebauung oder der bebauten Fläche", (vgl. Punkt 15 dieser Liste).

ULB Münster, Jasper, 19.09.2024


025: Umgang mit dem Praxis-Update RDA DACH bei Klöstern

kir

Analog zur Frage Nr. 23 von Herrn Kneissl zu den früheren Namen von zuvor normiert angesetzten Pfarreien stellte sich nun bei uns die Frage von früheren Namen von bislang normiert angesetzten Klöstern und Stiften. Aktueller Fall: Eine bislang normiert als "Stift XY" angesetzte Körperschaft wird nun gemäß der neuen Regel nach Impressum und Vorlage unter der von ihr selbst gewählten Namensform als "Kloster XY" angesetzt. Die alte normierte Form wird als zusätzlicher Sucheinstieg mit dem Vermerk "normiert bis 2023" im Unterfeld $v erfasst. Was ist aber mit den anderen früheren Bezeichnungen? Zuvor war das Kloster in diesem Fall ein Prämonstratenserstift, was es offenbar nicht mehr ist. Kann man die ganzen alten abweichenden Bezeichnungen (Prämonstratenserstift XY etc.) im Satz drinlassen, muss man sie rausnehmen oder muss man noch ermitteln, wann die Umbenennung erfolgte und dann den Satz splitten? Das wäre aber sehr aufwändig.


ULB Münster, Jasper,

28.06.2024


Abwesenheitsbedingt verzögerte sich die Bearbeitung. Die Frage wurde nach interner Klärung an die DNB weitergegeben.











hbz, 22.08.2024













Antwort der DNB (Esther Scheven) siehe Datei Territorialpfarreien-Fragen-UB-Trier-Antwort-DNB-2024-11-21, 2. Fragenkomplex.

UB Trier, Unkhoff-Giske, 26.11.2024


026: Frage zu ungenauen Geburts- und Sterbeorten von Personen

piz

Offenbar ist es (laut Reklamation der DNB, s. Mail von Frau Schwind an die alma-kat-Liste vom 25.06.24) nicht erlaubt, ein Land als Geburtsort (und somit vermutlich auch als Sterbeort) in 551 einzutragen. In der Regel macht dies ja auch wenig Sinn und in der EH-P-01 steht zum "Land, das mit einer Person in Verbindung steht" der Hinweis, dass dieses ausschließlich in 043  erfasst wird und darüber hinaus ggf. noch als "ortw". Vermutlich ist daraus im Umkehrschluss abzuleiten, dass ein Land nicht als "ortg" und "orts" erfasst werden darf, oder? In den Feldinformationen steht dazu leider nichts. Mich würde interessieren, ob irgendwo vermerkt ist, dass als Sterbe- oder Geburtsort nur ein Ort im Sinne von Stadt oder Gemeinde in Frage kommt. Was ist mit anderen geografischen Einheiten? Wir bemühen uns natürlich, Geburts- und Sterbeorte exakt einzutragen, hatten aber auch schon öfter den Fall, dass jemand z.B. bei einem Schiffsunglück vor irgendeiner Küste ertrunken oder als Missionar in einem südamerikanischen Dschungel verschollen ist. Darf man z.B. einen brasilianischen Bundesstaat oder die Nordsee als Sterbeort verwenden, wenn man keine anderen Infos hat? Oder sollte man den Sterbeort dann ganz weglassen und den Sachverhalt in 678b  erläutern?



ULB Münster, Jasper,

28.06.2024



Antwort der DNB:

"alle $4-Codes mit „ort*“ bedeuten Orte im Sinne von Ortschaften/Städten; damit sollen nie Staaten, Meere oder naturräumlich Einheiten codiert werden. Dafür gibt es die Codes „geo*“. Die Codes waren mnemotechnisch entwickelt. Wir haben immer versucht, die $4-Codes zu definieren, damit alle unsere Überlegungen nachvollziehen können, aber das haben wir nie umfassend geschafft. Jetzt versuchen wir es wieder, wenn die GND-Doku auch in die STA-Doku eingearbeitet werden.

In RDA hat „Ort“ eine viel weitere Bedeutung. Es ist die Übersetzung von „place“, was einfach alles bedeuten kann, ein Staat, ein Ort oder ein Ländercode. Die Beispiele, die aufgeführt sind, sind aus RDA; sie entsprechen nicht den Formen, die wir in der GND benutzen. Wir sagen z.B. nur „Radzymin“, nicht „Radyzmin, Polen“. Wie wir RDA in der GND anwenden, steht in den Erfassungshilfen. Ich stimme Ihnen zu, dass dort nicht explizit drin steht, dass „ortg“ oder „orts“ oder „ortw“ immer eine Stadt ist. Das muss für die GND-Doku in der STA-Doku verbessert werden.

Ertrinken im Meer oder Verschollen im Dschungel wird in 678b eingetragen."

hbz, 22.08.2024


Die Info der DNB widerpricht manchen Erfassungshilfen.

In der EH-P-08 (Fürsten und Adelige) heißt es im ersten Absatz explizit, dass bei regierenden Fürsten das regierte Territorium in 551 mit "ortw" codiert wird. Ist die EH-P-08 somit an dieser Stelle falsch und es müsste stattdessen geow heißen? Könnten Sie dazu bitte noch mal nachfragen?

ULB Bonn, Kneissl, 18.10.2024


Dies ist gerade ein Thema der GND-Jira-Telko. Es wird von der DNB geprüft welche Codes (geoa, geow, ortg, orts und ortw) bei Personendatensätze für welche Anwendungsfälle notwendig sind und verwendet werden. 

hbz, 06.12.2024


027: Lebensdaten in 100 $c

piz/pik

 

(DE-588)118505076 etc.

$$a August $$c Braunschweig-Lüneburg, Herzog, 1579-1666 $$d 1579-1666

Von einer Kollegin wurde ich darauf hingewiesen, dass hier falsch die Lebensdaten in 100 $c stehen (zusätzlich zu $d).
Ich wollte das löschen, aber bin nun doch ein wenig verunsichert, da es nicht nur diesen Datensatz betrifft, sondern auch andere Personen von Braunschweig-Lüneburg wie (DE-588)118651099 (August, Braunschweig-Lüneburg, Herzog, 1568-1636) oder (DE-588)120746921 (Wilhelm, Braunschweig-Lüneburg, Herzog, 1806-1884).

Wahrscheinlich basieren diese zusätzlichen Lebensdaten auf alten Regeln aus der PND-Zeit, die mir unbekannt sind, und nach RDA darf/muss ich Sie nun löschen? Oder übersehe ich irgendeine noch gültige Sonderregelung, die das zur Unterscheidung gestattet? Da ich das so noch nicht hatte, wollte ich in die Runde fragen.

ULB Bonn, Kneissl, 05.11.2024


Ich gehe auch davon aus, dass die Lebensdaten in $$c aus der PND gemäß RSWK 3. Auflage § 108,7b) kommen (siehe auch Feld 913). 

Den "Hinweis zu Lebensdaten von Personen: Lebensdaten wurden in der ehemaligen PND zur Unterscheidung gleichnamiger Herrscher ergänzt. Dies ist nicht mehr zulässig, Lebensdaten werden ausschließlich im Feld für die zeitliche Einordnung angegeben"  in RDA-DACH unter GND/Datenfeld/Bevorzugter Name: Person oder Familie/Unterfelder/Zählung: Beiname, Gattungsname, Territorium, Titulatur verstehe ich so, dass die Lebensdaten in $$c im Ereignisfall gelöscht werden.

Eine Sonderregelung für die Form $$c Braunschweig-Lüneburg, Herzog, 1579-1666 kenne ich jedenfalls nicht.


UB Trier, Unkhoff-Giske, 06.11.2024


Vielen Dank für die schnelle Antwort, Frau Unkhoff-Giske! Das beantwortet dann meine Frage. Ich hatte auch gesucht, aber diesen sehr nützlichen "Hinweis zu Lebensdaten von Personen" nicht gefunden.

ULB Bonn, Kneissl, 06.11.2024

028: Wikidata-IDs (oder auch Geonames etc.) in Feld 024

Gemäß ELF zu Feld 024 wird empfohlen, die Wikidata-ID in Feld 024 zu erfassen (z.B. wenn ein Wikipedia-Artikel als Quelle herangezogen wird).
Wikidata hat allerdings ganz andere Split-Regeln als die GND. Gibt es irgendwo Hinweise dazu, wie man in diesem Fall mit Feld 024 verfahren soll und ob die Wikidata-ID nur in einem oder in allen passenden GND-Sätzen erfasst werden soll? Leider konnte ich dazu nichts finden. Ich war unsicher, ob es vielleicht zu Problemen kommt, wenn die selbe ID in mehreren Datensätzen steht.

Beispiele:

  • Für eine Körperschaft gibts es nur einen Wikidata-Satz, aber durch Namensänderung zwei GND-Sätze. Erfasse ich die Wikidata-ID nur im GND-Satz der neuesten/jüngsten Zeitstufe, oder in beiden?
  • Für einen heutigen Ortsteil und ehemals selbstständigen Ort gibt es nur einen Wikidata-Satz, aber zwei GND-Sätze. Erfasse ich die Wikidata-ID nur im GND-Satz der neuesten/jüngsten Zeitstufe, oder in beiden? Die selbe Frage stellt sich mir hier auch bei der Geonames-IDs.
  • Für einen Beruf gibt es nur einen Wikidata-Satz, aber durch die männliche und weibliche Form zwei GND-Sätze. Erfasse ich die Wikidata-ID dann sowohl bei der männlichen als auch der weiblichen Berufsbezeichnung in der GND?

ULB Bonn, Kneissl, 13.06.2025

In Feld 024 dürfen die Wikidata-IDs in jedem dazugehörigen GND-Datensatz erfasst werden. Durch die mehrfache Belegung entstehen keine technischen Probleme. In vielen Datensätzen wurde z. B. in 024 geonames in den neuesten/jüngsten oder ältesten bevorzugten Namen (siehe Istandbul/Konstantinopel) eingetragen. 

Zu einer Anfrage zu einer bisher nicht verwendeten Standardnummer aus der Liste der "Standard Identifier Source Codes" weist die DNB darauf hin, dass die Einträge in 024 sinnvoll sind, aber diese sorgfältig ausgewählt sein sollten, damit der Datensatz am Ende nicht zu "aufgebläht" wird.


hbz, Schwind, 22.10.2025


029: Rückfrage zu 010: Porta Westfalica (Geografischer Name)

slz

Wir hatten gerade ein zu erschließendes Buch, in dem einige Ortsnamen etymologisch untersucht werden.
Gemäß der hier bei 010 eingetragenen Antwort der DNB, dass auch bei etymologischen Untersuchungen die zu untersuchenden Begriffe als eigene Entität mit dem Entitätencode slz und ggf. dem IZ "Geografischer Name" anzusetzen sind, haben wir dies entsprechend umgesetzt.


Sehen wir das also richtig, dass das Beispiel
SWW g Berlin ; s Etymologie
in den RSWK § 305,1,c auf Seite 128 nicht mehr korrekt ist?
Nun müsste es doch
SWW s Berlin (Geografischer Name) ; s Etymologie
lauten?

@hbz: Wenn Sie das auch so sehen, könnten Sie dies bitte an die DNB weitergeben, damit es auf die Seite https://wiki.dnb.de/x/y4DqE eingetragen wird? 

Vielen Dank!

ULB Bonn, Kneissl, 07.10.2025


Die Anfrage haben wir nach interner Klärung an die DNB weitergegeben.

hbz, 23.10.2025


Antwort der DNB:

"Die Schlussfolgerungen sind zutreffend. Wir versuchen, den Sachverhalt auf der Errata-Seite darzustellen"

hbz, 05.11.2025


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